Allgemeine Geschäftsbedingungen TraveLeague AG

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Leistungs- und Zahlungsbedingungen der TraveLeague AG (im folgenden TraveLeague)

 

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit der Reiseanmeldung des Kunden auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung von TraveLeague bietet der Kunde der TraveLeague den Abschluss des Vertrages für eine Woche verbindlich an. Der Vertrag ist entweder ein Pauschalreisevertrag im Sinne der Richtlinie (EU) 2015 / 2302 oder ein Vertrag, der ausschließlich die Unterkunft in einem Hotel, einer Pension, einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung beinhaltet. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch TraveLeague in Glattbrugg/Zürich zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informiert TraveLeague den Kunden durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten ausschließlich als Vermittler auf.

1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von TraveLeague vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Preis oder durch Antritt - erklärt.

 

2. Bezahlung

2.1. Nach Erhalt der schriftlichen Leistungsbestätigung der TraveLeague sowie dem Zugang eines Sicherungsscheines (bei Pauschalreisen) (vgl. Ziffer 2.4.) wird - soweit sich aus der Leistungsbeschreibung der konkret gebuchten Leistung keine abweichenden Konditionen ergeben - eine Anzahlung in Höhe von 20% des Leistungspreises zzgl. evtl.Versicherungsprämien (vgl. Ziffer 9.) sofort fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Leistungsantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. TraveLeague behält sich vor, abhängig von Buchungsdatum oder Leistungsart die Buchung in der Ausschreibung von der Bezahlung per Kreditkarte abhängig zu machen. Bei Kreditkarten und Banküberweisungen erwartet TraveLeague den Geldeingang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen. Ausschließlich bei Buchung einer Pauschalreise wird dem Kunden vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651r BGB insolvenzgesichert.

2.2. Befindet sich der Kunde mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz nochmaliger Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist TraveLeague berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 4.2. zu verlangen.

2.3. Soweit im Rahmen der Leistungsbestätigung nicht abweichend festgelegt, können sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an TraveLeague geleistet werden.

2.4. Die an TraveLeague geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gem. § 651k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Leistungsbestätigung /Rechnung übersandt.

 

3. Leistungen und Nebenabreden

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Leistungsanmeldung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Leistungsbestätigung von TraveLeague. Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für TraveLeague nicht verbindlich.

3.2. Im Falle altersabhängiger Leistungspreisermäßigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der Tag des Leistungsbeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Kunden zurückzuführen sind, fallen diesem zur Last.

3.3. Leistungsmittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen bzw. von der Leistungsausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherungen im Namen der TraveLeague zu geben. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Leistungsbestätigung von TraveLeague nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

 

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Unterlagen

4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Schriftform unter Angabe der Buchungsnummer wird empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TraveLeague.

4.2. Im Falle des Rücktritts vor Leistungsbeginn durch den Kunden ist TraveLeague berechtigt, unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Leistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. TraveLeague bedient sich hierzu - soweit nicht abweichend vereinbart - der pauschalen Berechnung der Entschädigung wie folgt: bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 20%, bis zum 15. Tag vor Leistungsbeginn 40%, bis zum 4. Tag vor Leistungsbeginn 60%, bis zum 1. Tag vor Leistungsbeginn 80%, am Tag des Leistungsantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Leistungsbeginn 90% des Gesamtpreises.

4.3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass TraveLeague kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte pauschale Entschädigung entstanden ist.

4.4. Wir empfehlen den Abschluss einer Leistungs-Rücktrittskosten- Versicherung, welche die Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann.

4.5. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Hotelvoucher, Bahntickets oder ähnliches an die TraveLeague unverzüglich zurückzugeben. Für den Fall der nicht unverzüglichen Rückgabe behält sich TraveLeague vor, die hieraus bedingten Mehrkosten an den Kunden weiterzubelasten.

4.6. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Leistungen sind nur möglich, wenn TraveLeague dies vorher ausdrücklich anbietet oder dem Kunden ein Festhalten an den ursprünglichen Konditionen unzumutbar ist. Die Möglichkeit des Rücktritts vor Leistungsbeginn bleibt dem Kunden unbenommen.

