Allgemeine Geschäftsbedingungen FTI Touristik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen FTI Touristik GmbH

Bitte beachten Sie die länderspezifischen Unterschiede bei der Geltung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Reise- und Zahlungsbedingungen

für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen

Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung( en) der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen und zwar für

- Pauschalreiseverträge zu denen auch die Reisen mit Sonderkennzeichnung wie z.B. „XFTI“ und Kreuzfahrten zählen

und
- Verträge über touristische Einzelleistungen Darunter sind zu verstehen:
- Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferienappartements und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“)
- Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb. „Nur- Flug“ als Charterflug, Linienflug oder mit der Kennzeichnung „FFLY“), Mietwagen oder Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung
- Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskarten und Skipässe mit folgenden Abweichungen:

Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für touristische Einzelleistungen) gelten die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen:
3. (1) Insolvenzsicherung
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
8. Vertragsübertragung auf Ersatzperson
10. (1) a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung

Ausschließlich für Pauschalreisen und nur für touristische Einzelleistungen in Form von Verträgen über reine Flugleistungen (und nicht für touristische Einzelleistungen in Form von reinen Übernachtungsleistungen und sonstige touristische Einzelleistungen) gilt der folgende Punkt der Reise- und Zahlungsbedingungen:
5. Beförderungsleistungen

Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbedingungen auf Pauschalreisen und/oder touristische Einzelleistungen zusätzlich an der entsprechenden Stelle hingewiesen.

Von der Anwendung dieser Reise- und Zahlungsbedingungen generell ausgenommen sind Buchungen von Mietwagen aus dem Programm „driveFTI“ und „Cars & Camper“.

1. Abschluss des Vertrages

(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie FTI verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an.

Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt über FTI. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.

(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihren Reisevermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und FTI zustande.

(3) Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich bestätigt werden.

2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf dem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.

3. Insolvenzsicherung ausschließlich für Pauschalreisen / Allgemeine Zahlungskonditionen für Pauschalreisen und Einzelleistungen / Rücktritt bei Zahlungsverzug

(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1, D-10707 Berlin) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.

(2) Zahlungen auf die gebuchte Pauschalreise unter der Voraussetzung des Vorliegens des unter (1) genannten Sicherungsscheins bzw. auf gebuchte touristische Einzelleistungen sind durch Sie wie folgt zu leisten:

a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises bzw. bei Pauschalreisen mit der Kennzeichnung „XFTI“ in Höhe von 40% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. FTI behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

Prämien für von Ihnen über FTI gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 17) sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.

Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.

Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Inkassoberechtigung des Reisevermittlers ausdrücklich vermerkt ist, direkt an FTI an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.

(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 10 (2) in Verbindung mit den am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen bekannt gegebenen Entschädigungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.

4. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden

(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von FTI bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI.

Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.

(2) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. FTI wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.

(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 4 (2)) oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von FTI gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten.

Reagieren Sie gegenüber FTI nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

(4) Hatte FTI für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet.

(5) Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

5. Beförderungsleistungen bei Pauschalreisen und touristischen Einzelleistungen in Form von Verträgen über reine Flugleistungen

Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen sowohl bei Pauschalreisen als auch bei touristischen Einzelleistungen in Form von reinen Flug-Leistungen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 4 (2).

6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Pauschalreisen

FTI wird ausschließlich die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.

Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.

Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn FTI unzureichend oder falsch informiert hat.

FTI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden FTI mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass FTI eigene Pflichten verletzt hat.

7. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens

Soweit FTI die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben hat, behält sich FTI vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten.

Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird FTI unverzüglich von Ihnen auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten.

FTI behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

8. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen

Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von FTI durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FTI 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. FTI kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende FTI als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die FTI (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten).

Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet FTI ein Bearbeitungsentgelt von € 30.-.

9. Umbuchung / Namenskorrektur

(1) Auf Ihren Wunsch nimmt FTI bei Pauschalreisen oder auch touristischen Einzelleistungen, soweit nachfolgend nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei touristischen Einzelleistungen eine Änderung des Reisenden vor (Umbuchung).

Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen von Mietwagen bis Mietbeginn fällt kein Bearbeitungsentgelt an.

Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.

Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 10 (2) berechnet.

