Allgemeine Geschäftsbedingungen Condor Flugdienst GmbH |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der holidays.ch GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reisehinweise Leistungserbringer und dem Condor Holidays-Kunden begründet. Die Reisevermittlerin HLX führt die bestätigten Leistungen nicht aus. HLX haftet folglich auch nicht, falls die durch sie vermittelten Leistungen mangelhaft oder nicht erbracht werden. 2. Rücktritt, Vertragsumschreibung und Reiseabbruch 2.1.2 Für die Höhe der Stornierungskosten sind die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers maßgebend. Mit Ausnahme der Stornierung von Pauschalreisen erhebt HLX zu den Stornierungskosten des jeweiligen Leistungserbringers zur Abgeltung des eigenen hierdurch entstandenen Zusatzaufwandes eine Bearbeitungspauschale von 35 EUR pro Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer. 2.1.3 Von der Rückerstattung nach Stornierung ausgeschlossen ist ein eingezogenes Zahlungstransaktionsentgelt. 2.2 Vertragsumschreibung auf einen anderen Reisenden Sofern der Reiseveranstalter einer Umbuchung auf Ersatzreisende nicht widerspricht, veranlasst HLX die Ausführung des Änderungswunsches und stellt für den damit verbundenen eigenen Zusatzaufwand eine Bearbeitungspauschale von 35 EUR pro Änderung und betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung. Dies gilt auch für sonstige Änderungswünsche nach Buchungsabschluss, mit denen der Leistungserbringer einverstanden ist. 2.3 Reiseabbruch Die AGB der Leistungserbringer sehen im Regelfall bei einem Abbruch der Reise keinen Anspruch auf Kostenerstattung vor. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung, besser noch eines Versicherungspaketes. 3. Datenschutz 4. Reiseversicherung 5. Gesetzliche Hinweise zur Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung 5.2 Nach dem Gesetz sind wir auch dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass in Deutschland und Österreich folgende Verbraucherschlichtungsstellen bestehen: 6. Schlussbestimmungen Stand: 24.07.2024
Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss erhalten Sie durch den Reisevermittler eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen enthält. 1.2 Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, ist diese als ein neues Angebot des Reiseveranstalters zu verstehen. Der Reisende kann das neue Angebot durch Erklärung oder auch durch schlüssiges Verhalten, wie beispielsweise Restzahlung oder Reiseantritt annehmen. 2. Zahlung 2.2 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erstattung der Kosten aus Buchung und Stornierung zu fordern. 2.3 Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher, in Ausnahmefällen auch (fern)mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert. 2.4 Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Kontooder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils verursachten Zusatzaufwandes. Eine Bearbeitungsgebühr wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Maßnahmen erforderlich werden. 3. Haftungsbeschränkung, Fremdleistungen 3.2 Der Veranstalter haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, die nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel. 4. Allgemeine Pass-, Visumserfordernisse und Gesundheitsvorschriften 5. Rücktritt, Vertragsumschreibung auf einen anderen Reisenden und sonstige Vertragsänderungen Ein gezahlter Reisepreis wird abzüglich dieser Rücktrittspauschale von EUR 50,00 pro Person zurückerstattet. Ab dem 13. Tag vor Reiseantritt werden dem Reisenden 90% des Reisepreises berechnet und am Tag des Reiseantritts 95% des Reisepreises. Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. 5.2 Mehrkosten, die im Falle einer zulässigen Vertragsumschreibung auf einen Ersatzreisenden (Namechange) entstehen, werden Ihnen auf Nachfrage genannt. 5.3 Mit Ausnahme des gesetzlich geregelten Anspruchs auf Vertragsumschreibung sind beide Parteien an die vertragliche Abrede gebunden. Anderweitige vertragliche Änderungen auf Wunsch des Reisenden sind lediglich mit Zustimmung des Reiseveranstalters möglich. Hinsichtlich hierbei entstehender Mehrkosten gilt 5.2 entsprechend. 6. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 7. Schlussbestimmungen Stand: 24.07.2024
b. Bitte beachten Sie, dass die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen müssen. c. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. d. Die Check-In Zeiten variieren. Konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service- Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug. Der Fluggast sollte sich daher spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-In jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („noshow“). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies vielfach eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Auf Wunsch führt HLX jedoch gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr von 35 EUR eine Erstattung nicht angefallener Steuern und Flughafengebühren für Sie durch. e. Da Ausfälle und Verspätungen im Zugverkehr nicht ausgeschlossen werden können, wird für eine Anreise zum Flughafen per Bahn dringend empfohlen, eine Zugverbindung zu wählen, der zufolge laut Fahrplan der Bahn eine Ankunft am Abfertigungsschalter des Abflughafens mindestens 3 Stunden vor Abflug gegeben ist und darüber hinaus die rechtzeitige Ankunft(s. oben) gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Alternativzugverbindung gewährleistet ist. f. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen. g. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzüglich der befördernden Fluggesellschaft selbst oder deren Abfertigungsagenten am Zielflughafen zu melden und als Nachweis hierüber ein Schadensprotokoll (P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden. h. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei Ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck, es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor.
i. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt. j. Das gebuchte Hotelzimmer steht am Ankunftstag erst ab der offiziellen Check-In-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 14:00 Uhr Ortszeit) zur Verfügung. Am Abreisetag ist die offizielle Check-Out-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 10:00 Uhr Ortszeit) zu beachten. k. Andere Länder, andere Sitten: Bitte beachten Sie, dass manche Hotels statt des klassischen Doppelbettes auch 2 Einzelbetten oder sog. Queensize oder Kingsize Betten anbieten. Der Reiseveranstalter hat hierauf keinen Einfluss. l. Es wird dringend empfohlen, Wertgegenstände wie z.B. Zahlungsmittel und Schmuck, aber auch Reiseausweise, Reiseunterlagen und elektronische Geräte sicher verschlossen in einem Zimmer- oder Hotelsafe aufzubewahren. Stand: 24.07.2024 |
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