| Allgemeine Geschäftsbedingungen DERTOUR Deutschland GmbH |
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Reisebedingungen der DERTOUR Deutschland GmbH Stand: April 2026 Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende 1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden. b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären. d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per E-Mail), sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. Reisebedingungen der 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden Anwendung erläutert. b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages. h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen unsere Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstaben f) oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen. 1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung / Reiseunterlagen 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht, aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. 2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte oder im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Belastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen. 2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.6 zu belasten. 2.4 Die Reiseunterlagen werden, sofern die An- und Restzahlung entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten geleistet worden sind, grundsätzlich etwa 20 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Die Übermittlung der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in gedruckter Form an Ihren Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben. Bei Direktbuchungen oder nach entsprechender Vereinbarung kann die Übermittlung auch an Sie erfolgen. Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen vereinbart werden. Diese werden nach Zahlung am Flughafen ausgehändigt. Für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 15 je Vorgang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie über die Abweichung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise bis zum Reiseantritt informieren. 3.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist 3.3 Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen im Sinne der Ziffer 3.2 dieser AGB unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben bei Leistungsänderungen im Sinne der Ziffer 3.2 dieser AGB unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten 4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 4.2 Treten Sie vor Reisebeginn von der Pauschalreise zurück oder treten Sie die Pauschalreise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.3 Treten Sie vor Reisebeginn von der einzelnen Reiseleistung zurück oder treten Sie die einzelne Reiseleistung nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist. 4.4 Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert. Auf Ihr Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Die Entschädigungspauschalen entnehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 19 dieser Reisebedingungen. 4.5 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale. 4.6 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern. Diese kann höher oder niedriger sein als die Entschädigungspauschale. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr Verlangen zu begründen. 4.7 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer 5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung - sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsentgelt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. 5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 7.1. Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände Insoweit wird - auszugsweise - auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden 10.1 Reiseunterlagen 10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen 10.3 Fristsetzung vor Kündigung 10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen 10.5 Beförderungsbeschränkungen
11. Beschränkung der Haftung 11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 11.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 11.3 Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und 11.2 hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt. 11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung 12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 12.2 Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen.
13. Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren im Falle der Buchung einzelner Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Im Übrigen verjähren Ansprüche uns gegenüber in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
14. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter:
15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 16.1 Wir unterrichten Sie / den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss. 16.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen und gültigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. 16.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
17. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.) Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen RundumSorglos-Schutzes der ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München. Er beinhaltet neben der Reiserücktritts- Versicherung einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
