Allgemeine Geschäftsbedingungen Express Travel International GmbH

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ETI.de


Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ETI.at


Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ETI GmbH, im Folgenden ETI:

Präambel:

Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, und werden Inhalt des zwischen dem Reisenden und ETI zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a - y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB.

Die nachstehenden Reisebedingungen gelten nicht für Geschäftsreisen, sofern der Reisende mit ETI einen Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen hat.

1. Abschluss des Reisevertrages

Grundlage für die Buchung einer Pauschalreise sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ETI für die jeweilige Reise, wie sie dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.

Mit der Anmeldung bietet der Reisende ETI den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Buchenden für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung haftet. Im Falle einer elektronischen Buchung (per Internet, App oder Telemedien) wird das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages über ETI verbindlich, wenn der Button (Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ (oder in vergleichbarer Formulierung) betätigt wird.

Der Vertrag kommt ausschließlich mit Annahme durch ETI zustande; das Reisebüro kann lediglich den Empfang des Angebotes erklären; die Annahme, wie auch die Abgabe eines Angebots zur Buchung sind auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln (Papierform, Telefax, E-Mail, SMS und Computer/Handyfaxe).

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von ETI vom Inhalt der Buchungserklärung ab, so ist darin ein neues Angebot von ETI zu sehen, an das ETI für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt dann zu den Bedingungen des neuen Angebots zustande, soweit ETI auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertragliche Informationspflicht erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist gegenüber ETI die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

Die von ETI gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, der Reisepreis und alle Zusatzkosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250, § 3 Nr. 1 und 3 - 5,7 EGBGB werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies ausdrücklich zwischen dem Reisenden und ETI vereinbart ist.

ETI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651 a und § 651 c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (per Brief, Katalog, Telefonat, Telefax, E-Mails, SMS, Telemedien und Onlinedienste) kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB. Das Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651 a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf den der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1. Der Reisepreis wird mit Übersendung, bzw. Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung sowie Übersendung des Sicherungsscheines (Sicherungsschein nur bei Pauschalreisen) sofort zur Zahlung fällig.

2.2. Bei Buchungen bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt und länger ist eine Anzahlung i. H. v. maximal 20% des Reisepreises umgehend nach Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung sowie Übersendung des Sicherungsscheines (Sicherungsschein nur bei Pauschalreisen) zu zahlen.

2.3. Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang des Gesamtreisepreises vor Reiseantritt versandt, die Möglichkeit der Einzelvereinbarung bleibt vorbehalten. Nähere Informationen zur Zahlungsweise und Zahlungsfristen des Reisepreises sind der Reisebestätigung und Rechnung von ETI zu entnehmen.

2.4. Ist eine Bezahlung des Reisepreises und / oder Unterlagenversand vor der Abreise nicht erfolgt oder möglich (auch bei Kurzfrist-Lastminute Buchung), wird/kann eine Tickethinterlegung veranlasst wer- den. Für eine Tickethinterlegung und / oder Bezahlung des Reisepreises am Abreisetag beim Hinterlegungsschalter wird für den hiermit verbundenen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 10,00 EUR pro Tickethinterlegung berechnet. Die Zahlung des Reisepreises oder eines Teils hiervon am Schalter ist jedoch nur möglich, wenn zwischen Buchung und Abreisedatum weniger als 6 Tage liegen.

3. Leistung

Ohne schriftliche Bestätigung von ETI sind Reisebüros nicht berechtigt, Abänderungen oder Zusagen zu treffen, die von den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des ETI Kataloges oder Online- Ausschreibungen abweichen. Sonderwünsche, die über den Inhalt des Kataloges hinausgehen, dürfen nur dann von dem buchenden Reisebüro entgegengenommen werden, wenn diese ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet oder von ETI als verbindlich anerkannt werden.

4. Leistungsänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ETI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von ETI nicht zu vertreten sind, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen; Änderungen im Flugplan bleiben ETI vorbehalten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

ETI ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von ETI gesetzten angemessenen Frist, die dem Reisenden gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung zugeht, entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, falls ETI eine solche Reise anbietet.

4.2. Bei den Katalogpreisen handelt sich um unverbindliche Preisempfehlungen, von denen je nach Kontingent oder Reisezeitraum abgewichen werden kann, jedoch nur vor Buchung.

4.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Hat ETI für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4.4. die im ETI Katalog ausgeschriebenen Hotelpreise sind für die Quellmärkte von ETI mit den Hoteliers vereinbart und kalkuliert. Reisende, die außerhalb der EU ihren Stammwohnsitz haben oder die Staatsbürgerschaft des gebuchten Landes haben, müssen damit rechnen, dass durch das Hotel am Reiseziel vor Ort Aufpreise erhoben werden.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen oder Ersatzperson

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ETI GmbH. Es ist die Obliegenheit des Reisenden, den Rücktritt mithilfe eines dauerhaften Datenträgers an ETI rechtzeitig zu übermitteln.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ETI den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ETI eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ETI zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Höhe der Entschädigung:

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von ETI ersparten Aufwendungen, sowie abzüglich dessen, was ETI durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt und was ETI auf Verlangen des Kunden zu begründen hat. ETI hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des er- warteten Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit der jeweiligen Pauschale wie folgt berechnet:
- Bis zum 30. Tag vor Abreise 20% des Pauschalpreises (mindestens 26,-EUR);
- ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Pauschalpreises;
- ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Pauschalpreises;
- ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Pauschalpreises;
- ab 6. Tag bis 4. Tag vor Abreise 60% des Pauschalpreises;
- ab 3. Tag bis 1. Tag vor Abreise 75% des Pauschalpreises;
- bei Nichtantritt der Reise („No-show“) am Abreisetag 80% des Pauschalreisepreises.

Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die ETI zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

ETI behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit ETI nachweist, dass ETI wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ETI verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen, sowie abzüglich dessen, was ETI durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Dies gilt insbesondere für die mit der Reiseart „MIXX“ gekennzeichneten Reisen.

