Allgemeine Geschäftsbedingungen TUIfly GmbH


AGB TUIfly.com

ABB TUIfly.com

BBB TUIfly


Datenschutzhinweis

AGB TUI fly

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TUIfly Vermarktungs GmbH für die Vermittlung von touristischen Dienstleistungen und Flügen für Drittanbieter (nachfolgend AGB Vermittlung)

 

1. Anwendungsbereich und Vertragsbeziehungen

1.1Diese AGB Vermittlung regeln die Bedingungen für die Buchung von sonstigen touristischen Dienstleistungen, wie z.B. Reiseversicherungen, Mietwagen, etc. (nachfolgend zusammenfassend "Touristikleistungen") verschiedener Reiseveranstalter, Mietwagenanbieter, etc. (nachfolgend zusammenfassend "Anbieter" genannt). Das Flugportal TUI fly tritt hinsichtlich der Touristikleistungen ausschließlich als Vermittlerin der jeweiligen Anbieter auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung der Anbieter. Zwischen TUI fly und dem Nutzer kommt im Falle der Buchung einer Touristikleistung ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist.
1.2 Die auf der Website dargestellten Angebote von Touristikleistungen stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot seitens TUI flys und/oder des jeweiligen Anbieters dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung abzugeben (invitatio ad offerendum). Die Angebotsabgabe durch den Nutzer erfolgt durch Eingabe seiner Daten in das Online-Buchungsformular und dessen Absendung an TUI fly. Der Nutzer ist für den Zeitraum von maximal 6 Tagen an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklärt TUI fly im Namen des jeweiligen Anbieters oder der jeweilige Anbieter selbst entweder die Annahme des auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Angebots oder übermittelt dem Nutzer ein neues Vertragsangebot, das dieser innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann. Bei Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder Annahme des von TUI fly oder dem jeweiligen Anbieter übersandten neuen Angebots durch den Nutzer kommt der entsprechende Vertrag über die Touristikleistung zu Stande. Der Vertragsschluss kommt ebenfalls bei Übersendung einer Rechnung durch TUI fly oder den jeweiligen Anbieter an den Kunden zustande.
1.3 Dem vermittelten Vertrag über die Touristikleistung können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters zu Grunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung - soweit vorgesehen - sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Nutzers geregelt sein. Die entsprechenden AGB der Anbieter werden dem Nutzer vor der Buchung von TUI fly bzw. dem jeweiligen Anbieter elektronisch zur Einsichtnahme und Zustimmung bereitgestellt.

 

2. Kontakt zu TUI fly und zum TUI fly-Servicecenter

2.1 TUI fly Flugportal ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
D-30625 Hannover
2.2 In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Flugportal Servicecenter verwiesen. Das Servicecenter ist Mo. - Fr. von 7.30 bis 22.30 Uhr (MEZ), Sa./So. und an Feiertagen von 08:30 bis 21:00 Uhr (MEZ) unter den folgenden Telefonnummern zu den unten angegebenen Kosten erreichbar:
- In Deutschland: 0180 6000 120 (20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 60 Cent pro Anruf, technischer Anbieter mr. next id).
- In Österreich: 0900 190 150 (0,53 € pro Minute)
- In der Schweiz: 0900 190 150 (0,64 CHF pro Minute)
- In Großbritannien: 020 7048 0143 (lokale Rate, Mobilfunk abweichend)
- In Italien: 899 03 20 31 (0,63 € pro Minute, Mobilfunk abweichend.)
- In Spanien: 902 012 512  (0,09 € pro Minute)
- alle übrigen Länder*: 0049 180 5 42 41 40 (0,14 €/ Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct./ Min. aus Mobilfunknetzen, zzgl. internationaler Gebühren des Telefonanbieters.)
* Diese Nummer ist für Anrufe aus Deutschland, Österreich, England, Italien, Schweiz und Spanien gesperrt.

 

3. Pflichten des Kunden

3.1 Mängel der Vermittlungsleistung von TUI fly sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen; soweit zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Nutzers aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Nutzer zumutbare Abhilfe durch TUI fly möglich gewesen wäre.
3.2 Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass TUI fly nicht zur Entgegennahme von Mängelanzeigen bezüglich der Touristikleistung berechtigt und verpflichtet ist. Derartige Rügen sind direkt gegenüber dem Anbieter der Touristikleistung zu erheben.

 

4. Zahlung

4.1 Mit Vertragsabschluss über eine Touristikleistung kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Mietwagenverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Buchungsbestätigung beim Mietwagenanbieter fällig. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Nutzer vor Ort zu zahlen sind. Soweit TUI fly Reisen oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters.
4.2 Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Nutzer mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, Eurocard, American Express und Diners Club vornehmen, wenn diese vom Anbieter der Touristikleistung als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsstrang und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung.
4.3 Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstituts mittels Banklastschrift erfolgen. Für Buchungen bei Banklastschriften ist das Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit (SDD) zwingend vorgeschrieben. Dafür benötigt TUI fly (ggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung.
4.4 Der Nutzer wird über entsprechende Entgelte vor der Buchung informiert. TUI fly ist berechtigt, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder SEPA-Banklastschriften an den Nutzer weiterzuberechnen.
4.5 Bei Vermittlungen mit einem Gesamtwert über € 5.000 wird eine alternative Abwicklung durchgeführt. Der Nutzer erhält die Möglichkeit, entweder den geschuldeten Gesamtbetrag schnellstmöglich auf ein von TUI fly genanntes Konto zu überweisen oder ein von TUI fly bereitgestelltes Kostenübernahmeformular unter Angabe seiner Kreditkartendaten zu unterzeichnen.

 

5. Reiseunterlagen

5.1 Flugtickets Fluggesellschaften, für deren Leistungen TUI fly als Vermittlerin auftritt und/oder Unterlagen für sonstige Touristikleistungen einschließlich von Berechtigungsscheinen (nachfolgend zusammenfassend "Reiseunterlagen") werden dem Nutzer im Regelfall direkt vom Anbieter oder von TUI fly per Post übersandt.
5.2 Grundsätzlich werden alle Reiseunterlagen per kostenfreiem Postbrief zugestellt. Es gelten jedoch die folgenden Ausnahmen:
a) Kurzfristige Zustellung von Flugscheinen: Liegen zwischen Buchung und Abflug weniger als 5 Werktage, erfolgt der Versand der Reiseunterlagen per kostenpflichtigem Kurierdienst. Das Entgelt für den Kurierdienst wird dem Nutzer mit dem Gesamtpreis in Rechnung gestellt. Das Service Center des Anbieters informiert den Nutzer über die Höhe des Entgeltes für den entsprechenden Lieferort in Textform oder per Telefon.
b) In von Kurzfristigkeit und Zahlungsart abhängigen Einzelfällen können Reiseunterlagen auch am Abflughafen des Nutzers zur Abholung vor dem Abflug hinterlegt werden. Im Regelfall erfolgt die Hinterlegung am TUI Flughafenschalter; Flugtickets können auch am Flughafenschalter der Fluggesellschaft hinterlegt werden. Die Hinterlegung an Flughafenschaltern ist vom Nutzer im Regelfall mit € 12,00 je Unterlage zu vergüten; verlangt die Fluggesellschaft im Einzelfall höhere Entgelte, wird der Nutzer hierüber nach der Buchung informiert und hat diese zu zahlen.
c) Zustellung von Reiseunterlagen außerhalb Deutschlands: Im Interesse einer schnellstmöglichen und sicheren Zustellung von Reiseunterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt der Versand per kostenpflichtigem Kurierdienst. Das Entgelt für den Kurierdienst wird dem Nutzer mit dem Gesamtpreis berechnet. Das Internet Service Center informiert den Nutzer über die Höhe des Entgeltes für den entsprechenden Lieferort in Textform oder per Telefon.
5.3 Insbesondere bei Hotel- und Mietwagenbuchungen erfolgt die Übermittlung von Berechtigungsscheinen entweder per Post oder durch Übermittlung einer Reservierungsnummer zur Vorlage beim Anbieter.

 

6. Vertragsänderungen (Umbuchung, Stornierung)

6.1 Nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung richten sich die Bedingungen für vom Kunden veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (z.B. Umbuchung, Rücktritt) nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. TUI fly ist berechtigt, alle auf Grund von Vertragsänderungen entstehenden Kosten dem Nutzer im Namen des jeweiligen Anbieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten.
6.2 Bei Vertragsänderungen von bereits geschlossenen Luftbeförderungsverträgen ist TUI fly zudem berechtigt, zusätzlich zu den von der Fluggesellschaft und/oder dem Ticketaussteller erhobenen Entgelten ein eigenes Service-Entgelt i.H.v. € 7,50 pro Nutzer zu erheben.

 

7. Reiseversicherungen

TUI fly weist insbesondere auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin.

 

8. Besondere Bedingungen für Zug zum Flug Tickets

8.1 Allgemeines
(a) Der DB-Fahrschein berechtigt zur Fahrt in allen Zügen und auf allen Strecken der Deutschen Bahn AG in der auf dem Ticket angegebenen Wagenklasse inklusive ICE-, IC- und EC-Berechtigung. Für die Benutzung der ICE-Sprinter ist ein separater Aufpreis und eine Sitzplatzreservierung erforderlich. Das Reservierungsentgelt für den ICE Sprinter ist in diesem Aufpreis bereits enthalten.
(b) Die Tickets sind nicht gültig in DB Auto-Zügen, Thalys und Sonderzügen. In DB NachtZügen und im CityNightLine können bei Verfügbarkeit gegen Aufpreis Sitz-, Liege- und Schlafwagenplätze reserviert werden.
(c) Bei Abflug ab EuroAirport-Basel sind die Bahnstrecke Basel Bad-Basel SBB und die Buslinie 50 ab Basel SBB eingeschlossen. Bei Abflügen von anderen ausländischen Flughäfen gilt das „Zug zum Flug“- Ticket nicht, auch nicht für die innerdeutsche Strecke bis zur Grenze, sowie bei Verbindungen zwischen Deutschland und Basel oder Salzburg. Für aus dem Ausland einreisende Gäste von TUI fly gilt für Abflüge ab deutschen Flughäfen das „Zug zum Flug“-Ticket ab Grenze.
(d) Die Tickets können am Tag vor dem Abflugtermin, am Abflugtag selbst sowie am Tag der Rückkehr und am Tag danach genutzt werden. Zwischen Hin- und Rückreise dürfen maximal zwölf (12) Monate liegen. Das „Zug zum Flug“-Ticket erlaubt Zwischenstopps bei der Reise zum Flughafen. An- und Rückreise müssen über den verkehrsüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg Richtung Zielflughafen/ Heimatbahnhof erfolgen. Abreise und Ankunftsflughafen müssen nicht übereinstimmen.
(e) Da man bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ganz ausschließen kann, sollte die Verbindung so gewählt werden, dass der Abflughafen spätestens zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit erreicht wird. Der Reiseteilnehmer ist für die rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich.
8.2 Tarifbedingungen Zug zum Flug
- Die zurzeit gültigen Preise sind auf der Internetseite unter www.tuifly.com, im TUI fly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) sowie im Reisebüro erfragbar.
- Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden kostenlos von der Deutschen Bahn befördert.
- Zug zum Flug-Fahrkarten sind für Buchungen von innerdeutschen Flugstrecken, sowie Verbindungen zwischen Deutschland und Basel oder Salzburg nicht gültig.
- Nicht genutzte DB-Fahrscheine sind nicht erstattungsfähig
8.3 DB Fahrschein
Das Bahnticket je Strecke und Teilnehmer (DB-Fahrscheine) wird der Bestätigung des gebuchten Fluges in elektronischer Form beigefügt. Die DB-Fahrscheine werden vom Zugpersonal entnommen. Der DB-Passengercoupon verbleibt in den Unterlagen und wird vom Zugpersonal mit einem Kontrollzeichen versehen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden kostenlos befördert und fahren über das Ticket der Begleitperson mit. Der DB-Fahrschein ist nur gültig im Zusammenhang mit einer TUI fly Buchungsbestätigung und einem gültigen Personalausweis/Reisepass.
8.4 Einbeziehung der Beförderungsbedingungen Personenverkehr
Es gelten die „Beförderungsbedingungen“ Personenverkehr der Deutschen Bahn AG.

 

9. Haftung des Flugportals

TUI fly im Rahmen des Vermittlungsverhältnisses
9.1 Das Flugportal TUI fly haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touristikleistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
9.2 TUI fly ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Die einzelnen Angaben zu den Touristikleistungen beruhen allerdings auf den Angaben der Anbieter. Eine Garantie hierfür wird von TUI fly nicht übernommen.
9.3 Sämtliche auf der Website dargestellten Touristikleistungen sind nur begrenzt verfügbar. TUI fly haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung.
9.4 TUI fly übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter. Auf der Website angezeigte Geodaten, insbesondere Kartendarstellungen, dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung über die ungefähre örtliche Position des Angebots. Maßgeblich für den Vertragsschluss sind jedoch allein die örtlichen Angaben, die Ihnen im Angebot innerhalb des Online-Buchungsvorgangs und/oder in der entsprechenden Buchungs- und Reisebestätigung gemacht werden.
9.5 Die unter Ziffern 8.2, 8.3 und 8.4 genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit TUI fly fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von TUI fly für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
9.6 Im Übrigen haftet TUI fly bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von TUI fly auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.
9.7 TUI fly haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang und/oder die Beschädigung der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
9.8 TUI fly haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von TUI fly oder deren Lieferanten beeinflusst werden.

 

10. Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Persönliche Daten (wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Kreditkartenangaben) sind zur Vornahme der Buchung unerlässlich. TUI fly nimmt den Schutz der persönlichen Daten der Kunden sehr ernst. Die Daten werden per elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und sind gemäß den einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetz sowie weiterer Vorschriften des Datenschutzes im Internet geschützt. Es gelten ergänzend die TUI fly-Datenschutzbestimmungen, die im Bereich "Bestimmungen" zu finden sind.
10.2 TUI fly und/oder der Anbieter sind ausdrücklich berechtigt, Daten von amtlichen Lichtbildausweisen und andere im Zusammenhang mit der Vermittlung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland (einschließlich in Kanada und den USA) zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und insoweit für die Erfüllung des Vermittlungsvertrages erforderlich ist.

 

11. Änderungen

11.1 TUI fly behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.
11.2 Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese AGB Vermittlung abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

 

12. Mündliche Abreden

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Nutzer und TUI fly bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.

 

13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und TUI fly unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Nutzers - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland).

Verwender:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Olaf Petersenn, Stefan Baumert

Stand:
Freitag, 16. Februar 2018



ABB TUI fly Flugportal

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (nachfolgend ABB oder ABB TUI fly Flugportal genannt) der TUIfly Vermarktungs GmbH für den Vertrieb von Flugdienstleistungen über das Flugportal TUI fly.

 

1. Anwendungsbereich und Vertragsbeziehungen, Anwendbarkeit der ABB
1.1 Diese ABB regeln die Bedingungen für die Buchung von Flügen über das Flugportal TUI fly. Vertragspartnerin für alle über das Flugportal TUI fly gebuchten Flugleistungen, ist die TUIfly Vermarktungs GmbH (im Folgenden "Flugportal TUI fly" oder "vertraglicher Luftfrachtführer"). Die Flüge werden von den auf der Website und in der Buchungsbestätigung angegebenen Fluggesellschaften (Airlines) durchgeführt (im Folgenden "ausführender Luftfrachtführer").
1.2 Zusätzlich zu diesen ABB gelten die jeweiligen Besonderen Beförderungsbedingungen für das jeweils ausführende Luftfahrtunternehmen.

 

2. Kontakt zu TUI fly und zum TUI fly-Servicecenter
2.1 TUI fly Flugportal ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:

TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
D-30625 Hannover
2.2 In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Flugportal Servicecenter verwiesen. Das Servicecenter ist Mo.-Fr. von 7.30 bis 22.30 Uhr (MEZ), Sa./So. und an Feiertagen von 08:30 bis 21:00 Uhr (MEZ) unter den folgenden Telefonnummern zu den unten angegebenen Kosten erreichbar:

- In Deutschland:
 0180 6000 120 (20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 60 Cent pro Anruf, technischer Anbieter mr. next id).

- In Österreich:
 0900 190 150 (0,53 € pro Minute)

- In der Schweiz
 0900 190 150 (0,64 CHF pro Minute)

- In Großbritannien: 020 7048 0143 (lokale Rate, Mobilfunk abweichend)
- In Italien: 899 03 20 31 (0,63 € pro Minute, Mobilfunk abweichend.)
- In Spanien: 902 012 512 (0,09 € pro Minute)
- alle übrigen Länder*: 0049 180 5 42 41 40 (0,14 €/ Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct./ Min. aus Mobilfunknetzen, zzgl. internationaler Gebühren des Telefonanbieters.)

* Diese Nummer ist für Anrufe aus Deutschland, Österreich, England, Italien, Schweiz und Spanien gesperrt.

 

3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung (Abgabe des Angebots) und dem Zugang der Buchungsbestätigung, schriftlich per E-Mail, (Annahme des Angebots) zustande. Im Rahmen des Buchungsvorgangs ist der tatsächliche, mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder Ersatzdokument übereinstimmende Vor- und Nachname des/der Reiseteilnehmer anzugeben. Bei nachträglicher Benennung eines tatsächlichen Reiseteilnehmers findet Ziffer 7.2 (b) Anwendung.

 

4. Beförderungsleistung
4.1 Leistungsgegenstand ist die Erbringung der mit der Buchung bestätigten Beförderungsleistung durch den ausführenden Luftfrachtführer.
4.2 Das TUI fly Flugportal und der ausführende Luftfrachtführer sind berechtigt, die Durchführung der Flugbeförderung ganz oder teilweise auf Dritte/Erfüllungsgehilfen zu übertragen. Hierbei werden das TUI fly Flugportal und der ausführende Luftfrachtführer nur solche Fluggesellschaften einsetzen, die dem Sicherheitsstandard des ausführenden Luftfrachtführers entsprechen und wenn dies vom Luftfahrtbundesamt oder einer zuständigen europäischen Luftsicherheitsbehörde genehmigt wurde. Das TUI fly Flugportal wird den Fluggast über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichten, sobald diese feststeht.
4.3 Änderungen der eingesetzten Fluggeräte oder der verwendeten Flugnummer kann der ausführende Luftfrachtführer jederzeit vornehmen.
4.4 Die Beförderung mit dem ausführenden Luftfrachtführer beschränkt sich auf die gebuchte Direktverbindung, jedoch nicht auf Anschlussflüge. Für das Erreichen von Abflügen, Anschlüssen, einschließlich Anschlussflügen und Zu-/Abbringerfahrten ist der Fluggast selbst verantwortlich. Eine Haftung des TUI fly Flugportals und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers besteht nicht und wird ausgeschlossen. Sollte der Fluggast dennoch einzelne über das TUI fly Flugportal buchbare Flüge kombinieren, geschieht dies auf sein eigenes Risiko, es sei denn, die Buchung erfolgte zu einem von TUI fly Flugportal für den Flug angebotenen Umsteigeverbindungs-Tarif.

