Allgemeine Geschäftsbedingungen AMEROPA-REISEN GmbH

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelreiseleistungen sowie für Tages- und Ticketleistungen der Ameropa-Reisen GmbH
(Stand Januar 2026)


Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Ameropa-Reisen GmbH (nachfolgend „Ameropa-Reisen“), bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Vertrages zur Erbringung von Einzelreiseleistungen sowie Tages- und Ticketleistungen (nachfolgend „Vertrag“). Sie ergänzen die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (je nach Art der Leistung z. B. der §§ 535ff BGB, §§ 611ff BGB, §§ 631ff BGB, usw.) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 

1. Stellung von AMEROPA-REISEN; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1 Ameropa-Reisen erbringt die ausgeschriebenen Einzelreiseleistungen (z. B. Hotelunterkunft oder Mietfahrzeug sowie Ticketing- und Tagesreiseleistungen und Reiseleistungen) - nachfolgend gesammelt als „Reiseleistungen“ bezeichnet - als Leistungserbringer und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden.

1.2 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Ameropa- Reisen und dem Kunden finden in erster Linie die mit Ameropa-Reisen getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die in Abhängigkeit von der Art der Reiseleistung jeweils zur Anwendung kommenden gesetzlichen Vorschriften wie z. B. die §§ 535ff BGB (Miete), §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag) und/oder §§ 631ff BGB (Werkvertrag) Anwendung.

1.3 Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit Ameropa-Reisen anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechtsund Vertragsverhältnis mit Ameropa-Reisen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

1.4 Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Reiseleistungen von Ameropa- Reisen. Auf Pauschalreiseverträge und mehrtägige Reiseleistungen, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen für Pauschalreisen von Ameropa-Reisen Anwendung.

 

2. Vertragsschluss/Hinweis auf Nichtbestehen eines Widerrufsrechts

2.1 Für alle Buchungen von Reiseleistungen gilt:

a) Buchungen werden schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail und online entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von Ameropa-Reisen und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Reiseleistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ameropa-Reisen vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten wie z. B. Leistung der Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.2 Für die Buchung, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde Ameropa- Reisen den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Ameropa-Reisen in Textform zustande.

2.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Ameropa-Reisen erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Ameropa-Reisen im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Ameropa-Reisen den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Ameropa-Reisen ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Ameropa-Reisen beim Kunden zu Stande.

2.4Ameropa-Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Vertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

 

3. Leistungen; Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen

3.1 Die geschuldete Leistung von Ameropa-Reisen besteht aus der mangelfreien Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2 Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit Ameropa-Reisen getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für Ameropa-Reisen nicht verbindlich.

3.3 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Ameropa-Reisen, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.4Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von Ameropa-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

 

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1 Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Reiseleistungen und zusätzlich ausgeschriebene oder vereinbarte Leistungen ein.

4.2 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reiseleistungspreises bzw.

des Ticketpreises zur Zahlung fällig, soweit nicht in der Angebotsausschreibung eine höhere Anzahlung oder die vollständige Bezahlung ausgeschrieben ist. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Beginn der Reiseleistung fällig. Bei Buchungen kürzer als 28 Tage vor Reiseleistungsbeginn wird der gesamte Reiseleistungspreis sofort zahlungsfällig.

4.3 Soweit Eintrittskarten Bestandteil der Reiseleistung sind, hinsichtlich derer Ameropa-Reisen in voller Höhe in Vorleistung geht, wird statt einer Anzahlung von 20 % des Reiseleistungspreises (Ziffer 4.2) der jeweils ausgewiesene Eintrittskartenpreis, ggfls. - soweit weitere Reiseleistungen enthalten sind - zzgl. 20 % auf den übrigen Reiseleistungspreis abzüglich ausgewiesenem Eintrittskartenpreis, als Anzahlung fällig.

4.4 Die für die Bezahlung des Reiseleistungspreises zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden in Abhängigkeit des vom Kunden gewählten Produktes und Vertriebsweges vor Abgabe seines Buchungsauftrages mitgeteilt, wobei dem Kunden immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht. Für die im Einzelfall angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gelten die nachfolgenden Maßgaben:

a) Sofern dem Kunden Barzahlung im Reisebüro angeboten wird, ist die Restzahlung bei Abholung der Reiseunterlagen (ca. 8 Tage vor Reisebeginn) fällig, sofern die Reiseleistung nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden nur ausgehändigt, wenn der Kunde die An- und Restzahlung bezahlt hat. Eine Barzahlung bei Onlinebuchung ist nicht möglich.
b) Für alle nachfolgenden Zahlungsarten wird der Zahlungsvorgang für die Restzahlung ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet, sofern der Kunde die Anzahlung geleistet hat und die Reiseleistung nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen stehen nach vollständiger Bezahlung der Reiseleistungen ca. 8 Tage vor Reiseleistungsbeginn zur Verfügung.

4.5 Im Falle der Zahlung durch eine Belastung der Kreditkarte oder mittels SEPA-Lastschrift (sofern diese Zahlungsart angeboten und vereinbart war) gilt der Zahlbetrag so lange als vorläufig bewirkt, bis feststeht, dass er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so kann Ameropa-Reisen dem Kunden einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen.

4.6 Leistet der Kunde die An- und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Ameropa-Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

4.7Ohne vollständige Bezahlung des Reiseleistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

 

5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

5.1 Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von Ameropa-Reisen zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Ameropa-Reisen zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

5.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die jeweilige gesetzliche Regelung:

a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b)Ameropa-Reisen hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Ameropa-Reisen durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen Reiseleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

 

6. Rücktritt durch den Kunden, Rückgabe von Eintrittskarten

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reiseleistung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ameropa-Reisen unter der am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Anschrift zu erklären; falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

6.2 Tritt der Kunde vor Reiseleistungsbeginn zurück oder tritt er die Reiseleistung nicht an, ohne dass ein in Ziffer 6.7 genanntes Recht zur Anwendung kommt, so verliert Ameropa-Reisen den Anspruch auf den Reiseleistungspreis. Stattdessen kann Ameropa-Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Ameropa-Reisen zu vertreten ist und soweit am Ort der Reiseleistung oder in dessen unmittelbarer Nähe keine unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reiseleistung erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Ameropa-Reisen unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3 Soweit in der Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung nicht abweichend angegeben, werden die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Reiseleistung sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

6.3.1 Standard-Gebühren (gekennzeichnet mit „Ameropa Qualität“ bzw. AME):

A. Hotels, Pensionen:

bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises

B. Bei Ferienwohnungen u. -häusern:

bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises,
ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,
ab 34. bis 3. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,
ab 2. Tag vor Mietbeginn und bei Nichtanreise 90 % des Mietpreises.

6.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung:

Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa. Mit „Ameropa Zusatzangebot“ bzw. „AME Bett“ gekennzeichnete Angebote:

bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 45 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 65 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 75 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 85 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.

6.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass Ameropa-Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigung.

6.5 Ameropa-Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Ameropa-Reisen nachweist, dass Ameropa-Reisen wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Reiseleistung seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht Ameropa-Reisen einen solchen Anspruch geltend, so ist Ameropa- Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

6.6 Für Eintrittskarten gilt: Der Kunde hat die Kosten, welche Ameropa-Reisen durch die Ticketrückgabe entstehen, zu erstatten, soweit es Ameropa-Reisen nicht gelingt, die Eintrittskarte anderweitig zu verwenden.

