Allgemeine Geschäftsbedingungen Last Minute Express S.L.U

Allgemeine Reisebedingungen - AGB

Datenschutzerklärung

Allgemeine Reisebedingungen Lastminute Express S.L.U.

- gültig für Buchungseingang ab 01.12.2022 -

 

Lieber Reisekunde,

dies sind die Reisebedingungen Ihrer Reiseveranstalterin Last Minute Express S.L.U. (nachfolgend Veranstalterin). Uns liegt als gewissenhafter und seriöser Reiseveranstalterin am Herzen, dass Ihre Reise gelingt. Wir sind als Veranstalterin in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten vertreten. Unsere Reisen sind im Europäischen Raum buchbar. Unsere Allgemeinen Reisebedingungen orientieren sich deshalb an der so genannten Pauschalreise-Richtlinie (RICHTLINIE (EU) 2015/2302 vom 25. November 2015) und deren Umsetzung in das nationale Recht. Bei Abschluss einer Online-Buchung erhalten Sie diese Reisebedingungen auch erneut per E-Mail zusammen mit ihrer Reisebestätigung. Wir empfehlen allen Reisekunden, die eine Online-Buchung vornehmen, nach jedem Buchungsvorgang dringend den sogenannten „Spam-Ordner“ im Auge zu behalten. Gegebenenfalls können wichtige Mitteilungen zur fälschlicherweise dort eingeordnet werden

Bei unseren Reiseverträgen gelten folgende Allgemeine Reisebedingungen: Für Produkte der Last Minute Express S.L.U. Flexmarke „LMX International Flex“ (LMIF) gelten abweichend zu diesen Allgemeinen Reisebedingungen gesonderte Konditionen bei Anzahlung (Ziff. 3), Umbuchung (Ziff. 6) und Rücktritt (Ziff. 7) wenn diese vor der Buchung mitgeteilt werden, da diese Produkte auf einem anderen Buchungskonzept basieren. Im Übrigen gelten auch hier die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen

 

1. Abschluss und Inhalt des Reisevertrags, Vertragspartner, Kommunikationsweg

1.1 Mit der Buchung der Reise bietet der Kunde der Reiseveranstalterin den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.

1.2 Der Inhalt des Angebots des Kunden auf Abschluss des Reisevertrags bestimmt sich nach den Hotelbeschreibungen und Leistungsbeschreibungen der Veranstalterin. Die Hotelbeschreibungen und Leistungsbeschreibungen von Reisevermittlern oder anderen Reiseveranstaltern sind hingegen nicht maßgeblich.

1.3 Der buchende Kunde ist auch der „Reiseanmelder“. Der Reiseanmelder ist in jedem Fall Vertragspartner der Veranstalterin. Deshalb haftet der Reiseanmelder auch für den gesamten Reisepreis und somit für alle mit der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer. Der Reiseanmelder ist verantwortlich für die korrekte und vollständige Angabe der Daten der Reiseteilnehmer.

1.4 Der Reisevertrag kommt durch Annahme des Angebots des Kunden durch die Veranstalterin zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss händigt die Veranstalterin dem Kunden eine Reisebestätigung aus. Die Übersendung kann insbesondere bei Online-Buchungen auch elektronisch erfolgen.

1.5 Für Kinderund Seniorenermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist. Der Umfang der Ermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

1.6 Die mit der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer können neben dem Reiseanmelder Vertragspartner der Veranstalterin werden, wenn der Reiseanmelder die Reiseteilnehmer vertritt.

1.7 Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des Kunden bei der Veranstalterin gebucht werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00 € pro Person und Woche.

 

2. Leistungen, wichtige Reiseinformationen und besondere Hotelkonditionen

Die Leistungserbringung durch die Veranstalterin erfolgt unter folgenden Kriterien:

2.1 Die Veranstalterin weist ausdrücklich auf die wichtigen Reiseinformationen hin, die der Kunde unter www.lmx.info abrufen kann. Hierin werden allgemeine Buchungsinformationen angeboten und Besonderheiten zu Buchungen in Nebensaisonzeitenaufgezeigt. Auch allgemeine Flug- und Flughafeninformationen werden erörtert. In der dort weiterhin enthaltenen Abteilung „FAQ“ werden häufig gestellte Fragen zu Reisen beantwortet. Informationen über Einreisbestimmungen und die für den Kunden zuständige Reiseleitung werden auch mit Übersendung der Reiseunterlagen mitgeteilt.