 

5. Preise/Buchungs- und Zahlungsmodalitäten
5.1 Beförderungsentgelt
Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Die Buchungs- und Zahlungsmodalitäten richten sich nach den jeweiligen geltenden Tarifbestimmungen, die bei der Buchung angegeben werden. Das bestätigte Beförderungsentgelt enthält neben dem Preis für die Flugbeförderung alle anwendbaren Steuern, Flughafengebühren und sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren. Diese Einzelposten werden gesondert ausgewiesen.
5.2 Nachträgliche Preiserhöhung
(a) Das TUI fly Flugportal behält sich vor, das im Beförderungsvertrag vereinbarte Beförderungsentgelt nachträglich zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugreisetermin mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und auch nicht für das TUI fly Flugportal vorhersehbar oder vermeidbar waren. Eine Erhöhung des Beförderungsentgeltes ist nach Vertragsschluss zulässig im Falle der Veränderung der Treibstoffkosten, Veränderung oder Einführung von luftfahrtspezifischen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben oder sonstige luftfahrtspezifische Abgaben für bestimmte Leistungen), luftfahrtspezifischen Entgelten oder Emissionszertifikatskosten, sofern dies dem Fluggast unverzüglich, und zwar spätestens am 21. Tag vor Abflug mitgeteilt wird. Bei Preiserhöhungen in Höhe von mehr als 5% des Nettopreises für die Flugbeförderung (exklusive Steuern, Gebühren und Abgaben) ist der Fluggast berechtigt, ohne Gebühren vom Beförderungsvertrag zurückzutreten.
(b) Die Nachbelastung erfolgt bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der vorstehend in Absatz (a) genannten Kosten, Abgaben und Gebühren durch Weiterbelastung dieses Betrages an den Fluggast. In anderen Fällen werden die zusätzlichen Kosten durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz wird das TUI fly Flugportal dem Fluggast nachbelasten.
5.3 Bezahlung
(a) Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen sofort fällig. Ratenzahlung ist nicht möglich. In einigen Ländern können ggf. Einreise- oder Visagebühren durch Behörden oder Flughafenunternehmen direkt vom Fluggast verlangt werden. Diese sind nicht im Flugpreis enthalten und vom Fluggast zusätzlich zu zahlen.
(b) Alle Zahlungen erfolgen entweder über eine vom TUI fly Flugportal akzeptierte Kreditkarte oder über ein SEPA-Lastschriftverfahren von einem durch den Fluggast zu benennenden deutschen Bankkonto. Zahlungen/Abbuchungen von einem Sparbuch/Sparkonto sind nicht möglich. Bei Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte wird das TUI fly Flugportal ein Zahlungstransaktionsentgelt in Höhe von 2% (zuzüglich 19% MwSt. bei nationalen Flügen) pro Transaktion erheben. Zahlungen mit der World of TUI Card sind gebührenfrei. Die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren ist nur möglich, wenn zwischen dem Tag der Buchung und dem Abflugtag mindestens 9 Tage liegen.
(c) Verweigert ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus dem Vertrag entstandenen Forderung, d.h. der vom TUI fly Flugportal bei der Bank des Kunden oder dem Kreditkartenunternehmen eingezogene Betrag wird ganz oder teilweise rückbelastet oder in sonstiger Weise geltend gemacht, ist eine Rückbelastungspauschale in Höhe von EUR 10,00 (GBP 8/USD 16/CHF 12/CZK 210/SEK 90) pro Buchung zu entrichten. Wird die Versendung einer 2. Mahnung durch TUI fly erforderlich, behält das TUI fly Flugportal sich vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 5,50 (GBP 4/USD 9/CHF 7/CZK 140/SEK 50) pro Buchung sowie Zinsen in der gesetzlichen Höhe auf die Forderung zu erheben. In den vorstehenden Fällen bleibt es dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass dem TUI fly Flugportal kein oder ein geringerer als der mit der Rückbelastungs- und/ oder Bearbeitungsgebühr geltend gemachte Schaden entstanden ist.
(d) Zahlungen werden zunächst auf die ältesten Forderungen verrechnet. Eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung wird zunächst auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
(e) Wird der Flugpreis auch nach erfolgloser Inverzug- und Zahlungsfristsetzung nicht geleistet, wird das TUI fly Flugportal von dem Beförderungsvertrag zurücktreten und die Buchung zu den vereinbarten Bearbeitungsgebühren gemäß Ziffer 7.3 (b) stornieren. Auf eine Fristsetzung kann verzichtet werden, wenn der Abflug unmittelbar bevorsteht und daher eine Fristsetzung vor Abflug nicht mehr erfolgsversprechend ist. In diesem Fall kann das TUI fly Flugportal vom Vertrag zurücktreten und der Anspruch auf die Beförderung durch die jeweilige Fluggesellschaft entfällt.

 

6. Buchung und Tarife
6.1 Buchung
(a) Die Buchung ist nur für den gebuchten Flug und die aufgeführte Person gültig. Namensänderungen am Flughafen sind nur bei nachgewiesenen standesamtlichen Änderungen zwischen Buchung und Abflug möglich.
(b) Bei der Buchung über das Internet, am Telefon und im Reisebüro wird kein Ticket ausgestellt. Es wird eine Buchungsnummer erteilt. Diese muss bei der Abfertigung am Check-In-Schalter zusammen mit einem gültigen Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass) vorgelegt oder beim Web Check-in angegeben werden. Der bei der Buchung angegebene, vollständige Vor- und Nachname und der des Ausweispapiers müssen übereinstimmen. Wird die Buchungsnummer nebst amtlichem Lichtbildausweis von einem anderen als dem zur Beförderung oder Erstattung Berechtigten vorgelegt, so haftet das TUI fly Flugportal gegenüber dem Berechtigten nicht, wenn in gutem Glauben die Beförderung durchgeführt oder dem Vorlegenden eine Erstattung gewährt wurde.
6.2 Tarife
(a) Für die Umbuchung und Stornierung und Benennung einer Ersatzperson für Flüge, die durch die Airline TUI fly durchgeführt werden, fallen die unter Artikel 7 genannten Bearbeitungsgebühren an.
(b) Der Umsteigeverbindungs-Tarif ermöglicht die unmittelbare Buchung mehrerer aneinander grenzender Teilstrecken des Airline TUI fly Streckennetzes in einer einzigen Buchung (Umsteigeverbindungen). Dadurch kann der Fluggast auch solche Ziele des Streckennetzes erreichen, zu denen keine Direktflüge vom Abflugort aus angeboten werden. Flüge im Umsteigeverbindungs-Tarif können nur gebucht werden, wenn dieser Tarif vom Buchungssystem für die gewünschte Strecke bereitgestellt wird. Möchte der Fluggast andere Teilstrecken miteinander kombinieren, erfolgt dies durch gesonderte Buchung jeder einzelnen Teilstrecke. In diesen Fall gelten die allgemeinen Regelungen für die Buchung von Flügen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten auch für Flüge im Umsteigeverbindungs-Tarif uneingeschränkt die Reglungen dieser ABB und die auf die jeweilige Fluggesellschaft anwendbaren BBB.

 

7. Umbuchung/Ersatzperson/Stornierung und Nichterscheinen zum Abflug
7.1 Umbuchung
7.1.1
(a) Eine Umbuchung liegt vor, wenn auf Wunsch des Fluggastes der Flugtermin, die Flugnummer, das Flugziel oder der Abflug- oder Rückkehrflughafen vor Inanspruchnahme der Flugleistung (Hin- bzw. Rückflug)
(b) Sofern der gebuchte Tarif eine Umbuchung erlaubt (dazu Ziff. 7.1.2) ist diese bis zu einem Zeitraum von zwei (2) Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit und vorbehaltlich Verfügbarkeit zu den unter 7.2 (b) genannten Mehrkosten möglich.
(c) Alle Zahlungen erfolgen entweder über eine vom TUI fly Flugportal akzeptierte Kreditkarte oder über ein SEPA-Lastschriftverfahren von einem durch den Fluggast zu benennenden deutschen Bankkonto. Zahlungen/Abbuchungen von einem Sparbuch/Sparkonto sind nicht möglich. Bei Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte wird TUI fly ein Zahlungstransaktionsentgelt in Höhe von 2% (zuzüglich 19% MwSt. bei nationalen Flügen) pro Transaktion erheben. Zahlungen mit der World of TUI Card sind gebührenfrei. Die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren ist nur möglich, wenn zwischen dem Tag der Buchung und dem Abflugtag mindestens 9 Tage liegen.
(d) Nach dem gebuchten Tarif zulässige Umbuchungen können online oder telefonisch im Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vorgenommen werden. Eine Umbuchung auf einen späteren Flug ist – vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen am Zielort – nur möglich, wenn der Flug maximal sechs (6) Monate nach dem ursprünglich gebuchten Hinflug datiert ist.
(e) Die Umbuchung von einem nationalen Flug zu einem internationalen Flug und umgekehrt ist nicht möglich.
(f) Die Umbuchung eines Fluges auf einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft, auf derselben Strecke oder auch auf eine andere Strecke, ist nicht möglich.
7.1.2 Abweichend bzw. ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen unterliegt die Umbuchung bei einzelnen der unterschiedlichen über www.tuifly.com buchbaren Fluggesellschaften den folgenden besonderen Bestimmungen:
(a) Ob und ggf. zu welchen Bedingungen eine Umbuchung von Flügen mit der Fluggesellschaft TUI fly (X3) möglich ist, hängt vom gebuchten Flugtarif ab. Informationen hierzu sowie ggf. die konkreten Bedingungen finden Sie jeweils bei den buchbaren Angeboten auf der Website und auf Ihrer Buchungsbestätigung. Eine Umbuchung ist bei einem umbuchbaren Tarif bis zu einem Zeitraum von zwei Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit zu den in den Tarifbestimmungen genannten Gebühren möglich. Die Gebühr wird pro Passagier erhoben. Zudem ist in jedem Fall die Differenz zu dem, gegebenenfalls höheren Tarif des gewünschten Alternativfluges zu zahlen. Falls auf den alternativ gewählten Flug ein niedrigerer Tarif Anwendung findet, ist eine Erstattung allerdings nicht möglich.
(b) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Germanwings/Eurowings ist eine Umbuchung des Flugziels oder des Abflug- oder Rückkehrflughafens nicht möglich. Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von zwei (2) Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit möglich. Bei einer Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr auf der Kurz- und Mittelstrecke in Höhe von EUR 70 (innerdeutsch inkl. Mehrwertsteuer) und auf der Langstrecke in Höhe von EUR 90 pro Person, pro Strecke an. Zudem ist in jedem Fall die Differenz zu dem, gegebenenfalls höheren Tarif des gewünschten Alternativfluges zu zahlen. Falls auf den alternativ gewählten Flug ein niedrigerer Tarif Anwendung findet, ist eine Erstattung allerdings nicht möglich.
(c) Bei der Buchung eines Fluges der Fluggesellschaft SunExpress ist eine Umbuchung grundsätzlich bis 8 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit gegen eine Gebühr von EUR 40 und ab 7 bis 3 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit gegen eine Gebühr von EUR 75 pro Person und Strecke möglich, zzgl. Differenz zum aktuellen, ggf. höheren Tarif. Eine Umbuchung ist ab 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit ausgeschlossen.
(d) Die Umbuchung von Flügen mit der Fluggesellschaft Pegasus unterliegt besonderen Bedingungen, abhängig vom gebuchten Flugtarif. Bei der Buchung eines Fluges zum Super Tarif ist eine Umbuchung bis 72 Stunden vor Abflug gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 33 pro Strecke und Person möglich. Zwischen 72 Stunden und bis zu 24 Stunden vor Abflug ist eine Umbuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 55 pro Strecke und Person möglich. Ab 24 Stunden vor Abflug ist eine Umbuchung nicht möglich. Bei der Buchung eines Fluges zum Flex Tarif ist eine Umbuchung bis 72 Stunden vor Abflug gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 33 pro Strecke und Person möglich. Zwischen 72 Stunden und bis zu 2 Stunden vor Abflug ist eine Umbuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 55 pro Strecke und Person möglich. Ab 2 Stunden vor Abflug ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Zudem ist in jedem Fall die Differenz zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen. Eine Erstattung ist nicht möglich, falls auf den alternativ gewählten Flug ein niedrigerer Tarif Anwendung findet. Bei der Buchung eines Fluges zum Aktionstarif (Sondertarif) ist eine Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen und zu keinem Zeitpunkt möglich.
(e) Die Umbuchung von Flügen mit der Fluggesellschaft Condor unterliegt besonderen Bedingungen, abhängig vom gebuchten Flugtarif. Umbuchungen des Fluges sind nur innerhalb der gleichen Saison (Sommersaison 01.05.-31.10. / Wintersaison 01.11.-30.04. innerhalb eines Jahres) und unter Beibehaltung des Streckentyps (kurz, mittel, lang) möglich. Eine Umbuchung ist nur bis 24 Std. vor Abflug möglich. Bei einer Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50 pro Person und Strecke bei Kurz- und Mittelstrecken bzw. in Höhe von EUR 70 pro Person und Strecke für Langstrecken an. Zudem ist der Differenzbetrag zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen. Umbuchungen von ursprünglich höher tarifierten Abflügen in niedriger tarifierte Abflüge sind nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich.
(f) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Air Berlin Group (Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, NIKI Luftfahrt GmbH, LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH, Luftfahrtgesellschaft Walter mbH und Belair Airlines AG) ist eine Umbuchung auf der Kurz- und Mittelstrecke gegen eine Gebühr von 75€ pro Person & Strecke möglich.
(g) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Lufthansa ist eine Umbuchung des Flugziels oder des Abflug- oder Rückkehrflughafens nicht möglich. Die Umbuchung von Flügen unterliegt besonderen Bedingungen, abhängig vom gebuchten Flugtarif. Eine Umbuchung ist bei einem umbuchbaren Tarif bis zu einem Zeitraum von zwei (2) Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit zu den in den Tarifbestimmungen genannten Gebühren möglich. Die Gebühr wird pro Passagier erhoben. Die konkreten Preise und Bedingungen finden Sie jeweils bei den buchbaren Angeboten und auf Ihrer Bestätigung. Zudem ist in jedem Fall die Differenz zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen. Eine Erstattung ist nicht möglich, falls auf den alternativ gewählten Flug ein niedrigerer Tarif Anwendung findet.
(h) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Transavia kann der Flug bis 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit gegen eine Gebühr von EUR 50 pro Person und Strecke umgebucht werden, zzgl. Differenz zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif umgebucht werden. Eine Umbuchung des Flugzieles oder Flughafens ist nicht möglich.
(i) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Vueling kann der Flug bis 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit auf der Kurz- und Mittelstrecke gegen eine Gebühr von 50€ pro Person/ 5€ pro Kleinkind und Strecke umgebucht werden, zzgl. Differenz zum aktuellen und gegebenenfalls höheren Tarif. Eine Umbuchung des Flugzieles oder Flughafens ist nicht möglich.
7.2 Ersatzperson
7.2.1
(a) Der buchende Teilnehmer kann bis zu einem Zeitraum von zwei (2) Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit des Fluges eine Ersatzperson benennen, hierfür fallen die unter (b) genannten Mehrkosten an. Wurden Hin- und Rückflug zusammen gebucht, kann eine Ersatzperson nur für eine der gebuchten Strecken nicht benannt werden. Namensänderungen können ausschließlich telefonisch im TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vorgenommen werden. Der buchende Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. TUI fly Flugportal kann dem Wechsel in der Person des Fluggastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den Flug nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
(b) Bei einer Umbuchung oder Namensänderung fallen auf internationalen Kurz- und Mittelstreckenflügen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 33 (CHF 50/CZK 870/GBP 29/SEK 340/USD 46), auf internationalen Fernstreckenflügen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 60 (CHF 88/CZK 1.570/GBP 53/SEK 620/USD 84) und auf nationalen Strecken in Höhe von EUR 39,27 pro Strecke und Person an. Zudem ist in jedem Fall die Differenz zu dem - gegebenenfalls höheren tagesaktuellen Flugpreis/Tarif zu zahlen. Falls ein niedrigerer Tarif Anwendung findet, ist eine Erstattung allerdings nicht möglich. Findet eine Umbuchung und Namensänderung zum selben Zeitpunkt statt, so fallen die Gebühren doppelt, für die Umbuchung und die Namensänderung an. 7.2.2 Abweichend bzw. ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen unterliegt die Umbuchung bei einzelnen der unterschiedlichen über www.tuifly.com buchbaren Fluggesellschaften den folgenden besonderen Bestimmungen: (a) Bei der Buchung eines Fluges mit der Airline TUI fly ist die Benennung einer Ersatzperson (eine Namensänderung) im Pure-Tarif zu keinem Zeitpunkt möglich. Handelt es sich in einer Flugbuchung um eine Kombination aus Pure- und Perfect-Tarif oder ist ein Flug mit der Airline TUI fly in Kombination mit einer anderen Fluggesellschaft als Hin- oder Rückflug gebucht, so ist für alle Flüge der Hin- und Rückflugbuchung die Benennung einer Ersatzperson (eine Namensänderung) zu keinem Zeitpunkt möglich.
(b) Bei der Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft SunExpress ist die Benennung einer Ersatzperson nicht möglich.
(c) Bei der Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Pegasus ist die Benennung einer Ersatzperson (eine Namensänderung) zu keinem Zeitpunkt möglich. Ist ein Flug mit der der Fluggesellschaft Pegasus in Kombination mit einer anderen Fluggesellschaft als Hin- und Rückflug gebucht, so ist für alle Flüge der Hin- und Rückflugbuchung die Benennung einer Ersatzperson (eine Namensänderung) zu keinem Zeitpunkt möglich.
(d) Bei der Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Condor ist die Benennung einer Ersatzperson nur bis 24 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich. Für die Benennung einer Ersatzperson fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50 pro Person und Strecke bei Kurz- und Mittelstrecken bzw. in Höhe von EUR 70 pro Person und Strecke für Langstrecken (ab 5 Stunden Flugzeit) an. Für Kleinkinder (unter 2 Jahren) ist die Umbuchung kostenfrei. Bei Namensänderung ist vom Vertragspartner und der Ersatzperson gesamtschuldnerisch die Differenz zu einem eventuell höheren tagesaktuellen Flugpreis zu entrichten.
(e) Bei der Buchung eines Fluges mit der Air Berlin Group (Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, NIKI Luftfahrt GmbH, LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH, Luftfahrtgesellschaft Walter mbH und Belair Airlines AG) ist die Benennung einer Ersatzperson nicht möglich.
(f) Bei der Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Germanwings/Eurowings ist die Benennung einer Ersatzperson nur bis zwei (2) Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich. Für die Benennung einer Ersatzperson fällt eine Bearbeitungsgebühr auf der Kurz- und Mittelstrecke in Höhe von EUR 70 (innerdeutsch inkl. Mehrwertsteuer) und auf der Langstrecke in Höhe von EUR 120 pro Person, pro Strecke an. Zudem ist der Differenzbetrag zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen.
(g) Bei der Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Lufthansa ist die Benennung einer Ersatzperson zu keinem Zeitpunkt möglich.
(h) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Transavia ist die Benennung einer Ersatzperson bis 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit gegen eine Gebühr von EUR 50 pro Person und Strecke möglich, zzgl. Differenz zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif. Wenn eine Flugstrecke in einer Buchung nicht mit Transavia durchgeführt wird, können die Bedingungen für Namensänderungen abweichen und ggf. eine Namensänderung nicht möglich sein. In diesem Fall ist eine Namensänderung für die gesamte Flugbuchung nicht möglich.
(i) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Vueling ist die Benennung einer Ersatzperson im gebuchten Tarif bis 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit auf der Kurz- und Mittelstrecke gegen eine Gebühr von EUR 50 pro Person und Strecke möglich, zzgl. Differenz zum aktuellen gegebenenfalls höheren Tarif.
7.3 Stornierung und Nichterscheinen zum Abflug
(a) Die Stornierung des gebuchten Fluges oder einer anderen Leistung muss über das TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) unter Angabe der Buchungsnummer vor Abflug eingehend mitgeteilt werden.
(b) Bei der Stornierung von Flügen wird der im Beförderungsentgelt enthaltene Preis für die Flugbeförderung nicht erstattet. Aufgrund des mit einer Stornierung verbundenen Verwaltungsaufwandes berechnet TUI fly dem Fluggast zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15 (CHF 21/CZK 370/GBP 13/SEK 140/USD 21) pro storniertem Flug und pro Person. Die Ticket Service Charge wird nicht erstattet. Bis zu diesem Betrag, werden vom Fluggast erhaltene Zahlungen einbehalten bzw. ist der Fluggast gegebenenfalls verpflichtet, die Differenz nachzuzahlen. In den vorstehenden Fällen bleibt es dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass TUI fly kein oder ein geringerer als der mit der Bearbeitungsgebühr geltend gemachte Schaden entstanden ist.
(c) Der Fluggast verliert den Beförderungsanspruch und die Regelung in Absatz (b) findet entsprechende Anwendung, wenn er nicht so rechtzeitig unter Vorlage aller erforderlicher Reiseunterlagen am Check-In erscheint, dass er spätestens 45 Minuten vor gebuchter Abflugzeit (für Flüge aus Tel Aviv und Algier 60 Minuten vor gebuchter Abflugzeit) abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte ist. Vorstehendes gilt auch für das Einchecken per Internet, falls der Fluggast nicht mit der Internet-Bordkarte und zugelassenem Handgepäck zu der auf der Bordkarte angegebenen Zeit vor Abflug am Boarding Gate zum Einsteigen erscheint.
(d) Die Stornierung und Erstattung bei Nichterscheinen zum Abflug von Flügen mit der Lufthansa unterliegt den jeweiligen Tarifbestimmungen. Eine Rückzahlung ist abhängig vom gebuchten Flugtarif.
(e) Bei Flügen mit der Air Berlin Group (Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, NIKI Luftfahrt GmbH, LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH, Luftfahrtgesellschaft Walter mbH und Belair Airlines AG) wird der im Beförderungsentgelt enthaltene Preis für die Flugbeförderung nicht erstattet.
Darüber hinaus wird der erhobene Treibstoffzuschlag nicht erstattet.