6.7 Durch die vorstehenden Rücktrittsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Reiseleistungen von Ameropa-Reisen sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

 

7. Haftung von Ameropa-Reisen

7.1 Eine Haftung von Ameropa-Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leistungsvertrags überhaupt erst ermöglicht, oder deren Verletzung nicht die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von Ameropa-Reisen oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Ameropa-Reisen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

7.2 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern und Leistungserbringern, die durch den Kunden lediglich anlässlich der gebuchten Reiseleistung besucht werden oder deren Leistungen nicht Bestandteil der vom Kunden bei Ameropa-Reisen gebuchten Reiseleistung sind, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelreiseleistungen sowie für Tages- und Ticketleistungen der Ameropa-Reisen GmbH (Stand Januar 2026) eine schuldhafte Pflichtverletzung von Ameropa- Reisen ursächlich oder mitursächlich war.

 

8. Reiseschutz; Versicherungen

8.1 Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. In den Reiseleistungspreisen ist insbesondere keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.

8.2Tritt der Kunde nach Maßgabe von Ziffer 6 vom Vertrag zurück, ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach den dortigen Grundsätze und Regelungen eine angemessene Entschädigung vom Kunden zu verlangen. Ameropa-Reisen empfiehlt dem Kunden deshalb die spezielle Ameropa-Reisen Reiserücktrittskosten-Versicherung der Hanse- Merkur Reiseversicherung AG, die gemäß den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG und abzüglich eines möglichen Selbstbehaltes für abgesicherte Fälle die Stornokosten übernehmen kann. Außerdem wird der Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, bei im Ausland zu erbringenden Reiseleistungen - einer Auslandskranken-Versicherung sowie einer Reiseabbruch-Versicherung dringend empfohlen.

 

9. Rücktritt von Ameropa-Reisen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

9.1 Ameropa-Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Ameropa-Reisen muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reiseleistungen oder bestimmte Arten von Reiseleistungen bzw. Ticketleistungen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) Ameropa-Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Ameropa-Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Reiseleistung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reiseleistung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Ameropa-Reisen später als 28 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.

9.2Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reiseleistungspreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

10. Kündigung durch Ameropa-Reisen aus verhaltensbedingten Gründen

10.1 Ameropa-Reisen kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Ameropa- Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

10.2 Kündigt Ameropa-Reisen, so behält Ameropa- Reisen den Anspruch auf den Reiseleistungspreis; Ameropa-Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Ameropa-Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung erlangt.

 

11. Besondere Obliegenheiten der Kunden in Bezug auf Erlebnisreiseleistungen mit körperlicher Aktivität

11.1 Es obliegt dem Kunden, sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Erlebnisleistungen zu informieren, ob diese für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition geeignet sind.

11.2 Ameropa-Reisen schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung eine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung, nicht.

11.3 Ameropa-Reisen bzw. dessen Erfüllungsgehilfen (Guides etc.) können den Kunden bei begründeten Anzeichen, dass die Erlebnisleistungen den Kunden überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Kunde sich oder andere hierdurch zu gefährden droht. Ziffer 5 ff. gelten entsprechend.

11.4 Für den Fall, dass der Kunde wegen einer nicht von Ameropa-Reisen verschuldeten oder zu vertretenden Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheidet oder abbricht, gelten ebenso die Regelungen gem. Ziffer 5 ff.

11.5 Trotz Begleitung der Erlebnisangebote durch einen Guide, erfordern die Erlebnisleistungen ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden.

11.6 Kunden sind zum Tragen von Kleidung und Schuhwerk verpflichtet, welche für die Erlebnisleistung geeignet sind und vor starker Sonneneinstrahlung, Regen oder Wind schützen bzw. Trittsicherheit gewährleisten. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung empfohlen. Erscheint der Kunde in den Erlebnisleistungen nicht in angepasster Kleidung oder Schuhwerk, behält sich Ameropa vor, den Kunden aus Sicherheitsgründen von der Erlebnisleistung ganz oder teilweise auszuschließen

11.7 Anweisungen der Guides ist vor und während der Erlebnisleistungen Folge zu leisten. Verkehrsregeln sind einzuhalten und Rücksichtnahme auf übrige Verkehrsteilnehmer stets zu üben.

11.8Bei körperlich aktiven Erlebnisleistungen auf Gewässern ist Nichtschwimmern die Teilnahme nicht gestattet.

 

12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

12.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch Ameropa-Reisen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen zu erbringen sind.

12.2 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Reiseleistungen ausgeschlossen ist, soweit die angebotenen Reiseleistungen nicht allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich verboten sind.

12.3 Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von Ameropa-Reisen bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten.

12.4 Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von Ameropa-Reisen vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Reiseleistungsangebote geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.

12.5Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.

 

13. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Ameropa-Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2 Für Klagen von Ameropa-Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Ameropa-Reisen vereinbart.

13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und Ameropa-Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

13.4Ameropa-Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Ameropa-Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für Ameropa-Reisen verpflichtend würde, informiert Ameropa-Reisen die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

 

Leistungsverantwortlicher Anbieter der Einzelreiseleistung bzw. der Tages- und/oder Ticketleistung ist:

Ameropa-Reisen GmbH
Siemensstraße 27
61352 Bad Homburg v. d. H.
Telefon: +49 (0) 6172 109 0
E-Mail: info@ameropa.de

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseleistungen der Ameropa-Reisen GmbH
(Stand Januar 2026)

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (= Reisender) und Ameropa-Reisen GmbH, nachfolgend „Ameropa-Reisen“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. Für Einzelreiseleistungen (insbesondere Nur-Hotel- Buchungen) sowie für Tagesreise- und Ticketleistungen gelten die vorliegenden Reisebedingungen für Pauschalreisen ausdrücklich nicht. Insoweit gelten ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einzelreiseleistungen sowie für Tages- und Ticketleistungen der Ameropa-Reisen GmbH“.

 

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung des Reisenden/Hinweis zum Widerrufsrecht

1.1 für alle Buchungswege gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Reise oder ihrer Bestandteile (z. B. Eintrittskarten etc.) ist nicht zulässig. Grundlage des Angebots von Ameropa-Reisen und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Ameropa-Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Buchungsstellen sind von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die von Ameropa-Reisen vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von Ameropa-Reisen herausgegeben werden, sind für Ameropa-Reisen und die Leistungspflicht von Ameropa-Reisen nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Ameropa-Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ameropa-Reisen vor, an das Ameropa-Reisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Pauschalreisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Ameropa-Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Ameropa-Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Verhalten wie die Leistung der Anzahlung oder Reiseantritt erklärt.
e) Die von Ameropa-Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
f) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit der Reisende eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Reisende Ameropa- Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Ameropa-Reisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ameropa-Reisen dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie dem Reisenden in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, Telemedien) gilt:

a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Ameropa-Reisen erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten elektronischen Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Ameropa-Reisen im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende 7 Tage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Ameropa- Reisen ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.
h) Der Pauschalreisevertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Ameropa-Reisen beim Reisenden zu Stande, der auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Ameropa-Reisen wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.4 Gruppenbuchungen ab 8 Personen können nur nach Rücksprache mit Ameropa-Reisen getätigt werden.