18. Datenschutz Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen. Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare Reiseangebote unseres Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.
19. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffern 4.2 bis 4.4) Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns abhängig. Haben Sie mehrere Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so ist die Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den Ausschreibungen der einzelnen Reiseleistungen. Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt: 19.1 Flüge, die nur in Verbindung mit einem Landprogramm buchbar sind bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%; b) Flüge mit British Airways und Iberia zu Zielen in Europa und in Nord- und Südamerika sowie in O, Q, T, I Klasse, Flüge mit Icelandair, Luxair, Air India, Skandinavian Airlines, Fiji Airways, ITA, Royal Jordanian, SKY express, Vueling, Turkish Airlines in U, W Klasse und American Airlines in O, Q, T, I Klasse c) Flüge (gekennzeichnet durch den Hinweis „Stornogebühren nach Festbuchung 95%“) mit Lufthansa, Air Canada, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, United Airlines und Eurowings/Discover Airlines ab Österreich und der Schweiz sowie Flüge mit TAP ab der Schweiz nach Portugal d) Sonderflugtarife (gekennzeichnet durch den Hinweis „Sonderflugtarif“) z.B. mit Air China, Air Europa, American Airlines, Air France, British Airways, Delta, Iberia, KLM, KM Malta Airlines, Qatar Airways, Emirates, Etihad Airways, Thai Airways, Singapore Airlines, SATA, TAP, United Airlines, AJet, Air Corsica 19.2 Flüge zu tagesaktuellen Preisen, die nur in Verbindung mit einem Landprogramm buchbar sind b) Flüge mit Condor zu Sonderflugtarifen (gekennzeichnet durch den Hinweis „tagesaktueller Sonderflugtarif“) 19.3. Hotels, Busreisen, Kurzreisen, Autoreisen und Autotouren, Rundreisen, Transfers, Ausflüge, Privatreisen, Aktivprogramme, Eintrittskarten, Sonderprogramme, Sonderleistungen, Fly-In-Safaris, Kreuzfahrten, Nilkreuzfahrten, Fähren einschließlich Fährpauschalangeboten, Drifters, Pakete, Tourist Cards bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%; 19.4 Ferienwohnungen, Apartments, Hütten, Wohnmobile, Camper, Hausboote, Ferienhäuser und Boote bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20% pro Wohneinheit 19.5 Hotel-Buchungen mit Flextarif bis 1 Tag vor Reisebeginn kostenfrei; 19.6 Hotel-Buchungen mit Spartarif nach Festbuchung 85% des Reisepreises. 19.7 Schiffsreisen bis 42 Tage vor Reiseantritt 20%; 19.8 Mietwagen Bis 24 Stunden vor Anmietung fallen keine Stornierungsgebühren an. Ab 24 Stunden vor Anmietung betragen die Stornierungsgebühren 95%. 19.9 Wohn-/Campmobile bis 45. Tage vor Reiseantritt 20%, 19.10 Motorräder Einzelmiete bis 31. Tage vor Reisebeginn keine Gebühren Gruppenmiete ab 6 Motorrädern Bis 61. Tage vor Reisebeginn keine Gebühren
Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten abweichenden Stornobedingungen der einzelnen Kataloge:
MEIERS WELTREISEN AFRIKA - ORIENT (01.11.2025 - 31.10.2026) 19.11 Namibia Flugsafari 45 Tage vor Reiseantritt 15%; 19.12 Safaris in Kenia, Tansania und Uganda; Lodges, Safaris und Flugsafaris, Aktivreisen in Südafrika und Namibia bis 42 Tage vor Reiseantritt 20%; 19.13 Game Reserves/Lodges Südafrika bis 76 Tage vor Reiseantritt 20%; 19.14 Botswana, Sambia und Simbabwe Lodges und Safaris bis 45 Tage vor Reiseantritt 20%; 19.15 Zugreisen ROVOS Rail bis 31 Tage vor Reiseantritt 25%; 19.16 Inlandsflüge in Oman und Afrika, die über die lokalen Agenturen eingebucht werden: nach Festbuchung 100% des Flugpreises
MEIERS WELTREISEN ASIEN (01.11.2025 - 31.10.2026) 19.11 Ferienwohnungen, Reisen für Selbstfahrer, Stadtrundfahrten, Hochzeitspakete bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%; 19.12 Hotels in Goa und Kerala, Hotels in Singapur, Hotels in Malaysia bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 25%; 19.13 Katamaran Kreuzfahrten in Thailand, Heritage Line - Mekong hautnah, Rundreisen in Bhutan bis zum 94.Tag vor Reiseantritt 20%; 19.14 Alle Flüge innerhalb Asiens nach Festbuchung 100% des Reisepreises.
MEIERS WELTREISEN INDISCHER OZEAN (01.11.2025 - 31.10.2026) 19.11 Ferienwohnungen, Gruppenreisen, Reisen für Selbstfahrer, Schiffsreisen, Segeltörns bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%; 19.12 Hochzeitspakete Mauritius/Seychellen vom 90. bis 7. Tag vor Hochzeitstermin 50%;
MEIERS WELTREISEN KARIBIK (01.11.2025 - 31.10.2026) 19.11 Reisen für Selbstfahrer, Stadtrundfahrten, Hochzeitspakete bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%; 19.12 Innerkaribische Flüge Bei innerkaribischen Flügen, z. B.mit Divi Divi Air, Bahamas Air oder Winair gelten teilweise gesonderte Stornobedingungen gemäß System. 19.13 Rundreisen, Ausflüge, Mietwagen sowie Casas Particulares, und Flexipass in Kuba bis 46 Tage vor Reiseantritt EUR 60; 19.14 Schiffsreisen a) Katamarane bis 90 Tage vor Einschiffung 25%; b) Star Clippers bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%; c) Saling Classics bis 120 Tage vor Reisebeginn 30%; d) Kreuzfahrten Das Umbuchungsentgelt beträgt in der Regel 100,00 € pro Person. Umbuchungen, Namensänderungen sind nur bis zum 60. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach werden Änderungen als Stornierung (lt. den Rücktrittspauschalen) und Neubuchung behandelt.