 

8. Sitzplatzreservierung
8.1 Standard Seats/ Front Seats
Auf vielen Flügen kann bis 48 Stunden vor dem geplanten Abflug eine Sitzplatzreservierung gegen Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühr online bei der Buchung oder telefonisch im TUI fly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vorgenommen werden. Die Bearbeitungsgebühr richtet sich nach der gebuchten Flugstrecke und beträgt pro Person, pro Strecke.

Zielgebiet:

Balearen, Bulgarien, Kroatien, Österreich: EUR 12, Front Seats

Griechenland, Portugal & Spanien (Festland), Tunesien, Türkei, Zypern: EUR 15, Front Seats

Ägypten, Madeira, Marokko, Kanaren, Tel Aviv: EUR 18, Front Seats

Kapverden: EUR 20, Front Seats

 

8.2 XL-Seats
Für die Buchung eines XL-Seats am Notausgang berechnet die Airline TUI fly eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach der gebuchten Flugstrecke richtet. Die Gebühr beträgt pro Person, pro Strecke:

Zielgebiet:

Balearen, Bulgarien, Kroatien, Österreich: EUR 20, XL-Seats

Griechenland, Portugal & Spanien (Festland), Tunesien, Türkei, Zypern: EUR 25, XL-Seats

Ägypten, Madeira, Marokko, Kanaren, Tel Aviv: EUR 30, XL-Seats

Kapverden: EUR 40, XL-Seats. Bei Reservierung eines XL Sitzes am Check-In fällt für alle Zielgebiete eine Gebühr in Höhe von € 40 an. Die Buchbarkeit der XL-Plätze wird nicht auf allen Strecken und Fluggeräten angeboten.
8.3 Comfort-Seats/ Comfort-Seats-Mitte
Für die Buchung eines Comfort-Seats/Comfort-Seats-Mitte berechnet TUI fly eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach der gebuchten Flugstrecke richtet. Die Gebühr beträgt pro Person, pro Strecke:

Zielgebiet:

Balearen, Bulgarien, Kroatien, Österreich: EUR 25, Comfort-Seat

Griechenland, Portugal & Spanien (Festland), Tunesien, Türkei, Zypern: EUR 30, Comfort-Seat

Ägypten, Madeira, Marokko, Kanaren, Tel Aviv: EUR 35, Comfort-Seat

Kapverden: EUR 45, Comfort-Seat

Zielgebiet:

Balearen, Bulgarien, Kroatien, Österreich: EUR 20, Comfort-Seat-Mitte

Griechenland, Portugal & Spanien (Festland), Tunesien, Türkei, Zypern: EUR 25, Comfort-Seat-Mitte

Ägypten, Madeira, Marokko, Kanaren, Tel Aviv: EUR 30, Comfort-Seat-Mitte

Kapverden: EUR 40, Comfort-Seat-Mitte.

8.4 Nachfolgender Personenkreis darf bedingt durch Sicherheitsauflagen der Behörden nicht in den Notausgangsreihen sitzen:
- Babys und Kinder unter 16 Jahren
- Personen, die Tiere in der Kabine mitführen
- werdende Mütter
- körperlich und/oder geistig behinderte Personen
- Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind
- Begleitperson eines Passagiers, der in einer Notsituation auf Hilfe angewiesen ist (z.B. Kleinkind/Kind)
- Personen, die weder die deutsche noch die englische Sprache verstehen, sprechen oder lesen können.

Darüber hinaus ist die Benutzung eines Verlängerungsgurtes (Extension-Belt) in den Notausgangsreihen nicht gestattet. Mit der Reservierung am Notausgang sichern Sie zu, dass diese Kriterien für Sie und die von Ihnen gebuchten Personen nicht zutreffen und Sie im Falle einer Notsituation die Kabinenbesatzung unterstützen. Sollte der gegenteilige Fall eintreffen, ist die Fluggesellschaft berechtigt, der/den betreffenden Person(en) ohne Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr einen anderen Sitzplatz zuzuweisen. Im Zweifelsfall trifft die Entscheidung das Besatzungspersonal.

9. Einbuchung von Kindern und Jugendlichen
9.1
(a)Die Beförderung von Kleinkindern (Kinder von null (0) Jahren bis zum vollendeten zweiten (2.) Lebensjahr) ist anmeldepflichtig. Maßgeblich ist das Alter des Kindes bei Antritt des Fluges, bei gebuchten Hin- und Rückflügen das Alter bei Antritt des Rückfluges. Jeder Erwachsene darf nur ein (1) Kleinkind begleiten. Kleinkinder haben keinen Sitzplatzanspruch. Für die Beförderung eines Kleinkindes im Kindersitz muss ein Sitzplatz zum vollen Preis gebucht werden.
(b) Auf Flügen der Airline TUI fly werden Kleinkinder (bis zum vollendeten zweiten (2.) Lebensjahr) auf dem Schoß eines Erwachsenen zum reduzierten Kleinkind-Tarif i. H. von EUR 15 pro Strecke auf internationalen Kurz-und Mittelstreckenflügen (CHF 22/CZK 400/GBP 12/SEK 160/USD 24) befördert.
(c) Die Kleinkindtarife der anderen über das Flugportal TUI fly buchbaren Fluggesellschaften werden aufgrund der Altersangabe bei der Buchungsanfrage automatisch angezeigt, weitere Informationen sind den im Buchungsverlauf abrufbaren Tarifbestimmungen zu entnehmen.
9.2 Für Kinder im Alter ab dem zweiten (2.) Geburtstag bis zum vollendeten zwölften (12.) Lebensjahr wird von einigen über das Flugportal TUI fly buchbaren Fluggesellschaften eine Ermäßigung auf den Oneway-Flugpreis zzgl. Steuern und Gebühren gewährt. Der reduzierte Flugpreis wird aufgrund der Altersangabe bei der Buchungsanfrage automatisch angezeigt, weitere Informationen dazu sind den im Buchungsverlauf abrufbaren Tarifbestimmungen zu entnehmen.

 

10. Check-In/ Mitzubringende Unterlagen
10.1 Bei den Flügen bestimmter Fluggesellschaften besteht an einigen deutschen Flughäfen die Möglichkeit eines Vorabend Check-In. Außerdem bieten einige Fluggesellschaften die Möglichkeit zum Web-Check-In an. Informationen zu den Check-in Möglichkeiten und jeweiligen Voraussetzungen erhalten sie direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
10.2 Check-in Möglichkeiten für Flüge mit der Airline TUI fly:
10.2.1 Check-in am Flughafenschalter:
- Entgelt i.H.v. 5,- Euro p.P. (ab 2 Jahren)
- kostenfrei für folgende Passagiere: Passagiere mit einer Perfect-Tarif Buchung
- Seh- und gehbehinderte Personen
- unbegleitete Kinder mit gebuchtem Begleitservice
- Gruppen von mehr als 9 Personen pro Buchung
10.2.2 Der Web Check-in über www.tuifly.com steht nur für Flüge der Airline TUI fly ab 30 Tagen bis 5 Stunden vor Abflug zur Verfügung und ist kostenfrei. Für die unter 10.2.1 benannten Passagiere ist der Check-in am Flughafen auch im Pure-Tarif Buchung kostenfrei.
10.2.3 Die in den BBB der Airline TUI fly Ziff. 6.1.2, 6.2 und 6.3 getroffene Regelung (Entgelte für Gepäckaufgabe) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
10.2.4 Ist ein Flug mit der Airline TUI fly Bestandteil einer Veranstalterbuchung oder wurde über einen Drittanbieter gebucht, können abweichende Bedingungen gelten. Informationen erteilt der jeweilige Vertragspartner oder Veranstalter.
10.3 Der Fluggast muss so rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen, dass er spätestens 45 Minuten (bei Abflügen aus Algier spätestens 60 Minuten) vor gebuchter Abflugzeit abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte ist. Bei einem nicht rechtzeitigen Eintreffen besteht kein Anspruch auf Beförderung und die für den Fall des Nichterscheinend gültige Bestimmung (Ziff. 7.3 (b) dieser ABB) findet Anwendung. Der Fluggast bleibt zur Zahlung des Flugpreises verpflichtet. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn der Fluggast nach Durchführung des Web Check-ins nicht mit der Internet-Bordkarte und dem ggf. zugelassenem Handgepäck zu der auf der Bordkarte angegebenen Zeit vor Abflug am Boarding Gate zum Einsteigen erscheint.
10.4 Beim Einchecken ist die Buchungsnummer sowie Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis) erforderlich. Die Vorlage der Buchungsbestätigung wird empfohlen. Auch für Kinder und Jugendliche ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Bei internationalen Flügen ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis und ggfs. weitere Reiseunterlagen, die für die Ein-/Ausreise ins Zielland erforderlich sind (Visa u. ä.) mitzuführen. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Ohne diese Unterlagen wird die Abfertigung verweigert. Der Fluggast ist für das Mitführen aller für die Ein-/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen verantwortlich. Alle vorgenannten Unterlagen sind auch mitzuführen, wenn das Einchecken per Internet erfolgt. In diesem Fall ist zudem rechtzeitig beim Einsteigen, die ausgedruckte Internet-Bordkarte vorzulegen.
10.5 Der Fluggast hat darauf zu achten, dass der im Flugschein eingetragene Name unbedingt mit dem tatsächlichen Familiennamen laut Personalausweis bzw. Reisepass übereinstimmt, anderenfalls kann die Beförderung verweigert werden. Bei Nichtübereinstimmung verweigern die Behörden, vor allem bei Rückflug aus dem Ausland, in vielen Fällen die Ausreise. Das TUI fly Flugportal und/ oder der ausführende Luftfrachtführer haftet in solchen Fällen nicht für die Rückbeförderung, es sei denn, das TUI fly Flugportal und/ oder der ausführende Luftfrachtführer hat die Nichtübereinstimmung zu vertreten.

 

11. Beachtung von Ein- und Ausreisebestimmungen
Beachtung von Ein- und Ausreisebestimmungen, Erforderliche Dokumente
11.1 Der Fluggast ist selbst dafür verantwortlich, die für die Ein- und Ausreise notwendigen Reisedokumente, Visa und ärztlichen Atteste, Impfzeugnisse u. ä., die nach den Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen der betreffenden Länder erforderlich sind, für sich selbst, mitreisende Kinder und mitgeführte Tiere zu beschaffen und beim Check-In vorzuweisen. Das TUI fly Flugportal weist insbesondere auf die Visa-Bestimmungen für ausländische Staatsangehörige hin.
11.2 Der Fluggast ist für die Vollständigkeit der erforderlichen Dokumente verantwortlich, dies gilt auch für Kleinkinder (erforderlicher Eintrag im Ausweis der Erziehungsberechtigten). In manchen Ländern müssen Jugendliche unter 18 Jahren Autorisierungsformulare ihrer Erziehungsberechtigen vorlegen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Beförderung verweigert werden.
11.3 Der ausführende Luftfrachtführer ist gesetzlich verpflichtet, die Beförderung zu unterlassen, wenn die Aus- oder Einreisebestimmungen eines Abflug- oder Zielstaates nicht erfüllt sind oder Beförderungsdokumente/Nachweise nicht vorgelegt werden können.
11.4 Gemäß den „Sonderregelungen für einzelne Arten von Flügen des gewerblichen Gelegenheitsverkehrs mit Zielort außerhalb des EWR“ (z.B. Tunesien, Ägypten, Marokko und Kroatien) darf die Beförderung zu diesen Zielen nur in Zusammenhang mit einem Pauschalflugreisearrangement erfolgen; die Flugunterlagen müssen deutlich sichtbar folgenden Aufdruck haben: „Gültig nur mit Pauschalflugreisearrangement“. Ferner müssen dem Flugschein folgende Angaben zu entnehmen sein: Name des Reiseveranstalters, Name des Fluggastes, Name des Luftfahrtunternehmens sowie Hin- und Rückflugdaten. Ist dies nicht der Fall, besteht weder ein Anspruch auf Beförderung noch ein Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises.
11.5 Der ausführende Luftfrachtführer ist in den Artikeln 11.1 bis 11.3 genannten Fällen bei Nichteinhaltung der Vorschriften durch den Fluggast berechtigt, die Beförderung zu verweigern. Alle Kosten und Nachteile, welche aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Fluggastes.

 

12. Flugzeitenänderungen
Das TUI fly Flugportal und der ausführende Luftfrachtführer sind nach besten Kräften bemüht, Fluggäste und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Der ausführende Luftfrachtführer wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu reduzieren und das TUI fly Flugportal wird Fluggäste frühzeitig darüber informieren.

 

13. Verbotenes Gepäck
(a) Allgemein verbotenes Gepäck
Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck, unabhängig davon, ob es sich um Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck handelt, folgende Stoffe und Artikel nicht enthalten und wird nicht befördert:
(1) Aktentaschen oder Sicherheitskoffer mit installierten Alarmvorrichtungen oder integrierten Lithium-Batterien und oder pyrotechnischem Material;
(2) Sprengkörper, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und Sprengstoffe;
(3) Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke oder Leuchtraketen;
(4) Gase: entzündliche, nichtentzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas oder Aerosol, Propan und Butan;
(5) Brennbare Flüssigkeiten, wie Bleichmittel, Peroxyde, Benzin und Methanol;
(6) Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper,
Fackeln;
(7) Feuerzeuge;
(8) Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien;
(9) Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut und Krankheitserreger;
(10) Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope;
(11) Ätzende Stoffe, wie Quecksilber, das in Thermometern enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, nass, gefüllt mit Batterieflüssigkeit, Korrosionsmittel und Fahrzeugbatterien;
(12) Komponenten von Kfz-Kraftstoff-Systemen, die Kraftstoff enthalten haben;
(13) Magnetisierende Stoffe sowie sämtliche gefährliche Güter, die in den IATA-Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind.
Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, Toilettenartikel und alkoholische Getränke, soweit diese nur in kleinen zum persönlichen Gebrauch bestimmten Mengen mitgeführt werden. Rauchutensilien, wie ein Feuerzeug (außer Benzinfeuerzeuge) oder eine Packung Streichhölzer, dürfen ausschließlich an/auf der Person befördert werden.
Hinweis: Die Nutzung von Mobiltelefone ohne Flugmodus (bitte beachten Sie, dass der Betrieb von elektronischen Geräten, die über eine Sende-/ Empfangsfunktion verfügen, aber keinen Flugmodus bieten, an Bord nicht gestattet ist), Funkgeräten, Fernseh-Empfängern, ferngesteuertem Spielzeug, UMTS, Radioempfängern, GPS-Empfängern, Bluetoothfähige Endgeräte (kabellose Tastaturen, Kopfhörer, etc.) und ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Benutzung sonstiger elektronischer Geräte ist nur nach Genehmigung durch die Flugbegleiter gestattet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die ausführende Fluggesellschaft oder an die Flugbegleiter an Bord. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten.
(b) Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck
Im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes dürfen zerbrechliche und verderbliche Gegenstände sowie Gegenstände von besonderem Wert, wie z.B. Geld, Schmuckstücke, Edelmetalle, Juwelen, Computer, Laptop, Kameras, mobile Funktelefone oder sonstige elektronische Geräte, Wertpapiere, Effekten sowie andere Wertsachen oder Geschäftspapiere, Muster, Ausweispapiere, Haus-, Autoschlüssel, Medikamente und/oder med. Hilfsmittel (Hörgeräte, Zahnspangen, Brillen), die der Fluggast benötigt, nicht enthalten sein.
Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:
- Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
- Munition,
- Sprengkapseln,
- Detonatoren und Zünder,
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchkanister und Rauchpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.
(c) Verbotene Gegenstände im Handgepäck
(1) Gewehre, Feuerwaffen und Waffen
Jedes Objekt, das in der Lage ist oder den Anschein erweckt, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
- Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten,
- Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
- Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre,
- Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sogenannte „Ball Bearing Guns“ (BB Guns),
- Signalpistolen und Startpistolen,
- Bogen, Armbrüste und Pfeile,
- Abschussgeräte für Harpunen und Speere,
- Schleudern und Katapulte;
(2) Betäubungsgeräte
Geräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:
- Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe,
- Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung,
- handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;
(3) spitze oder scharfe Gegenstände
spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:
- Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser,
- Eisäxte und Eispickel,
- Rasierklingen,
- Teppichmesser,
- Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm,
- Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen,
- Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante,
- Schwerter und Säbel;
(4) Werkzeuge
Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet werden kann, einschließlich:
- Brecheisen,
- Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen,
- Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel,
- Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen,
- Lötlampen,
- Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler;
(5) stumpfe Gegenstände
Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:
- Baseball- und Softballschläger,
- Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger,
- Kampfsportgeräte;
(6) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
- Munition,
- Sprengkapseln,
- Detonatoren und Zünder,
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern,
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchkanister und Rauchpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.
(7) Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord (Verordnung (EG) Nr. 1546/2006)
Zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs hat die Europäische Union die Menge an Flüssigkeiten, die Fluggäste im Handgepäck an Bord mitnehmen dürfen, beschränkt. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit befinden. Entscheidend ist die aufgedruckte Füllmenge. Sämtliche Einzelbehältnisse müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem (1) Liter passen. Der Plastikbeutel muss bequem und vollständig verschließbar sein. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Pro Fluggast ist ein (1) Beutel gestattet. Zu den Flüssigkeiten zählen: Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie zum Beispiel Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz sowie der Inhalt von Druckbehältern wie Rasierschaum und Haarspray. Ausnahmen können gewährt werden, wenn die Flüssigkeit während der Reise verwendet wird und entweder für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke gebraucht wird, einschließlich Babynahrung. Erforderlichenfalls muss der Fluggast in der Lage sein, die Authentizität der Flüssigkeit, für die eine Ausnahme gewährt wurde, nachzuweisen. Ab dem 31.Januar 2014 sind Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem Flughafen und Flugzeug grundsätzlich zur Mitnahme im Handgepäck zugelassen. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit zusammen mit dem Kaufbeleg in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet, der mit einer besonderen Kontrolltechnik überprüft werden kann. Mit dieser Kontrolltechnik werden ebenso flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen untersucht. Der Sicherheitsbeutel darf nicht geöffnet werden, bevor der endgültige Zielflughafen erreicht wurde. Alle Flüssigkeiten müssen für die Luftsicherheitskontrolle aus dem Gepäck genommen und gesondert vorgelegt werden können. Sollte die Ungefährlichkeit der Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, darf die Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitgenommen werden. Zudem können Sie sich bei Fragen an Ihren Flughafen oder die Bundespolizei wenden.