1.5 Ergänzende Beförderungsbedingungen: Soweit die gebuchte Pauschalreise eine Beförderungsleistung (z. B. Flug, Zug, u. a.) beinhaltet, erfolgt die Beförderung in Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ameropa-Reisen auf Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, sofern deren Einbeziehung in das Vertragsverhältnis wirksam vereinbart wurde. Die Bedingungen der Beförderungsunternehmen sind unter www.ameropa-reisen.de sowie auf den Webseiten der jeweiligen Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaft, Bahn, usw.) abrufbar und werden auf Wunsch dem Reisenden durch Ameropa- Reisen gesondert zugänglich gemacht. Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Pflichten von Ameropa-Reisen bleiben hiervon unberührt.

1.6 Ameropa-Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB, § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Pauschalreiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

 

2. Bezahlung

2.1 Ameropa-Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde (§ 651r Abs. 4 Satz 1 BGB). Der Zahlungsempfänger, an den die Zahlungen durch den Reisenden zu leisten sind, wird ihm mit der Reisebestätigung mitgeteilt. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Erfolgt die Buchung weniger als 28 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2 Die für die Bezahlung des Reisepreises zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden dem Reisenden in Abhängigkeit des von ihm gewählten Produktes und Vertriebsweges vor Abgabe seines Buchungsauftrages mitgeteilt, wobei dem Reisenden immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht. Für die im Einzelfall angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gelten die nachfolgenden Maßgaben:

a) Sofern dem Reisenden Barzahlung im Reisebüro angeboten wird, ist die Restzahlung bei Abholung der Reiseunterlagen (ca. 8 Tage vor Reisebeginn) fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden ausgehändigt, wenn der Reisende die An- und Restzahlung bezahlt hat. Eine Barzahlung bei Onlinebuchung ist nicht möglich.
b) Für alle nachfolgenden Zahlungsarten wird der Zahlungsvorgang für die Restzahlung ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, der Reisende die Anzahlung bezahlt hat und die Pauschalreise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen stehen nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung.
c) Sofern Ihnen die Bezahlung mittels SEPA Lastschriftmandat angeboten wird, wird für diese SEPA Lastschriftmandate eine verkürzte Prenotifikationsfrist von 2 Tagen vereinbart. Über den Lastschrifteinzug wird der Reisenden mit der Reisebestätigung informiert.
d) Sofern dem Reisenden die Bezahlung mit MasterCard oder VISA angeboten wird, muss die Kreditkarte bei Bezahlung im Reisebüro bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden.
e) Im Falle der Zahlung durch eine Belastung der Kreditkarte oder mittels SEPA-Lastschrift (sofern diese Zahlungsart angeboten und vereinbart war) gilt der Zahlbetrag so lange als vorläufig bewirkt, bis feststeht, dass er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Reisende zu vertreten hat und gerät der Reisende in Zahlungsverzug, so kann Ameropa-Reisen dem Reisenden einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen.

2.3 Leistet der Reisende die An- und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Ameropa-Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, Ameropa- Reisen ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

 

3. Leistungen

Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Ameropa-Reisen herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.

 

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen / Preisänderungen (Preiserhöhung/Preissenkung) nach Vertragsschluss

4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ameropa-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Ameropa-Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Ameropa-Reisen ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Ameropa-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist

- entweder die Änderung anzunehmen, oder
- unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, oder
- die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Ameropa-Reisen eine solche Reise angeboten hat.

Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von Ameropa-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Ameropa-Reisen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Ameropa-Reisen für die Durchführung der geänderten Pauschalreise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4.5 Preisänderungen (Preiserhöhung / Preissenkung) nach Vertragsschluss 4.5.1 Ameropa-Reisen behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.5.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Ameropa-Reisen den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.5.3 Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffern 4.5.1.a) kann Ameropa- Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Ameropa-Reisen vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von Ameropa-Reisen anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für jede beförderte Person kann Ameropa-Reisen vom Reisenden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 4.5.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 4.5.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Ameropa-Reisen verteuert hat.

4.5.4 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden zulässig.

4.5.5 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Ameropa-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von Ameropa-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Ameropa-Reisen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

4.5.6 Reisende können eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.5.1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Ameropa-Reisen führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Ameropa-Reisen zu erstatten. Ameropa-Reisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und wird den Reisenden auf dessen Verlangen nachweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5.7 Ziffer 5.6 gilt entsprechend.

 

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Stornokosten / Vertragsübertragung (Ersatzperson)

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ameropa-Reisen unter der am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt der Reisende die Reise nicht an, so verliert Ameropa-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ameropa-Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Ameropa-Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3 Ameropa-Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

5.3.1 Standard-Gebühren (gekennzeichnet mit „Ameropa Qualität“ bzw. AME):

A. Hotels, Pensionen:

bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

B. Bei Ferienwohnungen und -häusern:

bis 45 Tage vor Leistungsbeginn 20 %
ab 44. bis 35. Tag 50 %
ab 34. bis 3. Tag 80 %
ab 2. Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

5.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa:

A. Mit „Ameropa Zusatzangebot“ bzw. „AME Bett“ gekennzeichnete Angebote:

bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 45 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 65 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 75 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 85 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.

B. Disneyland Paris:

bis 7 Tage vor Reiseantritt 0 %,
ab 6. Tag bis 4. Tag 85 %
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises

C. Angebote bestehend aus Unterbringung z. B. Hotel + Ameropa-Bahnfahrkarten, mit „Ameropa Events & Highlights“ gekennzeichnete Angebote und Angebote aus dem Flyer „Top-Angebote“:

bis 31 Tage vor Reisebeginn 50 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 60 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 70 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 80 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 90 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.

D. Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen siehe weiter unten) und reine Rad- und Wandertouren:

bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %
ab 3. Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

Für folgende Bahn-Erlebnisreisen Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren (Seitenzahlen gemäß Katalog Bahn-Erlebnisreisen weltweit):

E. Rovos Rail Dar Es Salaam S. 34, Rovos Rail Tansania – Südafrika S. 35, Deccan Odyssey S. 28-29, Exklusiv Südspanien S. 22, Belmond Royal Scotsman S. 10-11, El Tren Al Andalus S. 20, El Transcantabrico Gran Lujo Nordspanien S. 24, African Explorer S. 46-47, Westkanada S. 51, Goldener Ahorn S. 52, Savoir Vivre in Ost-Kanada S. 58, Andean Explorer S. 59, Neuseeland S. 62, Shanghai-Nepal-Tibet S. 70, Seidenstraße/Usbekistan S. 75, Japan per Bahn S. 73, Schottland Kreuzfahrt S. 87, Schiffsreise Island S. 88, Mailand-Bari-Rom S. 119:

bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 91. Tag bis 42. Tag 45 %,
ab 41. Tag bis 11. Tag 80 %,
ab 10 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

F. Britannic Explorer S. 12, Venice Simplon- Orient-Express S. 14-15, Eastern & Oriental Express S. 26, Donauwalzer mit MS Se-Manon S. 124, Bahn-Wandern Korsika S. 153:

bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 43. Tag 30 %,
ab 42. Tag bis 29. Tag 60 %,
ab 28. Tag bis 3. Tag 80 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

G. Rovos Rail Pride of Africa S. 30-31:

bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 29. Tag 25 %,
ab 28. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

H. Vietnam SJourney S. 27, Japan Land des Lächelns S. 72, Südkorea S. 74:

bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %
ab 91. bis 30. Tag 30 %
ab 29. bis 15. Tag 40 %
ab 14. bis 7. Tag 60 %
ab 6. bis 3. Tag 75 %
ab 2 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises.