2.1.1 Unterkunft

Die Unterkunft ist so zur Verfügung zu stellen, wie sie in der Hotelbeschreibung der Veranstalterin beschrieben wurde.

2.1.2 Flüge

Die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wird dem Kunden durch die Veranstalterin mitgeteilt, sobald diese feststeht. Im Rahmen der Rechnung/Reisebestätigung werden jedenfalls die voraussichtlichen Flugdaten mitgeteilt. Sofern es aufgrund von Flugänderungen oder Verlegungen erforderlich wird, dass das Luftfahrtunternehmen gewechselt wird, wird dies dem Kunden mitgeteilt. Kinder unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist.

2.2 Die Reiseveranstalterin weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Reiseland oder außerhalb des EU-Auslandes haben. Daher gelten die Preise der Veranstalterin ausdrücklich für die Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder im EU-Ausland haben bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Die Reiseveranstalterin hat auf diese Bestimmungen in den Unterkünften keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die Aufnahme kann dort verweigert werden.

 

3. (An-)Zahlung und Fälligkeit des Reisepreises und Übersendung der Reiseunterlagen in körperlicher Form, Mahnungen

3.1 Die folgenden Bestimmungen gelten allgemein für die Bezahlung des Reisepreises.

3.2 Die Veranstalterin leistet Sicherheit für die Erstattung aller von Reisekunden oder in deren Namen geleisteten Zahlungen, sofern die betreffenden Leistungen infolge der Insolvenz der Reiseveranstalterin nicht erbracht werden. Soweit die Beförderung von Personen im Pauschalreisevertrag inbegriffen ist, leistet die Reiseveranstalterin auch Sicherheit für die Rückbeförderung der Reisenden; die vorstehenden Verpflichtungen ergeben sich aus Art. 17 der RICHTLINIE (EU) 2015/2302. Die Veranstalterin kann grundsätzlich Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur verlangen, wenn diese Sicherheit erbracht ist.

3.3 Nach Abschluss des Reisevertrags ist eine Anzahlung des Reisepreises sofort fällig. Ein Verzug des Kunden tritt nicht ein, bevor ein Nachweis

der Sicherheitsleistung im Sinne des Art. 17 der (RICHTLINIE (EU) 2015/2302 erbracht wurde.

3.4 Die Anzahlung betragt bei Produkten der Veranstalterin

- bei Pauschalreisen 35 % des Reisepreises,

- bei Nur-Hotel-Buchungen 30 % des Reisepreises,

- bei Nur-Flug-Buchungen-Buchungen ist der Gesamtpreis in voller Höhe sofort fällig.

3.5 Zahlungen im SEPA-Basislastschriftverfahren

Hat der Kunde das SEPA-Basislastschriftverfahren als Zahlungsmethode gewählt, so erfolgt die Belastung der Anzahlung zwei (2) Bankarbeitstage nach Datum der Reisebestätigung unter Angabe der Mandatsreferenz gleich Buchungsnummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer: ES92100B76740091. Mit den gleichen Angaben wird die Restzahlung 30 Tage vor Abreise fällig und wird dem Kundenkonto einen (1) Bankarbeitstag nach der Fälligkeit belastet. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden soweit die Rücklastschrift nicht durch die Reiseveranstalterin verursacht wurde.

3.6 Sofern aufgrund eines Zahlungsverzugs des Kunden von der Veranstalterin zusätzliche Aufwendungen, etwa für die Hinterlegung von Reiseunterlagen oder Expressversendungen, getätigt wurden, sind diese vom Kunden zu tragen.

3.7 Für Mahnschreiben auf den Reisepreis oder Stornierungskosten kann die Reiseveranstalterin pro Schreiben dem Kunden zusätzlich 2,50 € in Rechnung stellen.