MEIERS WELTREISEN MEXIKO - MITTELAMERIKA - SÜDAMERIKA (01.11.2025 - 31.10.2026) 19.11 Rundreisen „Andenmystik & Colca Canyon mit Komfort erleben“, „Andenmystik mit Komfort erleben“, „Ecuador auténtico“, „Inkazentren, Kolonialpracht & einzigartige Naturschauspiele“, „Farbenfrohes Ecuador Intensiv“ und Kurzreisen „Galápagos Island Hopping“, „Ausflüge rund um Santa Cruz“ und Kreuzfahrt „M/V Legend“ auf den Galápagos-Inseln sowie Inlandsflüge zwischen Ecuador Festland und Galápagos bis 61 Tage vor Reiseantritt 50%; 19.12 Schiffsreisen, Kurzreise „Sacha Lodge“ in Ecuador bis 33 Tage vor Reiseantritt 25%; 19.13 Kurzreise „Scalesia Lodge“, Anakonda Flusskreuzfahrt bis 61 Tage vor Reiseantritt 25%; 19.14 Karnevalspakete Rio de Janeiro nach Festbuchung 90% des Reisepreises. 19.15 Inlandsflüge, die über die lokalen Agenturen eingebucht werden: nach Festbuchung 100% des Flugpreises.
MEIERS WELTREISEN AUSTRALIEN - NEUSEELAND - SÜDSEE (01.04.2026 - 31.03.2027) 19.11 Gruppenreisen, Inlandsflüge Französisch Polynesien, Transfers und Ausflüge (jeweilige Ausnahmen: siehe 19.13 und 19.14) bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%; 19.12 Gruppenreisen mit Ghan, Gruppenreisen in Westaustralien und Tasmanien, Premium Resorts & Lodges, Schiffsreisen Französisch Polynesien bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%; 19.13 Katamarantouren mit Dreamyachtcharter in der Südsee bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 30%; 19.14 Zugreisen, Longitude 131 bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%
MEIERS WELTREISEN USA - KANADA (01.04.2026 - 31.03.2027) 19.11 Gruppenreisen, Hochzeitspakete (jeweilige Ausnahmen: siehe 19.12, 19.13 und 19.14) bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%; 19.12 Alle Alaska-, Yukon-Angebote, Zugreisen, Motorradreisen, Wohnmobilreisen, Kurzreisen „Knight Inlet Lodge“, „Farewell Harbour Lodge“, „Romantische Privatinsel für Zwei“, „Algonquin mit den Kanu-Lodge“, Hotel „Wickaninnish Inn“, „Echo Valley Ranch & Spa“, „Cathedral Mountain Lodge“, „Ten-ee-ah Lodge“, „Arowhon Pines“, Ausflüge zur Bären und Walbeobachtung, „Hale Pau Hana Resort“, Oahu Strandhochzeit, Ferienwohnungen USA, „Naturereignis Rocky Mountains“, „USA Rockies & Canyon Spirit“, Parks Canada Discovery Pass bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%; 19.13 Gruppenreisen „Kanadas Traum auf Schienen“, „Auf dem Seeweg nach Alaska“, „Westkanada: Naturwunder, Kulturen und Küstenwelten“, „Westkanada & die Inside Passage“, „Lockruf des Goldes“, „Erlebnis Eisbären mit Tundra Buggy Lodge“ & „Auf den Spuren der Eisbären“, Kurzreisen „Great Bear Adventure“, „Heli-Hiking in den Rocky Mountains“, „Glamping mit Walen & Bären“, „Orca Camp hautnah“, „Orca Camp Family Adventure“ bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%; 19.14 Eintrittskarten, „America the Beautiful“-Nationalparkpass, innerhawaiianische Flüge bis zum Anreisetag 95%.
MEIERS WELTREISEN AFRIKA UND ORIENT (01.11.2026 - 31.10.2027) 19.11 Namibia Flugsafari 45 Tage vor Reiseantritt 15%; 19.12 Safaris in Kenia, Tansania und Uganda; Lodges, Safaris und Flugsafaris, Aktivreisen in Südafrika und Namibia bis 42 Tage vor Reiseantritt 20%; 19.13 Game Reserves/Lodges Südafrika bis 76 Tage vor Reiseantritt 20%; 19.14 Botswana, Sambia und Simbabwe Lodges und Safaris bis 45 Tage vor Reiseantritt 20%; 19.15 Zugreisen ROVOS Rail bis 31 Tage vor Reiseantritt 25%; 19.16 Rundreisen in Angola 45 bis 22 Tage vor Reiseantritt 25 % 19.17 Rundreisen auf St. Helena ab 45 Tage vor Reiseantritt 50% 19.18 Inlandsflüge in Oman und Afrika, die über die lokalen Agenturen eingebucht werden: nach Festbuchung 100% des Flugpreises.