I. Kanada Rocky Mountaineer Gold Leaf S. 40, Kenia S. 48 Andenbahn S. 59, Indian Pacific/ The Ghan S. 64-65, Indien S. 67, Irland wie im Kino S. 80, Island S. 67, Götakanal S. 89, Skandinaviens Küsten S. 100, Spanien geführt S. 113, Von der Schweiz zur Côte d‘Azur S. 114, MS Saxonia S. 126:

bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 89. bis 50. Tag 60 %
ab 49. bis 25. Tag 75 %
ab 24 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

J. Canadian S. 54, Kanada Städte- & Naturschönheiten S. 55,

bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. bis 45. Tag 35 %, ab 44.
bis 30. Tag 60 %,
ab 29. Tag vor Anreise und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

K. Transcantábrico Gran Lujo S. 24, El Expreso de la Robla S. 19, Costa Verde Express S. 19:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. bis 30. Tag 25 %,
ab 29. bis 16. Tag 50 %,
ab 15. bis 3. Tag 80 %,
ab 2 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

L. Rovos Rail African Collage S. 32, Rovos Rail Golf Safari S. 38, Rovos Rail Eleganz & Abenteuer S. 38, Rovos Rail Southern Cross S. 36, Rovos Collection S. 38, Rovos Rail Pretoria – Victoria Falls S. 37, Blue Train S. 39, Orient Express La Dolce Vita S. 16, Kurzreisen Rocky Mountaineer S. 50, Rocky Mountaineer + Alaska Kreuzfahrt S. 56-57, Trans Canada Explorer S. 53, Neuseeland S. 62, Australien, The Ghan, Indian Pacific S. 64:

bis 91 Tage vor Reisebeginn 10 %
ab 90 bis 61 Tag 25 %
ab 60 bis 31 Tag 50 %
Ab 30 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.

M. Norwegen Postschiffroute S. 94

bis 71 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 70. bis 64. Tag 30 %,
ab 63. bis 57. Tag 45 %,
ab 56. bis 50. Tag 60 %,
ab 49. Bis 36. Tag 75 %
ab 35 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

Für folgende Bahn-Erlebnisreisen Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren (Seitenzahlen gemäß Katalog Schweiz erfahren): N. Grand Tour der Schweizer Seen S. 18, Silvester im Glacier & Bernina Express S. 131, Glacier Pullmann Express S. 42, Excellence Class - Premiumreise S. 43:

bis 25. Tag 50 %,
ab 24. bis 18. Tag 60 %,
ab 17. bis 11. Tag 70 %,
ab 10 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

Für folgende Radreisen Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren (Seitenzahlen gemäß Katalog Radreisen und Bahnwandern): O. Folgende Rad & Schiffstouren: S. 9 MS Primadonna, S. 10 MS Lisabelle, S. 11 MS Vivienne, S. 16-17 Kroatien, S. 21 MS Arkona, S. 22 De Willemstaad, S. 23 Südholland, S. 25 Holland & Belgien, S. 26 Sail & Bike:

Bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 89. bis 50. Tag 60 %
ab 49. bis 25. Tag 75 %
ab 24. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

P. Folgende Rad & Schiffstouren: S. 12 MS Manon, S. 13. MS Katharina, S. 19 Princess, S. 20 MS Casanova, S. 24 MS Normandie, S. 28-29 MS Olympia:

Bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. bis 43. Tag 30 %,
ab 42. bis 29. Tag 60 %,
ab 28. bis 3. Tag 80 %,
ab 2 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.

5.3.3 Sowohl Eintrittskarten, die als Teil einer Pauschalreise gebucht wurden als auch separat vermittelte und bestätigte Eintrittskarten (z. B. Sportveranstaltungen, City Cards wie Hamburg Cards) sind von Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Sitzplatzreservierungen bei DB Tickets sind nicht erstattungsfähig.

5.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass Ameropa-Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Ameropa-Reisen geforderte Entschädigungspauschale.

5.5 Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit Ameropa-Reisen nachweist, dass Ameropa-Reisen wesentlich höhere Aufwendungen entstanden, sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist Ameropa-Reisen berechtigt, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

5.6 Ist Ameropa-Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.

5.7 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn von Ameropa-Reisen durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Ameropa-Reisen 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Ameropa-Reisen kann der Vertragsübertragung widersprechen, sofern der Ersatzteilnehmer die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Im Übrigen haften der Ersatzteilnehmer und der ursprüngliche Reisende Ameropa-Reisen gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden angemessenen und tatsächlich anfallender Mehrkosten.

 

6. Umbuchung durch den Reisenden vor Reisebeginn

6.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unterlassener, unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.

6.2 Sofern Ameropa-Reisen auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vornimmt, werden dem Reisenden bis zum Tag 31. Tag vor Reisebeginn die Ameropa-Reisen durch die Umbuchung entstehenden Aufwendungen in Rechnung gestellt, worunter insbesondere Umbuchungs- oder Stornokosten (bei nicht-erstattbaren Tarifen) für gebuchte Flüge oder Übernachtungs- und sonstige Zielgebietsleistungen fallen. Diese entstehenden und nachweisbaren Aufwendungen werden dem Reisenden vor einer Umbuchung klar und deutlich mitgeteilt, ebenso wie ein aufgrund der Umbuchung geänderter Reisepreis aufgrund tagesaktueller Preise für die bei den Leistungsträgern Ameropa-Reisen nötigen Neubuchungen oder abweichender Saisonzeiten. Für jede erfolgte Umbuchung wird ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 28 € pro Person für den seitens Ameropa-Reisen entstandenen Arbeits- und Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Ameropa- Reisen nachzuweisen, dass Ameropa-Reisen durch die erfolgte Umbuchung nur eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung für den Aufwand verlangen darf. Wird auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vorgenommen, kann Ameropa-Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.

Dieses beträgt
– bei 5.3.2 F, J bis 60 Tage vor Reisebeginn 100 € pro Person;
– bei 5.3.2 N ist hiervon ausgeschlossen.

Die vorgenannten Entgelte gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa sowie für im Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte Eintrittskarten, sowie evtl. der vom jeweiligen Leistungsträger erhobenen Kosten für die Änderungen, welche Ameropa-Reisen gegenüber dem Reisenden im Voraus beziffern wird. Bei Flugreisen berechnet Ameropa-Reisen zuzüglich nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen ein Umbuchungsentgelt von 112 € pro Person. Es bleibt dem Reisenden in jedem Fall vorbehalten, Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass Ameropa- Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.3 Spätere Umbuchungswünsche des Reisenden als in 5.2 geregelt können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Für letzteren Fall bleibt das Recht von Ameropa-Reisen auf Erhebung eines Umbuchungsentgeltes gemäß Ziffer 5.2. unberührt.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Ameropa-Reisen ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der Ameropa-Reisen zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Gleiches gilt, wenn eine Reiseleistung nicht in Anspruch genommen werden kann, da der Reisende bestimmte Voraussetzungen (z. B. gesundheitliche Vorgaben) nicht erfüllt, obwohl Ameropa-Reisen seine diesbezüglichen vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat. Ameropa-Reisen wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Ameropa- Reisen zurückerstattet worden sind.

