Allgemeine Geschäftsbedingungen FTI Touristik GmbH

Allgemeine Geschaftsbedingungen der FTI Touristik GmbH für Reiseleistungen der Marke 5 vor Flug

Bitte beachten Sie die landerspezifischen Unterschiede bei der Geltung der nachfolgenden Allgemeinen Geschaftsbedingungen

Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen

5 vor Flug ist eine Marke der FTI Touristik GmbH unter der die FTI Touristik GmbH Reiseleistungen verkauft. Die Buchung von einer oder mehreren Reiseleistung(en) des 5 vor Flug-Produktprogramms (im folgenden 5 vor Flug) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen und zwar für

- Pauschalreiseverträge zu denen auch die Reisen mit Sonderkennzeichnung wie z.B. „X5vF“ zählen und
- Verträge über touristische Einzelleistungen

Darunter sind zu verstehen:
- Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferienappartements und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“)
- Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb. „Nur-Flug“ als Charterflug oder Linienflug) oder Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung sowie
- Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskarten und Skipässe. mit folgenden Abweichungen:

Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für touristische Einzelleistungen) gelten die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen:

2. (1) Insolvenzsicherung

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

6. Vertragsübertragung auf Ersatzperson

7. (1) a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung Ausschließlich für Pauschalreisen und nur für touristische Einzelleistungen in Form von Verträgen über reine Flugleistungen (und nicht für touristische Einzelleistungen in Form von reinen Übernachtungsleistungen und sonstige touristische Einzelleistungen) gilt der folgende Punkt der Reise- und Zahlungsbedingungen:

4. Beförderungsleistungen

Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbedingungen auf Pauschalreisen und/oder touristische Einzelleistungen zusätzlich an der entsprechenden Stelle hingewiesen.

1. Abschluss des Vertrages

(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie 5vorFlug verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt über 5vorFlug. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.

(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von 5vorFlug über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihren Reisevermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und 5vorFlug zustande.

(3) Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von 5vorFlug schriftlich bestätigt werden.

2. Insolvenzsicherung ausschließlich für Pauschalreisen / Allgemeine Zahlungskonditionen für Pauschalreisen und Einzelleistungen / Reiseunterlagen / Rücktritt bei Zahlungsverzug

(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1, D-10707 Berlin) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.

(2) Zahlungen auf den Reisepreis sind durch sie wie folgt zu leisten:

a) Zahlungen auf die von Ihnen gebuchte(n) Pauschalreise unter der Voraussetzung des Vorliegens des unter (1) genannten Sicherungsschein bzw. auf die gebuchte(n) touristische(n) Einzelleistung(en) sind nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung 42 Tage vor Reiseantritt fällig. Prämien für von Ihnen über 5vorFlug gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 14) sind in voller Höhe mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Verträgen, die weniger als 42 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

b) Sämtliche Zahlungen sind von Ihnen - möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer - ausschließlich mittels einer der auf der Zahlungsseite aufgeführten Zahlungsarten zu leisten. Die Verlinkung zur jeweils gültigen Zahlungsseite ist auf der Buchungsbestätigung/Rechnung enthalten. Zur gültigen Zahlungsseite gelangen Sie ausschließlich durch diese Verlinkung, freie Eingaben auf andere Zahlungsseiten sind nicht zulässig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei 5vorFlug maßgeblich. c) Im Allgemeinen bietet 5vorFlug folgende Zahlungsarten an:

- Bei Buchungen bis acht Tage vor Abreise: PayPal, SOFORT Überweisung, Kreditkarte und Überweisung

- Bei Buchungen ab sieben Tage vor Abreise: PayPal, SOFORT Überweisung, Kreditkarte

- Für Reiseleistungen im Zusammenhang mit Kuba (Flug nach oder von Kuba, Nur-Hotel oder Pauschalreise, Zwischenstopps in Kuba) wird die Zahlungsart PayPal nicht angeboten.

- Für Buchungen von Nur-Hotels wird die Zahlungsart Barzahlung am Airport nicht angeboten.

