Allgemeine Geschäftsbedingungen ANEX Tour GmbH Niederlassung Bucher Reisen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen ANEX Tour GmbH
1. Kataloge und andere veröffentlichte Reisebeschreibungen der ANEX Tour 1.2 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle bisherigen Prospekte über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. 1.3 Der Reisegast kann mit der ANEX Tour vom Prospekt abweichende Leistungen individuell vereinbaren. 2. Zustandekommen des Reisevertrages 2.2 Der Reisegast wird durch Übersendung der Reisebestätigung, des Sicherungsscheins (Kundengeldabsicherung) und der Rechnung über die Annahme des Angebots durch die ANEX Tour informiert. Der Vertrag mit der ANEX Tour kommt mit allen genannten Reisegästen unter der von ANEX Tour vergebenen Buchungsnummer zustande. Zwecks Vermeidung von Missverständnissen und Verzögerungen für die Bearbeitung der Anliegen und Anfragen des Reisegastes soll dieser hierbei stets auch seine Buchungsnummer angeben. 2.3 Die Reisebestätigung enthält u. a. Angaben über den Reisepreis, die Höhe der zu leistenden Anzahlung, die Fälligkeit des Restbetrags, die Bestimmungsorte der Reise, die Transportmittel, die Unterbringung, die Mahlzeiten, die Reiseroute, ggf. Besuche, Ausflüge und sonstige im Reisepreis inbegriffene Leistungen, die Reisetermine, die Abreise- und Rückkehrorte, ggf. die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl und ggf. Sonderwünsche des Reisegastes. Die Reisebestätigung kann zu einzelnen Punkten auch auf Angaben eines dem Reisegast vorliegenden Prospekts verweisen. 2.4 Bei Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung/ Rechnung vom Inhalt der Buchung, so liegt die Ablehnung des Angebots des Reisegastes, verbunden mit einem neuen Angebot der ANEX Tour vor, an das diese für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisegast innerhalb der 10-Tage-Frist die Annahme ausdrücklich erklärt, was auch konkludent durch Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises erfolgen kann. Vorgenannte Regelung gilt nicht, wenn die Reisebestätigung und die Rechnung nicht gleichlautend von der Buchung abweichen. 2.5 Bei der Buchung sind die Geburtsdaten der mitreisenden Kinder des Reisegastes anzugeben. Bei altersabhängigen Preisermäßigungen, wie z.B. Kinderermäßigung oder Kostenfreiheit von Kleinkindern, ist das Alter des Kindes beim Reiserückkehrdatum ausschlaggebend. 2.6 Soll die Auslandsreise eines Minderjährigen ohne Begleitung von Erwachsenen gebucht werden, hat der Reisegast sich vor der Buchung bei der ANEX Tour darüber zu unterrichten, wie eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind oder dem an dessen Aufenthaltsort Verantwortlichen hergestellt werden kann. 2.7 Sind im Reisevertrag einzelne Merkmale der Reiseleistungen noch nicht bekannt und soll die ANEX Tour diese nachträglich festlegen dürfen, wird dies in der Reisebestätigung dadurch zum Ausdruck gebracht, dass diese Merkmale als noch nicht bekannt angegeben werden. 3. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und Flugzeiten 3.2 Soweit die Reisebestätigung angibt, dass die genauen Flugzeiten noch nicht bekannt sind, wird damit wiedergegeben, dass die genauen Uhrzeiten für den Hin- und Rückflug nicht vereinbart sind und der ANEX Tour jeweils der gesamte benannte Reisetag für die nachträgliche Festlegung des Zeitpunkts des Hin- und des Rückflugs zur Verfügung steht. 3.3 Die ANEX Tour weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. 3.4 Die ANEX Tour unterrichtet den Reisegast rechtzeitig vor Beginn der Reise über noch nachträglich festgelegte Reisemerkmale, insbesondere über Abflug- und Ankunftszeiten. 4. Zahlungsbedingungen 4.2 Nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung und des Sicherungsscheins wird innerhalb von einer Woche die Anzahlung von 20% des Gesamtreisepreises fällig. Bei Buchungen von X - Produkten beträgt die Anzahlungshöhe 40% des Gesamtreisepreises. Der genaue Anzahlungsbetrag ist auf der Rechnung ersichtlich. Die zusätzlichen Kosten für evtl. abgeschlossene Versicherungen werden mit Rechnungsstellung sofort fällig. 4.3 Die Restzahlung abzüglich der geleisteten Anzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne erneute Aufforderung fällig, falls ANEX Tour die Reise nicht zuvor wegen Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl nach Nr. 13.1 der AGB abgesagt hat. 4.4 Liegen zwischen Rechnungsdatum und Reiseantritt weniger als 30 Tage, wird der Gesamtreisepreis sofort fällig. 4.5 Der Reisepreis kann per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzliche Kosten je nach Bankinstitut oder Zahlungsmittel anfallen können, welche nicht im Reisepreis enthalten sind und von der Bank des Kunden erhoben werden können. Bei Zahlungen mit Kreditkarte soll der Reisegast/Kreditkarteninhaber das Tageslimit seiner Bank beachten. 