Die Umbuchung ist für folgende Reiseleistungen ausgeschlossen:
- Pauschalreisen:
Pauschalreisen mit Linienflügen, Pauschalreisen mit der Kennzeichnung „XFTI“, Kreuzfahrten, Rundreisen jeglicher Art, Wohnmobile & Camper
- touristische Einzelleistungen:
Nur-Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“, sonstige touristische Einzelleistungen wie Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets
- Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind

Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil FTI Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

(2) Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30.- pro Person berechnet. Der Nachweis, dass FTI keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden weiterbelastet.

10. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung

(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber FTI zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

a) Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FTI unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.

b) Bei einem Rücktritt von touristischen Einzelleistungen hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters FTI und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/ Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung die am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen zu Ziffer 10 (2) bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung.

(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass FTI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung FTI bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.

Grundsätzlich wird sich FTI in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an Sie erstatten.

11. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist FTI hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hinund Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

12. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung

(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender vom Reiseveranstalter FTI Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber FTI geltend machen können.

(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern FTI eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von FTI verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber FTI geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen.

Schriftform wird empfohlen.

13. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

FTI ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

14. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von FTI für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

16. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See

Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.

17. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten.

Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.

Soweit FTI oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

18. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Reiseveranstalter FTI zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. FTI hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.

19. Ihr Vertragspartner:

FTI Touristik GmbH

Anschrift:
Landsberger Straße 88,
80339 München, Deutschland

Telefon: +49 (0)89 2525 1090
E-Mail: info@fti.de

AG München, HRB 71745

zu Ziffer 10 (2):

Entschädigungssätze für Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH

Die unter Ziffer 10 (2) genannten Entschädigungssätze für Pauschalreisen, touristische Einzelleistungen sowie sonstige touristische Einzelleistungen geben wir wie folgt bekannt.

A. Individuelle Entschädigungssätze

Gesonderte, von den folgend genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseleistung( en) ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung / Rechnung aufgeführt sind.

B. Entschädigungssätze für Pauschalreiseleistungen

B.1. Alle Pauschalreiseleistungen inklusive Kreuzfahrten, Camper und Wohnmobile, für die der folgende Absatz B.2. keine Anwendung findet:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 29.-22. Tag vor Reisebeginn 30%
- ab 21.-15. Tag vor Reisebeginn 45%
- ab 14.-10. Tag vor Reisebeginn 60%
- ab 9.-4. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.

B.2. Pauschalreiseleistung mit eingeschlossenem Linienflug und Pauschalreiseleistung mit der Kennzeichnung „XFTI“:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%
- ab 29.-22. Tag vor Reisebeginn 55%
- ab 21.-15. Tag vor Reisebeginn 65%
- ab 14.-10. Tag vor Reisebeginn 70%
- ab 9.-4. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90%
des Reisepreises.

C. Entschädigungssätze für touristische Einzelleistung(en)

C.1. Unterbringungs- und Beherbergungs-Einzelleistung( en) wie „Nur-Hotel“, „Nur-Ferienhaus“, „Nur-Ferienappartement“ sowie Tagesausflüge mit und ohne Reiseleitung:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 29.-22. Tag vor Reisebeginn 30%
- ab 21.-15. Tag vor Reisebeginn 45%
- ab 14.-10. Tag vor Reisebeginn 60%
- ab 9.-4. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.

C.2. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur- Flug“) als Charterflüge und als Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab 29. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 75%
- ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.

C.3. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur- Flug“) als Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.

C.4. Beförderungs-Einzelleistung(en): Mietwagen:
Mietwagen, die nicht zum „driveFTI“ oder „Cars & Camper“ Programm gehören, bis 24 Stunden vor Mietbeginn: kostenfrei.

C.5. Sonstige Beförderungs-Einzelleistung(en):
Fährfahrten, Bus-, Einzel- und Gruppentransfers, Limousinen- Service, Verkehrsmitteltickets/-pässe (z.B. U-Bahn, Zug, Bus):
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 29.-22. Tag vor Reisebeginn 30%
- ab 21.-15. Tag vor Reisebeginn 45%
- ab 14.-10. Tag vor Reisebeginn 60%
- ab 9.-4. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.