Ist ETI infolge eines Rücktritts zur Zurückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat ETI unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von ETI durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ETI 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.3. Außergewöhnliche Umstände

Abweichend von der Regelung nach § 5.1 diese AGBs kann ETI keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Als unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände gelten solche, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich die Folgen der Umstände auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wor- den wären. Im Falle des Eintritts außergewöhnlicher Umstände verliert ETI seinen Anspruch auf den Rei- sepreis und hat diesen, soweit dieser geleistet wurde, inner- halb einer Frist von 14 Tagen zurück zu zahlen. Bei Auftreten außergewöhnlicher Umstände am Urlaubsort hat ETI, falls eine Rückbeförderung nicht möglich ist, dem Reisenden bis zu drei Nächte die Kosten für eine notwendige Beherbergung zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche des Reisenden bestehen jedoch nicht.

5.4. Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.

Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

Umbuchungen zugunsten Dritter müssen spätestens sieben Tage vor Reisebeginn ETI auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen. Grundsätzlich wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang fällig. Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder der Beförderungsart vorgenommen, behält ETI sich zusätzlich die Geltendmachung hierdurch entstehender Mehrkosten vor. Erfolgt die Umbuchung auf Wunsch des Kunden auf einen späteren Reisetermin, werden die Kosten, die bei der Umbuchung des ersten Reisezeitraums hinsichtlich der Stornokosten entstanden sind, auch bei einem endgültigen Storno der umgebuchten Reise erhoben. Diese hat ETI dem Reisenden nachzuweisen. Umbuchungen sind generell nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit und auf Basis des vertraglichen Reisepreises möglich.

Geringfügige Abweichungen, je nach Reiseleistung und Reiseart, sind vorbehalten. In diesem Falle kann ETI für die Änderung der Reiseunterlagen durch den Vertragsschließenden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

5.5. ETI kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder der Änderungswunsch so kurzfristig erfolgt, dass die beteiligten Leistungsträger nicht mehr rechtzeitig hiervon in Kenntnis gesetzt werden können. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der ursprünglich gebuchte Reisende und seine Ersatzperson gegenüber ETI als Gesamtschuld- ner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.6. Bei Teil-Stornierung eines Reiseteilnehmers, der mit einem oder mehreren, anderen Reisenden in einem Doppel-, Familienzimmer od. Juniorsuite gebucht war, wird für den oder die verbleibenden Reiseteilnehmer ggf. ein Einzelzimmer-Zuschlag oder Aufpreis berechnet, wenn aufgrund der Teil-Stornierung die Doppelzimmerbelegung in eine Einzel-Zimmerbelegung umgebucht werden oder andere Zimmerkategorie-Umbuchung erfolgen muss. Dies gilt auch, wenn die Teil-Stornierung erst nach Reisebeginn und No-Show erfolgt. Bei Einzelzimmer-Belegung eines Doppelzimmers wird generell ein Aufpreis berechnet, sofern in der Hotelausschreibung nicht ausdrücklich Nur-Einzelzimmer ausgeschrieben und ohne Einzelzimmerzuschlag buchbar sind.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende oder Mitreisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich ETI bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

In diesem Fall hat der Reisende keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.

7. Rücktritt und Kündigung durch ETI GmbH

ETI kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1. Ohne Einhaltung der Frist

Wenn der Reisende oder ein Mitreisender die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von ETI nachhaltig stört oder wenn der Reisende sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann ETI die Kündigung des Vertrages zu jedem Zeitpunkt aussprechen. Kündigt ETI GmbH, so behält ETI den Anspruch auf den Reisepreis. ETI muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ETI aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ETI von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

Dem Kunden bleibt in diesem Fall vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass ETI geringere Aufwendungen hatte oder höhere Beträge vom Leistungsträger gutgebracht wurden.

7.2. Bei Nichtzahlung durch den Reisenden gem. Ziff.2 der AGBs

Sollte der Reisepreis nach Fälligkeit rechtzeitig vor Reisebeginn nicht an ETI geleistet sein, bzw. bei Buchungen über Reisebüroinkasso-Agenturen an das vermittelnde Reisebüro gezahlt worden sein und der Reisepreis nicht bei ETI rechtzeitig vor Reiseantritt und fristgerecht gutgeschrieben werden, so behält sich ETI eine Kündigung des Reisevertrags aufgrund der Nichtzahlung des Reisepreises vor. ETI wird den Reisenden zuvor bei Zahlungsverzögerung schriftlich auf die Zahlungsfrist und möglichen Reiserücktritt durch ETI hinweisen. In diesem Fall gelten die Kündigungsbedingungen und vertraglichen Pflichten nach § 2 in Verbindung mit § 5.2 dieser AGBs.

8. Gewährleistung

8.1. Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. ETI kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ETI kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass ETI eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

8.2. Minderung des Reisepreises:

Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber ETI anzuzeigen.

8.3. Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ETI innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines von ETI zu vertretenden Mangel aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ETI verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet ETI den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für den Reisenden von Interesse waren.

8.4. Schadenersatz

Sofern ETI einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen. Der Schadensersatz wird auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, sofern es sich nicht um einen Körperschaden handelt und ETI den Mangel nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Im Falle des Eintritts eines außergewöhnlichen Umstandes ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen.

8.5. Anrechnung

Soweit der Reisende gegen ETI Ansprüche auf Schadensersatz oder Reisepreisminderung hat, muss er sich Zahlungen Dritter, die auf demselben Ereignis beruhen, anrechnen lassen.

Dies gilt insbesondere bei Entschädigungszahlungen oder Ausgleichszahlungen aus nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen: Ausgleichsansprüche gegen die Fluggesellschaft nach EG-VO 261/2004, Ausgleichsansprüche als Fahrgast gegen das Eisenbahnunternehmen nach EG-VO 1371/2007, Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche gegen Beförderer auf See nach EG-VO 392/2009, Entschädigungsansprüche aus Fahrgastrechten im See- oder Binnenschifffahrtsverkehr nach EG-VO 2006/2004 und EU - VO 1177/2010, Entschädigungsansprüche als Fahrgast nach im Kraftomnibusverkehr nach EU - VO 181/2011 und EG-VO 2006/2004.

Hat der Reisende bereits von ETI entsprechende Zahlungen erhalten, so sind diese auf weitere Entschädigungsleistungen oder Ausgleichszahlungen Dritter an- zurechnen, sofern sie auf demselben Ereignis beruhen.

9. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen, besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen:

Bei Gepäckverlust, Gepäcksbeschädigung oder Gepäckverspätung im Flugverkehr ist der Reisende verpflichtet, selbst unverzüglich vor Ort dies mittels entsprechender Schadensanzeige (P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen; sowohl die Fluggesellschaft als auch ETI kann die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Diese Schadensanzeige ist bei Gepäcksbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist gegenüber ETI oder der örtlichen Reiseleitung der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung vom Reisegepäck anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden jedoch nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10. Beschränkung der Haftung

ETI haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausflüge, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ebenso wenig haftet ETI für Ausflüge und Rundreisen, die im Katalog von ETI zwar beworben werden, die der Reisende jedoch am Urlaubsort unmittelbar beim Leistungsträger bucht.

Soweit der Reisende einzelne und/oder eine Anzahl mehrerer Tauchgänge im Rahmen seiner Pauschalreise bucht, haftet ETI nur für die ordnungsgemäße Durchführung, hingegen nicht für Umstände, die der Tauchwillige zu vertreten hat und infolge Nichteinhaltung dazu führen, dass der eingeschaltete Leistungsträger eine Teilnahme verweigert, wie Nichtvorlage eines medizinischen Tauchtauglichkeitszeugnisses, des Logbuches oder des Befähigungsnachweises eines anerkannten Ausbildungsbetriebes (VDST, Padi, CMAS etc.).

Über die Anerkennung eines Befähigungsnachweises eines unbekannten oder nicht international anerkannten Ausbildungsbetriebes hat der Leistungsträger zu entscheiden; im Falle der Ablehnung der Teilnahme an einem oder an mehreren Tauchgängen aus Gründen, die weder ETI noch der Leistungsträger zu ver- treten hat, kann der Reisende einen Entschädigungs- oder Rückzahlungsanspruch nur geltend machen, soweit ETI durch die Nichtteilnahme des Reisenden Aufwendungen erspart hat. Bei Buchung eines Golfpaketes: ETI haftet nicht, falls der ausführende Golfclub mangels entsprechendem Befähigungsnachweises (Platzreife oder Handicap) durch den Reisenden oder wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Etikette diesem das Spiel verweigert; ebenso wenig haftet ETI für die Einhaltung der Abschlagszeiten.

11. Mitwirkungspflicht des Reisenden

11.1. Der Reisende hat ETI oder dessen Reisevermittler, über den der Reisende die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn dieser die notwendigen Reiseunterlagen (Flugschein, Hotelgutschein etc.) nicht innerhalb der von ETI mitgeteilten Frist erhalten hat.

11.2. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11.3. Insbesondere ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

Soweit ETI infolge schuldhafter Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB, noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.

11.4. Ferner ist der Reisende verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von ETI oder dem durch ETI eingesetzten Subunternehmer, der die örtliche Reiseleitung stellt, zur Kenntnis zu geben. Ist ein solcher Vertreter von ETI nicht vor Ort vorhanden, sind etwaige Reisemängel unter der mitgeteilten Kontaktstelle von ETI zur Kenntnis zu bringen.

Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung wird der Reisende in der Reisebestätigung unterrichtet.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (Minderungsansprüche, sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld aus vertraglicher Haftung) hat der Reisende innerhalb einer Frist von 2 Jahren geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise enden sollte.

Dies gilt auch für Ansprüche aus abgetretenem Recht, z.B. für Ansprüche von Sozialversicherungsträgern.

Weder die örtliche Reiseleitung oder der Leistungsträger sind berechtigt, Ansprüche gegen ETI entgegenzunehmen oder anzuerkennen. Der Reisevermittler ist ebenfalls nicht berechtigt, Ansprüche für ETI anzuerkennen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. Informationspflicht von ETI

ETI ist verpflichtet, den Reisenden über Pass-, und Visa- Vorschriften zu unterrichten, sofern diese bekannt sind oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten. Sofern es ETI möglich ist, wird ETI den Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Der Reisende kann die für das gebuchte Land einzuhaltenden Einreisebestimmun- gen und Gesundheitsvorschriften auf der folgenden Internetseite von ETI (www.eti.de), bzw. im Katalog von ETI unter der Rubrik „Visum und Einreise“ und „Reiseinformationen“ zur Kenntnis nehmen. ETI sorgt dafür, die Bestimmungen möglichst aktuell zu halten. Kataloge benötigen zur Drucklegung einen Zeitvorlauf. Rechtsverbindliche Informationen und/ oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des jeweiligen Reiselandes einzuholen. Generell rät ETI darüber hinaus zu einer Erkundigung beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de, Tel.: 030-5000-0.

13.2. Der Reisende ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.

Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, ETI hat nicht, unzureichend oder falsch informiert.

ETI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ETI mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ETI eigene Pflichten verletzt hat.

Daher rät ETI deutschen Staatsangehörigen zu einer Erkundigung über die aktuell zum Reisezeitraum gültigen Visa- und Einreisevorschriften für das Reiseland beim Auswärtigen Amt, Tel.: 030-5000-0 oder www.auswaertiges-amt.de und insbesondere auch bei den Konsulaten des betreffenden Reiselandes direkt.

Sofern der Reisende nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, muss sich der Reisende über die für ihn geltenden, gültigen Einreisebedingungen rechtzeitig direkt bei dem zuständigen Konsulat oder Botschaft erkundigen. Die letztendliche Sorgfaltspflicht zur Erfüllung der Einreisebestimmungen am Abreisetag obliegt allerdings ausschließlich dem Reisenden.

13.3. Nicht-Erfüllung der Einreisebestimmungen durch den Reisenden

ETI weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Nicht-Erfüllung der Einreisebestimmungen bspw. durch Vorlage eines unzureichend gültigen Ausweis- oder Einreisedokumentes dem Reisenden durch die jeweilige Fluggesellschaft die Flugbeförderung oder auch bei Flugbeförderung die Einreise in das Zielgebiet / Urlaubsland verweigert werden kann.

13.4. Gesundheitsvorschriften

ETI wird ebenfalls im Rahmen der üblichen Sorgfalt Empfehlungen zu Gesundheitsvorschriften aussprechen; dies ersetzt jedoch nicht ihre eigenständige Verantwortlichkeit, sich über evtl. notwendige od.

ratsame medizinischer Vorsorge bei einem Arzt seiner Wahl rechtzeitig vor Reisebeginn zu erkundigen und eigenständig Maßnahmen zu treffen. Zu aktuellen Gesundheitsvorschriften und Empfehlungen empfiehlt ETI ebenfalls, sich an das Auswärtige Amt zu wenden, (Tel.: 030-5000-0) und www.auswaertiges-amt.de.

