| Allgemeine Geschäftsbedingungen Urlaubsguru Touristik GmbH |
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Allgemeine Reisebedingungen
Liebe Reisende,
1. Allgemeines 1.1. Diese Allgemeinen Reisebedingungen ("Reisebedingungen") gelten für jeden zwischen der Urlaubsguru Touristik GmbH ("Reiseveranstalter") und einer buchenden Person ("buchende Person") nach Maßgabe von Ziffer 2 abgeschlossenen Pauschalreisevertrag ("Reisevertrag"). Die Reisebedingungen sind wesentlicher Bestandteil des Reisevertrags. 1.2. Der Reiseveranstalter weist auf sein Buchungsprinzip “Dynamic Packaging” hin. Charakteristisch für das Dynamic Packaging ist, dass die buchende Person sich die Reiseleistungen für ihre Pauschalreise individuell zusammenstellen kann und die Reiseleistungen durch den Reiseveranstalter erst zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung der buchenden Person, quasi in "Echtzeit", auf den Namen der angegebenen Reiseteilnehmenden gebucht werden. Der Reiseveranstalter arbeitet ausschließlich nach diesem Buchungsprinzip.
2. Abschluss und Inhalt des Reisevertrags, Vertragsparteien, Ermäßigungen 2.1. Ein Pauschalreiseangebot des Reiseveranstalters stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags dar, sondern dient lediglich als Aufforderung an die buchende Person, ihrerseits ein Angebot auf Abschluss eines Reisevertrags gegenüber dem Reiseveranstalter abzugeben. Mit der Buchung der ausgewählten Pauschalreise ("Reise") bietet die buchende Person dem Reiseveranstalter daher den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. 2.2. Grundlage des Angebots der buchenden Person auf Abschluss des Reisevertrags sind die im Pauschalreiseangebot des Reiseveranstalters angegebenen Hotel- und Leistungsbeschreibungen sowie sonstigen Informationen. Hotel- und Leistungsbeschreibungen sowie sonstige Informationen von anderen Reiseveranstaltern oder Dritten sind hingegen nicht maßgeblich. 2.3. Die buchende Person, die das Angebot zum Abschluss des Reisevertrags gem. Ziffer 2.1 abgibt, ist in jedem Fall Vertragspartei des Reiseveranstalters, wenn dieser das Angebot der buchenden Person nach Maßgabe von Ziffer 2.4 annimmt. Deshalb haftet die buchende Person als sog. Reiseanmeldende auch für den gesamten Reisepreis aller Reiseteilnehmenden. Die buchende Person als Reiseanmeldende ist verantwortlich für die korrekte und vollständige Angabe der Daten aller Reiseteilnehmenden. 2.4. Der Reisevertrag kommt durch Annahme des Angebots der buchenden Person durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet der Reiseveranstalter der buchenden Person eine Abschrift oder Bestätigung des Reisevertrags auf einem dauerhaften Datenträger, aus der sich der gesamte Inhalt des Reisevertrags (einschließlich der Reisebedingungen) ergibt ("Reisebestätigung"). Die Übersendung kann insbesondere bei Online-Buchungen auch elektronisch und durch Reisevermittler des Reiseveranstalters erfolgen, z.B. als PDF-Dokument per E-Mail. 2.5. Für Kinder- und Seniorenermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist. Der Umfang der Ermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. 2.6. Besondere Zusatzleistungen ("UGT-Mehrwerte") Bei einzelnen, im Buchungssystem ausdrücklich als solche gekennzeichneten Angeboten („markierte Angebote“) können zusätzliche, freiwillige Leistungen („UGT-Mehrwerte“) Bestandteil des Reisevertrages werden. Hierzu zählen insbesondere: - Kostenfreie Stornierung und kostenfreie Umbuchung bis 15 Tage vor Reiseantritt; danach gelten die Regelungen gemäß Ziffer 13; Die UGT-Mehrwerte gelten ausschließlich für die im Buchungssystem entsprechend gekennzeichneten Reisen und können in Art, Umfang und Verfügbarkeit je nach Reiseziel variieren.
