Allgemeine Geschäftsbedingungen Attika Reisen GmbH & Co. KG |
Reisebedingungen & AGB Sehr geehrter Gast, bitte beachten Sie nachstehende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Attika Reisen regeln. 1. Abschluss des Reisevertrages Mit Ihrer Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie uns den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage des Angebotes sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail oder Internet) vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
2. Bezahlung Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, zuzüglich der Prämie für evtl. mitgebuchte Reiseversicherungen fällig. Für Reisen, deren Preis durch tagesaktuelle Angebote für Flüge bzw. Unterkünfte generiert wurde (z.B. Dynamic Packaging – Reiseart PACK) beträgt die Anzahlung 35% des Reisepreises (siehe Abs. 5.3.2. c).
3. Leistungen und Preise Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Flyer, Internet), den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung und den vorvertraglichen gemachten Angaben.
4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Attika Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.2. Attika Reisen verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. 4.3. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Attika Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise/ Ersatzreise zu verlangen, wenn Attika Reisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. Der Kunde hat die Wahl, ob er auf die Mitteilung von Attika Reisen reagiert oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber Attika Reisen reagiert, kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer angebotenen Ersatzreise verlangen. Wenn der Kunde gegenüber Attika Reisen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Abs. 4.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. 4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Dem Kunden ist entsprechend § 651 m BGB der Differenzbetrag zu erstatten, wenn Attika Reisen für die Durchführung der geänderten gleichwertigen Reise/Ersatzreise geringere Kosten hatte. 4.5. Attika Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafenoder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern. 4.6. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Attika Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen: 4.7. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Attika Reisen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.8. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Attika Reisen den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Attika Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis dem Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Attika Reisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung Attika Reisen gegenüber geltend zu machen. 4.9. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn die unter Abs. 4.5.-4.7. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn zu niedrigeren Kosten für Attika Reisen führen. Der vom Kunden bezahlte Mehrbetrag ist von Attika Reisen unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten, die dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen sind, zu erstatten. 4.10. Attika Reisen behält sich eine Preisanpassung vor, wenn die vom Kunden gewünschte und von Attika Reisen ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Reise verfügbar ist. 4.11. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Sonderwünsche, die über den Inhalt der Leistungsbeschreibung hinausgehen, vom Reisebüro erst nach Rücksprache mit Attika Reisen bestätigt werden können.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Attika Reisen. Falls Sie Ihre Reise über einen Reisevermittler gebucht haben, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. In eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert Attika Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Attika Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Attika Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Attika Reisen unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 5.3. Attika Reisen behält sich vor, die Entschädigung konkret oder nach folgender Pauschalierung zu berechnen. Die Höhe der Prozentsätze richtet sich nach dem Reisepreis und Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung. In der Regel belaufen sich die Prozentsätze, die wir pro Reiseteilnehmer verlangen, wie im Folgenden dargestellt. Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen steht, nachzuweisen, dass Attika Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt. 5.3.1. Standardgebühren 5.3.2. Ausnahmen von der Standardregelung b) Für Flugreisen mit Linienfluggesellschaften (z.B. A3, LH, OA, LX, OS) gelten gesonderte Stornobedingungen. c) Für Reisen, deren Preis durch tagesaktuelle Angebote für Flüge bzw. Unterkünfte generiert wurde (z.B. Dynamic Packaging – Reiseart PACK) gelten folgende, abweichende Rücktrittsbedingungen: d) Kreuzfahrt-Programm, Spezialprogramme, Aktivreisen - Bei Spezialprogrammen und Aktivreisen gelten in der Regel die Standardgebühren, aufgrund der Individualität dieser Reisen werden diese evtl. auch konkret berechnet. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit und das Recht nachzuweisen, dass Attika Reisen ein geringerer Schaden entstanden ist. 5.3.3. Bei Selbstanreise gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Standardgebühren (siehe 5.3.1.), mindestens jedoch Euro 50 p.P.. 5.3.4. Bei Ferienwohnungen und Villen sind die Stornostaffeln der einzelnen Häuser individuell und können auf Verlangen bei Attika Reisen angefordert werden. 5.4. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Reisedokumente (Traveller Coupon usw.) zurückzugeben, da sonst der volle Reisepreis berechnet werden muss. Rückerstattungen sind lediglich bei Attika Reisen möglich. 5.5. Attika Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Attika Reisen nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Attika Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6. Ist Attika Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Attika Reisen diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, innerhalb einer angemessenen Frist vor Antritt der Reise durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe Abs. 5.9.), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist auf jeden Fall rechtzeitig, wenn sie Attika Reisen nicht später als 7 Tage vor Antritt der Reise zugeht. 5.8. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Attika Reisen bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von Euro 30 p.P. verlangen. Kurzfristige Umbuchungen auf Wunsch des Kunden ab dem 29. Tag vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.1. und 5.2. der Reisebedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen wie unter Abs. 5.3. angegeben. 5.9. Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenlos. 