4.6 Bezahlung des Reisepreises erfolgt schuldbefreiend ausschließlich an ANEX Tour, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro/Reisevermittler erfolgt ist. Die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler ist ausgeschlossen. 4.7 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist wird der Reisegast von der ANEX Tour mit einer Mahnung mit Nachfristsetzung an die Zahlung erinnert. ANEX Tour ist berechtigt, für die durch eine Mahnung entstandenen weiteren Mehrkosten/Bearbeitungskosten eine Mahnkostenpauschale zu erheben, welche EUR 5,00 beträgt 4.8 Bei nicht vollständiger Zahlung vor Reiseantritt ist ANEX Tour berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und gegenüber dem Reisegast einen Schadenersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen (Stornoentschädigung gemäß Ziffer 11) geltend zu machen, wenn ANEX Tour dem Reisegast zuvor erfolglos durch eine Zahlungserinnerung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Nachfristsetzung ist in den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Die Rechte im Sinne dieser Ziffer stehen ANEX Tour nicht zu, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. 5. Leistungsumfang/Änderungen 5.2 ANEX Tour behält sich vor, Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Reiseleistungen vorzunehmen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben von ANEX Tour herbeigeführt wurden und deren Umfang nicht so erheblich ist, dass der Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigt wird. Der Reisegast wird von der ANEX Tour unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund über eine solche zulässige Änderung informiert. 5.3 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisegast vorbehaltlich anderer Gewährleistungsrechte berechtigt, entweder die Änderung anzunehmen, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern Anex Tour eine solche Reise angeboten hat. Der Rücktritt oder die Inanspruchnahme einer Ersatzreise sind unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Reiseänderung gegenüber der ANEX Tour zu erklären. Falls der Reisegast auf die Vertragsänderung nicht reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 5.4 Muss auf Veranlassung von ANEX Tour oder eines anderen Beförderungsunternehmens ein Flug oder eine Fahrt von oder zu einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Zielort/ Flughafen durchgeführt werden, übernimmt ANEX Tour die Kosten der Ersatzbeförderung (bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse) zum vertraglich vereinbarten Zielort/Flughafen. 5.5 Bei Verlängerungswunsch der Reisedauer nach Reiseantritt wendet sich der Reisegast zeitnah an die Reiseleitung. Die Reiseleitung wird insbesondere die Verfügbarkeit des Zimmers und/oder die Verfügbarkeit von Sitzplätzen für den Rückflug prüfen. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Eine Preisanpassung aufgrund der Änderungen berechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der Verlängerungsnacht des tagesaktuellen Preises zzgl. eines Serviceentgeltes. 6. Änderungen auf Verlangen des Reisegastes/Umbuchungen/Ersetzungsbefugnis 6.2 Eine Umbuchung kann eine Änderung des Reisetages, des Fluges, des Abflugortes, des Reiseziels, des Namens, der Unterkunft und der Verpflegungsleistung sowie ähnlicher Leistungen vom bereits durch ANEX Tour bestätigten Reisevertrages sein. Für eine solche Umbuchung wird, neben der Differenz des gebuchten und bestätigten Reisepreises und dem sich durch eine Umbuchung ergebenden höheren Reisepreises, sowie etwaige durch Anex nachweisebare Zusatzkosten, die aufgrund der Umbuchung entstehen, ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 30,00 € pro Person fällig. Dieser Betrag entspricht dem bei ANEX Tour typischerweise entstehenden Aufwand. In den nachfolgenden Fällen ist eine Umbuchung seitens des Reisenden nicht möglich: 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 8. Preisänderungen 8.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffzuschlag) zum vertraglichen Abreisezeitpunkt, so kann ANEX Tour den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 8.3 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber ANEX Tour zum vertraglichen Abreisezeitpunkt erhöht, kann diese den Reisepreis um einen anteiligen Betrag heraufsetzen. Der Betrag wird errechnet, indem die prozentuale Steigerung der Hafen- oder Flughafengebühren in demselben Maß auf den entsprechenden Abgabenanteil umgelegt wird, der für den Reisegast im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veranlagt wurde. 