3. Informationen zu Hotelkonditionen und Flügen 3.1. Hotelkonditionen Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Reiseland oder außerhalb des EU-Auslandes haben. Daher gelten die Preise des Reiseveranstalters ausdrücklich nur für die buchenden Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder im EU-Ausland haben bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen in den Unterkünften keinen Einfluss. Für buchende Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten in der Unterkunft vor Ort entstehen, die nicht im Reisepreis enthalten sind, und/oder die Unterkunft kann die Beherbergung verweigern. 3.2. Flüge 3.2.1. Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (VO (EG) 2111/2005) ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die buchenden Personen bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleitungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, der buchenden Person die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Reiseveranstalter die buchende Person hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so wird der Reiseveranstalter die buchende Person über den Wechsel informieren. 3.2.2. Kinder unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. 3.2.3. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass Direktflüge nicht automatisch ,,Non-Stop-Flüge" sind und insbesondere Zwischenlandungen (z.B. zu Betankungszwecken) miteinschließen können.
4. Ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen und Pflicht zum Beistand 4.1. Der Reiseveranstalter ist gem. § 651i BGB für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Reisevertag erfassten Reiseleistungen verantwortlich. 4.2. Der Reiseveranstalter ist der buchenden Person gem. § 651q BGB zum Beistand verpflichtet, wenn sich die buchende Person in Schwierigkeiten befindet. Aus der Reisebestätigung ergeben sich Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer des Vertreters des Reiseveranstalters vor Ort, einer Kontaktstelle oder eines anderen Dienstes, an den oder die sich die buchende Person wenden kann, um schnell mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, wenn die buchende Person Beistand nach § 651q BGB benötigt.
5. Insolvenzabsicherung Der Reiseveranstalter hat zur Absicherung der Zahlungen der buchenden Person eine Insolvenzversicherung gem. § 651r BGB bei einem Reiseversicherungsfonds, Versicherer oder Kreditinstitut ("Absichernde") abgeschlossen ("Absicherungsvertrag"). Der Reiseveranstalter hat der reisenden Person einen unmittelbaren Anspruch gegen den Absichernden zu verschaffen und durch eine ausgestellte Bestätigung ("Sicherungsschein") nachzuweisen. Der Sicherungsschein wird der buchenden Person mit der Reisebestätigung zugesandt. Der Sicherungsschein enthält den Namen des Absichernden sowie dessen Kontaktdaten einschließlich der Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist.
6. Reisepreis, Fälligkeit und Zahlung 6.1. Der Reisepreis ergibt sich aus dem Reisevertrag und der Rechnung, die die buchende Person zusammen mit der Reisebestätigung erhält. 6.2. Der Reisepreis ist wie folgt zur Zahlung fällig: 6.2.1. Die buchende Person hat bei Flugpauschalreisen zunächst eine Anzahlung in Höhe von 35 % des Reisepreises an den Reiseveranstalter zu zahlen ("Anzahlung"). Dieser prozentuale Anteil des Reisepreises entspricht der Höhe des Flugpreises und der Reiseveranstalter ist aufgrund des Dynamic Packaging seinerseits regelmäßig verpflichtet, den Flugpreis direkt nach der Buchung an die Fluggesellschaft zu zahlen. Auf Verlangen kann von dem Reiseveranstalter anhand der durchschnittlichen Geschäftszahlen dargelegt werden, dass der Anteil des Flugpreises am Reisepreis regelmäßig 35 % beträgt. Die Anzahlung ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Bei reinen Hotelbuchungen ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises an den Reiseveranstalter zu zahlen. 6.2.2. Die Zahlung des restlichen Betrags (Reisepreis minus Anzahlung) ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig. 6.2.3. Abweichend von den Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 ist bei Reisebuchungen weniger als 28 Tage vor Reisebeginn der gesamte Reisepreis nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. 6.3. Der Reiseveranstalter ist abweichend von Ziffer 6.2 nur berechtigt, von der buchenden Person die Zahlung des Reisepreises (einschließlich einer etwaigen Anzahlung) zu verlangen, wenn - ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und der buchenden Person Name und Kontaktdaten des Absichernden zur Verfügung gestellt wurden; und 6.4. Zahlungen des Kunden können per Überweisung oder SEPA-Lastschrift beglichen werden. - Für Zahlungen im SEPA-Lastschriftverfahren gilt: Entscheidet sich die buchende Person bei der Buchung für eine Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit (SDD), benötigt der Reiseveranstalter ein SEPA-Mandat, das die Belastung des Girokontos der buchenden Person mit dem zu zahlenden Reisepreis (An- und auch Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Die Angabe der SEPA-Daten gilt automatisch als Auftragsmandat. Der Reiseveranstalter informiert die buchende Person in der Regel auf der Reisebestätigung und Rechnung über den bevorstehenden Lastschrifteinzug ("Pre-Notifikation"), spätestens jedoch bis zu einem Tag vor Fälligkeit der Lastschrift. Diese Information kann auch zugleich für mehrere Lastschrifteinzüge (z.B. Reisepreisanzahlung und die Restzahlung) im Voraus erfolgen. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Rücklastschrift nicht durch den Reiseveranstalter verursacht wurde. Die Zahlung per Lastschrift ist nur bis 15 Tage vor Reiseantritt möglich. Davon ausgenommen sind Reisen, bei welchen der Reiseveranstalter ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 10 hat. In diesen Fällen ist die Restpreiszahlung erst mit Ablauf der Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts fällig. 