 

14. Gepäckschäden/-verluste
14.1 Allgemeines
(a) Haftung wird nur für Gepäckschäden übernommen, die während der Obhut vom Flugportal TUI fly und/oder des ausführenden Luftfrachtführers verursacht werden und wenn ein gültiger Beförderungsvertrag besteht.
(b) Die Haftung für Verlust, Verspätung oder Beschädigung von Gepäck ist eingeschränkt gemäß den Bestimmungen in Artikel 14.2 (c).
(c) Es wird der Abschluss einer Reisegepäckversicherung empfohlen.
(d) Wenn das Gewicht des aufgegebenen Gepäcks nicht auf dem Gepäckabschnitt vermerkt ist, gilt als vereinbart, dass das Gesamtgewicht des aufgegebenen Gepäcks das Gewicht des zulässigen Freigepäcks für die entsprechende Beförderungsklasse nicht übersteigt.
(e) Das Flugportal TUI fly und/oder der ausführende Luftfrachtführer sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch das Gepäck eines Fluggastes verursacht werden. Verursachen Gegenstände im Gepäck Schäden am Gepäck eines anderen Fluggastes, am Eigentum vom Flugportal TUI fly und/oder des ausführenden Luftfrachtführers oder Dritter, so haftet der Besitzer für den daraus entstandenen Schaden.
(f) Die Haftung vom TUI fly Flugportal und/oder des ausführenden Luftfrachtführers ist in jedem Fall begrenzt auf nachgewiesene Schäden. Der zu ersetzende Schaden reduziert sich bei Mitverschulden. Ergänzend wird auf die Haftungsbestimmungen in Ziffer 14.2 (e) verwiesen.
14.2 Meldung von Gepäckschäden/-verlusten
(a) Die Meldung eines Schadens hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar zu erfolgen, und zwar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls.
(b) Bei Gepäckschäden ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Feststellung des Schadens, jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks den Schaden gegenüber dem TUI fly Flugportal und/oder dem ausführenden Luftfrachtführer anzeigt.
(c) Bei verspäteter Auslieferung von Gepäck ist jede Klage ausgeschlossen, wenn nicht unverzüglich, spätestens aber 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, eine Schadensanzeige gegenüber dem TUI fly Flugportal und/oder dem ausführenden Luftfrachtführer abgegeben wird.
(d) Die Anzeigen gemäß vorstehenden Artikeln 14.2 (b) und (c) bedürfen der Schriftform und müssen innerhalb der vorgenannten Fristen übergeben oder abgesandt werden.
(e) Wird das Gepäck ohne schriftliche Beanstandung bei der Auslieferung angenommen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass das Gepäck unbeschädigt und entsprechend dem Beförderungsvertrag abgeliefert worden ist. Hierbei gilt, dass Koffer oder Ähnliches dem Schutz des Inhaltes dienen und Kratzer oder Druck aushalten müssen.
(f) Auch ein Gepäckverlust ist umgehend nach dem Flug beim Abfertigungsagenten des jeweiligen Flughafens zu melden. Hier wird der Verlust aufgenommen und in ein weltweit agierendes Suchsystem eingegeben.

 

15. Aufhebung/Kündigung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt
15.1 Wird die Luftbeförderung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten und der ausführende Luftfrachtführer ist berechtigt, den Flug abzusagen. Bei Kündigung vor Abflug zahlt das TUI fly Flugportal den bereits gezahlten Flugpreis zurück.
15.2 Das TUI fly Flugportal ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und der ausführende Luftfrachtführer ist berechtigt, den Flug abzusagen, wenn die Durchführung des Fluges aufgrund von bei Buchung nicht erkennbarer, nicht vom TUI fly Flugportal und/ oder dem ausführenden Luftfrachtführer zu vertretender Umstände, wie z.B. Streik der Flugsicherung oder auf den Flughäfen oder aufgrund behördliche Anordnungen, die nicht vom TUI fly Flugportal und/ oder dem ausführenden Luftfrachtführer zu vertreten sind (z.B. Lande- oder Überflugverbote), erheblich erschwert, beeinträchtigt oder unmöglich wird.

 

16. Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten
Die Rechte des Fluggastes nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bei Nichtbeförderung, Annullierung und großer Verspätung richten sich ausschließlich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen und der Fluggast hat sich wegen dieser Rechte direkt an dieses zu wenden. Das Flugportal TUI fly ist kein ausführendes Luftfahrtunternehmen. Das TUI fly Flugportal Servicecenter (vgl. Ziffer 2.2) teilt dem Fluggast bei Bedarf die Kontaktdaten der Fluggesellschaft mit.

 

17. Haftung des Flugportals TUI fly und/oder des ausführenden Luftfrachtführers
17.1 Allgemeines
(a) Die Haftung bei der Beförderung von Personen sowie von Fracht und Gepäck innerhalb und außerhalb der Europäischen Gemeinschaft unterliegt den Haftungsbeschränkungen des Luftverkehrsgesetzes, der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 vom 09. 10. 1997 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/02 geänderten Fassung („VO (EG) 2027/97“), des Übereinkommens vom 28. 05. 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr („Montrealer Übereinkommen“), bzw. des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts vom 12. 10. 1929 in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. 09. 1955, je nachdem, ob es sich um eine nationale oder internationale Beförderung im Sinne des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens handelt.
(b) Die Haftung des Flugportals TUI fly und/oder des ausführenden Luftfrachtführers übersteigt in keinem Falle den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Das Flugportal TUI fly und/oder der ausführende Luftfrachtführer ist für mittelbare oder Folgeschäden nur haftbar, wenn das TUI fly Flugportal und/oder der ausführende Luftfrachtführer diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für mittelbare oder Folgeschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch das TUI fly Flugportal und/oder den ausführenden Luftfrachtführer beruht.
(c) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so finden die Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses oder der Minderung der Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des Geschädigten Anwendung. Dies gilt entsprechend, wenn der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht nicht nachkommt.
(d) Das Flugportal TUI fly und/oder der ausführende Luftfrachtführer haften nicht für Schäden, die durch die Erfüllung staatlicher Vorschriften oder daraus entstehen, dass der Fluggast die sich aus diesen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt.
(e) Für Irrtümer oder Auslassungen in Flugplänen oder anderen Veröffentlichungen von Verkehrszeiten, sowie für Auskünfte von Agenten, Bediensteten oder Bevollmächtigten des Flugportals TUI fly und/oder des ausführenden Luftfrachtführers, was Daten oder Abflug- und Ankunftszeiten oder die Flugdurchführung anbelangt, haften das TUI fly Flugportal und/oder der ausführende Luftfrachtführer nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(f) Ausschluss und Beschränkungen der Haftung des Flugportals TUI fly und/oder des ausführenden Luftfrachtführers gelten sinngemäß auch zugunsten der Agenten, Bediensteten, Vertreter des TUI fly Flugportals. Der Gesamtbetrag, der vom TUI fly Flugportal und/oder des ausführenden Luftfrachtführers und den genannten Personen als Schadenersatz zu leisten ist, darf die für das TUI fly Flugportal und/oder den ausführenden Luftfrachtführer geltenden gesetzlichen und vertraglichen Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten.
(g) Soweit nichts anderes ausdrücklich vorgesehen ist, hat keine dieser Bedingungen den Verzicht auf das Flugportal TUI fly und/oder den ausführenden Luftfrachtführer anwendbare Haftungsausschlüsse oder nach dem Warschauer Abkommen, dem Montrealer Übereinkommen, europäischem oder nationalem Recht zum Inhalt.
17.2 Personenschäden
(a) Die Haftung des Flugportals TUI fly und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers gegenüber einem Fluggast für Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung unterliegt bei Beförderungen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland dem Luftverkehrsgesetz, der VO (EG) 2027/97 und diesen ABB sowie den BBB (Link); bei internationalen Beförderungen im Sinne des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens den Bestimmungen des jeweils anwendbaren Abkommens, der VO (EG) 2027/97 sowie diesen Beförderungsbedingungen, bei allen anderen Beförderungen dem anwendbaren Recht sowie diesen ABB.
(b) Auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Flugportal TUI fly und/ oder den ausführenden Luftfrachtführers wegen Tod, Körperverletzung oder sonstiger Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes finden die Haftungsgrenzen gemäß Artikel 22 Absatz 1 des Warschauer Abkommens oder vergleichbarer nationaler oder europäischer Luftrechtsbestimmungen keine Anwendung. Für Schäden bis zu einem Haftungsbetrag von 100.000 Sonderziehungsrechten (SZR) des Internationalen Währungsfonds kann das TUI fly Flugportal und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers sich nicht auf die Einwendungen gemäß Artikel 20 Absatz 1 des Warschauer Abkommens oder vergleichbarer nationaler oder europäischer Luftrechtsbestimmungen berufen. Für darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen gelten die Einwendungen des Artikel 21 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens sowie sonstige Einwendungen nach europäischem und nationalem Recht sowie diese ABB.
(c) Soweit im vorangegangenen Artikel 17.2 Absatz (b) nichts anderes bestimmt ist, gelten die Einwendungen aus dem Warschauer Abkommen oder dem Montrealer Übereinkommen und dem anwendbaren europäischen oder nationalen Recht uneingeschränkt.
(d) Bei Unfällen, bei denen ein Fluggast getötet oder körperlich verletzt wird, zahlt das TUI fly Flugportal und/ oder des ausführende Luftfrachtführer unverzüglich, nicht später als 15 Tage nach der Feststellung der Identität der schadensersatzberechtigten natürlichen Personen einen Vorschuss zur Befriedigung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse im Verhältnis zur Schwere des Falles. Im Todesfall beläuft sich dieser Vorschuss mindestens auf einen 16.000 SZR entsprechenden Betrag in Euro je Fluggast. Der Vorschuss stellt keine Haftungsanerkennung dar und kann mit den eventuell später aufgrund der Haftung des Flugportals TUI fly und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers gezahlten Beträgen verrechnet werden. Der Vorschuss ist nicht zurückzuzahlen, es sei denn, es handelt sich um Fälle des Artikel 20 des Montrealer Übereinkommens bzw. des Mitverschuldens des Fluggastes oder um Fälle, in denen in der Folge nachgewiesen wird, dass die Person, die den Vorschuss erhalten hat, keinen Schadenersatzspruch hatte oder den Schaden fahrlässig verursacht oder mitverursacht hat.
(e) Wird ein Fluggast befördert, dessen Alter, geistiger oder körperlicher Zustand derart ist, dass die Beförderung eine Gefahr für ihn selbst darstellt, so haftet das Flugportal TUI fly und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers nicht für Personenschäden (einschließlich Tod), soweit sie durch diesen Zustand verursacht worden sind. Fluggäste, für die die Beförderung aus diesen Gründen eine Gefährdung darstellen kann, haben das TUI fly Flugportal und/ oder der ausführende Luftfrachtführer vorab zu informieren, damit diese prüfen kann, ob und unter welchen Umständen eine Beförderung gefahrlos durchgeführt werden kann. Im Zweifel hat der Luftfahrzeugführer das Recht zur Beförderungsverweigerung.
17.3 Gepäckschäden
(a) Die Haftung des Flugportals TUI fly und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers für die Verspätung, Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Gepäck ist bei Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens beschränkt bei internationalen Beförderungen für aufgegebenes Gepäck auf den Betrag von EUR 27,35 je Kilogramm und für nicht aufgegebenes Gepäck auf den Gesamtbetrag von max. EUR 547,00 je Fluggast. Bei nationalen Beförderungen und internationalen Beförderungen im Sinne des Montrealer Übereinkommens ist die Haftung für Gepäckschäden insgesamt begrenzt auf einen 1.131 SZR entsprechenden gerundeten Betrag in Euro je Fluggast.
(b) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden des Flugportals TUI fly und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers absichtlich oder leichtfertig im Sinne des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens herbeigeführt wurde.
(c) Das Flugportal TUI fly und/ oder der ausführende Luftfrachtführer haften nicht für Schäden, die durch Gegenstände in dem Gepäck des Fluggastes verursacht werden, es sei denn, das TUI fly Flugportal und/ oder der ausführende Luftfrachtführer haben diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Verursachen diese Gegenstände Schäden am Gepäck eines anderen Fluggastes oder am Eigentum der Airline TUI fly und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter, hat der Fluggast der Airline TUI fly und/ oder dem ausführenden Luftfrachtführers für alle Schäden und Aufwendungen, die der Airline TUI fly und/ oder dem ausführenden Luftfrachtführer hieraus entstehen, zu entschädigen und der Airline TUI fly und/ oder den ausführenden Luftfrachtführer von Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Haftung des Flugportals TUI fly und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers ist in jedem Fall begrenzt auf nachgewiesene Schäden. Der zu ersetzende Schaden reduziert sich bei Mitverschulden.

 

18. Hinweis zur VO (EG) 2027/97
Hinweis gem. Anhang zur VO (EG) 2027/97 i.d.F. der VO (EG) 889/02
18.1 Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck
Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und dem Übereinkommen von Montreal anzuwenden sind.
(a) Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung
Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Für Personenschäden bis zu einer Höhe von 113.100 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat.
(b) Vorschusszahlungen
Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung).
(c) Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen
Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4.694 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt (DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 30.5.2002 L 140/5). Eine mögliche Haftung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bleibt davon unberührt.
(d) Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck
Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1.131 SZR (dementsprechender gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt.
(e) Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck
Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.131 SZR (dementsprechender gerundeter Betrag in Landeswährung). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war.
Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.
(f) Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck
Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet.
(g) Beanstandungen beim Reisegepäck
Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck hat der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich Anzeige erstatten.
(h) Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Schadensersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses das den Vertrag schließende Luftfahrtunternehmen.
(i) Klagefristen
Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.
(j) Grundlage dieser Informationen
Diese Bestimmungen beruhen auf dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/ 2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.“
18.2 Achtung: Dieser Hinweis ist erforderlich gem. VO (EG) Nr. 889/2002.
Dieser Hinweis stellt jedoch keine Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch dar, noch kann er zur Auslegung der Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens verwendet werden. Dieser Hinweis ist nicht Teil des Beförderungsvertrages zwischen dem Luftfrachtführer und dem Passagier. Der Luftfrachtführer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts dieses Hinweises.

 

19. Datenschutz und Datensicherheit
19.1 Persönliche Daten (wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Kreditkartenangaben) sind zur Vornahme der Buchung unerlässlich. Das TUI fly Flugportal nimmt den Schutz der persönlichen Daten der Kunden sehr ernst. Die Daten werden per elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und sind gemäß den einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetz sowie weiterer Vorschriften des Datenschutzes im Internet geschützt. Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen des TUI fly Flugportals, die im Bereich "Bestimmungen" zu finden sind.
19.2 Das Flugportal TUI fly und/oder der ausführende Luftfrachtführer sind ausdrücklich berechtigt, Daten von amtlichen Lichtbildausweisen und andere im Zusammenhang mit der Beförderung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland (einschließlich in Kanada und den USA) zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und insoweit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.

 

20. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Die TUI fly Vermarktungs GmbH nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil, daher kann die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden. Ziff. 10 der BBB Airline TUI fly hinsichtlich der außergerichtlichen Streitbeilegung bei TUI fly-Flügen bleibt unberührt.

 

21. Änderungen
21.1 Das Flugportal TUI fly behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.
21.2 Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese ABB abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

 

22. Mündliche Abreden
Diese ABB und die jeweils anwendbaren BBB enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und dem Flugportal TU fly bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen ABB und den BBB haben diese ABB Vorrang.

 

23. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und dem Flugportal TUI fly unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Olaf Petersenn, Alejandro Gonzalez Espinosa

 

Stand: Mittwoch, 11. Januar 2017

 

BBB Airline TUIfly

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUIfly GmbH und der TUIfly Vermarktungs GmbH für von der Airline TUI fly ausgeführte Luftbeförderungen (nachfolgend BBB Airline TUI fly)

 

1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Airline TUI fly) gelten für jegliche Verträge über die Beförderung von Fluggästen und Gepäck, einschließlich der damit zusammenhängenden Leistungen, die mit TUIfly Vermarktungs GmbH, Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover auf der Grundlage der ABB abgeschlossen werden und bei denen die Beförderungsleistung durch TUIfly GmbH GmbH (nachfolgend auch Airline TUI fly genannt) und/oder deren Erfüllungsgehilfen durchgeführt wird (Airline TUI fly oder deren Erfüllungsgehilfen nachfolgend auch „ausführender Luftfrachtführer“ genannt). Diese BBB Airline TUI fly gelten, vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung, auch für unentgeltliche Beförderungen.

 

2. Kontakt zur Airline TUI fly und zum TUI fly Flugportal Servicecenter
2.1 Die Airline TUI fly ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
TUIfly GmbH
Flughafenstr. 10
30855 Langenhagen
Germany
2.2 In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Flugportal Servicecenter verwiesen. Das Servicecenter ist Mo. - Fr. von 7.30 bis 22.30 Uhr (MEZ), Sa./So. und an Feiertagen von 08:30 bis 21:00 Uhr (MEZ) unter den folgenden Telefonnummern zu den unten angegebenen Kosten erreichbar:
- In Deutschland:
 0180 6000 120 (20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 60 Cent pro Anruf, technischer Anbieter mr. next id).
- In Österreich:
 0900 190 150 (0,53 € pro Minute)
- In der Schweiz
 0900 190 150 (0,64 CHF pro Minute)
- In Großbritannien:: 020 7048 0143 (lokale Rate, Mobilfunk abweichend)
- In Italien: 899 03 20 31 (0,63 € pro Minute, Mobilfunk abweichend.)
- In Spanien: 902 012 512 (0,09 € pro Minute)
- alle übrigen Länder*: 0049 180 5 42 41 40 (0,14 €/ Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct./ Min. aus Mobilfunknetzen, zzgl. internationaler Gebühren des Telefonanbieters.)