 

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1 Ameropa-Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Ameropa-Reisen beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Ameropa-Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) Ameropa-Reisen ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber, die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Ameropa-Reisen später als 28 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

8.2 Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Ameropa-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Ameropa-Reisen gegenüber Ameropa-Reisen geltend zu machen.

8.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt, zurück.

 

9. Kündigung durch Ameropa-Reisen aus verhaltensbedingten Gründen

9.1 Ameropa-Reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Ameropa-Reisen nachhaltig stört oder wenn der Reisende sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Ameropa-Reisen beruht.

9.2 Kündigt Ameropa-Reisen, so behält Ameropa- Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Ameropa- Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Ameropa-Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

10. Obliegenheiten des Reisenden

10.1 Reiseunterlagen

Der Reisende hat Ameropa-Reisen oder seinen Reisevermittler, über den der Reisende die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Reisende die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht oder nicht vollständig innerhalb der von Ameropa-Reisen mitgeteilten Frist erhält.

10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen

a) Wird die gebuchte Reiseleistung nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Ameropa-Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Ameropa- Reisen vor Ort (Reiseleitung, Agentur oder, wo diese nicht vorhanden ist, Hotelleitung oder Vermieter) zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Ameropa-Reisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Ameropa-Reisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Ameropa-Reisen zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Ameropa-Reisen bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird der Reisende in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von Ameropa-Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3 Fristsetzung vor Kündigung:

Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende Ameropa-Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Ameropa-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.4 Obliegenheiten bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung bei Flugbeförderung

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Ameropa-Reisen empfiehlt dem Reisenden, sich aus Nachweisgründen von der Fluggesellschaft hierüber eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Fluggesellschaften und Ameropa-Reisen können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist und zusätzlich eine schriftliche Geltendmachung eines Schadens bei Gepäckbeschädigung nicht binnen 7 Tagen bzw. bei Verspätung nicht innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung erfolgt ist.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Ameropa-Reisen, ihrem Vertreter bzw. ihrer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen, sofern der Reisende reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend machen möchte. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

 

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung von Ameropa-Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

11.2 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Ameropa-Reisen sind und im Übrigen die Vorgaben der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden. Ameropa-Reisen haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist. Die Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt.

11.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden lediglich anlässlich der Pauschalreise in Anspruch genommen werden, jedoch nicht von Ameropa-Reisen oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Unternehmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden. Für in der Pauschalreise enthaltene ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen ist seitens Ameropa- Reisen weder ein Heil- oder Kurerfolg geschuldet noch haftet Ameropa-Reisen für den (Nicht-) Eintritt eines solchen Erfolges.

 

12. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung

Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber Ameropa-Reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten reisevertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

 

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

13.1 Ameropa-Reisen informiert den Reisenden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

13.2 Steht/Stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Ameropa-Reisen verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Ameropa-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird Ameropa-Reisen den Reisenden informieren.

13.3 Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Ameropa-Reisen den Reisenden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist über den Wechsel informieren.

13.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist) ist auf den Internet-Seiten von Ameropa-Reisen oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von Ameropa-Reisen einzusehen.

 

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Ameropa-Reisen wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

14.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Ameropa-Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

14.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Ameropa-Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 

15. Reiseschutz, Versicherungen

15.1 In den Reisepreisen ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wenn Reisende nach Maßgabe von Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, ist Ameropa-Reisen berechtigt, gemäß der dortigen Grundsätze und Regelungen eine angemessene Entschädigung vom Reisenden zu verlangen. Ameropa-Reisen empfiehlt dem Reisenden deshalb die Ameropa Reiserücktrittskosten-Versicherung der HanseMerkur Reiseversicherung AG, die gemäß den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG und abzüglich eines möglichen Selbstbehaltes für abgesicherte Fälle die Stornokosten übernehmen kann.

15.2. Außerdem wird der Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, bei Pauschalreisen mit Auslandsbezug einer Auslandskranken-Versicherung sowie einer Reiseabbruch-Versicherung dringend empfohlen.

 

16. Datenschutz

16.1 Personenbezogene Daten des Reisenden werden von Ameropa-Reisen für die Vertragsdurchführung und die damit verbundenen Zwecke entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung der Daten des Reisenden an unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Eine Übermittlung an beteiligte Leistungsträger, die dem Reisenden gegenüber die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen, ist für die Leistungserbringung erforderlich. Soweit Reiseleistungen außerhalb der EU erbracht werden, findet deshalb auch eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU statt, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Für die Datenverarbeitung können teilweise Auftragnehmer eingesetzt werden, die vertraglich verpflichtet sind gemäß Art. 28 DSGVO. Die ausführlichen Hinweise zum Datenschutz und zur Verarbeitung und Speicherung der Daten des Reisenden sowie dessen Rechten als Betroffener (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) finden sich auch in der Ameropa-Reisen Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter https://www.ameropa.de/allgemeines/datenschutz oder bei Ameropa-Reisen im Büro einsehbar ist oder die Ameropa-Reisen dem Reisenden gerne nach Aufforderung übersenden.

16.2 Die Vorschriften der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes finden Anwendung.

 

17. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

17.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen zu erbringen sind.

17.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

17.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Reisenden aus § 651i BGB unberührt.

 

18. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung;

18.1 Ameropa-Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Ameropa-Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Ameropa-Reisen verpflichtend würde, informiert Ameropa-Reisen die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

18.2 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Ameropa-Reisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können Ameropa-Reisen ausschließlich am Sitz von Ameropa-Reisen verklagen.

18.3 Für Klagen von Ameropa-Reisen gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Ameropa-Reisen vereinbart.

18.4 Die vorstehenden Bestimmungen 18.2 und 18.3 gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf dem Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und Ameropa-Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

Leistungsverantwortlicher Reiseveranstalter ist:

Ameropa-Reisen GmbH
Siemensstraße 27
61352 Bad Homburg v. d. H.
Telefon: +49 (0) 6172 109 0
E-Mail: info@ameropa.de

 

 

Allgemeine Reiseinformationen der Ameropa-Reisen GmbH
(Stand Januar 2026)

 

An- und Abreise

Sofern in der Objektbeschreibung nicht anders angegeben, können Sie täglich an- und abreisen. Die Anreise in Hotels sollte zwischen 15 und 18 Uhr erfolgen, da die Zimmer generell erst nach 14 bis 15 Uhr bezugsfertig sind. Erreichen Sie am vorgesehenen Ankunftstag Ihr Reiseziel nicht oder erst nach 18 Uhr, dann informieren Sie bitte unbedingt die Hotelleitung - die Telefonnummer finden Sie bei Ihren Reiseunterlagen. Es ist international üblich, das Zimmer am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr freigegeben werden, in Deutschland meistens bis 10 Uhr. Die meisten Hotels bieten die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abreise das Gepäck kostenlos, aber ohne Gewähr im Hotel zu deponieren. Bei Buchung mit Halbpension, Vollpension oder All inclusive beginnt die Verpflegungsleistung mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag. Bei Ferienanlagen, -wohnungen und -häusern ist die Anreise, sofern nicht anders angegeben, zwischen 16 und 18 Uhr möglich. Die Abreise muss normalerweise bis 10 Uhr erfolgen. Abweichende Zeiten nur nach vorheriger Absprache. Nähere Informationen erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.