5.10. Bei Umbuchungen von Flügen im Zielgebiet (bei der Attika Reiseleitung) wird – soweit Flugplätze vorhanden sind – eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30 berechnet. Je nach Verfügbarkeit kann sich der Reisepreis aufgrund der Umbuchung erhöhen. Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung vor Ort. Bei tagesaktuellen Angeboten (z.B. Dynamic Packaging – Reiseart PACK) sind Flugumbuchungen nicht möglich. 5.11. Reiseteilnehmer, die Nurflug gebucht haben oder im Zielgebiet die Reiseleitung oder eine über Attika Reisen gebuchte Unterkunft nicht beanspruchen, sind verpflichtet, sich zwei Tage vor dem Rückflug von der örtlichen Reiseleitung oder der Fluggesellschaft den Rückflugzeitpunkt bestätigen zu lassen. 5.12. Für Gruppen gelten gesonderte Bedingungen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die Attika Reisen nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich Attika Reisen bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch Attika Reisen Attika Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 7.1. Rücktritt aus verhaltensbedingten Gründen Attika Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung von Attika Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Attika Reisen behält dennoch den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Verursacher selbst. 7.2. Attika Reisen kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis zu drei Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. Attika Reisen informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, spätestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann umgehend zurück. 7.3. Attika Reisen kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Attika Reisen aufgrund unvermeidbarer oder nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Falle hat Attika Reisen den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
8. Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters 8.1. Die vertragliche Haftung von Attika Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wird. 8.2. Die deliktische Haftung von Attika Reisen für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. 8.3. Attika Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportprogramme, Sportveranstaltungen, Mietwagen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreisen von Attika Reisen sind. 8.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen Attika Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 8.5. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Attika Reisen nur, wenn Attika Reisen ein Verschulden trifft. Attika Reisen empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
9. Gewährleistung 9.1. Abhilfe 9.2. Minderung 9.3. Kündigung Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Attika Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe, kann der Reiseteilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Attika Reisen erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Attika Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. 9.4. Schadensersatz Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Attika Reisen nicht zu vertreten hat. 9.5. Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine eigenen Ansprüche anzumelden, sofern nicht aufgrund Namensgleichheit der Reiseteilnehmer Attika Reisen von einer Familienreise ausgehen muss.
10. Mitwirkungspflicht 10.1. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 10.2. Der Reisende hat Attika Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen für seine Pauschalreise nicht innerhalb der von Attika Reisen mitgeteilten Frist erhält. 10.3. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die örtliche Reiseleitung ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht berechtigt. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an den Geschäftssitz von Attika Reisen in München zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein. 10.4. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck bei Flugreisen empfiehlt Attika Reisen dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgeführt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft vorzunehmen.
11. Geltendmachung von Ansprüchen 11.1. Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 1-7 BGB hat der Reisende gegenüber Attika Reisen geltend zu machen. 11.2. Abweichend davon sind bei Flugreisen nach dem Montrealer Übereinkommen Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der Fluggesellschaft zu melden. 11.3. Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung sind Ansprüche gem. EU-Fluggastrechte- VO ausschließlich an das ausführende Luftfahrtunternehmen zu richten. 11.4. Die Abtretung von Ansprüchen gegen Attika Reisen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Nach der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet sich Attika Reisen den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Attika Reisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird (werden).
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften 13.1. Attika Reisen unterrichtet seine Kunden vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt, über die Bestimmungen von allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer für die Beschaffung etwaiger Dokumente. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und evtl. Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 13.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder des Auswärtigen Amtes wird verwiesen. 13.3. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dies gilt auch für die vorliegenden Reisebedingungen.
15. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die Sie Attika Reisen zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach europäischem und deutschem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.attika.de/unternehmen/datenschutz/
16. Versicherungen/Reiseschutz Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von Attika Reisen angebotenen Reisen keine weiteren Reiseversicherungen und insbesondere keine Reiserücktritts-Versicherung im Preis enthalten. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss des RundumSorglos- Schutz-Pakets. Sofern Sie diesen Komplettschutz nicht wünschen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Sie erhalten diese Versicherungen bei Attika Reisen oder in Ihrem Reisebüro. Versicherungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam.
17. Außergerichtliche Streitbeilegung 17.1. Informationen zur Online-Streitbeilegungsplattform (Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO): Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. 17.2. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle: Attika Reisen GmbH & Co.KG nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Attika Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Attika Reisen im Ausland für die Haftung von Attika Reisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Hinweise: 1. An- bzw. Abreisetage dürfen nicht als Erholungstage angesehen werden.
Veranstalter: Attika Reisen GmbH & Co.KG |
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