* Diese Nummer ist für Anrufe aus Deutschland, Österreich, England, Italien, Schweiz und Spanien gesperrt.

 

3. Beförderung von Schwangeren
Schwangere Fluggäste befördert die Airline TUI fly bis zur 36. Schwangerschaftswoche. Dieser Termin kann dem Mutterpass entnommen werden, der in jedem Fall mitgeführt werden muss. Eine Beförderung danach wird abgelehnt. Wurden Hin- und Rückflug gebucht und fällt der Rückflug auf den Zeitraum nach der 36. Schwangerschaftswoche, kann die Airline TUI fly bereits die Beförderung auf dem Hinflug verweigern. Schwangere sind selbst verantwortlich dafür zu entscheiden, ob Ihr Gesundheitszustand eine Flugbeförderung zulässt, es wird empfohlen, gegebenenfalls vor Flugantritt einen Arzt zu konsultieren.

 

4. Beförderung von körperlich eingeschränkten Passagieren
4.1 Beförderung fluggasteigener Rollstühle / Umsteigehilfe an Flughäfen
Behinderten Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität wird die Airline TUI fly durch die Partnerunternehmen der Flughäfen eine Hilfestellung beim Transport zum/vom Flugzeug anbieten. Dieser Service ist kostenfrei und durch den Fluggast bei Buchung im TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2) anzumelden. Erfolgt die Anmeldung nicht bis spätestens 48 Stunden vor der für den Flug veröffentlichten Abflugzeit, kann die Hilfeleistung nicht gewährleistet werden, da die Partnerunternehmen der Flughäfen begrenzte Kapazitäten haben. Die kostenlose Mitnahme eines Rollstuhls für einen gehbehinderten Fluggast ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist:
a) dass dies bei der Buchung mitgeteilt wird,
b) die Beförderung des Rollstuhls wird spätestens drei Werktage (Montag-Freitag) vor dem Abflugdatum im TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2) angemeldet und
c) vom Servicecenter schriftlich bestätigt.
d) Der Rollstuhl muss transportfertig als Sondergepäck aufgegeben werden. Ab- und Umbauten am Rollstuhl müssen durch den Passagier bzw. dessen Begleitung vor dem Check-in erfolgen und können nicht vom Check-in oder Verladepersonal oder der Flugzeugbesatzung durchgeführt werden. Die Anzahl der beförderten Rollstühle pro Flug kann von der Airline TUI fly begrenzt werden, wenn dies aufgrund luftsicherheitsrechtlicher Vorschriften erforderlich ist.
Batteriebetriebene Rollstühle können unter folgenden Voraussetzungen transportiert werden:
- Die Batteriepole müssen durch Isolierung gegen Kurzschluss gesichert sein
- Die Batterie darf nicht betriebsbereit angeschlossen sein Je nach Batterietyp muss zusätzlich Folgendes beachtet werden:
- Lithium-Batterien:
- Die Batterie darf 300Wh nicht überschreiten und eine Ersatzbatterie mit 300Wh bzw. zwei Ersatzbatterien mit je 160Wh dürfen nur im Handgepäck mitgenommen werden
- Bei faltbaren Rollstühlen muss die Batterie entfernt werden und geeignet verpackt (battery pack) in der Passagierkabine befördert werden
- Auslaufsichere Batterien (Gelbatterien):
- Die Batterie muss sicher, aber nicht betriebsbereit (siehe oben), am Rollstuhl befestigt sein
- Bei Rollstühlen, die dafür gebaut wurden, dass die Batterie entfernt werden kann, muss die Batterie entfernt und in fester Verpackung im Laderaum befördert werden
- Nassbatterien:
- die Airline TUI fly lehnt den Transport von nicht auslaufsicheren Nassbatterien ab.
Ab- und Umbauten am Rollstuhl müssen durch den Passagier / Begleitung vor dem Check-in erfolgen und können nicht vom Check-in- oder Verladepersonal oder der Flugzeugbesatzung durchgeführt werden. Der Rollstuhl muss transportfertig als Sondergepäck aufgegeben werden.
4.2 Beförderung eines Bordrollstuhls
Bei Bedarf haben mobilitätseingeschränkte Fluggäste die Möglichkeit, kostenfrei einen Bordrollstuhl zu bestellen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Bestellung bis spätestens drei Werktage (Montag bis Freitag) vor Abflug über unser Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2) erfolgt. Unsere Flugbegleiter sind Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität im Rahmen ihrer Möglichkeiten während des Fluges gerne behilflich. Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere Flugbegleiter nicht verpflichtet sind, die Fluggäste zu heben oder zu tragen. Die Hilfestellung der Flugbegleiter darf außerdem nur für den Weg vom Sitzplatz bis zur Toilettentür gegeben werden. Darüber hinaus gehende Hilfestellungen können ausschließlich durch eine mitreisende Begleitperson erfolgen. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass auf den von uns eingesetzten Flugzeugen sowohl der Sanitärbereich beengt als auch der Gangbereich schmaler ist als in anderen Verkehrsmitteln.
4.3 Begleithunde
Die Airline TUI fly befördert Begleithunde (Therapiehunde) kostenlos in der Kabine. Aufgrund luftsicherheitsrechtlicher Vorschriften ist die Anzahl der pro Flug im Fluggastraum beförderten Begleithunde begrenzt. Daher muss die Beförderung des Begleithundes im TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2) angemeldet und von diesem schriftlich rückbestätigt werden. Wegen der strengen gesetzlichen Vorschriften kann die Airline TUI fly auf Flügen von und nach Großbritannien keine Begleithunde befördern. Aufgrund der Flugdauer ist es auf Langstreckenflügen in die Karibik und nach Mexiko, nicht möglich Begleithunde in der Kabine zu befördern.
4.4 Passagiere mit Knochenbrüchen und Gipsverbänden
Alle Passagiere, die mit gebrochenen Gliedmaßen im Gipsverband eine Flugreise antreten möchten, müssen vor Reiseantritt folgende Wartezeiten einhalten und benötigen ein ärztliches Attest zum Nachweis der Flugfähigkeit:
- Innerhalb von 24 Stunden nach einer Fraktur sind keine Flüge erlaubt.
- Zwischen 24 Stunden und 48 Stunden nach einer Fraktur sind nur Flüge mit einer Dauer von unter 2 Stunden erlaubt.
Innerhalb der ersten 7 Tage nach einer Fraktur muss der Gips gespalten sein. Wir empfehlen, dass auch bei Frakturen, die älter als 7 Tage sind, der Gipsverband gespalten ist. Passagiere, die mit Extremitäten von der Hüfte ab aufwärts in Gips reisen, benötigen nur einen Sitz. Passagiere mit einem Oberschenkelgips (Hüfte bis zum oder einschließlich des Knöchels) müssen 2 weitere Sitzplätze dazu kaufen, da das Bein während des Fluges hoch gelagert werden muss, und es aus Sicherheitsgründen nicht auf den Gang ausgestreckt werden darf. Bei Kindern mit Oberschenkelgips hängt die Anzahl der zusätzlich zu buchenden Sitze von der Größe ab.
4.5 Um geltenden Sicherheitsanforderungen, die in internationalen, gemeinschaftlichen oder nationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind, oder um den Sicherheitsanforderungen des Luftfahrtbundesamtes nachzukommen, darf die Airline TUI fly verlangen, dass ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die Hilfe zu leisten, die dieser Fluggast benötigt. Die Airline TUI fly befördert daher Personen, die über das übliche Maß hinaus nicht in der Lage sind, sich an Bord des Flugzeuges selbst zu versorgen nur mit einer Begleitperson. Ein Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson für körperlich eingeschränkte Passagiere besteht nicht, Begleitpersonen haben den vollen Flugpreis zu entrichten.
4.6 Für Fluggäste, welche einen Rollstuhl benötigen sowie für blinde Fluggäste hält die Airline TUI fly Sitzplätze bereit, die das Ein- und Aussteigen erleichtern. Die Reservierung der Sitzplätze, auch für eine Begleitperson, erfolgt ohne Aufpreis. Aus Sicherheitsgründen werden Notausgang XL-Plätze (EXIT Reihe) nicht an körperlich oder geistig eingeschränkte Passagiere vergeben.
4.7 Der Transport von eigenem Sauerstoff ist anmeldepflichtig im TUI fly Fugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2) und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Airline TUI fly. Flüssigsauerstoffsysteme sind verboten.

 

5. Beförderung von Kindern und Jugendlichen
5.1 Zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden werden Neugeborene bis zum Alter von 7 Tagen nicht befördert. Die Beförderung von Kleinkindern (bis zum vollendeten zweiten (2.) Lebensjahr) unter folgenden Bedingungen möglich: Die Beförderung von Kleinkindern ist anmeldepflichtig und auf 10% der Sitzplätze pro Flug begrenzt. Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alter bei Antritt des Rückfluges. Jeder Erwachsene darf nur ein (1) Kleinkind begleiten. Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten, hierbei wird das Kleinkind mit einem zusätzlichen Schlaufengurt (Loop Belt) gesichert, der nach Anweisung des Bordpersonals anzulegen ist. Kleinkinder haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz - es sei denn, es liegt eine eigene Buchung zum Kinderflugpreis (siehe unten Artikel 5.3) für sie vor und auf dem Sitzplatz wird ein TÜV zertifiziertes und von der Airline TUI fly zugelassenes Kinderrückhaltesystem befestigt, das von der Begleitperson mitzubringen ist. Das Kinderrückhaltesystem wird als Freigepäck befördert.
5.2. Kinderrückhaltesystem
Kinderrückhaltesysteme (fortlaufend KRS genannt) können auf TUI fly-Flugzeugen (Boeing-Flugzeuge) für Kinder bis einschließlich 6 Jahre benutzt werden, wenn die Rückhaltesysteme zertifiziert und gekennzeichnet sind. Für Kleinkinder unter zwei Jahren muss ein eigener Sitzplatz zum Kinder-Tarif gebucht werden.
Geeignete Kindersitze sind...
a) KRS, die von der Behörde eines EU-Mitgliedsstaates, der FAA oder Transport Canada (auf der Grundlage einer nationalen technischen Norm) für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrzeugen zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind.
b) KRS, die gemäß der UN-Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind, oder
c) KRS, die gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind, oder
d) KRS, die gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen und am, oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß dieser Norm hergestellt worden sind. US-zugelassene KRS, die nach diesem Datum hergestellt worden sind, müssen mit einem Aufkleber mit folgender roter Aufschrift versehen sein:
“THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLE SAFETY STANDARDS“ und “THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT“. Der Kindersitz muss bautechnisch auf den Flugzeugsitz eingebaut werden können (Sitzfläche max. Breite 48 cm / max. Tiefe 38 cm). Das Rückhaltesystem muss zur Befestigung durch einen Zweipunktgurt (Beckengurt) zugelassen sein (siehe Zulassung / Bedienungsanleitung für den Kindersitz), da es mit dem am Flugzeugsitz vorhandenen Sitzgurt (2-Punkt Gurt) befestigt wird und während des gesamten Fluges, auch bei Start und Landung, angeschnallt bleibt. Auf Verlangen des Flugpersonals ist diese Tauglichkeit vom Passagier selbst nachzuweisen, entweder durch die Bedienungsanleitung, oder ein entsprechendes Zertifikat / entsprechenden Aufkleber. Die Nutzung eines Kinderrückhaltesystems muss bis zwei Werktage vor Abflug in unserem Servicecenter angemeldet werden. Für die Beförderung des Kinderrückhaltesystems ist eine schriftliche Rückbestätigung / Beförderungsgenehmigung durch die Airline TUI fly erforderlich.
5.3 Kinder bis zu ihrem zwölften (12.) Geburtstag werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, welche die Verantwortung für sie übernimmt.
5.4 Für alleinreisende Kinder zwischen dem vollendeten fünften (5.) und bis zum vollendeten zwölften (12.) Lebensjahr bietet die Airline TUI fly gegen Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Gebühr einen besonderen Betreuungs-Service an. Dieser kostet EUR 30,00 (GBP 24,00 / USD 48,00) auf internationalen Flügen auf der Kurz- und Mittelstrecke, auf der Langstrecke EUR 60,00 (GBP 50,00 / USD 78,00) und EUR 35,70 auf nationalen Strecken pro Kind und Strecke zusätzlich zum Flugpreis. Der Betreuungs-Service muss telefonisch im TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) hinzugebucht werden. Maßgebend ist in allen Fällen das Alter zum Zeitpunkt des Rückfluges. Alleinreisende Kinder dürfen weder in der Kabine noch im Frachtraum Tiere mitnehmen.
5.5 Es wird darauf hingewiesen, dass in manchen Ländern Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigen vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.
5.6 Die Airline TUI fly stellt, außer in Fällen des entgeltpflichtigen Betreuungs-Service, keine Begleitung oder Aufsicht und haftet nicht für Folgen mangelnder Begleitung oder Aufsicht.

 

6. Beförderung von Gepäck

6.1 Freigepäck- und allgemeine Regelungen
Soweit nicht in Artikel 6.2 für Sonder- und Übergepäck abweichende bzw. ergänzende Regelungen enthalten sind, gelten für die Beförderung von Gepäck auf TUI fly Flügen die nachstehenden Regelungen.
6.1.1 Aufgabe, Beförderung und Auslieferung
(a) Die Airline TUI fly kann die Annahme aufzugebenden Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Zur Verpackung von Sondergepäck s. Artikel 6.2. (l). An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen.
(b) Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung für nicht durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern.
(c) Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein vermerkten Bestimmungsflughafen. Den Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist. Die Airline TUI fly unterhält keinen Zubringerdienst für Gepäckstücke vom und zum Flughafen. Für Zubringerdienste Dritter haftet die Airline TUI fly nicht.