14. Datenschutz

ETI verarbeitet die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Dazu zählt insbesondere die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz, die Zweckbindung, die Datenminimierung, die Richtigkeit der Verarbeitung, die Speicherbegrenzung als auch die Integrität und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten. Dies gilt auch bei einer etwaigen Verarbeitung durch Dritte, die ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt.

Bzgl. der Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO und für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung https://www.eti.de/datenschutzhinweis/.

15. Gerichtsstand

Der Reisende kann ETI an dessen Sitz in Frankfurt (Main) verklagen; es ist die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.

ETI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass ETI nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.

Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für ETI verpflichtend würde, informiert ETI den Reisen- den hierüber in geeigneter Form. ETI weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/ consumers/ odr/ hin.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Gepäck

Jeder zahlende Fluggast kann gemäß den Vorgaben der gebuchten Fluggesellschaft Reisegepäck frei mitnehmen.

Es wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

16.2. Die Beförderung von Tieren ist grundsätzlich nicht möglich.

16.3. Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.

16.4. Drei-Personen-Belegung (TZST, TZJ etc.) u. Zimmer in 2+1 / 2+2 Belegung sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbetten/vorhandene Sofabetten, sofern nicht ausdrücklich in der Hotelausschreibung die weitere Schlafgelegenheit als Gästebett ausgeschrieben wird. Doppelzimmer/Suiten in 2+2 Belegung sind ausdrücklich keine Familienzimmer, es sei denn, sie werden bei Reiseangebot und Buchung entsprechend ausgeschrieben. Ein Babybett ist kein Bestandteil der Zimmerausstattung, sofern nicht in der Ausschreibung angeführt. Ansonsten werden Babybetten nur auf Anfrage nach Verfügbarkeit bereitgestellt.

16.5. Die Altersbegrenzungen bei Kinderfestpreisen und Zimmerbelegung bezieht sich ausschließlich auf das Alter des Kindes bei Reiseantritt und Reisezeitraum, nicht auf das Alter des Kindes bei Reiseanmeldung. Mitreisende Kinder, die bei Reiseantritt und Reisezeitraum bereits älter sind als die in der Hotelausschreibung genannte Altersgrenze für Kinderfestpreise, haben den Preis für Erwachsene zu zahlen; für die Richtigkeit der Altersangaben bei der Buchung haftet der Buchende.

16.6. Flugdurchführung und Informationspflichten

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens: Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet ETI, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist ETI verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft, bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen werden. Sobald ETI weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss ETI den Kunden entsprechend informieren.

Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss ETI den Kunden über den Wechsel informieren. ETI muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Flugzeiten, Flugweg und Fluggesellschaft können durch ETI nur aus sachlichen Gründen, wie Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Vorgaben, während der Reisedurchführung auftretender nicht vorhersehbarer technischer Defekte, wegen Schlechtwetter oder Streik, geändert werden, soweit die Änderungen unwesentlich sind; der Reisende ist, soweit möglich, rechtzeitig von der Änderung zu unterrichten.

16.7. Reiseverlauf

ETI behält sich vor, von dem im Katalog genannten Reiseverlauf abzuweichen, soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind, soweit sie sich im Rahmen des Branchenüblichen halten und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen oder aus sonstigen Gründen für den Reisenden zumutbar sind. Dies gilt aufgrund der besonderen lokalen Bedingungen insbesondere hinsichtlich des Verlaufs der Nilkreuzfahrten/Rundreisen und der davor und/ oder danach gebuchten weiteren Leistungen. Soweit dies für den Reisenden zumutbar ist, kann ETI auch ein Ersatzschiff gleicher Ausstattung einsetzen. I m Falle einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebs des vorgesehenen Verkehrsmittels kann die Beförderung auf einer Teilstrecke mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt werden, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

16.8. Klassifizierung / Kategorisierung

ETI kategorisiert die Hotels nach eigener Erfahrung im Vergleich zu dem Gesamtangebot der Hotels.

Näheres zur Klassifizierung kann den Reiseinformationen und Information im Katalog oder der Reiseausschreibung entnommen werden.

Soweit die Hotels nicht ausdrücklich als barrierefrei beschrieben werden, sind die Hotels für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen nicht geeignet. Nähere Einzelheiten bittet ETI vor der Buchung zu erfragen.

Stand: Mai 2022, Änderungen vorbehalten

Veranstalter der Pauschalreise:

Express Travel International GmbH, Bockenheimer Anlage 11, 60322 Frankfurt (Main) Geschäftsführung: Mohamed Samir, Maja-Jennifer Köhl

Eingetragen beim Handelsregister des AG Frankfurt unter HRB 46649

Telefon 0 69/75 61 22 50 Telefax 0 69/75 61 22 51

Homepage: www.eti.de

 

 




Allgemeine Geschäftsbedingungen der Express Travel International GmbH

Geltungsbereich: Die Express Travel International GmbH (im Folgenden kurz „ETI“) kann als Reisevermittler (Abschnitt A) und/oder als ReiseveraQnstalter (Abschnitt B) auftreten. ETI gilt als Reisevermittler, wenn durch ETI Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (z.B. Flug, Hotel etc.), über Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) sowie über verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs 5 PRG) zwischen dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem Reisenden andererseits vermittelt werden. ETI gilt als Reiseveranstalter, wenn durch ETI entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder angeboten werden (vgl § 2 Abs 7 PRG). Die nachstehenden Bedingungen stellen die Grundlage für Verträge zwischen dem Reisevermittler (Abschnitt A) oder dem Reiseveranstalter (Abschnitt B) mit seinen Kunden/Reisenden (iSd § 2 Abs 6 PRG) dar.

 

A. ETI als REISEVERMITTLER:

1. Buchung/Vertragsabschluss

1.1. Zur wirksamen Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diese dem Reisenden von ETI vor Vertragsabschluss zur Kenntnis zu bringen oder ist dem Reisenden von ETI vor Vertragsabschluss die Möglichkeit zu gewähren, in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf www.eti.at abgerufen werden.

1.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem vermittelten Reiseveranstalter, den vermittelten Transportunternehmern (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug, Schiff etc.) und anderen vermittelten Leistungsträgern gelten die diesem Vertragsverhältnis jeweils zugrunde gelegten und wirksam vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters, Transportunternehmers oder anderen Leistungsträgers.

1.3. Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich vorgenommen werden. (Fern)mündliche Buchungen werden von ETI umgehend schriftlich bestätigt.