- Für Buchungen von Nur-Flügen und Flug-Pauschalreisen (Flug + Hotel) ab sieben Tagen vor Abreise wird die Zahlungsart Barzahlung am Airport nur teilweise, je nach Verfügbarkeit eines Handlingagenten, angeboten.

(3) Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach erfolgtem Zahlungseingang bei 5vorFlug

- unter der 5vorFlug von Ihnen mitgeteilten E-Mail-Anschrift per PDF-Datei oder

- soweit 5vorFlug von Ihnen keine E-Mail-Anschrift vorliegt, über Ihren Reisevermittler, bei dem Sie gebucht haben - im Falle kurzfristiger Buchungen ab sieben Tagen vor Abreise per PDF-Datei unter der von Ihnen mitgeteilten E-Mailanschrift oder am Ihnen bekannt gegebenen Hinterlegungsschalter am Airport gegen Barzahlung (Ausnahmen siehe oben) - und soweit in der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegeben auch per EC-Karte mit Geheimzahl - des Reisepreises zzgl. 30 Euro Hinterlegungsentgelt. Erfolgt die Ausstellung der Buchungsbestätigung/Rechnungsstellung und Zahlung über Ihren Reisevermittler, so erhalten Sie die Reiseunterlagen in der Regel nur von diesem.

(4) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Zahlung behält sich 5vorFlug nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Entschädigungssätzen nach Ziffer 7 (2) in Verbindung mit den dort bekannt gegebenen Entschädigungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.

3. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden

(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von 5vorFlug bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet bzw. dem Ausdruck aus dem EDV-System des Reisevermittlers sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung von 5vorFlug. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für 5vorFlug nicht verbindlich.

(2) 5vorFlug behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von 5vorFlug nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird 5vorFlug nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. 5vorFlug wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.

(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3 (2)) oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von 5vorFlug gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit 5vorFlug in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten.

Reagieren Sie gegenüber 5vorFlug nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

(4) Hatte 5vorFlug für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet.

(5) Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von 5vorFlug nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen bei Pauschalreisen und touristischen Einzelleistungen in Form von Verträgen über reine Flugleistungen

Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen sowohl bei Pauschalreisen als auch bei touristischen Einzelleistungen in Form von reinen Flugleistungen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 3 (2).

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Pauschalreisen

5vorFlug wird ausschließlich die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten. Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn 5vorFlug unzureichend oder falsch informiert hat. 5vorFlug haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden 5vorFlug mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass 5vorFlug eigene Pflichten verletzt hat.

6. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen

Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von 5vorFlug durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie 5vorFlug 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5vorFlug kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende 5vorFlug als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die 5vorFlug (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet 5vorFlug ein Bearbeitungsentgelt von € 30.-.

7. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung

(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber 5vorFlug zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

a) Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat 5vorFlug Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von 5vorFlug zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von 5vorFlug unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.

b) Bei einem Rücktritt von touristischen Einzelleistungen hat 5vorFlug Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von 5vorFlug zu vertreten ist. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Entschädigungen einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

(2) 5vorFlug macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters 5vorFlug und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung die nachfolgend bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung.
- bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20%
- ab 49 bis 36 Tage vor Reisebeginn 35%
- ab 35 bis 22 Tage vor Reisebeginn 50%
- ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 75%
- ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 85%
- ab 7 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.

(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass 5vorFlug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung 5vorFlug bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich 5vorFlug in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an 5vorFlug erstattet werden, wird 5vorFlug diese auch an Sie erstatten.

8. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Diese gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

9. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung

(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender vom Reiseveranstalter 5vorFlug Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber 5vorFlug geltend machen können.

(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern 5vorFlug eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von 5vorFlug verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber 5vorFlug geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird empfohlen.

10. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

5vorFlug ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

11. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von 5vorFlug für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

12. Hinweis zu Haftungsbeschränkung im internationalen Flugverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Flugverkehr unterliegt im Falle des Todes und der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

13. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See

Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern.

14. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit 5vorFlug oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie 5vorFlug zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. 5vorFlug hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.

16. Ihr Vertragspartner für Reiseleistungen unter der Marke 5 vor Flug: FTI Touristik GmbH

Anschrift: Landsberger Straße 88, 80339 München, Deutschland

Telefon: +49 (0)89 710 454 112

E-Mail: mail@5vorflug.de

AG München, HRB 71745

Stand: November 2022

Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen für Buchungen bei österreichischen Reisevermittlern (AUT)

5 vor Flug ist eine Marke der FTI Touristik GmbH unter der die FTI Touristik GmbH Reiseleistungen verkauft. Die Buchung von einer oder mehreren Reiseleistung(en) des 5 vor Flug-Produktprogramms (im folgenden 5vorFlug) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen und zwar für

- Pauschalreiseverträge zu denen auch die Reisen mit Sonderkennzeichnung wie z.B. „X5vF“ zählen und

- Verträge über touristische Einzelleistungen

Darunter sind zu verstehen:

- Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferienappartements und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“)

- Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb. „Nur-Flug“ als Charterflug oder Linienflug) oder Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung sowie

- Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskarten und Skipässe.

mit folgenden Abweichungen:

Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für touristische Einzelleistungen) gelten die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen:

2. (1) Insolvenzsicherung

4. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

5. Vertragsübertragung auf Ersatzperson

6. (1) a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung

Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbedingungen auf Pauschalreisen und/oder touristische Einzelleistungen zusätzlich an der entsprechenden Stelle hingewiesen.

1. Abschluss des Vertrages

(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie 5vorFlug verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt über 5vorFlug. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.

(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von 5vorFlug über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihren Reisevermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und 5vorFlug zustande.

2. Insolvenzsicherung ausschließlich für Pauschalreisen / Allgemeine Zahlungskonditionen für Pauschalreisen und Einzelleistungen / Rücktritt bei Zahlungsverzug

(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1, D-10707 Berlin) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.

(2) Zahlungen auf den Reisepreis sind durch sie wie folgt zu leisten:

a) Zahlungen auf die von Ihnen gebuchte(n) Pauschalreise(n) unter der Voraussetzung des Vorliegens des unter (1) genannten Sicherungsschein bzw. auf die gebuchte(n) touristische(n) Einzelleistung(en) sind nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung 20 Tage vor Reiseantritt fällig.

Prämien für von Ihnen über 5vorFlug gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 11) sind in voller Höhe mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung zur Zahlung fällig.

Bei Verträgen, die weniger als 20 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Inkassoberechtigung des Reisevermittlers ausdrücklich vermerkt ist, direkt an 5vorFlug zu leisten. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.

(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Zahlung behält sich 5vorFlug nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Entschädigungssätzen nach Ziffer 6 (2) in Verbindung mit den dort bekannt gegebenen Entschädigungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/ Rechnung aufgeführt sind. Anderweitige Verdienstmöglichkeiten werden von 5vorFlug berücksichtigt. Dem Kunden ist es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keiner oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

3. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden

(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von 5vor- Flug bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet bzw. dem Ausdruck aus dem EDV-System des Reisevermittlers sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung von 5vorFlug.

Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für 5vorFlug nicht verbindlich.

(2) 5vorFlug behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese Änderung unerheblich ist. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

5vorFlug wird Sie über solche Änderungen vor Reisebeginn unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.

(3) Ist 5vorFlug zu einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen oder zur Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrages geworden sind, gezwungen, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von 5vorFlug gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit 5vorFlug in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Reagieren Sie gegenüber 5vorFlug nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

(4) Hatte 5vorFlug für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet.

4. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Pauschalreisen

5vorFlug wird ausschließlich die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.

Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn 5vorFlug, oder wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler vertraglich zugesagt wird, der Reisevermittler, unzureichend oder falsch informiert hat. Insofern steht 5vorFlug auch für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ein.