6.5. Sofern aufgrund eines Zahlungsverzugs der buchenden Person von dem Reiseveranstalter zusätzliche Aufwendungen, etwa für die Hinterlegung von Reiseunterlagen oder Expressversendungen, getätigt wurden, sind diese von der buchenden Person zu tragen. Das Recht des Reiseveranstalters, bei Zahlungsverzug der zahlenden Person nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten, bleibt unberührt. 6.6. Unser Unternehmen prüft und monitort regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, die Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Name, Anschrift und Geburtsdatum der buchenden Person an die Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung sind hier zu finden: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/
7. Übersendung der Reiseunterlagen; Informationen bei Änderungen der Reisedaten 7.1. Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn grundsätzlich per E-Mail verschickt. Erfolgt der Abschluss des Reisevertrags weniger als 7 Tage vor Reisebeginn, werden die Reiseunterlagen unverzüglich nach Abschluss des Reisevertrags per E-Mail verschickt. Die Reiseunterlagen beinhalten in der Regel eine Reiseübersicht, Hotelvoucher, Transfervoucher sowie ein Dokument mit Informationen zum Zielort. Bei Änderungen des Reisevertrags werden die aktualisierten Reiseunterlagen der buchenden Person von dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Verfügung gestellt.
8. Erhöhung und Senkung des Reisepreises, Voraussetzungen und Umfang 8.1. Der Reiseveranstalter kann den vereinbarten Reisepreis außer im Fall von Ziffer 8.5 einseitig erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten - Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen (z.B. Flugpreise) aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, Die Erhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, wie sich das von dem Reiseveranstalter zu zahlende Entgelt erhöht hat (Beispiel: Erhöht sich das Entgelt einer gebuchten Leistung um 3%, darf der Gesamtreisepreis des Kunden auch nur um den entsprechenden Betrag in Euro erhöht werden.). Die konkreten Angaben, wie Änderungen des Reisepreises zu berechnen sind, ergeben sich aus dem Reisevertrag. 8.2. Der Reiseveranstalter wird die buchende Person in diesem Fall auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten; hierbei wird auch die konkrete Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt. 8.3. Die Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn die Voraussetzungen gem. Ziffer 8.1 und 8.2 vorliegen und die Unterrichtung der buchenden Person über die Preiserhöhung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Ziffer 8.5 bleibt unberührt. 8.4. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisepreis zu senken, und die buchende Person kann von dem Reiseveranstalter eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 8.1 genannten Preise, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse nach Reisevertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dieser Umstand zu einer Reduzierung des von dem Reiseveranstalter gegenüber einem Leistungserbringenden (z.B. der Fluggesellschaft) für die Leistungserbringung (z.B. der Flug) zu zahlenden Entgelts geführt hat. Die Reisepreissenkung hat in dem Umfang zu erfolgen, wie sich das von dem Reiseveranstalter zu zahlende Entgelt reduziert hat (Beispiel: Reduziert sich das Entgelt einer gebuchten Leistung um 3 %, muss der Gesamtreisepreis des Kunden um den entsprechenden Betrag in Euro reduziert werden). Hat die buchende Person mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von dem Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalten darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat der buchenden Person auf deren Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 8.5. Eine einseitige Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter nach Maßgabe von Ziffer 8.1 ist nicht zulässig, wenn sich der Reisepreis um mehr als 8 % erhöht ("wesentliche Preisänderung"). In diesem Fall gilt: 8.5.1. Der Reiseveranstalter kann der reisenden Person eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass die reisende Person innerhalb einer von dem Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder ihren Rücktritt vom Reisevertrag erklärt. Anstelle der Preiserhöhung kann der Reiseveranstalter der buchenden Person in dem Angebot auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise als Ersatzreise anbieten; die buchende Person hat allerdings keinen Anspruch auf das Angebot einer Ersatzreise. 8.5.2. Nach Ablauf der im Angebot genannten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder ggf. Teilnahme an der Ersatzreise als angenommen, sofern die buchende Person nicht innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt oder den Rücktritt vom Reisevertrag erklärt. 8.5.3. Das Angebot des Reiseveranstalters muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen, z.B. per E-Mail. In dem Angebot hat der Reiseveranstalter die buchende Person klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung (Preiserhöhung oder ggf. Ersatzreise) zu unterrichten und muss die buchende Person auch auf die Rechtsfolge gem. Ziffer 8.5.2 hinweisen. Das entsprechende Angebot darf der buchenden Person nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. 8.5.4. Tritt die buchende Person vom Reisevertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises und der Reiseveranstalter hat etwaige bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt an die buchende Person zurückzuzahlen. Weitere Rechte und Ansprüche der buchenden Person bleiben unberührt.