1.4. ETI verwendet Buchungsscheine, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Reisenden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt etc.) aufweisen.

1.5. Der Reisende, der für sich oder Dritte durch ETI eine Buchung vornehmen lässt, gilt als Auftraggeber. Er übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs 2 PRG die Verpflichtungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber ETI (z.B. Entrichtung des Entgelts etc.).

1.6. Die Darstellungen und Beschreibungen von Pauschalreisen und sonstigen Leistungen im Katalog und auf der Homepage von ETI, den Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern dienen als bloße Werbemittel und stellen keine Angebote entsprechend des § 4 PRG dar.

1.7. Die grundsätzliche Eignung einer Pauschalreise im konkreten Fall für Personen mit eingeschränkter Mobilität bedeutet nicht, dass jede einzelne im Pauschalreisevertrag enthaltene Leistung von der jeweiligen Person mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch genommen werden kann.

1.8. Der Abschluss des Pauschalreisevertrages zwischen dem Reiseveranstalter bzw. dem Leistungsträger und dem Reisenden erfolgt durch das Vorliegen übereinstimmender Willenserklärungen über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin), wobei das Reiseanbot durch den Reisenden schriftlich oder (fern)mündlich angenommen wird. Dem Reisenden wird bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Ausfertigung des Vertrages/die Buchungsbestätigung gemäß § 6 PRG zur Verfügung gestellt.

1.9. Besondere Vorgaben des Reisenden werden nur bei Bestätigung seitens des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers im Sinne von § 6 Abs 2 Z 1 PRG zum Vertragsinhalt.

 

2. Aufklärungspflicht des Reisenden

2.1. Der Reisende hat ETI alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren, Sportgeräten etc.) rechtzeitig vor Vertragsabschluss, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

2.2. Der Reisende hat ETI über alle in seiner Person oder in der Person von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, fehlende Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden (insbesondere vorliegende eingeschränkte Mobilität, schlechter Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- und/oder Durchführung einer Pauschalreise mit den jeweils zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), in Kenntnis zu setzen.

 

3. Aufgaben des Reisevermittlers, Informationen und sonstige Nebenleistungen

3.1. ETI berät und informiert den Reisenden auf Grundlage der vom Reisenden mitgeteilten Angaben. ETI ist nicht verpflichtet, den Reisenden über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Flora, Fauna und Kultur, landesübliche Gegebenheiten etc.) am Reiseziel aufzuklären.

3.2. Allgemeine Informationen zu Pass- und Visumserfordernissen, zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie zu Devisen- und Zollvorschriften bei Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft können durch Auswahl des gewünschten Bestimmungslandes unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/ - bzw. bei EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Auf Anfrage werden auch von ETI nach Möglichkeit entsprechende Auskünfte erteilt. ETI haftet nicht für Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, außer der Reisende wurde von ETI unzureichend oder falsch informiert. Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein für das Bestimmungsland gültiges Reisedokument erforderlich ist. Für die Gültigkeit der jeweils erforderlichen Reisedokumente ist der Reisende selbst verantwortlich. Sofern für die Einreise in ein bestimmtes Land der Erhalt eines Visums erforderlich ist, trägt der Reisende selbst die Verantwortung für die rechtzeitige Erlangung desselben. Für die Einhaltung der ihm mitgeteilten notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten ist der Reisende selbst verantwortlich.

3.3. ETI erstellt für den Reisenden basierend auf dessen Angaben unverbindliche Reisevorschläge. Diese stellen keine Angebote im Sinne des § 4 PRG dar.

3.4. Sofern der Reisende gegenüber ETI ein konkretes Interesse an einem ihm von ETI unterbreiteten Reisevorschlag äußert, erstellt ETI auf Grundlage des Reisevorschlages ein den Vorgaben des § 4 PRG entsprechendes Reiseanbot. Dem Reisenden wird das Standardinformationsblatt gemäß dem PRG ausgefolgt. Das von ETI erstellte Reiseanbot ist für den Reiseveranstalter bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen für den Leistungsträger verbindlich.

3.5. Die notwendigen Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten Abreisezeiten und gegebenenfalls zu den Fristen für den Check-in sowie zu den planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten sind dem Reisenden von ETI rechtzeitig vor dem geplanten Antritt der Pauschalreise an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse zur Verfügung zu stellen.

 

4. Pflichten des Reisenden

4.1. Sämtliche von ETI übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Gutscheine, Vouchers etc.) sind vom Reisenden auf die sachliche Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben/Daten des Reisenden und auf allfällige Abweichungen (insbesondere Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum etc.) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen. Etwaige Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten sind ETI vom Reisenden umgehend auf schriftlichem Wege mitzuteilen.

4.2. Einschränkungen und Änderungen gemäß Punkt 2.2, welche sich nach Vertragsabschluss und vor Antritt der Pauschalreise ergeben, hat der Reisende gegenüber ETI umgehend schriftlich bekannt zu geben.

4.3. Der Reisende ist zur vollständigen und fristgerechten Bezahlung, der gemäß den Zahlungsbestimmungen im Pauschalreisevertrag vereinbarten Entgelte verpflichtet. Der Reisende ist im Falle einer nicht erfolgten Zahlung und dadurch bei ETI eingetretener Schäden (Vorauszahlungen von ETI) gegenüber ETI zur Schadloshaltung verpflichtet.

 

5. Preis- und Leistungsänderungen vor Reisebeginn

5.1. ETI hat dem Reisenden Preisänderungen durch den Reiseveranstalter gemäß § 8 PRG und/oder einseitige, unerhebliche Änderungen des Inhalts des Pauschalreisevertrages durch den Reiseveranstalter gemäß § 9 Abs 1 PRG an der von dem Reisenden zuletzt bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger bekannt zu geben.

 

6. Aufklärungspflicht des Reisenden

6.1. Der Abschluss einer Versicherung (z.B. Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz etc.) zur Gewährleistung ausreichender Deckung der Kosten im Falle von sich verwirklichenden Risiken im Zeitraum ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise wird seitens ETI empfohlen.

6.2. Die jeweiligen Kosten von Reiseversicherungen sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, im Reisepreis nicht inbegriffen. Im Rahmen der seitens ETI erbrachten Vermittlungsleistungen werden auch Reiseversicherungen angeboten. Der Versicherungsvertrag wird ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem angeführten Reiseversicherer abgeschlossen. Ansprüche aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag können nicht gegenüber ETI, sondern ausschließlich unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.