 

4. Erhöhung und Senkung des Reisepreises, Voraussetzungen und Umfang; Änderung anderer Vertragsbedingungen

4.1 Die Veranstalter hat in folgenden Fällen die Möglichkeit, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen:

- Wenn eine Erhöhung der Personenbeförderungskosten eingetreten ist, etwa aufgrund höherer Treibstoff-, Energie- oder Energieträgerkosten oder

- eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, Luftverkehrssteuern oder

- Änderungen des geltenden Wechselkurses für Leistungen, wie Hotelkosten, die die vertragsgegenständliche Pauschalreise betreffen, zu einer

Steigerung des für diese Leistung gegenüber dem Leistungserbringer von der Veranstalterin zu zahlenden Entgelts geführt hat.

4.2 Die Veranstalterin ist im Fall der nach Vertragsschluss eingetretenen Erhöhung der Personenbeförderungskosten berechtigt, aufgrund dieser Mehrkosten den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

- sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz eines des Reiseteilnehmers bezieht. Dann kann die Veranstalterin von dem Kunden diesen Erhöhungsbetrag verlangen.

Sofern von dem Beförderungsunternehmen, insbesondere Fluggesellschaften oder Zwischenhändlern von Flugleistungen, erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert werden, werden diese zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Nur die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann von dem Kunden verlangt werden.

4.3 Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Steuern und Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben (Kurtaxen), Hafen-, Flughafengebühren oder Luftverkehrssteuern, kann die Veranstalterin den Reisepreis um den erhöhten und von ihr zu zahlenden Betrag heraufsetzen. Gleiches gilt, wenn eine Änderung des Wechselkurses zu einer Erhöhung für vertragsgegenständliche Reiseleistungen führt.

4.4 Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den Anforderungen des Art. 10 RICHTLINIE (EU) 2015/2302 sowie dem Regelungsgehalt der Richtlinie im Übrigen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

4.5 Die Veranstalterin unterrichtet den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe; hierbei wird die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt.

4.6 Der Kunde kann von der Veranstalterin eine Senkung des Reisepreises verlangen wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1-5.3 genannten Preise, Steuern und Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die Veranstalterin führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von der Veranstalterin zu erstatten. Die Veranstalterin darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Sie hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.7 Im Falle einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreisepreises liegt darin ein Angebot der Veranstalterin an den Kunden zu einer Änderung des Reisevertrags. Die Veranstalterin kann in diesem Fall von dem Kunden verlangen, dass dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Änderung des Reisevertrags als angenommen. Wahlweise kann die Veranstalterin dem Kunden statt einer Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

4.8 Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann die Veranstalterin einseitig nur ändern, wenn die Änderung unerheblich ist. Die Veranstalterin hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. Insoweit wird auf Art. 11 der RICHTLINIE (EU) 2015/2302 verwiesen. Die folgende Ziff. 5 gilt nicht bei Vertragsabschlüssen mit Kunden, die dem Anwendungsbereich des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes unterfallen.

 

5. Rücktritt der Veranstalterin vom Reisevertrags wegen Zahlungsverzugs des Kunden

5.1 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich die Veranstalterin vor, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Voraussetzung ist, dass die Veranstalterin dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat.

5.2 Für den Fall des Rücktritts wird die Veranstalterin ihren Schaden in Hohe der tatsächlichen Stornierungskosten oder in Höhe der Stornierungskostenpauschale nach Ziff. 7.3. geltend machen.

5.3 Dem Kunden bleibt es im Fall der Geltendmachung der Stornierungspauschale unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden der Veranstalterin eingetreten ist

5.4 Im Fall des aufgrund schuldhaften Zahlungsverzugs erfolgten Rücktritts ist die Veranstalterin dazu berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Hohe von 15,00 € pro Reiseteilnehmer dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn die Veranstalterin den tatsachlich angefallenen Stornierungsschaden geltend macht.