6.1.2 Freigepäck, Handgepäck, Maximalgewicht und -maße
(a) Ein Gepäckstück mit einem Gewicht bis 20 Kilogramm pro Fluggast transportiert die Airline TUI fly bei Flugbuchung im Perfect-Tarif über http://www.tuifly.com/ oder das Service Center als Freigepäck. Dies gilt auch für Gepäck von Kindern (einschließlich Kleinkindern ohne eigenen Sitzplatzanspruch). Bei der Buchung eines Extra-Seat wird für den Extra-Seat kein zusätzliches Freigepäck gewährt. Kinderwagen, Kindertragerucksäcke oder Buggy können kostenlos mitgeführt werden. Bei Flugbuchung imPure-Tarif erhält der Fluggast (einschließlich Kleinkinder) kein Freigepäck. Für jede Überschreitung der vorstehend genannten Freigepäckgrenzen bzw. für Gepäckmitnahme bei Buchung des Pure-Tarifs erhebt die Airline TUI fly Zuschläge, die Sie bitte der aktuellen Entgelttabelle entnehmen. Dies gilt zum einen bei Überschreitung der Gewichtsgrenze, wobei die Anrechnung nicht genutzter Gewichtskapazität zugunsten eines anderen Fluggastes nicht möglich ist. Es gilt zum anderen für jedes zusätzlich aufzugebende Gepäckstück ab dem zweiten Gepäckstück pro Fluggast im Perfect-Tarif, auch dann, wenn das Gesamtgewicht mehrerer Gepäckstücke die Freigepäckgrenze von 20 Kilogramm nicht überschreitet, sowie für jedes aufzugebende Gepäckstück bei Buchung des Pure-Tarifs. Inhabern der TUI Card Gold wird ein Gepäckstück mit einer Freigepäckmenge in Höhe von 30 Kilogramm für den Karteninhaber und bis zu 5 Mitreisende (altersunabhängig) gewährt. Zuschlagpflichtige Gepäckstücke können vorab bis 2 Stunden vor Abflug über http://www.tuifly.com oder - gegen Zahlung einer zusätzlichen Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro pro Anmeldevorgang - telefonisch über das TUI fly Flugportal Service-Center (Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) unter gleichzeitiger Zahlung des Zuschlags verbindlich angemeldet werden. Werden sie erst beim Check-In am Flughafen angemeldet, erhebt die Airline TUI fly einen höheren Zuschlag. Alle Zuschläge sind der aktuellen Entgelttabelle zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass für sogenannte kleine Gepäckstücke (max. Gewicht 6 kg) wie Sonnenschirme, Bodyboards, Beauty-Cases oder Souvenirs (bspw. Strelitzien), welche nicht den Handgepäckbestimmungen entsprechen und nicht im Rahmen der anwendbaren Maß- und Gewichtsgrenzen an einem Freigepäckstück befestigt werden können, gegen ein Entgelt in Höhe von EUR 15,00 als zusätzliches Gepäckstück befördert werden können. Eine Anmeldung ist vorab nicht möglich und erfolgt direkt am Flughafen.
(b) Zuschläge oder Bearbeitungspauschalen für gebuchte, aber vom Fluggast nicht in Anspruch genommene Gepäckkapazitäten können nicht erstattet werden.
(c) Maximalgewicht und -maße, Handgepäck: Ein einzelnes Gepäckstück darf nicht über 32 Kilogramm wiegen und die Abmessungen von maximal 80 x 65 x 45 cm nicht überschreiten (für Sonder-/Sportgepäck und Tierbeförderung gelten gesonderte Regelungen). Zusätzlich kann pro Person ein Handgepäckstück (55cm x 40cm x 20cm, Gewicht bis 6 Kilogramm) sowie ein Laptop als Freigepäck, mitgeführt werden.
6.2 Beförderung von Sonder-/Übergepäck
Hinweis: Die nachstehenden Regelungen (a) bis (l) gelten nur für die Beförderung mit der Airline TUI fly. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können für Sonder-/Sport- und Übergepäck abweichende Regelungen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Gebühren und Regelungen.
(a) Allgemeines
Die Beförderung von Sonder- und Übergepäck (d.h. Gepäck über die die in Artikel 6.1.1 genannten Freigrenzen, Maß- und Gewichtsvorgabenhinaus, sowie z.B. auch Sportgepäck, Tiere und Waffen) durch die Airline TUI fly ist anmelde- und entgeltpflichtig. Die Anmeldung erfolgt im TUI fly Flugportal Servicecenter (Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2). Die Anmeldung und Entrichtung des Entgelts muss in jedem Fall vor Abflug erfolgen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung des Gepäcks. Sonder- und Übergepäck über 50 Kilogramm pro Stück sowie die Beförderung von Tieren (auch Begleithunden) wird nur bei Vorlage einer von der Airline TUI fly schriftlich bestätigten Anmeldung befördert. Dies ist aus Sicherheitsgründen und weil nur eine begrenzte Ladekapazität über das Freigepäck hinaus zur Verfügung steht, notwendig. Entscheidungsgrundlage für die Mitnahme von Über-/Sondergepäck sind die verfügbare Kapazität und einzuhaltende Sicherheitsbestimmungen. Es kann daher in seiner Menge beschränkt oder gänzlich vom Transport ausgeschlossen werden.
(b) Sollte nicht angemeldetes Sondergepäck vom Abfertigungsagenten entgegen den vorstehenden Regelung unter (a) ausnahmsweise akzeptiert werden, erfolgt das gegen Zahlung eines zusätzlichen Serviceentgelts in Höhe von EUR 25,00 direkt am Flughafen.
(c) Entgelte für gebuchte, nicht in Anspruch genommene Über- oder Sondergepäckkapazität können nicht erstattet werden.
(d) Übergepäck kostet je Flugstrecke zusätzlich EUR 10 pro Kilogramm.
(e) Sportgeräte wie Tauchgepäck, Skiern/Snowboards, Surfbretter, Sailboards, u. ä. können bis zum einem Maximalgewicht von 30 Kilogramm gegen Zahlung eines Entgelts von EUR 65 auf TUI fly Flügen pro Stück je Flugstrecke befördert werden. Golfgepäck und Fahrräder können bis zum einem Maximalgewicht von 30 Kilogramm gegen Zahlung eines Bearbeitungsentgelts von EUR 65 auf TUI fly Flügen pro Stück je Flugstrecke befördert werden. Die vorstehenden Preise gelten jeweils für ein (1) Stück Sportgepäck pro Fluggast und Sportart. Es werden keine E-Bikes durch die Airline TUI fly befördert. Für Sportgepäck, das die vorstehend genannten Mengen oder Gewichtsgrenzen überschreitet, gilt die Übergepäckregelung (s. o. Abs. (d) und (e)). Der Preis für nicht in Anspruch genommene, gebuchte Sportgepäckkapazität kann nicht erstattet werden. Sportgepäck muss online oder telefonisch im TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vor Abflug angemeldet werden, da nur eine begrenzte Ladekapazität zur Verfügung steht.
(f) Sofern Musikinstrumente nicht die übliche Größe und das übliche Gewicht für Handgepäck (55cm x 40cm x 20cm, Gewicht bis 6 Kilogramm) überschreiten, können diese in der Kabine mitgeführt werden. Die Beförderung von Instrumenten, die größer sind als diese üblichen Handgepäck-Maße, müssen über unser TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) gesondert angefragt und von dort rückbestätigt werden. Diese Instrumente werden nur gut verpackt (Hartschale) im Frachtraum befördert. Wenn die Freigepäck Kilogrammgrenze mit dem Instrument überschritten wird, kann das Instrument für eine Pauschale in Höhe von EUR 65,00 (GBP 44,58/USD 74,31) pro Strecke auf internationalen Flügen im Frachtrum mitgeführt werden. Cellos, Geigen etc. können gegebenenfalls durch Zukauf eines Sitzplatzes in der Kabine (vorbehaltlich der Sicherheitskontrollen) befördert werden.
(g) Rettungswesten mit CO2 Patronen, Tauchlampen und Tauch-Scooter sind im TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2) anzumelden und für die Beförderung ist eine separate Bestätigung durch TUI fly erforderlich. Für die Anmeldung eines Tauch-Scooter muss das Sicherheitsdatenblatt der Batterie eingereicht werden.
(h) Sportwaffen werden nur eingeschränkt befördert, bei Zustimmung des Luftfrachtführers, nach dessen Vorgaben, und gegen Zahlung eines nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsentgelts in Höhe von EUR 65,00 pro Stück je Flugstrecke. Die Beförderung von Sportwaffen kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die mitgeführte Munition ist getrennt von der Waffe sicher zu verpacken und anmelde- sowie genehmigungspflichtig. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen für die Mitführung von Waffen und Munition ist der Fluggast verantwortlich.
(i) Die Beförderung von Rollstühlen erfolgt kostenlos, eine vorherige Anmeldung und Rückbestätigung im TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) ist erforderlich. Es werden keine E-Bikes durch die Airline TUI fly befördert, E-Bikes gelten nicht als Mobilitätshilfe.
(j) Eine Beförderung von medizinischem Sondergepäck für den Urlaubsbedarf ist in der Kabine und im Frachtraum möglich. Dabei gelten in der Kabine die maximalen Maße für Kabinengepäck. Es ist grundsätzlich anmeldepflichtig im TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2), es sei denn, es wird am Körper mitgeführt (z.B. Krücken). Das medizinische Gepäck muss separat verpackt sein und am Check-In vorgezeigt und dort geprüft werden können. Der Passagier muss auf Anfrage ein ärztliches Attest vorlegen können.
Folgende Arten von medizinischem Sondergepäck werden kostenfrei befördert:
- Beatmungsgeräte, Asthmageräte, Inhalatoren
- Eigener Sauerstoff
- Katheter
- Verbandsmaterial
- Gehhilfen (Krücken, Rollator)
- Rollstühle inkl. Zubehör (mit den aktuell gültigen Einschränkungen)
- Hygieneartikel (Windeln) Stoma
- Dusch-/WC-Sitz, Rutschbrett für Rollstuhlfahrer
- Prothesen
- Notfallkoffer bei Ärzten
- Dialysegerät, Defibrillator, Lymphomat, Reizstromtherapiegerät
- Absauggeräte, Irrigatoren
- Arzneimittel, Spritzen und besondere Lebensmittel
Alle anderen medizinischen Hilfsmittel (z.B. Pflegemittel, Wäsche etc.) werden, wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, gegen Zahlung der Übergepäckgebühr in Höhe von je Flugstrecke EUR 10 pro Kilogramm befördert.
(k) Verpackung von Sondergepäck:
Sämtliches Sondergepäck ist in ausreichender und geeigneter Weise zum Lufttransport sowie zum Schutz gegen äußere und innere Beschädigungen separat zu verpacken. Die Airline TUI fly kann Sondergepäck zurückweisen, wenn es nicht in ausreichender oder geeigneter Weise verpackt ist. Die Annahme trotz unzureichender Verpackung, die bei Entgegennahme nicht immer erkennbar ist, begründet keine Haftungsübernahme von der Airline TUI fly - es bleibt Verantwortung und Risiko des Fluggastes, für eine sichere Verpackung zu sorgen. Die Airline TUI fly übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unzureichender Verpackung herrühren.
- Fahrräder müssen entsprechend verpackt sein, zusätzlich müssen die Lenkstangen und die Pedalen nach innen gedreht, Kette und Schaltung abgedeckt werden.
- Tauchflaschen müssen vollständig entleert sein.
- Tauchlampen dürfen im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck befördert werden.
Die Energiequelle (Batterie) und das Leuchtmittel (Birne) müssen voneinander getrennt sein. Der Inhalt der Sportgepäckstücke kann auf Verlangen durch das Check-In Personal kontrolliert werden. Weihnachtsbäume müssen für den Transport zwingend in einem Netz verpackt sein.
(l) Den Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen. Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung nicht für durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern. Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein vermerkten Bestimmungsflughafen. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist. TUI fly unterhält keinen Zubringerdienst für Gepäckstücke vom und zum Flughafen. Für Zubringerdienste Dritter haftet TUI fly nicht.
6.3 Preise für Sondergepäck/Sportgepäck und Tierbeförderung
Die nachfolgenden Entgelte gelten pro Strecke. Die Anmeldung erfolgt über http://www.tuifly.com/ bzw. gegen Zahlung einer zusätzlichen Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 5 pro Anmeldevorgang telefonisch im TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen und Anrufkosten siehe Artikel 2). Die Gepäckentgelte und die Bearbeitungspauschale sind nicht erstattungsfähig. Die Airline TUI fly muss jedoch bei Stornierungen der Gepäckbeförderung ersparte Aufwendungen und/ oder möglicher anderweitiger Verwendungen erstatten, wenn der Fluggast nachweist, dass die Airline TUI fly kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist. Bitte beachten Sie, dass die Airline TUI fly nur die unten aufgeführten Sportartikel als Sportgepäck akzeptiert. Anmeldepflichtiges Sportgepäck muss separat verpackt sein. Andere Gerätschaften befördert die Airline TUI fly nur auf Übergepäckbasis. Sportgepäck bis 20kg bzw. 30 kg befördert die Airline TUI fly zu einer Pauschalgebühr von EUR 65 pro Stück und Strecke. Ist das Gewicht des Sportgepäckstücks höher als 20kg bzw. 30kg fällt der Übergepäcktarif in Höhe von EUR 10 pro kg/ pro Strecke an.

Badminton-, Squash- oder Tennistasche
Tasche mit max. 3 Schlägern
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Behindertensport
Sportrollstuhl plus entspr. Sportgerät
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: jaBergsteigerausrüstung
Rucksack mit Seilen, Haken, etc.
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Bodyboard
z.B. Styropor
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Fahrrad
verpackt - bis max. 30 kg
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Fall- / Gleitschirm
verpackt in Rucksack
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Flugdrachen
verpackt
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Golfgepäck
verpackt - max. 30 kg
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Hochsprungstäbe
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Kiteboard, bis 140 cm
Gebühr pro Stück und Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Kiteboard, ab 140 cm
Gebühr pro Stück und Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Kajak / Kanu
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Schlauchboot
zusammengefaltet und verpackt
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Reiten
Sattel plus Zubehör
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Rollsport
1 Skateboard, 1 Paar Rollschuhe oder 1 Paar Inliner plus Sicherheitszubehör
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Schwimmwesten
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: ja

Schnorchelausrüstung
Schnorchel, Maske, Flossen
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf, fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Skisport
1 Paar Ski, 1 Snowboard oder 1 Skibob plus Zubehör
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Sportbogen
im Bogenkoffer verpackt
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Sportfußbekleidung
z.B. Skischuhe, Reit- od. Bergstiefel
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Sportfischen
1 Angel mit Zubehör
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Surfbrett
Brett mit Segel, Mast und Zubehör, verpackt
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Tauchlampe
Leuchtmittel oder Akku entfernt
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: ja

Tauchgepäck
Gewichtsgürtel, leere Pressluftflaschen, Anzug plus Zubehör
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Tauch-Scooter
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Wasserski/Monoski
1 Paar Wasserski/Monoski plus Neoprenanzug
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Wellenbrett
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Weihnachtsbäume (bis max. 200cm)
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: ja

Kinderwagen / Kindertragerucksäcke / Buggys
keine losen Teile
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: nein

Kfz-Kindersitze
im Gepäck
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: nein

Kfz-Kindersitze
zur Nutzung an Bord (Liste der zertifizierten Kinderrückhaltesysteme)
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: ja (anmeldepflichtig)
Kinderbetten
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Tierbeförderung (Hund/Katze) in der Kabine
EUR 40 (GBP 35,00/USD 57,00) pro Tier /pro internationale Strecke
EUR 47,60 pro Tier /pro nationale Strecke

Tierbeförderung (Hund/Katze) im Frachtraum
EUR 60,00 (GBP 53,00/USD 83,00) pro Tier /pro internationale Strecke, Kurz und Mittelstrecke, EUR 120,00 (GBP 100,00 / USD 157,00) Langstrecke
EUR 71,40 pro Tier /pro nationale Strecke
6.4 Tierbeförderung
(a) Befördert werden können Hund oder Katze, gegen zusätzliche Bezahlung einer nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühr gemäß Artikel 6.3 pro Tier. Wird eine Tierbeförderung storniert muss die Airline TUI fly jedoch ersparte Aufwendungen und/ oder möglicher anderweitiger Verwendungen erstatten, wenn der Fluggast nachweist, dass die Airline TUI fly kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.
Hund oder Katze müssen bei der Buchung mit Gewichtsangabe angemeldet und rückbestätigt werden. Das Tier muss sich in einem geeigneten und sicheren Transportbehältnis befinden, das vom Fluggast zu stellen ist. Die Anzahl der Tiere pro Flug ist begrenzt, daher ist in jedem Fall eine Anmeldung und Rückbestätigung erforderlich. Für eine Beförderung in der Kabine muss eine flexible, wasserdichte, geeignete Tragetasche, die die Maße 55cmx40cmx20cm nicht überschreiten darf, verwendet werden. Das Tier darf das maximale Gewicht von 6 Kilogramm nicht überschreiten. Der Kopf des Tieres darf nicht aus der Tragetasche herausschauen. Während des gesamten Fluges darf das Tier den Behälter nicht verlassen. Der Behälter darf zu keiner Zeit, auch nicht bei Kauf eines Extrasitzes, auf den Sitzplatz gestellt werden. Im Gepäckraum ist ein stabiles, festes Transportbehältnis erforderlich, welches eine maximale Höhe von 83 cm nicht überschreiten darf. Jedes Tier-Transportbehältnis muss zum Schutz des Tieres gegen innere und äußere Schäden bei der Luftbeförderung geeignet sein. Die Airline TUI fly übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem unzureichenden Transportbehältnis herrühren. Begleithunde werden kostenlos, ohne Transportbehältnis, in der Kabine befördert (vgl. hierzu auch Artikel 4.2 oben).
(b) Personen die ein Tier in der Kabine befördern dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf folgenden Sitzplätzen sitzen. Sitzplätze in der ersten Reihe, Sitzplätze am Notausgang (XL-Sitz) und Sitzplätze am Gang.
(c) Die Airline TUI fly übernimmt keine Haftung für mögliche Gesundheitsschäden des Tieres durch die Flugbeförderung, die Annahme zur Beförderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Fluggast die volle Verantwortung für das Tier übernimmt. Sämtliche Gesundheitsprüfungen/-nachweise und Voraussetzungen/Papiere zur Einreise des Tieres im Zielland liegen in der Verantwortung des Fluggastes. Für die Einhaltung aller Auflagen und Beschränkungen, die mit der Ein- bzw. Ausfuhr von Tieren verbunden sind, ist ausschließlich der Fluggast verantwortlich. Generell haftet der Fluggast für alle Schäden und Folgeschäden, die durch das Tier bzw. seinen Transport verursacht werden. Der Transport von Tieren unterliegt den Bestimmungen der IATA Live Animals Regulations, die auf Anfrage von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden können. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Beförderungsbedingungen ist die Airline TUI fly berechtigt, den Transport des Tieres zu verweigern. Für hieraus entstehende Mehrkosten haftet die Airline TUI fly nicht.
(d) Auf Flügen von/nach Großbritannien kann die Airline TUI fly auf Grund der strengen gesetzlichen Vorschriften keine Tiere befördern. Die Entscheidung, ob und wie das jeweilige Tier im Einzelfall befördert werden kann, obliegt der Airline TUI fly. Die Beförderung von Tieren unterliegt der Anmeldepflicht mit Rückbestätigung über das TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2). Unbegleitete Tiere, trächtige Tiere und Tiere jünger als 12 Wochen werden von der Airline TUI fly nicht befördert.
6.5 Verbotenes Gepäck
Beachten Sie hierzu bitte die Airline TUI fly ABB, Artikel 13

7. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.

 

8. Verhalten an Bord des Flugzeuges
8.1 Benutzung elektronischer Geräte
An Bord der Airline TUI fly können Sie kleine elektronische Geräte mit deaktivierter Sende- und Empfangsfunktion (Flugmodus) in allen Flugphasen verwenden. Hierzu zählen eBook-Reader, Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-PCs. Um diese Geräte an Bord zu nutzen, aktivieren Sie bitte vor dem Start den Flugmodus und lassen Sie diesen während des gesamten Fluges aktiviert. Bei größeren Geräten wie Laptops müssen während des gesamten Fluges alle Sende- und Empfangsfunktion vor dem Start deaktiviert werden. Bitte beachten Sie, dass diese Geräte vor dem Start und zur Landung sicher verstaut werden müssen und daher eine Benutzung während dieser Phasen nicht möglich ist. Andere Geräte zum Beispiel DVD-/ CD-Player, elektronische Spiele, Kameras oder MP3-Player, dürfen abhängig von der Größe des Geräts während aller Flugphasen bei uns an Bord benutzt werden.  Die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Flugmodus (bitte beachten Sie, dass der Betrieb von elektronischen Geräten, die über eine Sende-/ Empfangsfunktion verfügen, aber keinen Flugmodus bieten, an Bord nicht gestattet ist), Funkgeräten, Fernseh-Empfängern, ferngesteuertem Spielzeug, UMTS, Radioempfängern, GPS-Empfänger, Bluetoothfähige Endgeräte (kabellose Tastaturen, Kopfhörer, etc.) und Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Sollten Sie andere elektronische Geräte verwenden wollen, fragen Sie bitte vor Gebrauch das Bordpersonal. Auf dem Weg zur Startbahn, sowie während Start und Landung müssen die elektronischen Geräte so gesichert sein, dass eine Verletzung Dritter ausgeschlossen ist. Größere Geräte müssen vor dem Start und zur Landung sicher im Handgepäck, unter dem Sitz oder in den Gepäckfächern verstaut werden. Während der Sicherheitsunterweisungen ist höchste Aufmerksamkeit erforderlich. Aus diesem Grund ist die Benutzung jeglicher elektronischer Geräte während dieser Zeit untersagt. Außerdem kann die Crew aus Sicherheitsgründen jederzeit anweisen, dass alle elektronischen Geräte ausgeschaltet werden müssen. Das gilt unter anderem im Fall von speziellen Anflugverfahren.
8.2 Sicherheitsmaßnahmen durch die Besatzung
Verhält ein Fluggast sich an Bord oder vor Betreten des Flugzeuges so, dass
(a) das Flugzeug, eine Person oder Gegenstände an Bord in Gefahr gebracht werden oder
(b) die Besatzung bei der Ausübung ihrer Pflichten behindert wird oder
(c) die Anweisungen der Besatzung, insbesondere in Bezug auf das Rauchen, den Alkohol- oder Drogenkonsum, nicht befolgt werden oder
(d) sein Verhalten bei anderen Fluggästen oder bei der Flugbesatzung zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt, kann die Airline TUI fly Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um weitere Folgen dieses Verhaltens zu unterbinden. Die Airline TUI fly kann diesen Fluggast - falls erforderlich und verhältnismäßig - aus dem Flugzeug verweisen, seine Beförderung auf Weiterflügen an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen. Solchermaßen an Bord des Flugzeuges begangene Delikte werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt.
Hinweis: Die Nutzung von sogenannten „Knee Defender“, welche die Verstellung der Rückenlehne des Vordersitzes blockieren, sind an Bord von TUI fly Flugzeugen nicht gestattet. Bei Nutzung solcher Blockiersysteme ist die Flugbesatzung befugt, den Fluggast zur sofortigen Entfernung der Geräte aufzufordern.
8.3 Nichtraucherflüge
In Umsetzung des Bundes-Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauchen in allen Bereichen unserer Flugzeuge und während des gesamten Aufenthalts an Bord untersagt. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Verstöße gegen das Rauchverbot werden sofort zur Anzeige gebracht und können die Unterbrechung oder sogar den Abbruch des Fluges nach sich ziehen. Die hierdurch entstehenden Schäden werden vom verursachenden Passagier getragen.