8.4 Liegt der Berechnung des Reisepreises u.a. ein Wechselkurs zugrunde und ändert sich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Wechselkurs zum vertraglichen Abreiszeitpunkt dergestalt, dass der ANEX Tour ein Verlust aus der Wechselkursschwankung entsteht, so kann ANEX Tour unter Zugrundelegung des Wechselkurses zum Stichzeitpunkt des Vertragsschlusses verglichen mit dem Wechselkurs zum vertraglichen Abreisezeitpunkt den Preis betroffenen Leistungen entsprechend der Wechselkursschwankung im Verhältnis erhöhen. 8.5 ANEX Tour hat eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes dem Reisegast zu erklären. 8.6 Eine Preiserhöhung von mehr als 8% des Gesamtpreises gilt als ein neues Angebot der Anex Tour an den Reisegast zu einer entsprechenden Vertragsänderung. Nach Kenntnisnahme des neuen Angebots, hat der Reisegast der Anex Tour unverzüglich mitzuteilen, ob er das neue Angebot mit geändertem Preis annimmt oder vom Vertrag ohne zusätzliche Gebühren zurücktritt. Der Reisegast kann stattdessen auch eine Ersatzreise nach Nr. 9 dieser Bedingungen verlangen, sofern der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine vergleichbare Reise mit vergleichbaren Leistungen ohne Mehrkosten für den Reisenden aus seinem Reisesortiment bereit zu stellen. 9. Ersatzreise 9.1 Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch ANEX Tour über die Preiserhöhung oder Reiseänderung gegenüber geltend zu machen. 10. Reisedokumente 10.2 Bei elektronischen Flugtickets, sogenannte E-Tickets, werden keine Papiertickets ausgehändigt. Hierbei kann der Reisegast gegen Vorlage des Flugbuchungscodes und des Reisepasses/Ausweises direkt bei Reiseantritt am Flughafen am jeweiligen Check-In Schalter die Bordkarte erhalten. 10.3 Bei Verlust der Reiseunterlagen sowie Abholung der Reiseunterlagen vor Reiseantritt am Serviceschalter ist ANEX Tour berechtigt, für den dadurch entstehenden Mehraufwand eine angemessene Servicepauschale zu erheben 11. Rücktritt, Stornoentschädigung, Ersatzperson 11.2 Tritt der Reisegast vor dem Reisebeginn wirksam vom Vertrag zurück, so verliert ANEX Tour den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. ANEX Tour erhebt - sofern der Rücktritt nicht von ANEX Tour zu vertreten ist oder durch höhere Gewalt verursacht wurde sowie vorbehaltlich anderweitiger Stornierungs- und Umbuchungstarife der Fluggesellschaften - folgende Stornogebühren für Pauschalreisen unter Beachtung der zeitlichen Nähe zum vertraglichen Reiseantritt: Die Zeitangabe bezieht sich auf den Eingang der Rücktrittserklärung vor Reisebeginn, die Prozentangabe auf den Reisepreis. Diese Staffelung gilt für die Reisearten Pauschalreise (außer den X- Produkten), Nur-Flug-Produkte und Nur-Hotel-Produkte. 11.3 Die Stornoentschädigung steht im Verhältnis zum Reisepreis und dient dem angemessenen Ersatz für bereits getroffene Reisevorkehrungen im Vertrauen auf den Bestand des Vertrags und zusätzlichen Aufwendungen von ANEX Tour aufgrund des Rücktritts unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und der Möglichkeit der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung, ohne das ANEX Tour initial konkrete Nachweise über einzelne Schadenspositionen führen muss. Der Vomhundertsatz ist ein repräsentativer Wert bei Pauschalreisen. ANEX Tour behält sich vor, anstelle der voranstehenden Pauschalen eine höhere, konkret zu benennende Entschädigung zu fordern, sofern ANEX Tour wesentlich höhere Aufwendungen nachweisen kann, welche nicht mehr in angemessenem Verhältnis zu den genannten pauschalen stehen. 11.4 Der Reisegast ist gleichwohl berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit seinem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise der ANEX Tour tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In solchen Fällen darf ANEX Tour nur die tatsächlich nachweisbaren Kosten geltend machen. 11.5 Stornierungs- und Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark voneinander abweichen. Wenn der Flugtarif abweichenden Regelungen unterliegt, werden evtl. abweichende Stornierungsbedingungen bereits bei der Buchung angezeigt. Eine Reihe von Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen/ Stornierungen, was der Reisegast ebenfalls bei der Flugbuchung erfährt. 12. Reiseversicherungen 13. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 13.2 Stört ein Reisegast trotz Abmahnung die Reise nachhaltig oder verhält er sich anderweitig grob vertragswidrig und ist seine weitere Teilnahme an der Reise für ANEX Tour oder für die anderen Reisegäste nicht zumutbar, kann ANEX Tour den Reisevertrag mit dem Reisegast aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Einen wichtigen Grund stellt u. a. auch die Begehung einer Straftat des Reisegastes während der Reise dar. Eventuelle Mehrkosten für die Rückreise trägt in diesem Falle der Reisegast. ANEX Tour behält in einem solchen Fall den Anspruch auf den Reisepreis und kann im Übrigen vom Reisegast Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. ANEX Tour muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erhält.