 

6. Umbuchungen, Änderungswünsche und Vertragsübertragung

6.1 Es besteht bei Änderungswünschen des Kunden kein Anspruch auf Änderung der Reiseleistung.

6.1.1 Sofern durch den Kunden eine Umbuchungsanfrage gestellt wird, teilt die Veranstalterin diesem die Mehrkosten einer Umbuchung mit, sofern eine Umbuchung nach dem Programm der Reiseveranstalterin in Betracht kommt. Die Umbuchungskosten setzen sich zusammen aus den Mehrkosten, die der Veranstalterin aufgrund der Umbuchung entstehen sowie einem Bearbeitungsentgelt in Höhe von bis zu 30,00 € je Reiseteilnehmer.

6.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.

6.2.1 Sofern eine Anfrage auf Vertragsübertragung vom Kunden gestellt und durchgeführt wird, ist vom Kunden unbeschadet etwaiger Umbuchungskosten ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € je Reiseteilnehmer vom Kunden zu zahlen. Die folgende Ziff. 7 gilt nicht bei Vertragsabschlüssen mit Kunden, die dem Anwendungsbereich des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes unterfallen.

 

7. Rücktritt durch den Kunden und Entschädigung der Veranstalterin, Stornierungspauschale, nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, Art. 12 Abs. 1 der RICHTLINIE (EU) 2015/2302). Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert die Veranstalterin ihren Anspruch auf den Reisepreis. Die Veranstalterin kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Veranstalterin kann ihren Anspruch auf Entschädigung entweder nach den tatsachlich angefallenen Stornierungskosten oder nach der Stornierungskostenpauschale bestimmen, die nachfolgend naher erläutert wird.

7.2.1 Die Veranstalterin weist darauf hin, dass in Erwägungsgrund 31 der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 Beispiele für unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 12 Abs. 2 RICHTLINIE (EU) 2015/2302 genannt sind, die den Reisenden zum kostenfreien Rücktritt vor Reisebeginn berechtigen. Genannt ist unter anderem der „Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel“. Der Wortlaut der Richtlinie erfordert den „Ausbruch“, also das Aufkommen der Krankheit. Wenn die Krankheit bereits zum Zeitpunkt der Buchung ausgebrochen war, ist nicht von einem Aufkommen auszugehen. Die Krankheit hat in diesem Fall bereits bestanden.

7.3 Die Veranstalterin kann den Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden bei der Veranstalterin eingeht. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass in seinem Fall keine oder geringere Kosten entstanden sind und die Veranstalterin, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch entstanden ist. Die Stornopauschalen der Last Minute Express S.L.U. gestalten sich wie folgt:

a) Für Flugpauschalreisen gelten folgende Stornopauschalen:

- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 %

- ab dem 29. bis zum 23. Tag vor Reiseantritt 65 %,

- ab dem 22. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 70 %,

- ab dem 14. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 %,

- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt/Nichterscheinen 90 %des Reisepreises.

Im Fall des Nichtantritts der Reise ist die Veranstalterin dazu berechtigt, zusätzliche Bearbeitungskosten des ausführenden Luftfahrtunternehmens vom Kunden ersetzt zu verlangen, wenn diese der Veranstalterin von der Airline berechtigterweise in Rechnung gestellt werden.

b) Nur-Flugbuchung

Bucht der Reisende bei der Veranstalterin nur den Flug findet im Verhältnis zwischen der Veranstalterin und Kunden die Stornopauschalen aus

den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung.

Sofern der Kunde die Stornierung nicht unmittelbar gegenüber der Fluggesellschaft vornimmt, sondern die Veranstalterin die Stornierung vornehmen lässt, fällt eine zusätzliche Stornierungspauschale zugunsten der Veranstalterin an, in Hohe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht.

c) Nur-Hotelbuchung

Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine Individuellen Stornostaffeln ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:

- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 %

- ab dem 29. bis zum 23. Tag vor Reiseantritt 65 %,

- ab dem 22. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 70 %,

- ab dem 14. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 %,

- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt/Nichterscheinen 90 % des Reisepreises.