 

9. Beschränkung/Verweigerung der Beförderung
(a) Die Airline TUI fly kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte vorliegen:
(I) Die Beförderung würde gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird, verstoßen;
(II) die Beförderung würde die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährden oder eine unzumutbare Belastung für diese darstellen;
(III) der geistige oder physische Zustand, einschließlich alkoholischer oder drogenbedingter Beeinträchtigung, stellt eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachgegenstände dar;
(IV) der Fluggast hat eine Sicherheitsuntersuchung seiner Person oder seines Gepäcks verweigert;
(V) der gültige Flugpreis, fällige Steuern oder Zuschläge, auch für vorangegangene Flüge, wurden nicht bezahlt;
(VI) der Fluggast führt nicht alle für die Ein/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen mit sich, hat keine gültigen Reisedokumente in seinem Besitz, zerstört seine Reisedokumente während des Fluges oder verweigert die Aushändigung der Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglieder gegen Empfangsbestätigung;
(VII) der Fluggast nennt keine oder eine falsche Buchungsnummer oder die Buchung für die genannte Buchungsnummer stimmt nicht mit dem vorgelegten Ausweis überein oder er kann nicht nachweisen, dass er die gebuchte Person ist;
(VIII) der Fluggast verstößt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen von der Airline TUI fly oder Anweisungen im Rahmen des Hausrechts von der Airline TUI fly;
(IX) der Fluggast führt nicht erlaubtes Gepäck mit sich;
(X) der Fluggast hat bereits früher eine der vorgenannten Handlungen oder Unterlassungen begangen, die zu einer Gefährdung der Sicherheit, Ordnung oder der Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder oder des Eigentums von der Airline TUI fly geführt hat, oder der Airline TUI fly hat dem Fluggast Hausverbot erteilt.
(b) Die Annahme zur Beförderung von nichtbegleiteten Kindern, Schwangeren kranken oder anderen Personen, die eine besondere Unterstützung benötigen, steht unter dem Vorbehalt einer vorherigen Vereinbarung mit der Airline TUI fly. Unter den Voraussetzungen des Artikels 4.4 (b) oben darf die Airline TUI fly verlangen, dass ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer andern Person begleitet wird, die in der Lage ist, die Hilfe zu leisten, die dieser Fluggast benötigt.

 

10. Haftung / Verbraucherschlichtungsverfahren
Die Haftung von der Airline TUI fly und des Flugportals TUI fly richtet sich nach den Regelungen der ABB. Ergänzend zu Artikel 16 der ABB Flugportal TUI fly / Fluggastrechte bei Flugunregelmäßigkeiten und Artikel 17 der ABB Flugportal TUI fly / Haftung des Flugportals TUI fly und/oder des ausführenden Luftfrachtführers gilt folgender Hinweis auf die außergerichtliche Streitbeilegung (Schlichtung) für Flüge mit der Airline TUI fly:
Wenn Sie Ihren Flug für eine Privatreise gebucht haben, haben Sie im Falle von Streitigkeiten das Recht, sich an die verkehrsträgerübergreifende neutrale Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP) zu wenden, in der die Airline TUI fly Mitglied ist. Voraussetzung ist, dass der Fluggast sich zunächst an die Airline TUI fly gewendet hat und innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten hat oder mit der Bearbeitung seines Anliegens nicht einverstanden ist. Zudem darf der Vorgang noch nicht bei Gericht anhängig sein oder bei einer nationalen Aufsichtsbehörde zur Bearbeitung vorliegen. Auf die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. wird hingewiesen.
Die Schlichtungsstelle kann im Zusammenhang mit den folgenden Anliegen angerufen werden:
- Nichtbeförderung, verspätete Beförderung oder Annullierung von Flügen,
- Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder verspätete Beförderung von Reisegepäck.

Kontakt:
söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81 / 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30-6449933-0
Fax: +49 (0)30-6449933-10
Email: kontakt@soep-online.de
www.soep-online.de
https://soep-online.de/beschwerdeformular_flug.html

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit.

 

11. Änderungen

Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Airline TUI fly abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

 

12. Mündliche Abreden
Diese BBB Airline TUI fly und die ABB vom TUI fly Flugportal enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und des TUI fly Flugportals bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Airline TUI fly und den ABB TUI fly Flugportal haben die ABB Vorrang.

 

13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der Airline TUI fly unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Olaf Petersenn, Alejandro Gonzalez Espinosa

 

Stand: Mittwoch, 11. Januar 2017

 

DATENSCHUTZHINWEIS

Version: Mai 2018

 

Trusted. Unique. Inspiring.

Wir bei TUI schaffen unvergessliche Momente für unsere Kunden weltweit und lassen Ihre Träume wahr werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den personenbezogenen Daten, die Sie mit uns teilen, ist ein wichtiger Teil davon. Wir wollen Sie davon überzeugen, dass Ihre Daten bei uns sicher aufgehoben sind, und dass Sie wissen, wie wir die Daten verwenden, um Ihnen eine bessere, einmalige und inspirierende Erfahrung anzubieten. Weitere Informationen finden Sie auf der TUI Group Webseite.

 

Umfang dieses Datenschutzhinweises

Der Verantwortliche ist TUI fly GmbH (in diesem Datenschutzhinweis als “wir” oder “uns” bezeichnet), Teil der TUI Group. Wir sind dem Grundsatz verpfl ichtet, das Richtige zu tun, wenn es darum geht, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verwenden und schützen. Ihre Privatsphäre ist uns wichtig, also nehmen Sie sich bitte die Zeit, unseren Datenschutzhinweis zu lesen. Dieser erklärt:

- welche Arten personenbezogener Daten wir erheben und weshalb wir sie erheben,

- wann und wie wir personenbezogene Daten innerhalb der TUI Group und mit anderen Organisationen teilen dürfen,

- Ihre Möglichkeiten wie Sie u. a. Ihre personenbezogenen Daten abrufen und aktualisieren können.

Wir haben uns bemüht, diesen Hinweis so einfach wie möglich zu gestalten. Wenn Sie mit Begriffen wie „Verantwortlicher“ oder „speziellen Kategorien von personenbezogenen Daten“ nicht vertraut sind, lesen Sie hierzu mehr im Abschnitt Schlüsselbegriffe.

 

Personenbezogene Daten, die wir erheben Wenn Sie sich für unsere Dienstleistungen registrieren, übermitteln Sie uns möglicherweise:

- Ihre Personalien, wie z. B. Ihre Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Ihr Geburtsdatum,

- Ihre Kontoanmeldungsdaten wie z. B. Ihren Benutzernamen und das von Ihnen gewählte Passwort.

 

Wenn Sie Reisen oder andere Produkte aus unseren Angeboten buchen, erheben wir Daten für die Erfüllung Ihres Vertrages mit uns:

- Ihre Personalien, wie z. B. Ihre Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Ihr Geburtsdatum,

- die Personalien Ihrer Mitreisenden,

- Zahlungsdaten (z. B. Kreditkartendaten, Kontoinformationen, Rechnungsanschrift),

- Ihre gebuchten Produkte oder Dienstleistungen.

 

Wenn Sie auf unseren Webseiten surfen oder unsere mobilen Apps benutzen, erheben wir möglicherweise:

- Reisepräferenzen,

- Informationen über Ihr Surfverhalten auf unseren Webseiten und mobilen Apps,

- Informationen darüber, wann Sie auf eine unserer Werbungen klicken, einschließlich solcher, die auf Webseiten anderer Organisationen gezeigt werden,

- Informationen über die Art und Weise, wie Sie unsere digitalen Dienste abrufen, einschließlich Betriebssystem, IP-Adresse, Online-Identifizierungsmerkmale und Browser-Details,

- soziale Präferenzen, Interessen und Aktivitäten.

 

Wenn Sie unsere Produkte in unseren Shops oder online kaufen, erheben wir möglicherweise:

- Informationen über den Reisenden, Passdaten, andere Ausweisinformationen,

- Versicherungsdaten,

- relevante medizinische Daten sowie etwaige besondere, Diätwünsche oder sonstige Anforderungen aus religiösen Gründen und Gründen körperlicher Beeinträchtigung,

- Informationen über Ihre Käufe, z. B. was Sie kauften, wann und wo Sie es kauften, wie Sie bezahlt haben sowie Kredit- oder andere Zahlungsinformationen,

- Informationen über Ihr Surfverhalten auf unseren Webseiten und mobilen Apps,

- Informationen darüber, wann Sie auf eine unserer Werbungen klicken, einschließlich solcher, die auf Webseiten anderer Organisationen gezeigt werden,

- Informationen über die Art und Weise, wie Sie unsere digitalen Dienste abrufen, einschließlich Betriebssystem, IP-Adresse, Online-Identifizierungsmerkmale und Browser-Details,

- soziale Präferenzen, Interessen und Aktivitäten.

 

Wenn Sie uns oder wir Sie kontaktieren oder wenn Sie an Werbeaktionen, Wettbewerben, Umfragen über unsere Dienstleistungen teilnehmen, erheben wir möglicherweise:

- Personalien, die Sie übermitteln, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen, einschließlich per E-Mail, Post und Telefon oder über soziale Medien, wie z. B. Ihren Namen, Benutzernamen und Ihre Kontaktdaten,

- Details über E-Mails und andere digitale Kommunikation, die wir an Sie senden und die Sie öffnen, einschließlich darin enthaltener Links, die Sie anklicken,

- Ihr Feedback und Ihre Beiträge zu Kundenumfragen.

 

Andere Quellen von personenbezogenen Daten

- Wir dürfen personenbezogene Daten aus anderen Quellen verwenden, z. B. von Unternehmen, die Informationen und Daten bereitstellen, Handelspartnern und aus öffentlichen Registern.

- Ihre Versicherungsgesellschaft, deren Vertreter und medizinische Angestellte dürfen relevante personenbezogene Daten und besondere Kategorien von personenbezogenen Daten mit uns austauschen, und zwar unter Umständen, unter denen wir/sie in Ihrem Namen oder im Interesse andere Kunden oder in einem Notfall handeln müssen.

- Wenn Sie sich mit Ihren Zugangsdaten eines sozialen Netzwerks einloggen, um sich mit unseren Plattformen und Online-Diensten wie z. B. Facebook, Google+ oder Twitter zu verbinden, willigen Sie ein, Ihre Benutzerdaten mit uns zu teilen. Beispielsweise Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Geburtsdatum, Ihren Standort und andere Informationen, die Sie mit uns teilen möchten.

- Wir dürfen Aufzeichnungen von Überwachungskameras, IP-Adressen und Browserdaten verwenden, die in oder in unmittelbarer Nähe unserer Shops, Geschäftsräume, sonstiger Gebäude sowie Kreuzfahrtschiffe erhoben wurden.

 

Personenbezogene Daten über andere Personen, die Sie uns übermitteln

- Wir verwenden von Ihnen übermittelte personenbezogene Daten über andere Personen, z. B. weitere Informationen auf Ihrer Buchung.

- Indem Sie personenbezogene Daten anderer Personen übermitteln, müssen Sie sicher sein, dass diese damit einverstanden sind und Sie die Daten übermitteln dürfen. Auch sollten Sie gegebenenfalls dafür sorgen, dass diese Personen wissen, wie ihre personenbezogenen Daten von uns verwendet werden könnten.

 

Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten, wie nachstehend erläutert, auf vielfältige Weise.

 

Um Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen, die Sie anfordern

Wir müssen Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, damit wir Ihren Account oder Ihre Buchung verwalten, Ihnen die gewünschten Produkte und Dienstleistungen bereitstellen und Ihnen bei Bestellungen und evtl. verlangten Rückerstattungen helfen zu können.

 

Um unsere Produkte, Dienstleistungen und den Alltagsbetrieb zu verwalten und verbessern

Wir verwenden personenbezogene Daten, um unsere Produkte, Webseiten, mobilen Apps, Kundentreue bzw. Kundenerkennungsprogramme und andere Dienstleistungen zu verwalten und zu verbessern. Wir beobachten, wie unsere Dienstleistungen genutzt werden, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen sowie Betrugsfälle, andere Straftaten und den Missbrauch von Dienstleistungen zu erkennen und zu verhindern. Dies hilft uns sicherzustellen, dass Sie unsere Dienstleistungen unbedenklich in Anspruch nehmen können. Wir dürfen personenbezogene Daten verwenden, um auf Sicherheitsvorfälle, Störungen oder andere ähnliche Vorkommnisse zu reagieren und sie zu verwalten. Dies kann u. a. medizinischer oder auch versicherungsbezogener Natur sein. Wir dürfen personenbezogene Daten verwenden, um Marktforschung sowie interne Weiterentwicklungen zu betreiben und um unsere Produktpalette, Dienstleistungen, Shops und IT-Systeme, Sicherheit, Know-how und die Methoden unserer Kommunikation mit Ihnen zu entwickeln und zu verbessern. Wir verwenden Aufzeichnungen von Überwachungskameras, um die Sicherheit von jedem aufrechtzuerhalten, der in unseren Shops, Geschäftsräumen und anderen Gebäuden arbeitet oder diese besucht, sowie auch zum Zweck der Erkennung ,Verhinderung und Verfolgung strafbarer Handlungen. Wir dürfen uns auch auf die Bilder stützen, um unsere gesetzlichen Rechte auszuüben und zu verteidigen.

 

Um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und zu interagieren

Wir wollen Sie als Kunden noch besser betreuen. Wenn Sie uns also kontaktieren, beispielsweise per E-Mail, Post, telefonisch oder über soziale Medien, dürfen wir personenbezogene Daten verwenden, um Ihr Anliegen best- und schnellst möglichst zu erledigen. Wir müssen Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um Werbeaktionen und Wettbewerbe verwalten zu können, an denen Sie sich entscheiden teilzunehmen. Darunter auch solche, die wir zusammen mit unseren Lieferanten und Handelspartnern organisieren. Zum Beispiel, wenn Sie einen Preis gewinnen. Wir möchten Sie dazu einladen, an Kundenumfragen und sonstigen von der TUI Group und anderen Organisationen zu Ihrem Nutzen durchgeführten Marktforschungsaktivitäten teilzunehmen. Um uns zu helfen, Sie als Kunde besser zu verstehen und in der Lage zu sein, Ihnen Dienstleistungen und Marketing-Kommunikationen bereitzustellen (einschließlich Online-Werbung, die auf Ihre Interessen zugeschnitten ist), dürfen wir die personenbezogenen Daten, die wir erheben, wenn Sie Käufe in einem Shop tätigen, mit personenbezogenen Daten kombinieren, die über unsere Webseiten, mobilen Apps und andere Quellen erhoben wurden. Wir veräußern Ihre personenbezogenen Daten nichtan Dritte.

 

Marketingmaßnahmen mit Ihrer Einwilligung

Von Zeit zu Zeit möchten wir Ihnen Angebote und News über unsere Produkte und Dienstleistungen auf verschiedenen Wegen zukommen lassen, wie z. B. per E-Mail, per Messenger oder per Telefon. Auch möchten wir Ihnen Informationen über Produkte und Dienstleistungen anderer Unternehmen zuschicken, bei denen wir glauben, dass die für Sie interessant sein könnten. Wir werden dies nur dann tun, wenn Sie sich zuvor einverstanden erklärt haben, diese Marketing-Kommunikation zu erhalten. Wenn Sie bei uns buchen oder sich registrieren, werden wir Sie fragen, ob und über welchen Kanal Sie Marketing-Kommunikation erhalten möchten. Wir fragen Sie ebenfalls, ob Sie auch Marketing- Kommunikation von anderen Unternehmen der TUI Group erhalten möchten und wir die Daten hierzu an die Unternehmen der TUI Group weitergeben dürfen. Wir verifizieren Ihre uns online mitgeteilten Kontaktdaten zur Marketinginformation noch einmal. So bitten wir Sie z. B. bei der Registrierung für E-Mail Marketing, diese im sog. Double opt-in Verfahren zu bestätigen. Das heißt, wir senden Ihnen erst dann E-Mail Marketing Kommunikation zu, wenn Sie den zugesandten Link aktivieren. Ein ähnliches Verfahren wird bei Werbung via SMS oder Messenger angewendet. Sie können Ihre erteilte Einwilligung für Marketing-Kommunikation jederzeit widerrufen, ob online, am Telefon, per Link zum Abbestellen von z. B. Newslettern in unseren Marketing-Emails, mit der Antwort STOP zur Kurzwahlnummer in unseren Marketing-SMS oder indem Sie uns schreiben (z. B. per E-Mail an Datenschutz@tui.de). Sie können Ihre Einwilligung ganz oder teilweise widerrufen. Möchten Sie keine Werbung mehr über einen bestimmten Kanal (z. B. Telefon) mehr erhalten, können Sie uns dies ebenso mitteilen wie einen Widerruf für sämtliche erteilten Einwilligungen für Marketingzwecke. Auch einer separat erteilten Einwilligung zur Marketing-Kommunikation durch Unternehmen der TUI Group können Sie separat widerrufen. Selbstverständlich liegt die Wahl ganz bei Ihnen. Wenn Sie uns sagen, dass Sie keine Marketing- Informationen empfangen wollen, verpassen Sie großartige Angebote. Sie würden dann aber ggf. trotzdem dienstleistungsbezogene Kommunikationen von uns erhalten. Beispielsweise Bestätigungen von Buchungen, die Sie bei uns tätigen sowie wichtige Informationen über die Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen.

 

Produktempfehlungen per E-Mail

Als Kunde der TUI Deutschland GmbH erhalten Sie regelmäßig Produktempfehlungen von uns per E-Mail. Diese Produktempfehlungen erhalten Sie von uns unabhängig davon, ob Sie einen Newsletter abonniert haben oder Sie in die Marketing-Kommunikation per E-Mail eingewilligt haben. Wir wollen Ihnen auf diese Weise Informationen über Produkte aus unserem Angebot zukommen lassen, die Sie auf Grundlage Ihrer letzten Einkäufe bei uns interessieren könnten. Dabei richten wir uns streng nach den gesetzlichen Vorgaben. Sofern Sie keine Produktempfehlungen per E-Mail mehr von uns erhalten wollen, können Sie dem jederzeit widersprechen. Eine Mitteilung in Textform an Datenschutz@tui.de oder (z. B. E-Mail, Fax, Brief) reicht hierfür aus. Selbstverständlich finden Sie auch in jeder E-Mail einen Abmelde-Link.

 

Um Ihr Erlebnis zu personalisieren

Wir wollen sicherstellen, dass Marketing-Kommunikation (auch Online-Werbung) in Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen sowie solche unserer Lieferanten, Handelspartner und der TUI Group auf Ihre Interessen zugeschnitten ist. Um dies zu tun, verwenden wir die von Ihnen übermittelten und automatisch generierten personenbezogenen Daten, um Ihre Interessen besser zu kennen, so dass wir versuchen können vorherzusehen, an welchen anderen Produkten, Dienstleistungen und Informationen Sie am meisten interessiert sein könnten. Dies ermöglicht es uns, unsere Kommunikation maßzuschneidern, um sie für Sie relevanter zu machen. Wir nutzen hierfür vorhandene Informationen, wie beispielsweise Empfangs- und Lesebestätigungen von E-Mails, Informationen über Computer und Verbindung zum Internet, Betriebssystem und Plattform, Ihre Bestellhistorie, Ihre Servicehistorie, Datum und Zeit des Besuchs der Homepage, Produkte, die Sie angeschaut haben. Diese Informationen nutzen wir ausschließlich in pseudonymisierter Form. Diese Analyse und Auswertung hilft uns dabei, Sie als Kunden besser zu verstehen und ermöglicht uns, Ihnen personalisierte Angebote und Dienstleistungen anzubieten. Unser Ziel ist es, unsere Werbung für Sie nützlicher und interessanter zu gestalten, d. h. Ihnen Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die Ihren Wünschen als Kunde besser entsprechen. Wenn Sie keinen personalisierten Service z. B. einen personalisierten Newsletter von uns erhalten wollen, können Sie der Personalisierung Ihrer Werbung uns gegenüber jederzeit z. B. telefonisch, schriftlich oder per E-mail (z. B. an datenschutz@tui.de widersprechen. In diesem Fall erhalten Sie unangepasste Standard-Werbung. Sie können natürlich auch der Marketing-Kommunikation durch uns jederzeit als Ganzes Widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Wir werden Ihre Daten so bald wie möglich aktualisieren.