4.7. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, stellt TraveLeague dem Dritten die durch seinen Eintritt entstandenen Mehrkosten in Rechnung. Soweit es sich nicht um eine Pauschalreise im Sinne des § 651a BGB handelt, werden die Mehrkosten durch ein Bearbeitungsentgelt von € 20.– pro Person pauschaliert. Ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 20.– pro Person fällt auch an für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Kunden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Kunden zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass TraveLeague keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden vorbehalten. Durch den Personenwechsel oder die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Hotelvoucher werden an den Kunden bzw. die Ersatzperson weiterbelastet.

 

5. Rücktritt durch TraveLeague

5.1. TraveLeague ist berechtigt, vom Vertrag bis 20 Tage vor Leistungsantritt zurückzutreten, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in der Leistungsbeschreibung und der Leistungsbestätigung auf die Anzahl der Mindestteilnehmer und die Frist ausdrücklich hingewiesen wurde.

5.2. Der Leistungspreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern der Kunde nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.

 

6. Preis- und Leistungsänderungen, eingeschränkte Leistungen, nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. TraveLeague behält sich vor, den vereinbarten Leistungspreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für vereinbarte Leistungen (wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren) oder einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird TraveLeague den Kunden unverzüglich davon auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis setzen und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Leistungsantritt zulässig. Bei einer Preisänderung um mehr als 8% des Leistungspreises erfolgt keine einseitige Preisänderung durch TraveLeague. Stattdessen wird TraveLeague dem Kunden ein Angebot zur Vertragsänderung unterbreiten und ihn auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob der Kunde dem Angebot zur Preiserhöhung zustimmt, vom Vertrag zurücktritt ohne dass Stornoentgelte anfallen oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Leistung zu verlangen, soweit TraveLeague in der Lage ist, eine entsprechende Leistung aus seinem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch TraveLeague dieser gegenüber schriftlich geltend zu machen. TraveLeague weist den Kunden darauf hin, dass er im Falle einer Pauschalreise im Sinne des § 651a BGB nach § 651f Abs. 4 BGB berechtigt ist, eine Senkung des Reisepreises zu verlangen, wenn uns soweit sich die in § 651f Abs. 1 und obigem Satz 1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den TraveLeague führt.

6.2. TraveLeague ist berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollte, und dieser Umstand nicht wider Treu und Glauben durch TraveLeague herbeigeführt wurde, die Änderungen und Abweichungen unerheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. TraveLeague wird den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn unterrichten. Sind die Änderungen wesentlich, wird TraveLeague eine Vertragsänderung entsprechend Ziffer 6.2 vorschlagen und den Kunden auffordern, sich dazu zu erklären.

6.3. In der Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht bzw. nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

6.4. Der Nichtantritt der Leistung oder die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den Kunden lässt den Anspruch von TraveLeague auf den Leistungspreis grundsätzlich unberührt. TraveLeague wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen für aufgrund zwingender Gründe nicht in Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese an den Kunden weiterzuleiten.

 

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Leistungsbestätigung - insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Buchung oder Unrichtigkeiten umgehend der TraveLeague zu melden.

7.2. Der Kunde hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Leistungsantritt zugehenden Leistungsdokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Leistungsbestätigung zu prüfen. Sollten dem Kunden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Unterlagen Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Unterlagen von der Leistungsbestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit TraveLeague in Verbindung zu setzen.

7.3. Sollte der Kunde selbst oder über einen Leistungsmittler noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Kunde diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der Kunde bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Kunde hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt, empfohlen.

7.4. Der Kunde stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten – insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den letzten 4 Tagen vor Leistungsbeginn – regelmäßig erreichbar ist.

7.5. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände auf das Notwendige zu beschränken und jedenfalls nicht mit dem Gepäck aufzugeben, sondern im Handgepäck mit sich zu führen.

 

8. Leistungsversicherungen

8.1. In den Leistungspreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Leistungsversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Leistungsrücktrittskosten-, Leistungshaftpflicht-, Gepäck-, Kranken- und Unfallversicherung.