9. Änderungen anderer Vertragsbedingungen durch den Reiseveranstalter 9.1. Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann der Reiseveranstalter einseitig nur ändern, wenn die Änderung unerheblich ist ("unwesentliche Änderungen"). Der Reiseveranstalter wird die buchende Person in diesem Fall auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn die Voraussetzungen dieser Ziffer 9.1 vorliegen und die Unterrichtung der buchenden Person vor Reisebeginn erfolgt. 9.2. Eine einseitige Änderung des Reiseveranstalters nach Maßgabe von Ziffer 9.1 ist nicht zulässig, wenn es sich um eine wesentliche Änderung handelt ("wesentliche Änderung"). Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn der Reiseveranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblichen Änderungen einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB, wie beispielsweise den Bestimmungsort, die Reiseroute und das Reisedatum) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben der buchenden Person, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, verschaffen kann. In diesem Fall gilt: 9.2.1. Der Reiseveranstalter kann der reisenden Person eine entsprechende Änderung anbieten und verlangen, dass die reisende Person innerhalb einer von dem Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Änderung annimmt oder ihren Rücktritt vom Reisevertrag erklärt. Anstelle der Änderung kann der Reiseveranstalter der buchenden Person in dem Angebot auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise als Ersatzreise anbieten; der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf das Angebot einer Ersatzreise. 9.2.2. Nach Ablauf der im Angebot genannten Frist gilt das Angebot zur Änderung oder ggf. Teilnahme an der Ersatzreise als angenommen, sofern die buchende Person nicht innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt oder den Rücktritt vom Reisevertrag erklärt. 9.2.3. Das Angebot des Reiseveranstalters muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen, z.B. per E-Mail. In dem Angebot hat der Reiseveranstalter die buchende Person klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung (Änderung oder ggf. Ersatzreise) zu unterrichten und muss die buchende Person auch auf die Rechtsfolge gem. Ziffer 9.2.2 hinweisen. Das entsprechende Angebot darf der buchenden Person nur bis Reisebeginn unterbreitet werden. 9.2.4. Tritt die buchende Person vom Reisevertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises und der Reiseveranstalter hat etwaige bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt an die buchende Person zurückzuzahlen. Weitere Rechte und Ansprüche der buchenden Person bleiben unberührt.
10. Rücktritt des Reiseveranstalters vom Reisevertrag 10.1. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten: - Für die Reise haben sich weniger Personen angemeldet als die im Reisevertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl; in diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt innerhalb der im Reisevertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen, - Der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert; in diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären. Ein Rücktritt nach Reisebeginn ist nicht zulässig. 10.2. Die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl sowie die Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn der buchenden Person die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters gem. § 651h Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB zugegangen sein muss, ergeben sich aus dem Reisevertrag. 10.3. Tritt der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter hat etwaige bereits von der buchenden Person geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt an die buchende Person zurückzuzahlen.