 

Eingeschränkte Mobilität

Unsere Reisen sind nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, sofern dies nicht ausdrücklich in der jeweiligen Reiseausschreibung genannt ist.

 

Sparangebote

Sparangebote, wie zum Beispiel 3=2 (3 Übernachtungen zum Preis von 2 Übernachtungen), finden Sie in vielen Orten. Die Angebote sind teilweise nur zu bestimmten Zeiten oder Anreisetagen gültig. Grundsätzlich gelten die Angebote nur bei Aufenthalt innerhalb des genannten Zeitraums. Sofern nicht anders angegeben, sind Sparangebote nicht kumulierbar. Bei saison- und/oder wochentagüberschneidenden Angeboten wird die Ermäßigung auf Basis der günstigeren Saisonzeit gewährt. In einigen Fällen (siehe Angebot) muss die Kurtaxe, das Frühstück oder die Halbpension des Gratistages vor Ort gezahlt werden.

 

Besonderheiten zu bestimmten Terminen

Zu bestimmten Terminen (zum Beispiel zu Feiertagen, Messen, Großveranstaltungen) kann es zu Preiserhöhungen, Einschränkungen bei Sparangeboten und/oder einer höheren Mindestaufenthaltsdauer kommen. Auch wenn wir aufgrund starker Nachfrage Kontingente nachkaufen, kann es zu abweichenden Preisen kommen. Den genauen Reisepreis und weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Buchungsstelle

 

Kinderpreise, -ermäßigungen

Wenn Sie mit Ihren Kindern reisen, bieten wir Ihnen eine Reihe von Vergünstigungen. Sie beziehen sich auf das Alter der Kinder bei Reisebeginn und die Unterbringung in einem Zusatzbett. Wünschen Sie ein Kinder- oder Babybett, so sind, unabhängig von der gewährten Ermäßigung, dafür anfallende Kosten vor Ort zu zahlen. Bitte geben Sie bei der Buchung das Alter Ihrer Kinder am Reisetag an. Die Ermäßigungen für den Aufenthalt finden Sie beim Hotel in der Preistabelle; sie gelten für ein Zustellbett, wenn ein Kind das Doppelzimmer mit zwei Erwachsenen teilt. Wenn Kinder auf Basis Übernachtung/Frühstück oder Halbpension kostenfrei reisen oder wenn sie Ermäßigungen erhalten, hat der Hotelier das Recht, ihnen spezielle Kinderportionen oder -menüs zu reichen. In einigen Fällen muss vor Ort die Kurtaxe gezahlt werden, auch wenn die Unterkunft und Verpflegung für die 3. und 4. Person frei sind.

 

Für Kinder gilt in Frankreich

Kinder unter 6 Jahren sind in Etagenbetten nicht erlaubt. In Baby-/Kinderclubs benötigen Kinder unter 6 Jahren einen Impfpass mit einem Nachweis über Tuberkuloseimpfung.

 

Kaution

Viele Hotels verlangen bei der Ankunft eine Kaution in Form eines Kreditkartenabzuges oder in bar für Leistungen, die im Reisepreis nicht enthalten sind, wie z. B. für die Minibar oder die Telefongebühren. Für Ferienwohnungen und -häuser müssen Sie bei Ankunft eine Kaution hinterlegen. Wie hoch die vor Ort zu hinterlegende Kaution ist, entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Diese wird bei der Abreise, nach durchgeführter Kontrolle, unter Abzug eventueller Kosten im Schadensfall erstattet. Ist eine umfassende Kontrolle durch den Vermieter bei Ihrer Abreise nicht möglich, kann er Ihnen die Kaution als Verrechnungsscheck oder in bar per Post nachschicken. Wenn Sie die Endreinigung selbst durchführen, kann es vorkommen, dass Sie trotz erfolgter Reinigung einen bestimmten Betrag zahlen müssen, weil der Vermieter der Auffassung ist, die Reinigung sei nicht gründlich erfolgt. In solchen Fällen lehnen wir jede Verantwortung ab, was diese Wahrnehmung bezüglich Sauberkeit betrifft. Die Kaution kann auch abweichend von der Katalogausschreibung kurzfristig vom Vermieter erhöht oder eingeführt werden.

 

Informationen zur Unterkunft

Hotels und Ferienwohnungen

Grundsätzlich sind alle in diesem Katalog dargestellten Hotels und Ferienwohnungen gemäß den örtlichen Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe zugelassen. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, bewerten wir die Hotels und Ferienwohnungen nach unseren eigenen Maßstäben:

AAAAA Luxushotels und Ferienwohnungen mit exklusiver Ausstattung für hohe Ansprüche;

AAAA Hotels und Ferienwohnungen der gehobenen Mittelklasse

AAA Mittelklasse-Hotels und -Ferienwohnungen

AA Einfache, zweckmäßig eingerichtete Mittelklasse-Hotels und -Ferienwohnungen

A Sehr einfach ausgestattete Häuser

Superior kennzeichnet Häuser, die über dem Durchschnitt der jeweiligen Einstufung liegen.

Wenn nicht anders dargestellt, handelt es sich bei den Zimmern um Standardzimmer und bei den Zimmerbildern um Wohnbeispiele. Bitte beachten Sie auch, dass die offiziellen Klassifizierungsrichtlinien von Land zu Land unterschiedlich sind und in etlichen Ländern, u. a. auch in Deutschland, keine Mindestgröße für die Zimmer vorgeben. So können im Vergleich zu deutschen Hotels die Zimmer häufig kleiner sein. Aufgrund der dichten Bebauung und des Alters der Gebäude gilt dies insbesondere in Großstädten wie z. B. Paris und Amsterdam. Zudem kann die Zimmerausstattung abweichen. Unter anderem können zum Beispiel die Betten weicher sowie schmaler und kürzer sein. Aber auch in Deutschland ist es nicht unüblich, dass Sie Doppelzimmer mit einem französischen Bett mit einer Breite von 140-160 cm vorfinden oder die Zimmer mit zwei getrennten Betten ausgestattet sind. In Hotels der unteren und mittleren Kategorie gibt es oft keine Kleiderschränke, sondern lediglich offene Regale und Garderoben. In einigen Ländern wie zum Beispiel in Frankreich, Italien und Tschechien hat das Frühstück nicht einen so hohen Stellenwert. Es ist deshalb einfacher, als es das sonst bei uns übliche Kontinentalfrühstück vorsieht und auch die Frühstücksbuffets sind nicht mit denen im deutschsprachigen Raum vergleichbar.