C.6. Sonstige touristische Einzelleistung(en): Konzert-, Opern-, Theater-, Musicalkarten, Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Wellnesspakete:
Diese Reiseleistungen unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich vielmehr nach den gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung des Werts der von FTI ersparten Aufwendungen sowie dessen, was FTI durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt.

 

 

Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen für Buchungen bei österreichischen Reisevermittlern

Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen und zwar für

- Pauschalreiseverträge zu denen auch die Reisen mit Sonderkennzeichnung wie z.B. „XFTI“ und Kreuzfahrten zählen

und

- Verträge über touristische Einzelleistungen Darunter sind zu verstehen:
- Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferienappartements und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“)

- Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb.

„Nur-Flug“ als Charterflug, Linienflug oder mit der Kennzeichnung „FFLY“), Mietwagen oder Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung

- Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskarten und Skipässe mit folgenden Abweichungen:

Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für touristische Einzelleistungen) gelten die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen:
3. (1) Insolvenzsicherung
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
7. Vertragsübertragung auf Ersatzperson
9. (1) a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung

Ausschließlich für Pauschalreisen und nur für touristische Einzelleistungen in Form von Verträgen über reine Flugleistungen (und nicht für touristische Einzelleistungen in Form von reinen Übernachtungsleistungen und sonstige touristische Einzelleistungen) gilt der folgende Punkt der Reise- und Zahlungsbedingungen:

5. Beförderungsleistungen

Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbedingungen auf Pauschalreisen und/oder touristische Einzelleistungen zusätzlich an der entsprechenden Stelle hingewiesen.

Von der Anwendung dieser Reise- und Zahlungsbedingungen generell ausgenommen sind Buchungen von Mietwagen aus dem Programm „driveFTI“ und „Cars & Camper“.

1. Abschluss des Vertrages

(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie FTI verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt über FTI. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.

(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihren Reisevermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und FTI zustande.

2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf dem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt.

Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten.

Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.

3. Insolvenzsicherung ausschließlich für Pauschalreisen / Allgemeine Zahlungskonditionen für Pauschalreisen und Einzelleistungen / Rücktrittbei Zahlungsverzug

(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1, D-10707 Berlin) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.

(2) Zahlungen auf die gebuchte(n) Pauschalreise(n) unter der Voraussetzung des Vorliegens des unter (1) genannten Sicherungsscheins bzw. auf gebuchte(n) touristische(n) Einzelleistung(en) sind durch Sie wie folgt zu leisten:

a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises bzw. bei Pauschalreisen mit der Kennzeichnung „XFTI“ in Höhe von 35% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. FTI behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

Prämien für von Ihnen über FTI gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 14) sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.

Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 20 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI in der Leistungsbeschreibung ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 (Mindestteilnehmerzahl/Rücktritt wegen Nichterreichens) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Restzahlung erst dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Inkassoberechtigung des Reisevermittlers ausdrücklich vermerkt ist, direkt an FTI an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.

(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 (2) in Verbindung mit den am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen bekannt gegebenen Entschädigungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.

Anderweitige Verdienstmöglichkeiten werden von FTI berücksichtigt. Dem Kunden ist es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keiner oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

4. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden

(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von FTI bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI.

Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.

(2) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese Änderung unerheblich ist. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. FTI wird Sie über solche Änderungen vor Reisebeginn unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.

(3) Ist FTI zu einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen oder zur Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, gezwungen, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von FTI gesetzten angemessen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

Reagieren Sie gegenüber FTI nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

(4) Hatte FTI für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Pauschalreisen

FTI wird ausschließlich die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.

Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn FTI, oder wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler vertraglich zugesagt wird, der Reisevermittler, unzureichend oder falsch informiert hat. Insofern steht FTI auch für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ein.

6. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens

Soweit FTI die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem die Erklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung angegeben hat, behält FTI sich vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten. FTI behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere, innerhalb der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten liegende, Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird FTI unverzüglich von Ihnen geleistete Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten.

Der Reisende hat das Recht, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten.

7. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen

Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von FTI durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FTI 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. FTI kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende FTI als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die FTI (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten).

8. Umbuchung / Namenskorrektur

(1) Auf Ihren Wunsch nimmt FTI bei Pauschalreisen oder auch touristischen Einzelleistungen, soweit nachfolgend nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei touristischen Einzelleistungen eine Änderung des Reisenden vor (Umbuchung).

Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen von Mietwagen bis Mietbeginn fällt kein Bearbeitungsentgelt an.

Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.

Die Umbuchung ist für folgende Reiseleistungen ausgeschlossen:
- Pauschalreisen: Pauschalreisen mit Linienflügen, Pauschalreisen mit der Kennzeichnung „XFTI“, Kreuzfahrten, Rundreisen jeglicher Art, Wohnmobile & Camper
- touristische Einzelleistungen: Nur-Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“, sonstige touristische Einzelleistungen wie Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets
- Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil FTI Ihnen gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

(2) Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30.- pro Person berechnet. Der Nachweis, dass FTI keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten.

Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden weiterbelastet.

9. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung

(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber FTI zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

a) Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FTI unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen dieser Pauschalreise als Reiseantrittsdatum.

b) Bei einem Rücktritt von touristischen Einzelleistungen hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich.

Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen und wenn keine Pauschalreise vorliegt, sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Beachtung des zeitlichen Abstandes zwischen dem Rücktritt und dem vorgesehenen Reisebeginn, der üblichen und zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung / Rechnung abweichend aufgeführt finden für die Pauschalierung die am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen zu Ziffer 9 (2) bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung.

(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass FTI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erlöses durch anderweitige Verwendung.

(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung FTI bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.

Soweit FTI ersparte Aufwendungen entstanden sind oder FTI durch anderweitige Verwendung Erlöse erzielen konnte oder absichtlich versäumt hat, diese zu erzielen, wird FTI diese an den Kunden erstatten.

10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist FTI hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

11. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung

(1) Sie haben FTI jede Vertragswidrigkeit, die Sie während der Erbringung der im Vertrag vereinbarten Reiseleistungen wahrnehmen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich mitzuteilen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann Ihnen dies als Mitverschulden angerechnet werden.

(2) Behebt der Reiseveranstalter FTI die Vertragswidrigkeit entgegen seiner Verpflichtung innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist nicht, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und von FTI den Ersatz der dafür erforderlichen Ausgaben verlangen. Eine Fristsetzung durch Sie ist nicht erforderlich, wenn sich FTI weigert, die Vertragswidrigkeit zu beheben oder wenn unverzügliche Abhilfe notwendig ist.

(3) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern FTI eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von FTI verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

(4) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber FTI geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen.

Schriftform wird empfohlen.

12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

FTI ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

13. Internationale Übereinkünfte und EG/EU Verordnungen

Ihr Recht auf Preisminderung oder Schadenersatz lässt Ihre Rechte nach der Verordnung (EG) Nr.

261/2004 („Fluggastrechte“), der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 („Fahrgastrechte Eisenbahnverkehr“), der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 („Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See“), der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 („Fahrgastrechte See- und Binnenschiffsverkehr“), und der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 („Fahrgastrechte Kraftomnibusverkehr“), sowie nach internationalen Übereinkünften unberührt. Sie sind berechtigt, Forderungen auch nach den genannten Verordnungen sowie nach internationalen Übereinkünften geltend zu machen.

Eine gewährte Schadenersatzzahlung oder Preisminderung wird jedoch auf den nach den genannten Verordnungen oder nach internationalen Übereinkünften zustehenden Anspruch auf Schadenersatz oder Preisminderung angerechnet und umgekehrt, um eine Bereicherung des Reisenden zu vermeiden.

14. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Krankenund Unfallversicherung. Einzelheiten zum Versicherungsschutz erfragen Sie bitte bei Ihrer Buchungsstelle.

15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Reiseveranstalter FTI zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. FTI hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.

16. Ihr Vertragspartner:

FTI Touristik GmbH

Anschrift:
Landsberger Straße 88,
80339 München, Deutschland
Telefon: +43 (0)720 204 093
E-Mail: info@fti.at
AG München, HRB 71745

zu Ziffer 9 (2):

Entschädigungssätze für Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH

Die unter Ziffer 9 (2) genannten Entschädigungssätze für Pauschalreisen, touristische Einzelleistungen sowie sonstige touristische Einzelleistungen geben wir wie folgt bekannt.