 

8. Haftungsbeschränkung der Veranstalterin

Die Haftung der Veranstalterin für Schaden, die

- keine Körperschäden sind und

- nicht schuldhaft herbeigeführt werden

ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

 

9. Mängelanzeige durch den Kunden

9.1 Der Reisende teilt dem Veranstalter jede während der Erbringung der in dem Pauschalreisevertrag enthaltenen Reiseleistungen bemerkte Vertragswidrigkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände der Veranstalterin unverzüglich mit.

9.2 Die Mängelanzeige durch den Reisekunden hat gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Reiseagentur der Veranstalterin, der Veranstalterin selbst oder der Reisevermittlerin zu erfolgen. Die Reiseveranstalterin unterrichtet den Kunden vor oder bei Antritt der Reise über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Reiseagentur.

 

10. Pass-, Visa- Gesundheitsbestimmungen

10.1 Die Veranstalterin steht dafür ein, Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Union sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

10.2 Allen Kunden empfiehlt die Veranstalterin erforderliche Visa bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung frühestmöglich zu beantragen, damit ihre Erteilung und die gegebenenfalls erforderliche Übersendung rechtzeitig vor Reiseantritt erfolgen können. Die Veranstalterin haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa.

10.3 Dem Kunden wird empfohlen, die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes sowie dessen allgemeine Handlungshinweise zum Reiseziel zu beachten. Diese Informationen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes eingesehen werden.

 

11. Teilzahlung und Bonitätsprüfung, Datenschutz durch Creditreform Boniversum GmbH

11.1 Die Veranstalterin prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden die Bonität. Dazu arbeitet die Veranstalterin mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der die Veranstalterin die dazu benötigten Daten erhält. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilt die Veranstalterin dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:

Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erbringung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. In Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZP0 nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sofern Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.

Widerspruchsrecht: Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung dieser Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet. Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131/36845560, Fax: 02131/36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de

 

12. Datenschutzverpflichtung der Veranstalterin bei Buchung und Durchführung der Reise sowie bei Bonitätsprüfung und Teilzahlung Personenbezogene Daten, die der Kunde im Rahmen der Buchung übermittelt, werden von der Veranstalterin nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger der Veranstalterin übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Rückabwicklung des Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden sich in der Datenschutzerklärung unterhalb dieser AGB der Veranstalterin.

 

13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben, als dem Sitz der Veranstalterin Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben als dem Sitz der Veranstalterin, kann durch die Veranstalterin verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5 DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer) gerechtfertigt ist. Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die bei der Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger begründet.

 

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

15. Veranstalter, Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

15.1 Reiseveranstalter:

Last Minute Express S.L.U. LMX Viajes, c/ Drago CC HLS, Local 13, 38670 Miraverde Adeje, Santa Cruz de Tenerife España

15.2 Die Veranstalterin ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht teil. Der Veranstalterin weist für alle Reisevertrage, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische  Online-Streitbeilegungsplattform hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht beabsichtigt.

15.3 Gemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union ist die Veranstalterin verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wie folgt zu informieren: »Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig wird.

 

Stand/gültig ab:
01.12.2022


Diese AGB  ersetzen die AGB vom 14.02.2022

 

Datenschutzerklärung der Lastminute Express S.L.U.

 

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die: Lastminute Express S.L.U. LMX Viajes c/ Drago CC HLS, Local 13 38670 Miraverde - Adeje Santa Cruz de Tenerife - España Tel.: +34 922 97 17 27 E-Mail: datenschutz@lmx-international.com

 

II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist: Víctor Muro +34 600 922 400 (Móvil) muro@procade.org Descarga vCard AQUÍ PROCADE Protección de Datos Villalba Hervás, 10 · 1ª Planta 38002 S/C de Tenerife 922 29 29 18 info@procade.prg | www.procade.org

Wir schützen als Veranstalter Ihre Privatsphäre und Ihre privaten Daten. Wir tragen dafür Sorge, dass nur Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, die für die Durchführung des Reisevertrags erforderlich sind. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Inhalt dieser Datenschutzbestimmungen sowie den anwendbaren nationalen und internationalen Datenschutzgesetzen. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Nachfolgend informieren wir Sie darüber, welche Daten wir warum speichern, wie wir sie verwenden und welches Widerrufsrecht Sie haben. Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Ausführungen sorgfältig durchzulesen.