 

Ferienwohnungen, -häuser und -anlagen

sind teilweise nicht klassifiziert. Wenn nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich bei den Abbildungen der Häuser und Wohnungen um Beispiele. Ferienwohnungen und -häuser dürfen maximal nur mit der in der Reisebestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden. Kinder werden unabhängig vom Alter als vollwertige Personen gezählt (Ausnahme: Eine Überbelegung für Babys und Kleinkinder ist ausdrücklich in der Beschreibung erwähnt). Wir bitten Sie, bei Buchung immer die genaue Personenzahl anzumelden und uns Änderungen mitzuteilen. Sind Sie bei Ankunft mehr Personen als auf dem Voucher angegeben, kann Ihnen die Aufnahme verweigert oder ein Aufpreis berechnet werden. Die Angaben zur Grundstücks-, Wohnungs-, Hausgröße sind als ungefähre Anhaltspunkte zu verstehen. Die Berechnung erfolgt aufgrund der Außenmaße. Aus diesem Grund sind Abweichungen möglich. Die Zimmer in den oberen Etagen verfügen oft über Dachschrägen. Die Grundstücke - oft naturbelassen - sind nicht immer mit Zäunen oder Hecken abgetrennt, so dass die Grundstücksgrenzen nicht immer zu erkennen sind. Bitte bedenken Sie, dass Sie die Ferienwohnungen und -häuser nicht mit Ihrem Zuhause vergleichen und diese in anderen Ländern von unserem Standard abweichen können. Die Möblierung ist in der Regel zweckmäßig und nach dem Geschmack der Besitzer. Es können Treppen erheblich steiler, Balkon und Treppengeländer niedriger sein und Fenster sowie Türen andere Maße haben. Oftmals wird auch kein Estrich verwendet, der Schall- und Wärmeschutz nicht in einem Ihnen aus Ihrem privaten Umfeld bekannten Umfang beachtet und die Außen- und Innenwände sind relativ dünn. Die Zimmer können kleiner ausfallen als gewohnt und nur mit dem Notwendigsten ausgestattet sein. Details sind der jeweiligen Angebots- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Betten sind oft weicher, kürzer, schmaler und mit dünnerer Matratzenauflage (z. T. auch einfache Metallgestelle mit Auflage). Doppelbetten (z. T. franz. Betten) und Doppelschlafcouchen können nur 120-140 cm breit sein. Es ist auch möglich, dass die Betten getrennt (auseinander bzw. hintereinander) aufgestellt sind. Bitte gehen Sie davon aus, dass in den Zimmern nicht so viel Stauraum und Ablagen zur Verfügung stehen; nicht in jedem Zimmer gibt es einen Schrank. Es kann auch sein, dass Sie anstelle eines Kleiderschranks eine offene Ablage (teilweise mit Vorhang) vorfinden. Auch wenn der Wohn-/Essraum tagsüber für den Aufenthalt gedacht ist, so muss nicht immer eine Sofaecke vorhanden sein. Ggf. stehen auch weniger Sessel zur Verfügung als Personen angemeldet werden können. Die Grundausstattung in der Küche/Kochnische werden Sie sicher auch nicht mit Ihrem eigenen Haushalt vergleichen können. Zu dieser gehören in der Regel Spüle, Kühlschrank und 1 Kochgelegenheit. Weitere Ausstattungen wie Mikrowelle, Backofen, Geschirrspülmaschine, Dunstabzugshaube etc. sind bei der jeweiligen Beschreibung gesondert erwähnt. Bade-/Toilettenräume, Duschen und Handwaschbecken sind oft verhältnismäßig klein. Die Sanitäreinrichtungen sind häufig einfacherer Art. Nicht in allen Badezimmern sind Steckdosen vorhanden. Die in den Wohnungen vorhandenen Warmwasserboiler verfügen nicht immer über eine der Bewohnerzahl entsprechende Kapazität, sodass es zwischenzeitlich zu Aufheizphasen kommen kann. Verfügt das gebuchte Zimmer, die Wohnung oder das Haus über einen Balkon, Garten oder Terrasse, so bedeutet dies nicht unbedingt, dass auch entsprechendes Mobiliar vorhanden ist. Aber selbst wenn laut Ausschreibung Garten-, Terrassen- oder Balkonmöbel vorhanden sind, steht nicht unbedingt ein sowie für jede Person ein Stuhl zur Verfügung.

 

Haustiere

Sie dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis der Leistungsträger (Vermieter u. s. w.) mitgebracht werden. Haustiere müssen auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Größe und Art (Listenhunde sind generell nicht erlaubt) bei der Buchung angemeldet werden. Die Kosten, die nicht das Futter etc. beinhalten, sind vor Ort zu zahlen. Tiere dürfen nicht zur Belästigung anderer Gäste führen. Es kann auch sein, dass sie nicht in alle Bereiche der Anlage, des Hotels etc. (z. B. Restaurant) mitgenommen werden dürfen.

 

Zusatzbett (zusätzliche Unterbringung)

Hierbei kann es sich um eine Couch, eine Liege, einen Schlafsessel etc. handeln, die zusätzlich in der gebuchten Wohnung, dem Zimmer usw. aufgestellt werden. Diese können schmaler und kürzer sein als ein übliches Bett. Es muss mit Einschränkungen betreffend der zur Verfügung stehenden Schrank- und Wohnfläche gerechnet werden.

 

 

Weitere Hinweise

 

Datumsangaben

Der 1. Reisetag ist stets der Anreisetag, an dem die Anreise angetreten wird. Sind bei Rundreisen Datumsangaben in der Form „2. Reisetag“ oder ähnlich angegeben, so ist damit der Tag bezeichnet, der auf den Tag, an dem die Anreise erfolgte oder begonnen wurde, folgt. Beispiel: Erfolgt die Anreise am 1. August, ist mit „2. Reisetag“ der 2. August bezeichnet.

 

Freizeiteinrichtungen

Sauna, Schwimmbäder, Fitnessräume u. ä. stehen generell nicht rund um die Uhr zur Verfügung.

 

Nebensaison

In der Nebensaison können in Ihrem Zielgebiet vereinzelt Geschäfte, Liftanlagen, Sporteinrichtungen und Gaststätten geschlossen sein. Ebenso ist es möglich, dass bestimmte Aktivitäten und Abendveranstaltungen nur bei ausreichender Teilnehmerzahl stattfinden.

 

Ärztliche Versorgung

Da die Behandlungskosten in den meisten Fällen sofort beglichen werden müssen und die Aufnahme in ein Krankenhaus oftmals nur gegen Vorkasse erfolgt, ist neben der Mitnahme einer Kreditkarte eine Zusatzversicherung bzw. eine Erweiterung der bestehenden Krankenversicherung empfehlenswert.

 

Fluggepäck

Anzahl und Gewicht der Gepäckstücke auf Flügen sind begrenzt. Mit Ihrem Flugschein erhalten Sie Informationen über die Bestimmungen der einzelnen Fluggesellschaften. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, strapazierfähige Koffer mit Adressanhängern zu nutzen. Auf Grund von Sicherheitsbestimmungen kann es zu Inspektionen bei bereits aufgegebenen Gepäckstücken kommen.

 

Gesundheitsvorsorge

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reise- medizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

 

Kleintiere und Insekten

... gibt es überall - sie machen leider keinen großen Bogen um Ihr Quartier, genauso wenig wie freilaufende Katzen oder Hunde.

 

Zahlungsmittel/Kreditkarten

Als Zahlungsmittel haben sich EURO und US-Dollar in kleinen Noten sowie Reiseschecks in EURO und US-Dollar bewährt. Gängige Kreditkarten werden in den meisten großen Hotels und Geschäften akzeptiert. Wir empfehlen die Mitnahme von Kreditkarten. Sie sind das wichtigste Zahlungsmittel. Nicht nur zum Zweck der bargeldlosen Zahlung erweist sich eine Kreditkarte als sinnvoll, auch zur Hinterlegung beim Check-in in Hotels oder auch im Notfall für eine ärztliche Versorgung.