 

Marktforschung

Ihre Meinung ist uns wichtig. Um unsere Produkte und Dienstleistungen zu verbessern, werden wir Sie eventuell zu Marktforschungszwecken kontaktieren. Sie haben stets die Wahl, ob Sie an unserer Marktforschung teilnehmen möchten.

 

Teilen von personenbezogenen Daten mit Lieferanten und Handelspartnern

Um von Ihnen gewünschte Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen, müssen wir personenbezogene Daten Ihrer gebuchten Reiseleistungen mit Anbietern teilen, darunter Fluggesellschaften, Hotels und Transportunternehmen. Wir arbeiten auch mit sorgfältig ausgewählten Anbietern zusammen, die bestimmte Funktionen für Sie ausführen. Beispielsweise mit Unternehmen, die uns bei IT-Dienstleistungen, Datenspeicherung und -verknüpfung, Marketing, Marktforschung, Bearbeitung von Zahlungsvorgängen sowie bei der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen behilflich sind. Wir müssen eventuell personenbezogene Daten teilen, um unsere gesetzlichen Rechte zu wahren oder zu verteidigen; hierzu gehört die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte, um z. B. Betrugsdelikte zu verhindern und Zahlungsausfallrisiken zu reduzieren. Wenn wir personenbezogene Daten mit anderen Organisationen teilen, verlangen wir von diesen, die Daten sicher aufzubewahren. Sie dürfen Ihre personenbezogenen Daten nicht für eigene Marketingzwecke verwenden. Wir teilen nur das Minimum an personenbezogenen Daten, das unseren Lieferanten und Handelspartnern ermöglicht, ihre Dienstleistungen für Sie und uns zu erbringen.

 

Teilen von personenbezogenen Daten mit Behörden

Damit Sie reisen können, ist es zum Teil verpflichtend (gesetzlich vorgeschrieben durch Behörden am jeweiligen Ausgangs- und/oder Bestimmungsort), Ihre personenbezogenen Daten für Zwecke der Einwanderung, Grenzkontrolle, Sicherheit und Terrorismusbekämpfung oder andere von als angemessen festgelegte Zwecke offenzulegen und zu verarbeiten. Manche Länder erteilen nur dann eine Reisegenehmigung, wenn Sie Ihre erweiterten Passagierdaten zur Verfügung stellen (beispielsweise Caricom API-Daten und US Secure Flight-Daten). Diese Voraussetzungen können je nach Ihrem Bestimmungsort verschieden sein und wir empfehlen Ihnen, dies im Einzelfall zu prüfen. Auch wenn es nicht verpflichtend ist, unterstützen wir Sie gerne. Wir dürfen das notwendige Minimum an personenbezogenen Daten mit anderen Behörden teilen, falls das Gesetz uns hierzu verpflichtet oder dies uns rechtlich erlaubt ist.

 

Teilen von personenbezogenen Daten innerhalb der TUI Group

Unser Datenschutzhinweis gilt für alle von der TUI Group angebotenen Dienstleistungen, ausgenommen Dienstleistungen mit eigenen Datenschutzhinweisen, die auf die vorliegenden Datenschutzhinweise nicht verweisen. Wir dürfen das notwendige Minimum an personenbezogenen Daten mit anderen Unternehmen der TUI Group teilen, beispielsweise um die von Ihnen angefragten Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen, unsere Produkte, Dienstleistungen und den Alltagsbetrieb zu verwalten und zu verbessern; Ihr Reiseerlebnis gegebenenfalls zu personalisieren, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und zu interagieren und, falls erlaubt und angemessen, für Marketing- oder Marktforschungszwecke. Wir dürfen auch personenbezogene Daten mit anderen Unternehmen teilen, sofern vertragliche Vereinbarungen mit diesen bestehen. In diesen Fällen veräußern oder übertragen wir unsere Dienstleistungen oder unsere Rechte und Pflichten, die wir im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit Ihnen haben könnten. Wenn eine solche Übertragung oder Veräußerung stattfindet, kann das Unternehmen, das Ihre personenbezogenen Daten erhält, Ihre Daten in Übereinstimmung mit diesen Datenschutzhinweisen verwenden.

 

Schutz Ihrer personenbezogenen Daten

Wir wissen, wie wichtig es ist, Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und entsprechend zu verwalten. Wir treffen geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um zu helfen, Ihre personenbezogenen Daten vor zufälligem Verlust und vor unbefugtem Zugriff, Nutzung, Änderung und Offenlegung zu schützen. Die Sicherheit Ihrer Daten hängt allerdings auch von Ihnen ab. Zum Beispiel, wenn wir Ihnen ein Passwort für den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen gegeben haben bzw. Sie sich eines ausgewählt haben, sind Sie dafür verantwortlich, dieses Passwort geheim zu halten. Die personenbezogenen Daten, die wir bei Ihnen erheben, können u.U. auch an einen Bestimmungsort außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) übermittelt und dort gespeichert werden. Sie dürfen auch von außerhalb des EWR operierenden Unternehmen verarbeiten werden, die für uns oder einen unserer Lieferanten arbeiten. Wir treffen geeignete Schutzvorkehrungen, um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten angemessen geschützt bleiben und dass sie in Übereinstimmung mit diesen Datenschutzhinweisen behandelt werden. Diese Schutzvorkehrungen umfassen u.a. entsprechende Vertragsklauseln, z. B. von der Europäischen Kommission genehmigte Standard-Vertragsklauseln, sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen.

 

Aufbewahrung von Daten

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die in diesen Datenschutzhinweisen dargelegten Zwecken notwendig ist und/oder, um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu entsprechen. Nach diesem Zeitraum löschen wir personenbezogene Daten auf sichere Weise. Falls Daten nach diesem Zeitraum für analytische, historische oder andere legitime Geschäftszwecke benötigt werden, ergreifen wir geeignete Maßnahmen, um diese Daten zu anonymisieren.

 

Über Cookies und ähnliche Technologien

Cookies sind kleine Datendateien, die es einer Webseite erlauben, eine Reihe von Daten auf Ihrem Desktop- Computer, Laptop oder Mobilgerät zu erheben und zu speichern. Cookies helfen uns, wichtige Features und Funktionalitäten auf unseren Webseiten und mobilen Apps bereitzustellen, und wir benutzen sie, um Ihr Kundenerlebnis zu verbessern. Beachten Sie bitte auch unseren separaten Cookie-Hinweis im Anhang.

 

Links zu anderen Webseiten

Unsere Webseiten oder mobilen Apps dürfen Links zu Webseiten anderer Organisationen enthalten, die ihre eigenen Datenschutzhinweise haben. Achten Sie bitte darauf, die Nutzungsbedingungen und den Datenschutzhinweis aufmerksam zu lesen, bevor Sie personenbezogene Daten auf einer Webseite anderer Organisationen bereitstellen, denn wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Webseiten anderer Organisationen.

 

Features sozialer Medien

Unsere Webseiten oder mobilen Apps dürfen Features sozialer Medien wie Facebook, Twitter, Google+ oder Pinterest enthalten, die ihre eigenen Datenschutzhinweise haben. Auf unseren Webseiten nutzen wir verschiedene Plugins: Facebook, Twitter und GooglePlus. Wenn Sie nicht möchten, dass soziale Netzwerke über aktive Plugins Daten über Sie sammeln, können Sie in Ihren Browser- Einstellungen die Funktion „Cookies von Drittanbietern blockieren“ wählen. Dann sendet der Browser bei eingebetteten Inhalten anderer Anbieter keine Cookies an den Server. Mit dieser Einstellung funktionieren allerdings außer den Plugins unter Umständen auch andere seitenübergreifende Funktionen nicht mehr. Wenn diese Plugins aktiviert sind, baut Ihr Browser mit den Servern des jeweiligen sozialen Netzwerks eine direkte Verbindung auf, sobald sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen. Der Inhalt des Plugins wird vom sozialen Netzwerk direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbindung der Plugins erhält das soziale Netzwerk die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei dem sozialen Netzwerk eingeloggt, kann dieses den Besuch Ihrem Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Facebook „Gefällt mir“ Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an das soziale Netzwerk übermittelt und dort gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch soziale Netzwerke sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der jeweiligen Netzwerke bzw. Webseiten. Die Links hierzu finden Sie weiter unten. Auch wenn Sie bei den sozialen Netzwerken nicht angemeldet sind, können von Webseiten mit aktiven Social Plugins Daten an die Netzwerke gesendet werden. Durch einen aktiven Plugin wird bei jedem Aufruf der Webseite ein Cookie mit einer Kennung gesetzt. Da Ihr Browser dieses Cookie bei jeder Verbindung mit einem Netzwerk-Server ungefragt mitschickt, könnte das Netzwerk damit prinzipiell ein Profil erstellen, welche Webseiten der zu der Kennung gehörende Anwender aufgerufen hat. Es wäre möglich, diese Kennung etwa beim späteren Anmelden bei dem sozialen Netzwerk auch wieder einer Person zuzuordnen.

 

Einbindung Facebook Social Plugins

In unser Website sind Social Plugins (“Plugins”) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird (“Facebook”), eingebunden. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php. Sie können im Übrigen Facebook-Social-Plugins mit Add-ons für Ihren Browser blocken, z. B. mit dem “Facebook Blocker“.

 

Einbindung von Google Plus Plugins

In unserer Website sind Social Plugins (“Plugins”) des sozialen Netzwerkes von Google Plus, welches von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States („Google“) betrieben wird, eingebunden. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten um Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Google: http://www.google.com/intl/de/policies/privacy/.

 

Einbindung von Twitter Plugins

In unserer Website sind Social Plugins (“Plugins”) des sozialen Netzwerkes von Twitter, welches von der Twitter Inc. mit Sitz in 795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA, betrieben wird („Twitter“), eingebunden. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Twitter: https://twitter.com/privacy.

 

Einbindung von Pinterest Plugins

Auf dieser Website sind des Weiteren Plugins des sozialen Netzwerks Pinterest Inc., 635 High Street, Palo Alto, CA, 94301, USA („Pinterest“) integriert. Das Pinterest Plugin erkennen Sie an dem “Pin it-Button” auf unserer Seite. Wenn Sie den Pinterest „Pin it-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Pinterest-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Pinterest-Profil verlinken. Dadurch kann Pinterest den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Pinterest erhalten. Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung von Pinterest entnehmen: http://about.pinterest.com/de/privacy

 

Einbindung von Instagram Plugins

Auf dieser Website sind des Weiteren Plugins des sozialen Netzwerks Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA („Instagram“) integriert. Das Instagram Plugin erkennen Sie an dem “Instagram - Button” auf unserer Seite. Wenn Sie den „Instagram - Button“ anklicken, während Sie in Ihrem Instagram - Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Instagram - Profil verlinken.Dadurch kann Instagram den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Instagram erhalten.Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung von Instagram entnehmen: http://instagram.com/about/legal/privacy/

 

Zugang und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten; Beschwerden

Sie haben das Recht, eine Kopie der personenbezogenen Daten, die wir über Sie speichern, anzufordern, obwohl Sie in der Regel auch die Möglichkeit haben sollten, die mit Ihrem Kunden-Account und Ihrer Buchung verbundenen Daten online einzusehen und zu aktualisieren. Sie können uns natürlich trotzdem schreiben und uns um eine Kopie sonstiger, über Sie gespeicherte personenbezogene Daten bitten.Fügen Sie bitte Details bei, die uns helfen, Ihre personenbezogenen Daten zu identifizieren und ausfindig zu machen. Sofern wir einen Datenzugriff bereitstellen können, werden wir dies kostenlos tun, es sei denn, es werden weitere Kopien angefordert. In diesem Fall dürfen wir eine angemessene, auf den Verwaltungskosten basierende Gebühr berechnen.Wir wollen sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten, die wir über Sie speichern, korrekt und aktuell sind. Falls Informationen, die wir über Sie speichern, falsch sind, lassen Sie es uns bitte wissen.Sie können Ihre personenbezogenen Daten auch korrigieren oder löschen lassen, Einwände gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erheben und, soweit technisch umsetzbar, darum bitten, dass personenbezogene Daten, die Sie an uns übermittelt haben, an eine andere Organisation weitergegeben werden sollen.Wir werden Ihre Daten aktualisieren oder löschen, es sei denn, dass wir sie für legitime geschäftliche oder rechtliche Zwecke aufbewahren müssen.Sie können uns auch kontaktieren, wenn Sie sich darüber beschweren möchten, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, speichern und verwenden. Es ist unser Ziel, hinsichtlich Ihrer Beschwerden bestmöglich Abhilfe zu schaffen. Sollten Sie jedoch mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich auch an die örtliche Datenschutzbehörde https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/ wenden.Beachten Sie bitte, dass wir Sie fragen dürfen, Ihre Identität zu bestätigen, bevor wir Ihre Anfrage oder Beschwerde bearbeiten. Wir dürfen Sie auch um mehr Informationen bitten, die uns helfen sicherzustellen, dass Sie dazu berechtigt sind, diese Anfrage oder Beschwerde an uns zu richten, wenn Sie uns z. B. im Namen von jemand anderem kontaktieren.Für Fragen, Wünsche oder Kommentare zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte per E-mail an den Datenschutzbeauftragten der TUI fly GmbH: Datenschutz@tuifly.com.

 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten nur, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

- Wir haben Ihre Einwilligung;

Beispiel: Kundenkonto

Sie geben uns die Erlaubnis, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten, wenn Sie sich für ein Kundenkonto anmelden.

- Es ist notwendig für einen Kontakt mit Ihnen oder auf Ihren Wunsch hin vor einem Vertragsabschluss entsprechende Schritte zu unternehmen;

Beispiel: Bereitstellung der von Ihnen gewünschten Produkte und Dienstleistungen

Wir müssen Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, damit wir in der Lage sind, Ihr Kundenkonto oder Ihre Buchung zu verwalten, Ihnen die Produkte und Dienstleistungen, die Sie kaufen wollen, anbieten zu können und Ihnen bei Bestellungen oder eventuellen Rückerstattungen zu helfen.

- Es ist notwendig, um eine rechtliche Verpflichtung einzuhalten;

Beispiel: Teilen von personenbezogenen Daten mit Behörden

Damit Sie reisen können, könnte es verpflichtend sein (gesetzlich vorgeschrieben durch Behörden am jeweiligen Ausgangs- und/oder Bestimmungsort), Ihre personenbezogenen Daten für Zwecke der Einwanderung, Grenzkontrolle, Sicherheit und Terrorismusbekämpfung oder andere von den Behörden als angemessen festgelegte Zwecke offenzulegen und zu verarbeiten.

- Es ist notwendig, um lebenswichtige Interessen von Ihnen oder anderen Person zu schützen;

Beispiel: In einem Notfall

Ihre Versicherung, deren Agenten und medizinische Angestellte dürfen relevante personenbezogene Daten und besondere Arten personenbezogener Daten mit uns austauschen. Dies ist etwa der Fall, wenn wir oder die oben Erwähnten, in Ihrem Namen, im Interesse anderer Kunden oder in einem Notfall handeln müssen.

- Verarbeitung liegt im öffentlichen Interesse oder erfolgt in Ausübung öffentlicher Befugnis;

Beispiel: Sicherheitsmaßnahmen

Wir dürfen personenbezogene Daten verwenden, um Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen oder auf Störungen oder andere ähnliche Vorkommnisse zu reagieren, darunter solche die von medizinischer und versicherungsbezogener Natur sind.

- Es liegt in unseren oder eines Dritten berechtigten Interessen sofern nicht Ihre eigenen Interessen oder Rechte überwiegen.

Beispiel: Ihr Reiseerlebnis personalisieren

Wir dürfen Ihre personenbezogenen Daten verwenden, um Ihre Interessen besser kennenzulernen, so dass wir versuchen können vorherzusehen, an welchen anderen Produkten, Dienstleistungen und Informationen Sie am meisten interessiert sein könnten. Dies ermöglicht es uns, unsere Kommunikationen maßzuschneidern, um sie für Sie relevanter zu machen.

Sofern wir besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeiten müssen, beispielsweise Gesundheitsdaten aus medizinischen Gründen, erfolgt dies nur, wenn eine oder mehr zusätzliche Voraussetzungen zutreffen: wir haben Ihre ausdrückliche Zustimmung; es ist notwendig, Ihre lebenswichtigen Interessen oder solche einer anderen Person zu schützen und Sie sind körperlich oder rechtlich nicht in der Lage, die Zustimmung zu geben; es ist notwendig Rechtsansprüche zu begründen, geltend zu machen oder zu verteidigen; es ist notwendig aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses.

 

Änderungen unserer Datenschutzhinweise

Dieser Datenschutzhinweis ersetzt alle vorherigen Versionen. Wir dürfen den Hinweis jederzeit ändern, daher prüfen Sie ihn bitte regelmäßig auf unserer/unseren Webseite(n) bzgl. etwaiger Aktualisierungen. Falls die Änderungen bedeutsam sind, stellen wir auf unserer/unseren Webseite(n) eine deutlich erkennbare Nachricht bereit. Darüber hinaus verschicken wir eine elektronische Benachrichtigung über Änderungen an unseren Datenschutzhinweisen, sofern wir dies für angemessen erachten.

 

Letzte Aktualisierung: Mai 2018

 

 

Schlüsselbegriffe

 

Verantwortlicher:

Der Verantwortliche bestimmt den Zweck und die Art und Weise, wie personenbezogene Daten verwendet werden.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR):

EU-Mitgliedsstaaten plus Norwegen, Island und Liechtenstein.

Online-Werbung:

Marketingbotschaften, die Sie im Internet sehen könnten.

Besondere Kategorien von personenbezogenen Daten:

Dies sind Kategorien personenbezogener Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen; genetische Daten, biometrische Daten zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person; Gesundheitsdaten sowie Daten über das Sexualleben oder sexuelle Orientierung einer natürlichen Person.

Caricom API-Daten:

Einige oder alle Caricom-Staaten haben eine Vereinbarung mit den USA geschlossen, wodurch erweiterte Passagierdaten, die von Caricom-Staaten für Zwecke der Grenzsicherheit verlangt und ihnen zur Verfügung gestellt werden, an das US-Ministerium für innere Sicherheit zur Verarbeitung im Auftrag dieser Caricom-Staaten weitergegeben werden sollen. Besuchen Sie bitte die Caricom-Webseite für weitere Informationen.

US Secure Flight-Daten:

Die Transportsicherheitsbehörde (TSA) verlangt von Ihnen, Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Geschlecht zum Zwecke der Bearbeitung der Passagierlisten anzugeben. Sie können auch Ihre Redress Number angeben, wenn vorhanden. Werden diese Angaben nicht gemacht, so kann Ihnen die Beförderung oder die Berechtigung zum Betreten des Einstiegsbereiches verwehrt werden. Die TSA darf die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen mit Strafverfolgungsbehörden oder Nachrichtendiensten teilen oder mit anderen gemäß ihrem veröffentlichten System der Aufzeichnungsmitteilungen. Besuchen Sie die TSA-Webseite für weitere Informationen.

 

COOKIE-HINWEIS

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Schlüsselbegriffe

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