11. Vertragsübertragung 11.1. Die buchende Person kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. per E-Mail, erklären, dass statt ihrer ein Dritter in die Rechten und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 11.2. Erfüllt der Dritte die vertraglichen Reiseanforderungen nicht, kann der Reiseveranstalter dem Eintritt des Dritten widersprechen. 11.3. Der eintretende Dritte und die buchende Person haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter kann eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Der Reiseveranstalter hat der buchenden Person einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
12. Änderungswünsche des Kunden 12.1 Es besteht bei Änderungswünschen der buchenden Person kein Anspruch auf Änderung der Reiseleistung. 12.2 Sofern durch die buchende Person eine Änderungsanfrage gestellt wird und der Reiseveranstalter zu einer Änderung bereit ist, teilt der Reiseveranstalter der buchenden Person die Mehrkosten für die Änderung mit. Die Änderungskosten setzen sich zusammen aus den Mehrkosten, die dem Reiseveranstalter aufgrund der Änderung entstehen, sowie einem Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € je Reiseteilnehmendem. Die Änderung ist nicht als neuer Vertragsschluss anzusehen, sondern als Vertragsänderung.
13. Rücktritt durch die buchende Person und Entschädigung des Reiseveranstalters, Stornierungspauschale, nicht in Anspruch genommene Leistungen 13.1. Die buchende Person kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, § 651h BGB. Die Angabe eines Grundes für den Rücktritt ist nicht erforderlich. Die buchende Person hat den Rücktritt gegenüber dem Reiseveranstalter oder eventuellen Reisevermittelnden zu erklären. 13.2. Tritt die buchende Person vom Reisevertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis. Der Reiseveranstalter hat etwaige bereits von der buchenden Person geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt an die buchende Person zurückzuzahlen. 13.3. Tritt die buchende Person vom Reisevertrag zurück, kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Ziffer 13.7 bleibt unberührt. Bei der Berechnung der Entschädigung sind der Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, die zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen und die zu erwartende mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann seinen Anspruch auf Entschädigung nach eigenem Ermessen entweder auf Basis der tatsächlich angefallenen Stornierungskosten ("Tatsächliche Stornierungskosten") oder auf Basis einer Stornierungskostenpauschale ("Stornierungskostenpauschale") geltend machen. 13.3.1. Die Tatsächlichen Stornierungskosten errechnen sich wie folgt: Reisepreis minus Wert der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen minus dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. 13.3.2. Die Stornierungskostenpauschale des Reiseveranstalters beträgt: Bei Flugpauschalreisen: Bei Nur-Hotelbuchungen: Ausnahmen bilden hier speziell markierte Produkte mit abweichenden Stornobedingungen. Siehe 13.8. 13.4. Im Fall des Nichtantritts der Reise ist der Reiseveranstalter dazu berechtigt, zusätzliche Bearbeitungskosten der ausführenden Fluggesellschaft von der buchenden Person ersetzt zu verlangen, wenn diese dem Reiseveranstalter von der Airline berechtigterweise in Rechnung gestellt werden. 13.5. Die buchende Person ist berechtigt, nachzuweisen, dass in ihrem Fall keine oder geringere Kosten als die Tatsächlichen Stornierungskosten oder die Stornierungskostenpauschale entstanden sind. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein diese Kosten bzw. Pauschale wesentlich übersteigender Entschädigungsanspruch entstanden ist. 13.6. Auf Verlangen der buchenden Person begründet der Reiseveranstalter die Höhe der geltend gemachten Tatsächlichen Stornierungskosten oder der Stornierungskostenpauschale. Die Höhe der Tatsächlichen Stornierungskosten oder der Stornierungskostenpauschale ergibt sich aus den Besonderheiten des Dynamic Packaging. Damit durch das Dynamic Packaging ein möglichst günstiger Gesamtreisepreis für die buchende Person erzielt werden kann, werden seitens des Reiseveranstalters insbesondere Tarife von Fluglieferanten gebucht, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte auf andere Personen umbuchbar bzw. nach Stornierung erstattbar sind. Auch Hotel- und Transferkosten können hiervon betroffen sein und nicht bzw. nur gegen hohe Stornierungsgebühren storniert werden. Schließlich können auch Provisionsansprüche von Reisevermittelnden nach einem Rücktritt der buchenden Person bestehen bleiben. Diese Umstände rechtfertigen die Höhe der Tatsächlichen Stornierungskosten bzw. der Stornierungskostenpauschale. 13.7. Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, ist der Reiseveranstalter nicht berechtigt, eine Entschädigung (Tatsächliche Stornierungskosten oder Stornierungskostenpauschale) zu verlangen. In diesem Fall erfolgt der Rücktritt für die buchende Person kostenfrei. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne von Satz 1, wenn sie nicht der Kontrolle der Parteien unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Der Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel gilt nur dann als unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand, wenn die Krankheit zum Zeitpunkt der Buchung der buchenden Person nicht bereits bestand. 13.8. Abweichend von den vorstehenden Regelungen kann bei im Buchungssystem entsprechend gekennzeichneten Angeboten („markierte Angebote“) eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung bis 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die in Ziffer 13.3 geregelten Stornobedingungen. Falls markierte Angebote nach der Buchung (innerhalb der Frist) kostenfrei storniert werden sollen, bedarf es einer E-Mail an buchung-ugt@urlaubsguru.de mit Nennung der Buchungsnummer und des Reiseanmelders. Die Stornierung kann nur vom Reiseanmelder vorgenommen werden. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters 13.9. Die Haftung des Reiseveranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Schadensersatzansprüche der buchenden Person ist für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 13.10. Gelten für einzelne Reiseleistungen internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer (z.B. die Fluggesellschaft) nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber der buchenden Person hierauf berufen.