 

7. Haftung

7.1. ETI haftet weder für die Erbringung der vermittelten Leistung, noch für die Erbringung einer Leistung, welche der Reisende vor Ort gebucht hat, oder für die Erbringung einer Leistung, welche ETI nicht vermittelt hat.

7.2. ETI haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden die im Zusammenhang mit der Buchung entstehen, sofern sie auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 2 Abs 12 PRG zurückzuführen sind.

 

8. Entgelt für die Reisevermittlung

8.1. ETI steht für die selbst erbrachte Tätigkeit ein angemessenes Entgelt zu.

 

9. Zustellung von Erklärungen, Datenschutz

9.1. Die gegenüber ETI zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse) des Reisenden gilt als dessen Zustell-/Kontaktadresse. Etwaige Änderungen sind vom Reisenden umgehend mitzuteilen.

9.2. Erklärungen, welche der Reisende per E-Mail an ETI versendet, gelten als zugegangen, sobald diese von ETI tatsächlich abgerufen werden können. Erfolgt der Versand außerhalb der Geschäftszeiten, gilt die E-Mail des Reisenden mit Beginn des nächsten Arbeitstages als an ETI zugegangen.

9.3. Die vom Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von ETI elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. ETI hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein. Die Datenschutzerklärung von ETI ist abrufbar auf https://www.eti.at/footer/datenschutz/

 

B. ETI als REISEVERANSTALTER:

1. Buchung/Vertragsabschluss

1.1. Zur wirksamen Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wodurch diese zum Inhalt des Pauschalreisevertrags werden, sind diese dem Reisenden von ETI vor Vertragsabschluss zur Kenntnis zu bringen oder ist dem Reisenden von ETI vor Vertragsabschluss die Möglichkeit zu gewähren, in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf www.eti.at abgerufen werden.

1.2. Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich vorgenommen werden. (Fern)mündliche Buchungen werden von ETI umgehend schriftlich bestätigt.

1.3. Sofern der Reisende eine Buchung für dritte Personen (Mitreisende) vornimmt, bestätigt er damit, dass er von diesen zur Einholung eines Angebotes, zur Vereinbarung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages in ihrem Namen bevollmächtigt wurde. Der Reisende, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber. Er übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs 2 PRG die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit ETI (z.B. Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag etc.).

1.4. Die Darstellungen und Beschreibungen von Pauschalreisen und sonstigen Leistungen im Katalog und auf der Homepage von ETI dienen als bloße Werbemittel und stellen keine Angebote entsprechend des § 4 PRG dar.

1.5. Die grundsätzliche Eignung einer Pauschalreise im konkreten Fall für Personen mit eingeschränkter Mobilität bedeutet nicht, dass jede einzelne im Pauschalreisevertrag enthaltene Leistung von der jeweiligen Person mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch genommen werden kann.

1.6. Der Abschluss des Vertrages zwischen ETI und dem Reisenden erfolgt durch das Vorliegen übereinstimmender Willenserklärungen über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin), wobei das Reiseanbot durch den Reisenden schriftlich oder (fern)mündlich angenommen wird. Dem Reisenden wird bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Ausfertigung des Pauschalreisevertrages/die Buchungsbestätigung gemäß § 6 PRG zur Verfügung gestellt.

1.7. Besondere Vorgaben des Reisenden werden nur bei Bestätigung seitens ETI im Sinne von § 6 Abs 2 Z 1 PRG zum Vertragsinhalt.

1.8. Der Reisende ist im Rahmen der Vorgaben gemäß § 7 PRG dazu berechtigt, den Pauschalreisevertrag auf eine dritte Person, welche die Vertragsbedingungen erfüllt, zu übertragen. ETI weist darauf hin, dass Änderungen des Namens des Reisenden von manchen Luftfahrtunter- nehmen, anderen Beförderern oder Dienstleistern als Stornierungen gehandhabt werden, wodurch entsprechende Mehrkosten für den Reisenden entstehen können, welche von diesem selbst zu tragen sind.

 

2. Aufklärungspflicht des Reisenden

2.1. Der Reisende hat ETI alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B. geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren, Sportgeräten etc.) rechtzeitig vor Vertragsabschluss, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

2.2. Der Reisende hat ETI über alle in seiner Person oder in der Person von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, fehlende Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden (insbesondere vorliegende eingeschränkte Mobilität, schlechter Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen), welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- und/oder Durchführung einer Pauschalreise mit den jeweils zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Wanderreisen etc.), in Kenntnis zu setzen.

 

3. Aufgaben von ETI als Reiseveranstalter

3.1. ETI berät und informiert den Reisenden auf Grundlage der vom Reisenden mitgeteilten Angaben. ETI ist nicht verpflichtet, den Reisenden über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Flora, Fauna und Kultur, landesübliche Gegebenheiten etc.) am Reiseziel aufzuklären und haftet auch nicht dafür.

3.2. Allgemeine Informationen zu Pass- und Visumserfordernissen, zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie zu Devisen- und Zollvorschriften bei Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft können durch Auswahl des gewünschten Bestimmungslandes unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/ - bzw. bei EU-Bürgern von ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Auf Anfrage werden auch von ETI nach Möglichkeit entsprechende Auskünfte erteilt. ETI haftet nicht für Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, außer der Reisende wurde von ETI oder einem Erfüllungsgehilfen unzureichend oder falsch informiert. Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein für das Bestimmungsland gültiges Reisedokument erforderlich ist. Für die Gültigkeit der jeweils erforderlichen Reisedokumente ist der Reisende selbst verantwortlich. Sofern für die Einreise in ein bestimmtes Land der Erhalt eines Visums erforderlich ist, trägt der Reisende selbst die Verantwortung für die rechtzeitige Erlangung desselben. Für die Einhaltung der ihm mitgeteilten notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten ist der Reisende selbst verantwortlich.

3.3. ETI erstellt für den Reisenden basierend auf dessen Angaben unverbindliche Reisevorschläge. Diese stellen keine Angebote im Sinne des § 4 PRG dar.