 

1. Erheben personenbezogener Daten und Verwendungszweck

1.1 Erheben personenbezogener Daten

Soweit die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten bei uns oder dem Vermittler der Reise nicht ohnehin gesetzlich erlaubt ist, wird diese nur nach Ihrer vorherigen Einwilligung erfolgen. Ihre Angaben werden auf besonders geschützten Servern gespeichert. Der Zugriff ist nur wenigen besonders befugten Personen möglich.

Personenbezogene Daten im Sinne dieser Datenschutzbestimmungen sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Hierzu gehören Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer oder Ihre E-Mail- Adresse.

1.2 Verwendungszweck

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:

- Um etwaige Vertragsverhältnisse zwischen Ihnen und uns zu begründen, inhaltlich auszugestalten, durchzuführen und zu ändern;

- Um Sie über Änderungen unserer Leistungen zu informieren.

 

2. Datensicherheit

Alle Informationen, die Sie an uns übermitteln oder von dem Vermittler übermittelt werden, werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Leider ist die Übertragung von Informationen über das Internet nicht vollständig sicher, weshalb wir die Sicherheit der über das Internet übermittelten Daten nicht garantieren können. Wir sichern sonstigen Systeme jedoch durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen ab. Insbesondere werden Ihre persönlichen Daten bei uns verschlüsselt übertragen. Wir bedienen uns dabei des Codierungssystems TLS (Transport Layer Security). Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die TLS Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen: LMX Reiseservice GmbH als bearbeitende Stelle der Buchungen Walter-Köhn-Strasse 4d 04356 Leipzig

 

3. Keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet. Dabei kann es sich insbesondere um die Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte handeln.

 

4. Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

 

5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Wir als für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen wir als der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegen, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

 

6. Rechte der betroffenen Person

6.1 Recht auf Bestätigung

Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchten Sie dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

6.2 Recht auf Auskunft

Sie haben das Recht, jederzeit von uns unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber Ihnen zugestanden:

 
- das Recht auf Auskunft umfasst:
- Verarbeitungszwecke
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen.
- die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, sofern diese Auskunft zum Zeitpunkt der Anfrage konkret beantwortet werden kann - das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DSGVO und - zumindest in diesen Fällen - aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für Sie

- falls die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen erhoben wurden:
- Auskunft zu allen verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten

Ferner steht Ihnen ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht Ihnen im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchten Sie dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

6.3 Recht auf Berichtigung

Sie haben das Recht, die unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht Ihnen das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen. Möchten Sie dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

6.4 Recht auf Löschung (Das Recht vergessen zu werden)

Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

- Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.

- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

- Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und Sie die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, veranlassen möchten, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird. Wurden die personenbezogenen Daten von uns öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu Ihren personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen Ihrer personenbezogenen Daten verlangt haben, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Unser Datenschutzbeauftragter oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

6.5 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von Ihnen bestritten, und zwar für eine Dauer, die es uns als dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.

- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, Sie lehnen die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangen stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.

- Wir als Verantwortlicher benötigen die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, Sie als betroffene Person benötigen diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

- Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihnen als betroffener Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und Sie die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, verlangen möchten, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragte oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

6.6 Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche uns durch Sie bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns, als Verantwortlichem dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche uns als dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner haben Sie bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DSGVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit können Sie jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten.

6.7 Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, welche aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten gegenüber überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Zudem haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Es steht Ihnen ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

6.8 Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchten Sie Ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

 

7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für die Erfüllung eines Reisevertrages, die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb oder ein Teilnehmer an unseren Reisen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern Ihre Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn Sie ein Kunde von uns sind (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO).

 

8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

 

9. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Sie sind beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit Ihnen einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch Sie können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

 

10. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

 

11. Kontakt:

Wenn Sie eines der vorgenannten Rechte ausüben wollen, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt. Sollten Sie Kommentare oder Anregungen bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls per E Mail an uns: datenschutz@lmx-international.com


Stand/gültig ab:
01.12.2022


Diese AGB/Datenschutzerklärung ersetzen die AGB vom 14.02.2022



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