A. Individuelle Entschädigungssätze Gesonderte, von den folgend genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseleistung(en) ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung ausdrücklich zur Kenntnis gebracht wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/ Rechnung aufgeführt sind.

B. Entschädigungssätze für Pauschalreiseleistungen

B.1. Alle Pauschalreiseleistungen, inklusive Kreuzfahrten, Camper und Wohnmobile für die der folgende Absatz B.2. keine Anwendung findet:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30%
- ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40%
- ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab 9. - 3. Tag vor Reisebeginn 75%
- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80%
des Reisepreises.

B.2. Pauschalreiseleistung mit eingeschlossenem Linienflug und Pauschalreiseleistung mit der Kennzeichnung „XFTI“:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35%
- ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 45%
- ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 55%
- ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 65%
- ab 9. - 3. Tag vor Reisebeginn 75%
- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80%
des Reisepreises.

C. Entschädigungssätze für touristische Einzelleistung(en)

C.1. Touristische-Einzelleistung(en) wie bspw. „Nur-Hotel“, „Nur-Ferienhaus“, „Nur-Ferienappartement“, „Nur-Flug“ als Charterflug, Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“, Fähren, Transfers, Verkehrsmitteltickets, für die die folgenden Absätze C.2 - C.4 keine Anwendung finden:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
- ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30%
- ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40%
- ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 55%
- ab 9. - 3. Tag vor Reisebeginn 75% ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80%
des Reisepreises.

C.2. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur- Flug“) als Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.

C.3. Beförderungs-Einzelleistung(en): Mietwagen:
Mietwagen, die nicht zum „driveFTI“ oder „Cars & Camper“ Programm gehören, bis 24 Stunden vor Mietbeginn: kostenfrei.

C.4. Sonstige touristische Einzelleistung(en):
Konzert-, Opern-, Theater-, Musicalkarten, Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Wellnesspakete:
Diese Reiseleistungen unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich vielmehr nach den gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung des Werts der von FTI ersparten Aufwendungen sowie dessen, was FTI durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt.

 

 

 

Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen

Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik AG (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Reisebedingungen. Sofern Buchungen – telefonisch oder schriftlich oder per Internet – aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen einverstanden.
Unser Angebot umfasst sowohl Pauschalreiseleistungen als auch Bausteinreiseleistungen. Die Zuordnung ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung bzw. Preistabelle. Soweit einzelne Angebote- ausgenommen Linienflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet, Transpazifikflüge und Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge - keine ausdrückliche Kennzeichnung der Reiseart besitzen, handelt es sich um Pauschalreiseleistungen.
Von der Anwendung dieser Reise- und Zahlungsbedingungen generell ausgenommen sind Buchungen von Mietwagen aus dem Programm „driveFTI“ und „Cars & Camper“.

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftliche Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder EMail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.

2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen, Rücktritt
(1) Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen:
Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 15) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reisean- tritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
- Zahlungsbedingungen Bausteinreiseleistungen: Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 zu verlangen.
(3) Nach Zahlungseingang erfolgt rechtzeitig vor Reiseantritt der Versand der Reiseunterlagen an Sie bzw. Ihr Reisebüro. Ab 5 Werktagen vor Reiseantritt ist ein rechtzeitiger Versand per Post nicht mehr gewährleistet. Ist wegen verspäteter Zahlung des Reisepreises eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am Flughafen erforderlich, so erfolgt eine sofortige Berechnung in Höhe von CHF 26.- pro Person.
Gleiches gilt für vom Reisenden zu vertretende Umstände (wie etwa Verlust der Reiseunterlagen). Die genannten Preise umfassen die gesetzliche Mehrwertsteuer. FTI ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.

3. Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/ Nebenabreden
(1)
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.
(2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
(3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafenund Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig.
(4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen. FTI schuldet keinen Schadensersatz für An- und Abreise zum/vom Flughafen zum Wohnort.
(5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 10% des Reisepreises (Ziffer 3.3) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3.4) ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten und entweder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen oder höherwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten, oder die Teilnahme an einer anderen minderwertigen Reise unter Rückerstattung des Preisunterschiedes zu verlangen oder schliesslich die Rückerstattung aller von ihm bezahlten Beträge zu verlangen. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen.
(6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen/Anschlussflüge
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäss Ziffer 3 (4). Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen, insbesondere im internationalen Flugverkehr, muss immer mit Flugverspätungen gerechnet werden. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt. Wird ein Flug durch den Kunden verpasst, so besteht keine weitere Beförderungspflicht durch FTI.

5. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf einem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert.
Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Sonstiges
(1)
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und müssen über die notwendigen Reisedokumente verfügen. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visa Erteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.
(2) FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
(3) Im Falle von altersabhängigen Reisepreisermässigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze das Alter des Kindes zum Ende der gebuchten Leistung massgeblich.
(4) Für Ihr Reisegepäck gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
(5) Für Gruppenreisen gelten gesonderte Reisebedingungen, die Sie bei Ihrer Buchungsstelle erhalten.

7. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzte Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden den Kunden rückerstattet, sofern sie nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch machen.

8. Umbuchung/Namensänderung/ Ersatzperson
(1)
Auf Ihren Wunsch nimmt FTI bei Pauschalreisen oder auch Einzelleistungen, soweit nachfolgend nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei Einzelleistungen eine Änderung des Reisenden vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von CHF 50 pro Person an. Für Umbuchungen von Mietwagen bis Mietbeginn fällt kein Bearbeitungsentgelt an. Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten, Stornierungen und Neuausstellung für Linien- und Low Cost Flugtickets etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 berechnet. Die Umbuchung ist für Pauschalreisen mit Linienflügen, für Pauschalreisen mit der Kennzeichnung „XFTI“, für Kreuzfahrten, für Rundreisen jeglicher Art, für Nur-Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“, für Wohnmobile & Camper, für sonstige touristische Einzelleistungen wie Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets sowie für Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind, ausgeschlossen.
(2) Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von 50.- CHF pro Person berechnet.
Der Nachweis, dass FTI keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Kunden weiterbelastet.
(3) FTI berechnet CHF 50 pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reise nicht antreten kann. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungsgebühren) anfallen, werden diese gesondert belastet.

9. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief/ Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Bei Pauschalreiseleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei Bausteinreiseleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren. Neben den Entschädigungssätzen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro gebuchter Person, max. CHF 150 pro Buchung erhoben. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt.
Pauschalreiseleistung mit eingeschlossenem Charterflug, Landarrangement mit oder ohne RIT (Rail Inclusive Tours) - Bahnanreise wie Hotel, Rundreise, Ausflüge, Transfer: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p.P. (max. CHF 150) zuzüglich
- bis einschliesslich 30 Tage vor Reiseantritt: +10% des Reisepreises
- bis 29–15 Tage vor Reiseantritt: + 40% des Reisepreises
- bis 14-8 Tage vor Reiseantritt: + 55% des Reisepreises
- bis 7–3 Tage vor Reiseantritt: + 80% des Reisepreises
- bis 2-1 Tage vor Reiseantritt: + 90% des Reisepreises
- ab Reiseantritt/Abreisetag 100% des Reisepreises
Hiervon abweichende Entschädigungssätze: Pauschalreisen mit Linienflügen, Low Cost Flügen und innerstaatlichen Flügen im Zielgebiet: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 150) zzgl.
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 29. bis 3. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 2 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt 100% des Reisepreises.
Nurflüge als Charterflüge: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p.P. (max. CHF 150) zuzüglich
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 29. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 2. Tag bis Reiseantritt 85% des Reisepreises.
Linienflüge, Low Cost Flüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Linienflüge, Low Cost Flüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet unterliegen teilweise sehr strengen Stornierungs- bzw. Änderungsbedingungen, die je nach Airline und Tarifart bis zu 100% des Reisepreises betragen können. Diese unterliegen nicht den pauschalisierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft und Tarifklasse.
Über diese gibt Ihnen Ihre Buchungsstelle gerne Auskunft.
Mietwagen
- bis 24 Std vor Reiseantritt kostenfrei.
- ab 24 Std vor Übernahme ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen (inkl. Mietwagen) oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen.
Für diese gelten die oben genannten pauschal Stornosätze.
Bahnreisen/Schiffsreisen/Sonstige Einzelleistungen: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen un- serer Leistungsträger.
Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe, (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Einzeltransfers, Fährtickets, Skipässe o.ä. unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können.
Hochzeitspakete: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen die Sie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können.
Gesonderte, von oben genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben wurden.
Gruppen: Für Gruppenreisen gelten gesonderte Reise und Zahlungsbedingungen.
Desweiteren: Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass der FTI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung welche die Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann.