8.2. Bei Abschluss einer Leistungsversicherung durch Vermittlung der TraveLeague kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen Versicherungsbedingungen zustande. Versicherungsschutz besteht dabei frühestens mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die mit der Anzahlung auf den Leistungspreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden

 

9. Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung, Schadenminderung, Anspruchsanmeldung, Verjährungsverkürzung

9.1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so ist der Kunde verpflichtet, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wurde eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen oder erfolgte sie nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten (vgl. Ziffer 9.2.), so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) gegen TraveLeague geltend gemacht werden können. Eine Kündigung des Vertrages nach § 651e BGB durch den Kunden ist erst zulässig, wenn TraveLeague eine ihr vom Kunden bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von TraveLeague verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

9.2. Mängel sind bei Pauschalleistungen grundsätzlich der örtlichen Leistungsleitung anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Handelt es sich nicht um einen Pauschalreisevertrag gemäß § 615a BGB, etwa weil der Kunde nur einzelne Leistungen (Hotel, Mietwagen, Stadtrundfahrt) bei TraveLeague gebucht hat, ist die Mängelanzeige gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, dessen Leistung durch einen Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten Kontaktinformationen sind den Unterlagen zu entnehmen.

9.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten

9.4. Die Leistungsleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.

9.5. Gewährleistungsansprüche aus Pauschalreiseverträgen gemäß §§ 651a, 651i Abs. 3 BGB, namentlich Abhilfe (§ 651k Abs. 1 BGB), Aufwendungsersatz für Selbstabhilfe (§ 651k Abs. 2 BGB), Ersatzleistungen (§651k Abs. 3 BGB, Kostentragung für eine notwendige Beherbergung (§ 651k Abs. 4 und 5 BGB) Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§§ 651n und 284 BGB) verjähren in 24 Monaten. Im Übrigen wird die gesetzliche Verjährungsfrist auf 12 Monate verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden sollte.

 

10. Haftungsbeschränkung

10.1. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von TraveLeague herbeigeführt worden ist beziehungsweise TraveLeague allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist und keine vertragswesentliche Verpflichtung von TraveLeague betroffen ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt. Etwaig darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

 

11. Abtretungsverbot

11.1. Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Kunden oder Leistungsteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn abgetreten haben.

 

12. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum Luftfahrtunternehmen

12.1. Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zeichnet der Kunde verantwortlich. Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, TraveLeague hat den Kunden nicht ausreichend oder falsch informiert. Die Informationen gelten für Staatsangehörige des Staates, in dem die Leistung angeboten wird. Kunden mit hiervon abweichender Staatsangehörigkeit können die entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen. TraveLeague empfiehlt, dass sich Kunden rechtzeitig z.B. bei den Gesundheitsämtern über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxe Maßnahmen informieren.

 

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1 Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.

13.2 Für Verträge über Leistungen nach § 651a BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden, findet gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 4 a) BGB das Widerrufsrecht nach § 312g BGB keine Anwendung.

13.3 Die Erhebungen und Verarbeitungen personenbezogenen Daten erfolgen entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet, die zur Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), der Vermeidung eigener Risiken (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) notwendig sind und die uns zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (ART. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) auferlegt werden. Im Rahmen der Vertragserfüllung werden die Daten des Kunden auch an andere Vertragspartner übermittelt, die an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung beteiligt sind. Grundlage ist Art. 6. Abs. 1 lit. b DSGVO). Der Nutzung von personenbezogenen Daten der Kunden zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit durch Mitteilung an sales@traveleague.net oder TraveLeague AG, Unterrietstrasse 2a, 8152 Glattbrugg/ZH, widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs wird TraveLeague die Zusendung von Werbemitteln einschließlich ihres Kataloges unverzüglich einstellen und/oder die Daten des Kunden nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Umsetzung der Betroffenenrechte befinden sich auf der Internestseite von TraveLeague unter Datenschutz. Eine Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.

Veranstalter:

Stand: November 2021

TraveLeague AG
Unterrietstrasse 2a
CH-8152 Glattbrugg / Zürich



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