14. Reisemängel, Abhilfe, Minderung, Rücktritt/Kündigung durch den Reisegast 14.2 ANEX Tour kann mit der Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. ANEX Tour kann jedoch die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 14.3 Leistet ANEX Tour nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von der Reiseleitung bzw. ANEX Tour ernsthaft und endgültig verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden oder Mitreisenden gerechtfertigt ist. 14.4 Für die Zeit des Mangels mindert sich der Reisepreis in dem Verhältnis, in welchem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Dieser Wert ist im Zweifel zu schätzen. 14.5 Unterlässt der Reisegast schuldhaft die unverzügliche Anzeige der Reisemängel oder werden zumutbare und angemessene Leistungen zur Abhilfe von diesem abgelehnt, scheiden Minderungsansprüche oder das Recht auf Ersatz der Kosten aus eigener Abhilfe aus, so lange eine Anzeige nicht erfolgt ist. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist 14.6 Der Reisegast kann den Reisevertrag wegen Mangels kündigen, wenn die Reise aufgrund eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt wird bzw. wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem und für die ANEX Tour erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ANEX Tour eine vom Reisegast bestimmte angemessene Frist verstreichen ließ, ohne Abhilfe zu leisten. 14.7 Bei einem Mangel oder Nichterfüllung der Reise kann der Reisegast unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den ANEX Tour nicht zu vertreten hat. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen. 14.8 Bei Gepäckverlust oder bei einem Gepäckschaden während der Flugreise hat der Reisegast unverzüglich eine Schadenanzeige (P.I.R) am Flughafen des Ankunftsorts bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu erstatten. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadenanzeige/Schadensmeldung in der Regel Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen. Die Schadensanzeige muss bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Tagen und bei Verspätung binnen 21 Tagen ab Aushändigung erfolgen. Der Reisegast soll bei Gepäckverlust, Gepäckschaden oder Fehlleitung des Reisegepäcks auch die örtliche Reiseleitung unverzüglich informieren. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Bargeld im aufgegebenen Gepäck übernimmt ANEX Tour keine Haftung. Ansprüche des Reisegastes im Zusammenhang mit dem Reisegepäck nach dem “Montrealer Übereinkommen” bleiben hiervon unberührt.
15. Kündigung wegen höherer Gewalt 15.2 Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 S. 1 u. S. 2, Abs. 4 S. 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für eine etwaige Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisegast zur Last.
16. Haftung, Ausschlussfrist, Verjährung 16.2 Die Teilnahme an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten verantwortet der Reisegast selber. Der Reisegast hat die Obliegenheit, vor der Benutzung der Sportanlagen aus Sicherheitsgründen Geräte und Fahrzeuge zu prüfen. 16.3 Die vertragliche Haftung von ANEX Tour für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit ANEX Tour für einen dem Reisegast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinaus gehende Schäden nach dem Montrealer Abkommen oder dem Luftfahrtverkehrsgesetz bleiben davon unberührt. 16.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch ANEX Tour gegenüber dem Reisegast hierauf berufen. 16.5 Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisegast im Übrigen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber der ANEX Tour geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisegast an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden verhindert war. Bei Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang von Fluggepäck sind diese wegen Gepäckschäden binnen 7 Tagen und wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 16.6 Ansprüche des Reisegastes auf Minderung und Schadenersatz verjähren innerhalb eines Jahres, soweit es sich weder um Ansprüche wegen Schädigung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Reisegastes noch um solche handelt, die wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden der ANEX Tour oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen begründet sind. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
17. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 17.2 Nachteile, insbesondere Kosten, die dem Reisegast aus der Nichteinhaltung der voranstehenden Pflichten entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden; dies gilt dann nicht, wenn ANEX Tour unzureichend, unvollständig oder gar nicht über die Informationen aus diesem Abschnitt informiert hat. 17.3 ANEX Tour haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisegast die ANEX Tour mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von ANEX Tour verschuldet wurde.
18. Datenschutz 18.2 Buchung 18.3 Übermittlung der Daten 18.4 Datensicherheit 18.5 Ihre Rechte 18.5.1 Bestätigung und Auskunft 18.5.2 Berichtigung und Löschung 18.5.3 Einschränkung und Verarbeitung 18.5.4 Widerspruch 18.6 Beschwerderecht Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Nordrhein-Westfalen 19. Rechtswahl, Gerichtsstand 19.2 Die vorstehende Bestimmung über die Rechtswahl gilt nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisegast und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Reisegastes ergibt oder wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reisegast angehört, für diesen günstiger sind, als die vorgenannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 19.3 Gerichtsstand für Klagen gegen die ANEX Tour ist der Sitz der Gesellschaft in Düsseldorf. 19.5 ANEX Tour ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Veranstalter:
Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs |
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