10. Mietwagenbuchungen
(1)
Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise. Für Buchungen aus dem Mietwagenprogramm „driveFTI“ gelten die im Katalog driveFTI abgedruckten beziehungsweise die im Internet für „driveFTI“ hinterlegten Miet- und Vermittlungsbedingungen, soweit sie Vertragsbestandteil werden.
Fahrzeugkategorien
Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell. Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Grösse und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich oder höherwertiges Fahrzeug als das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. berechtigt.
Selbstbeteiligung
In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Vandalismus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heisst, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist.
Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:
- Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
- Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
- Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
- Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird.
Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:
- Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
- Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, Vandalismus oder Fahrerflucht vorliegt
- Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI-Kundendienst gesendet werden:
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Bezahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)
(2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik „Was Sie sonst noch wissen sollten“ und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen.

11. Gewährleistung/Abhilfe/Kündigung/ Verjährung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI geltend machen. Schriftform wird empfohlen.
Sonstige Ansprüche, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 12 unterliegen, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

13. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

14. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Ferienplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung, oder setzen sie sich mit der Ihnen bekannt gegebenen Agentur in Verbindung. Dadurch kann ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns von dem jeweiligen Leistungsträger durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen nicht in Rechnung gestellt wurde. Sofern oben bezeichnete Änderungen vorgenommen werden und sich die Reiseleistung vor Ort dadurch verteuert, wird die Differenz zu dem gezahlten Reisepreis dort für die Kunden sofort fällig.

15. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden.

16. Flugzeiten/Flugänderung
Soweit FTI vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen, Flugstreckenführung und Verzögerungen haftet FTI nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden der FTI zurückzuführen sind, auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat. Werden wegen einer infolge Flugzeitenänderung verspäteten Ankunft am Reiseziel gebuchte Verpflegungsleistungen (insbesondere das erste Abendessen) nicht mehr, oder nur eingeschränkt, durch das Hotel erbracht, so entstehen dadurch keine etwaigen Rückerstattungsforderungen gegenüber FTI. An- und Abreise gelten als reine Beförderungstage. Sofern die vorgesehene Ankunftszeit im Hotel infolge eines Nachtfluges deutlich nach den angegebenen Essenszeiten des Hotels liegt, so entsteht kein Rückerstattungsanspruch im Hinblick auf die versäumte Mahlzeit.

17. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen
Gemäss der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

18. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.ch unter „Service“ bei „Kundeninfo“.

19. Mitwirkungspflichten des Reisenden
(1)
Die Angaben und Daten – insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten – der Buchungs-Bestätigung sind unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten FTI zu melden.
(2) Der Reisende hat die zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht oder nur unvollständig oder abweichend zur Buchungsbestätigung/ Rechnung vorliegen, so hat er sich unverzüglich mit FTI in Verbindung zu setzen.
(3) Der Reisende hat die in Ziffer 4 aufgeführten Hinweise zu den Reisezeiten zu beachten.
(4) Bei Flugreisen haben sich Reisende ca. 2 Stunden vor dem planmässigen Abflug am Flughafen einzufinden.
(5) Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Std., jedoch frühestens 48 Std. vor planmässiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.

20. Hinweis zu Haftungsbeschränkungen von Beförderern von Reisenden und ihrem Gepäck auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck und/oder Wertssachen dem Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen finden Sie im Internet unter www.fti.ch unter „Service“ bei „Kundeninfo“.

21. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

22. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist Basel. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Schweiz verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Basel vereinbart.
Druckfehler und Änderungen vorbehalten.

Ihr Vertragspartner: FTI Touristik AG, Binningerstrasse 94, 4123 Allschwil

Stand: Januar 2021

Vertragspartner und Ansprechpartner für alle in der Schweiz gebuchten Reisen ist die FTI Touristik AG mit Sitz in Basel. Selbstverständlich garantiert Ihnen aber auch die die FTI Touristik GmbH, München als Konzernmutter die ordnungsgemässe Erbringung der gebuchten Leistung.

Speichern