5. Vertragsübertragung auf Ersatzperson Pauschalreisen / Namenskorrektur

(1) Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von 5vorFlug durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie 5vorFlug 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5vorFlug kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende 5vorFlug als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die 5vorFlug (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten).

(2) Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30.- pro Person berechnet. Der Nachweis, dass 5vorFlug keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden weiterbelastet.

6. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung

(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber 5vorFlug zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

a) Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat 5vorFlug Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von 5vorFlug zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von 5vorFlug unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.

b) Bei einem Rücktritt von touristischen Einzelleistungen hat 5vorFlug Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von 5vorFlug zu vertreten ist.

Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen und wenn keine Pauschalreise vorliegt, sind die Entschädigungsgebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

(2) 5vorFlug macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Beachtung des zeitlichen Abstands zwischen dem Rücktritt und dem vorgesehenen Reisebeginn, der üblichen und zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/ Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung die nachfolgend bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35%
- ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45%
- ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55%
- ab 14. bis 10. Tag vor Reisebeginn 65%
- ab 9. bis 3. Tag vor Reisebeginn 75%
- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80% des Reisepreises.

(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass 5vorFlug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erlöses durch anderweitige Verwendung.

(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Er-bringung 5vorFlug bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.

Soweit 5vorFlug ersparte Aufwendungen entstanden sind oder 5vorFlug durch anderweitige Verwendung Erlöse erzielen konnte oder absichtlich versäumt hat, diese zu erzielen, wird 5vorFlug diese an den Kunden erstatten.

7. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften.

Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Diese gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

8. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung

(1) Sie haben 5vorFlug jede Vertragswidrigkeit, die Sie während der Erbringung der im Vertrag vereinbarten Reiseleistungen wahrnehmen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich mitzuteilen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann Ihnen dies als Mitverschulden angerechnet werden.

(2) Behebt der Reiseveranstalter 5vorFlug die Vertragswidrigkeit entgegen seiner Verpflichtung innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist nicht, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und von 5vorFlug den Ersatz der dafür erforderlichen Ausgaben verlangen. Eine Fristsetzung durch Sie ist nicht erforderlich, wenn sich 5vorFlug weigert, die Vertragswidrigkeit zu beheben oder wenn unverzügliche Abhilfe notwendig ist.

(3) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern 5vorFlug eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von 5vorFlug verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

(4) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber 5vorFlug geltend gemacht werden.

Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird empfohlen.

9. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

5vorFlug ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

10. Internationale Übereinkünfte und EG/EU Verordnungen

Ihr Recht auf Preisminderung oder Schadenersatz lässt Ihre Rechte nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 („Fluggastrechte“), der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 („Fahrgastrechte Eisenbahnverkehr“), der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 („Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See“), der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 („Fahrgastrechte See- und Binnenschiffsverkehr“), und der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 („Fahrgastrechte Kraftomnibusverkehr“), sowie nach internationalen Übereinkünften unberührt. Sie sind berechtigt, Forderungen auch nach den genannten Verordnungen sowie nach internationalen Übereinkünften geltend zu machen. Eine gewährte Schadenersatzzahlung oder Preisminderung wird jedoch auf den nach den genannten Verordnungen oder nach internationalen Übereinkünften zustehenden Anspruch auf Schadenersatz oder Preisminderung angerechnet und umgekehrt, um eine Bereicherung des Reisenden zu vermeiden.

11. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.

Einzelheiten zum Versicherungsschutz erfragen Sie bitte bei Ihrer Buchungsstelle

12. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie 5vorFlug zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kunden-betreuung erforderlich ist. 5vorFlug hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.

13. Ihr Vertragspartner für Reiseleistungen unter der Marke 5 vor Flug: FTI Touristik GmbH

Anschrift: Landsberger Straße 88, 80339 München, Deutschland

Telefon: +49 (0)89 710 454 112

E-Mail: mail@5vorflug.de

AG München, HRB 71745

Stand: November 2022

 

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