3.4. Sofern der Reisende gegenüber ETI ein konkretes Interesse an einem ihm von ETI unterbreiteten Reisevorschlag äußert, erstellt ETI auf Grundlage des Reisevorschlages ein den Vorgaben des § 4 PRG entsprechendes Reiseanbot. Dem Reisenden wird das Standardinformationsblatt gemäß dem PRG ausgefolgt. Dieses von ETI erstellte Reiseanbot ist für ETI verbindlich.

3.5. ETI behält sich Änderungen der im Reiseanbot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von Preis- oder Leistungsänderungen ausdrücklich vor. Solche Änderungen werden den Reisenden vor Abschluss des Pauschalreisevertrages klar, verständlich und deutlich mitgeteilt und bedürfen zur Wirksamkeit der Zustimmung des Reisenden.

3.6. Die notwendigen Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten Abreisezeiten und gegebenenfalls zu den Fristen für den Check-in sowie zu den planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten sind dem Reisenden von ETI rechtzeitig vor dem geplanten Antritt der Pauschalreise an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse zur Verfügung zu stellen.

3.7. Reisevermittler sind nicht dazu befugt, abweichende Vereinbarungen mit dem Reisenden zu schließen, dem Reisenden Auskünfte zu erteilen oder ihm gegenüber Zusagen abzugeben, wenn hierdurch eine inhaltliche Abänderung des Pauschalreisevertrages bewirkt, die vertraglich zugesicherten Leistungen von ETI überschritten oder ein Widerspruch zum Reiseanbot entstehen würde. Angaben und Darstellungen in Reisekatalogen und Internetausschreibungen, die nicht von ETI herausgegeben wurden, sind mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung nicht Gegenstand des Reiseangebotes bzw. Inhalt des Pauschalreisevertrages und entfalten somit keine Bindungswirkung gegenüber ETI.

 

4. Pflichten des Reisenden

4.1. Sämtliche von ETI übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Gutscheine, Vouchers etc.) sind vom Reisenden auf die sachliche Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben/Daten des Reisenden und auf allfällige Abweichungen (insbesondere Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum etc.) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen. Etwaige Unrichtigkeiten/ Abweichungen/ Unvollständigkeiten sind ETI vom Reisenden umgehend auf schriftlichem Wege mitzuteilen.

4.2. Einschränkungen und Änderungen gemäß Punkt 2.2, welche sich nach Vertragsabschluss und vor Antritt der Pauschalreise ergeben, hat der Reisende gegenüber ETI umgehend schriftlich bekannt zu geben.

4.3. Der Reisende ist - sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird - innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Pauschalreisevertrages, frühestens jedoch 11 Monate vor dem Ende der Pauschalreise, zur Leistung einer Anzahlung von 10 % des Reisepreises verpflichtet.

4.4. Wird der Pauschalreisevertrag innerhalb von 20 Tagen vor der geplanten Abreise abgeschlossen, so hat der Reisende den gesamten Reisepreis bei Zugang des Pauschalreisevertrages zu zahlen.

4.5. Sofern der Reisende gegen die ihm gemäß Punkt 4.3, 4.4 oder anderer ausdrücklicher Vereinbarung obliegenden Zahlungsverpflichtungen verstößt, ist ETI dazu berechtigt, nach unter Fristsetzung erfolgter Mahnung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen (Stornogebühr) geltend zu machen.

4.6. Hinsichtlich der Verpflichtung der Reisenden zur umgehenden Bekanntgabe von während der Reise wahrgenommenen Vertragswidrigkeiten (Abhilfeverlangen) wird auf Punkt 7.2 verwiesen.

 

5. Reiseversicherung

5.1. Der Abschluss einer Versicherung (z.B. Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz etc.) zur Gewährleistung ausreichender Deckung der Kosten im Falle von sich verwirklichenden Risiken im Zeitraum ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise wird seitens ETI empfohlen.

5.2. Die jeweiligen Kosten von Reiseversicherungen sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, im Reisepreis nicht inbegriffen. Im Rahmen der seitens ETI erbrachten Vermittlungsleistungen werden auch Reiseversicherungen angeboten. Der Versicherungsvertrag wird ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem angegebenen Reiseversicherer abgeschlossen. Ansprüche aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag können nicht gegenüber ETI, sondern ausschließlich unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.

 

6. Preis- und Leistungsänderungen vor und nach Reisebeginn

6.1. ETI behält sich gemäß § 8 Abs 1 PRG ausdrücklich das Recht vor, nach Abschluss des Pauschalreisevertrages bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise Preisänderungen gemäß § 8 Abs 2 PRG vorzunehmen. Dabei hat ETI dem Reisenden die Preiserhöhung an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Gründe mit einer Berechnung bekannt zu geben. Für den Fall, dass sich die in § 8 Abs 2 PRG genannten Kosten zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem Beginn der Pauschalreise verringern, hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung gemäß § 8 Abs 4 PRG.

6.2. ETI behält sich gemäß § 9 PRG ausdrücklich das Recht vor, nach Abschluss des Pauschalreisevertrages einseitig unerhebliche Änderungen von anderen Inhalten des Pauschalreisevertrags, welche nicht den Preis betreffen, vorzunehmen. Dabei hat ETI dem Reisenden die Änderung an der vom ihm zuletzt bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger bekannt zu geben.

 

7. Haftung und Gewährleistung

7.1. Es besteht keine Haftung von ETI für am Reiseziel bei anderen Leistungsträgern gebuchte Leistungen.

7.2. Nimmt der Reisende während der Erbringung der im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reiseleistungen eine Vertragswidrigkeit wahr, so hat er entweder ETI direkt oder den örtlichen Vertreter von ETI am Reiseziel von dieser Vertragswidrigkeit unter Anführung ihrer konkreten Bezeichnung umgehend in Kenntnis zu setzen. Der Reisende ist dazu verpflichtet, bei der Verbesserung oder Behebung der Vertragswidrigkeit durch ETI mitzuwirken.

7.3. Der Reisenden ist bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich zur Schadensminderung verpflichtet (§ 1304 ABGB).

7.4. Ein Recht des Reisenden zur eigenständigen Schaffung von Abhilfe besteht ausschließlich für den Fall, dass ETI einem gemäß Punkt 7.2 gestellten Abhilfeverlangen nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Reisenden nicht nachkommt.

7.5. Unterlässt der Reisende die gemäß Punkt 7.2 gebotene Information von ETI über eine wahrgenommene Vertragswidrigkeit, kann dem Reisenden dies als Mitverschulden angerechnet werden (§ 1304 ABGB).