14. Mängelanzeige durch die buchende Person 14.1. Die buchende Person hat dem Reiseveranstalter jede während der Erbringung der in dem Reisevertrag enthaltenen Reiseleistungen bemerkte Vertragswidrigkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich anzuzeigen. 14.2. Die Mängelanzeige durch die buchende Person hat gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Reiseagentur des Reiseveranstalters, dem Reiseveranstalter selbst oder dem Reisevermittelnden zu erfolgen. 14.3. Aus der Reisebestätigung ergeben sich die Kontaktdaten der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Reiseagentur oder des Reisevermittelnden, insbesondere deren Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und ggf. Faxnummer. Zu den Kontaktdaten des Reiseveranstalters selbst siehe Ziffer 19.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 15.1. Der Reiseveranstalter unterrichtet die buchende Person vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (beispielsweise die Notwendigkeit von Impfungen) sowie über deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. 15.2. Allen buchenden Personen empfiehlt der Reiseveranstalter, erforderliche Visa bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung frühestmöglich zu beantragen, damit ihre Erteilung und die gegebenenfalls erforderliche Übersendung rechtzeitig vor Reiseantritt erfolgen können. 15.3. Der buchenden Person wird empfohlen, die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes sowie dessen allgemeine Handlungshinweise zum Reiseziel zu beachten. Diese Informationen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes eingesehen werden. 15.4. Die buchende Person ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, den Nachweisen zu eventuell erforderlichen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten der buchenden Person. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft unzureichend oder falsch informiert hat.
16. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat als dem Sitz des Reiseveranstalters Der Vertragsschluss mit Bürgern der Europäischen Union, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben als dem Sitz des Reiseveranstalters, kann durch den Reiseveranstalter verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5 DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringende) gerechtfertigt ist. Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die bei der Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger begründet.
17. Versicherungen Der Reisevertrag beinhaltet keine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden, diese Versicherungen separat abzuschließen. Bei einzelnen, im Buchungssystem entsprechend gekennzeichneten Angeboten („markierte Angebote“) ist eine Regenversicherung des Partners Wetterheld im günstigsten verfügbaren Tarif enthalten. Diese gilt ausschließlich für Buchungen, die mindestens 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen, und richtet sich nach den Versicherungsbedingungen von Wetterheld. Der Versicherungsschutz wird direkt über Wetterheld bereitgestellt; der Reiseveranstalter ist nicht Versicherungsgeber, sondern vermittelt lediglich den Einschluss dieser Leistung.
18. Informationen zum Reiseveranstalter Urlaubsguru Touristik GmbH
19. Anwendbares Recht; Vertragssprache 19.1. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern jedoch das Recht des Landes, in dem die buchende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, zwingende Verbraucherschutzrechte gewährt, die für die buchende Person gelten und günstiger als das deutsche Recht sind, bleiben diese für den Kunden günstigeren Verbraucherschutzrechte anwendbar. 19.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
20. Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform 20.1. Der Reiseveranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. 20.2. Der Reiseveranstalter weist auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform hin (erreichbar unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/odr), nimmt jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren teil.
21. Datenschutz Der Reiseveranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Gesetze und der Datenschutzhinweise. Die Datenschutzhinweise des Reiseveranstalters findet der Kunde unter folgendem Link: https://static.urlaubsguru.de/documents/urlaubsguru-touristik-datenschutzhinweise.pdf.
22. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Regelungen der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen. |
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