MEIERS WELTREISEN ASIEN (01.11.2026 - 31.10.2027) 19.11 Ferienwohnungen, Reisen für Selbstfahrer, Stadtrundfahrten, Hochzeitspakete bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%; ab dem 41. Tag 35%; 19.12 Hotels in Goa und Kerala, Hotels in Singapur, Hotels in Malaysia bis zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%; 19.13 Katamaran Kreuzfahrten in Thailand, Heritage Line Mekong hautnah, Flussschiffe „RV Pandaw“; Rundreisen in Bhutan bis zum 94.Tag vor Reiseantritt 20%; 19.14 Alle Flüge innerhalb Asiens nach Festbuchung 100% des Reisepreises
MEIERS WELTREISEN INDISCHER OZEAN (01.11.2026 - 31.10.2027) 19.11 Ferienwohnungen, Gruppenreisen, Reisen für Selbstfahrer, Schiffsreisen, Segeltörns bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%; 19.12 Hochzeitspakete Mauritius/Seychellen vom 90. bis 7. Tag vor Hochzeitstermin 50%;
MEIERS WELTREISEN KARIBIK (01.11.2026 - 31.10.2027) 19.11 Reisen für Selbstfahrer, Stadtrundfahrten, Hochzeitspakete bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%; 19.12 Innerkaribische Flüge Bei innerkaribischen Flügen, z. B.mit Divi Divi Air, Bahamas Air oder Winair gelten teilweise gesonderte Stornobedingungen gemäß System. 19.13 Schiffsreisen a) Katamarane bis 180 Tage vor Reiseantritt 25% b) Star Clippers bis 60 Tage vor Reiseantritt 20% von 29 bis 15 Tagen vor Reiseantritt 50% c) Saling Classics bis 180 Tage vor Reiseantritt 20%
MEIERS WELTREISEN MEXIKO - MITTEL- UND SÜDAMERIKA (01.11.2026 - 31.10.2027) 19.11 Aktivprogramme, Kreuzfahrten bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%; 19.12 Rundreisen „Luxus auf Schienen - Belmond Explorer und Colca Canyon“, „Luxus auf Schienen - mit dem Belmond Explorer durch das Anden Hochland“ „Ecuador auténtico“,“Magisches Südamerika“, und Kurzreisen „Galápagos Island Hopping“, „Ausflüge rund um Santa Cruz“ und Kreuzfahrt „M/V Legend“ auf den Galápagos-Inseln sowie Inlandsflüge zwischen Ecuador Festland und Galápagos bis 61 Tage vor Reiseantritt 50%; 19.13 Kurzreise „Scalesia Lodge“, Anakonda Flusskreuzfahrt bis 61 Tage vor Reiseantritt 25%; 19.14 Karnevalspakete Rio de Janeiro nach Festbuchung 90% des Reisepreises. 19.15 Inlandsflüge, die über die lokalen Agenturen eingebucht werden: nach Festbuchung 100% des Flugpreises.
MEIERS WELTREISEN UNIQUE MOMENTS (01.11.2026 - 31.10.2027) 19.11 Rundreisen jeglicher Art (Ausnahmen siehe 19.12-19.16) d.h. Busreisen, Gruppenreisen, Kurzreisen, Privatreisen, Autoreisen, Reisen für Selbstfahrer, Safaris, Aktivreisen bis zum 42. Tag vor Reiseantritt: 20% ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 75% 19.12 Safaris und Flugsafaris, Aktivreisen in Südafrika und Namibia: bis zum 42. Tag vor Reiseantritt: 20% 19.13 „Luxus auf Schienen - mit dem Belmond Explorer durch das Andenhochland“, „Luxus auf Schienen – Belmond Explorer und Colca Canyon“ und „Ecuador auténtico- von Vulkanen zum Naturparadies Galapagos“ bis zum 61. Tag vor Reiseantritt: 50% 19.14 Sailing Classics bis 180 Tage vor Reisebeginn 20% des Passagepreises 59 - 30 Tage vor Reisebeginn 80% des Passagepreises 19.15 Gruppenreisen mit Ghan, Gruppenreisen in Westaustralien und Tasmanien, alle Alaska-, Yukon-Rundreisen, Zugreisen USA/Kanada, „USA Rockies & Canyon Spirit“ bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 20% 19.16 Zugreisen Australien/Neuseeland, „Great Bear Adventure“, „Kanadas Traum auf Schienen“: bis zum 61. Tag vor Reiseantritt: 20%
MEIERS WELTREISEN Reisearten XMWR und MWRD 19.11 Bei Flugpauschal- und Nur-Hotel-Buchungen: bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 30% Abweichende Entschädigungspauschalen Veranstalter MEIERS WELTREISEN - Eine Marke der DERTOUR Deutschland GmbH
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