7.6. ETI und seine Erfüllungsgehilfen (z.B. Luftfahrtunternehmen, Hotelbetreiber etc.) behalten sich ausdrücklich das Recht vor, die Beförderung und/oder die Unterbringung eines Reisenden abzulehnen, der es verabsäumt hat, ETI gemäß Punkt 2.2 ausreichend und rechtzeitig über seine eingeschränkte Mobilität und/oder besonderen Bedürfnisse in Kenntnis zu setzen.

7.7. ETI haftet nicht für eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden während der Pauschalreise (z.B. Naturkatastrophen, Erkrankungen des Reisenden, behördliche Sperren etc.).

7.8. Kommt es zu einem Diebstahl von Wertgegenständen des Reisenden während der Pauschalreise, so liegt hierin eine vom Reisenden grundsätzlich selbst zu tragende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos.

7.9. Die Haftung von ETI für Sach- und Vermögensschäden des Reisenden aufgrund von unvorhersehbaren und/oder unvermeidbaren Umständen, mit denen ETI nicht zu rechnen brauchte, sowie für entschuldbare Fehlleistungen bis hin zur Fahrlässigkeit, wird der Höhe nach auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.

7.10. Gesetze und Vorschriften, Anweisungen und Anordnungen des Personals vor Ort, sowie Gebote und Verbote (z.B. Badeverbot, Tauchverbot etc.) sind vom Reisenden zu befolgen. Bei Nichtbefolgung durch den Reisenden haftet ETI nicht für allenfalls daraus resultierende Personen- und Sachschäden des Reisenden oder Personen- und Sachschäden Dritter.

7.11. Der Reisende hat ETI über von anderen Leistungsträgern und Dritten erhaltene Zahlungen und Leistungen, welche auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen ETI anzurechnen sind, vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

 

8. Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale

8.1. Tritt der Reisende gemäß § 10 Abs 2 PRG wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Reisenden an das Reiseziel erheblich beeinträchtigen, vom Vertrag zurück, so hat er hierüber gegenüber ETI eine schriftliche Erklärung abzugeben.

 

9. Rücktritt des Reisenden mit Entrichtung einer Entschädigungspauschale

9.1. Der Reisende darf jederzeit, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurücktreten. Er ist dazu verpflichtet, gegenüber ETI oder dem Reisevermittler eine schriftliche Erklärung über seinen Rücktritt abzugeben.

9.2. Pro Person gelten, mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung im Reisevertrag, folgende Entschädigungspauschalen (Stornogebühren):

Rücktritt:
bis 31. Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;
ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt; 85% des Reisepreises;
ab dem 3. Tag (72 Std.) vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.
Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen.

9.3. ETI behält sich vor, in Abweichungen der vorgenannten Pauschalen der Stornostaffel laut Punkt 9.2 eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ETI nachweisen kann, dass höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ETI verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Dies gilt insbesondere für die mit der Reiseart „MIXX“ gekennzeichneten Reisen.

9.4. Bleibt der Reisende der Abreise fern, weil es ihm am Reisewillen mangelt, oder versäumt er die Abreise wegen einer ihm zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls (No-Show) und ist klargestellt, dass der Reisende die verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, so hat er eine Entschädigungspauschale in Höhe von 100% des Reisepreises zu leisten.

 

10. Rücktritt von ETI nach Beginn der Pauschalreise

10.1. ETI wird von der Vertragserfüllung befreit ohne zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet zu sein, wenn der Reisende die Durchführung der Pauschalreise durch grob ungebührliches Verhalten (z.B. Missbrauch von Alkohol oder Drogen, Nichteinhalten eines Rauchverbotes, Missachtung bestimmter Bekleidungsvorschriften etwa beim Besuch religiöser Stätten oder bei der Einnahme von Mahlzeiten, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Reiseleiters wie etwa regelmäßiges Zuspätkommen etc.) trotz erfolgter Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, welches geeignet ist, die Urlaubserholung Dritter oder Mitreisender zu beinträchtigen oder den Reisezweck zu vereiteln.

 

11. Zustellung von Erklärungen, Datenschutz

11.1. Die gegenüber ETI zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse) des Reisenden gilt als dessen Zustell-/Kontaktadresse. Etwaige Änderungen sind vom Reisenden umgehend mitzuteilen.

11.2. Erklärungen, welche der Reisende per E-Mail an ETI versendet, gelten als zugegangen, sobald diese von ETI tatsächlich abgerufen werden können. Erfolgt der Versand außerhalb der Geschäftszeiten, gilt die E-Mail des Reisenden mit Beginn des nächsten Arbeitstages als an ETI zugegangen.

11.3. Die vom Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, werden von ETI elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. ETI hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein. Die Datenschutzerklärung von ETI ist abrufbar auf https://www.eti.at/datenschutz/.

 

12. Insolvenzschutz

ETI ist unter Nr. 2005/0024 im Reiseveranstalterverzeichnis beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingetragen und bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) Isolvenz versichert (GISA - Zahl 25119367). Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler call us Assistance International GmbH, Waschhausgasse 2,1020 Wien unter der Faxnummer +43 (0) 1 31670 - 70891 oder per E-Mail an ETI@call-us.com zu melden.

 

13. Zahlungsverzug:

Wir die fällige Anzahlung oder Restzahlung trotz Mahnung nicht binnen fünf Tagen bezahlt, können wir vom Vertrag zurücktreten und als pauschalierten Schadenersatz die für den Fall des Rücktritts des Reisenden vereinbarten Stornogebühren verrechnen.

 

14. Umbuchung:

Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungssatz oder Beförderungsart vorgenommen, behält sich der Veranstalter ETI sich die Geltendmachung hierdurch entstehender Mehrkosten vor. Bei Angeboten und Buchung mit der Reiseart MIXX sind Flugumbuchungen nicht möglich. Umbuchungen ist generell nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit und auf Basis des vertraglichen Reisepreises möglich. Abweichungen je nach Reiseleistung und Reiseart sind vorbehalten.

 

15. No-show

liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er oben genannte Entschädigungspauschale zu entrichten.

 

Adresse:
Express Travel International GmbH
Karlsplatz 3,
1010 Wien,
Tel.: +43 1 - 5124216,
Fax: +43 1 - 5124217,
E-Mail: info@eti.at,
www.eti.at

Stand: Mai 2021, Änderungen vorbehalten!

 

Speichern