 

Rauchen

In nahezu allen angebotenen Ländern herrscht Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Restaurants und Cafés. In Zügen und Flugzeugen ist das Rauchen in der Regel verboten.

 

Strände

Die Bezeichnung „Strand“ bedeutet nicht unbedingt einen sandigen Badestrand. Sie wird vielmehr für alle Meeresküsten, See- und Flussufer etc. verwandt. Bei den angegebenen Stränden kann es sich teilweise um Naturstrände (keine Bewachung und keine regelmäßige Säuberung) oder auch um kostenpflichtige Strände handeln. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme von Haustieren an die Strände und Pools nicht überall erlaubt ist. An Naturstränden (Stein, Gras, Schilf o. ä.) ist das Baden meistens auch möglich, teilweise allerdings nur über Badebrücken. Bedauerlicherweise lassen sich Auswirkungen der Umweltverschmutzung nicht immer vermeiden. Gelegentlich können im Mittelmeerraum auch Algen oder Quallen auftreten. Es können daher lokale, befristete Badeverbote ausgesprochen werden.

 

Swimmingpool

Die angebotenen Swimmingpools liegen im Freien sind meist von etwa Mitte Juni bis Mitte September geöffnet. In einigen Anlagen ist in der Mittagszeit die Benutzung des Schwimmbades nicht oder nur eingeschränkt möglich. In Italien ist teilweise auch die Benutzung einer Badekappe vorgeschrieben.

Konkrete Details dazu entnehmen Sie bitte ihrer Angebots- und Leistungsbeschreibung.

 

Ortsbeschreibungen und Entfernungsangaben

Diese Informationen dienen der groben Orientierung. Bei den Entfernungsangaben handelt es sich um ungefähre Werte.

 

Kurtaxe, City Tax

In manchen Urlaubsorten/Städten fällt eine Kurtaxe/ City Tax o. ä. an, die ggfs. in der Unterkunft direkt zu entrichten ist. Bei einigen Urlaubsorten/ Städten ist diese bereits im Reisepreis enthalten.

Näheres siehe bei der jeweiligen Unterkunftsbeschreibung. Aufgrund von Änderungen der lokalen Vorschriften kann die Höhe der oben genannten Abgabe variieren.

 

Sonderwünsche

Jegliche Sonderwünsche können nur unverbindlich weitergeleitet werden und werden nur dann Vertragsinhalt, sofern wir Ihnen die Erfüllung des Sonderwunsches ausdrücklich bestätigt haben (z. B. in Ihrer Reisebestätigung).

 

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen sind nur mit einem Hotelaufenthalt im jeweiligen Zielort buchbar bzw. an das Hotel gekoppelt. Musicalveranstalter behalten sich Teil-/Ganzhausverkäufe vor. Für alle Zusatzleistungen gilt seitens der Leistungsträger „Änderungen vorbehalten“. Soweit nicht anders angegeben, werden Zusatzleistungen wie Stadtführungen etc. als Teil einer Gruppe erbracht.

- Bregenzer Festspiele:
Die Eintrittskarten sind nur für die Aufführung auf der Seebühne gültig. Die Bregenzer Festspiele sind bemüht, die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung auf der Seebühne abzuhalten und weisen darauf hin, dass gegebenenfalls auch bei Regen auf der Seebühne gespielt wird bzw. es zur Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen kann (warme und regenfeste Kleidung empfohlen, keine Regenschirme). Eine Absage erfolgt generell erst bei Spielbeginn. Wenn die Aufführung im Festspielhaus stattfindet oder nach weniger als 60 Minuten Spielzeit ins Haus verlegt werden muss, kann die Seekarte erstattet werden. Eine Erstattung der Hotelkosten ist bei einem witterungsbedingten Ausfall der Vorstellung nicht möglich.

- Alles zu seiner Zeit:
Jede Jahreszeit hat ihre Besonderheit. So ist St. Moritz aufgrund der natürlichen Umstände (Übergang Winter - Frühjahr) von Mitte April bis Mitte Juni wenig belebt. Viele Geschäfte sind geschlossen und Ihre möglichen Aktivitäten sind hier und in anderen Bergdörfern eingeschränkt. Das Gleiche gilt für den Betrieb einiger Bergbahnen. Doch auch in dieser Zeit kann ein Aufenthalt z. B. in St. Moritz reizvoll sein.

- Schweizer Bahnen:
Rauchfrei: In den öffentlichen Verkehrsmitteln und in allen geschlossenen Bahnhöfen darf nicht geraucht werden.

- Platzreservierungen
sind im Glacier und Bernina Express obligatorisch und in unseren Pauschalpreisen enthalten. Für einige Zugfahrten, wie z. B. mit dem BLS RegioExpress ist keine Platzreservierung möglich. Sitzplatzwünsche nehmen wir gerne entgegen, diese können aber nicht garantiert werden. Ihre Sitzplätze innerhalb Deutschlands und der Schweiz können wir 6 Monate vor Reisebeginn verbindlich reservieren. Gewünschte Reiseverbindungen berücksichtigen wir, sofern wir diese bis 6 Monate vor Reisebeginn erhalten. Falls uns keine Verbindung vorliegt, reservieren wir die, nach unserem Ermessen bestmögliche Reiseverbindung.

 

Fahrausweise:

- Das Tailor Made Ticket ist speziell für die jeweilige Rundreise ausgewählt und deckt eine bestimmte Anzahl von Strecken ab. Neben diesen Freifahrten können Sie weitere Fahrkarten mit einer Ermäßigung bis 50 % auf den Fahrpreis erwerben.

Der Swiss Travel Pass bietet Ihnen die Möglichkeit an z. B. 3, 4, 8 oder 15 aufeinanderfolgenden Tagen kreuz und quer in der Schweiz Bahn zu fahren.

Der Swiss Travel Pass Flex: Sie fahren an z. B. 3, 4, 8 oder 15 Tagen innerhalb eines Monats unbeschränkt auf dem Streckennetz der Schweizer Bahn. Mit dem Swiss Travel Pass/Swiss Travel Pass Flex können die Postautobusse und fahrplanmäßigen Schiffe kostenlos genutzt werden. Bei einigen Berg- und Privatbahnen erhalten Sie gegen Vorlage der Fahrausweise eine Ermäßigung bis 50 % auf den Fahrpreis. Darüber hinaus erhält man bei beiden Pässen freien Eintritt in mehr als 500 Museen und die uneingeschränkte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in mehr als 90 Städten.

Kinderermäßigung: Für Kinder bis einschl. 14 Jahren gilt eine Ermäßigung von 25 % (bei Pkw- Anreise) bzw. 40 % (bei Bahn-Anreise) auf den Pauschalpreis, wenn sie das Doppelzimmer (RZ/ VZ) mit 2 Erwachsenen teilen. Aufgrund der Bestimmungen der Swiss Family Card ist eine Begleitung durch die Eltern/Großeltern (mit einem gültigen Swiss Travel System- Fahrausweis) erforderlich, um die Ermäßigung für die Kinder/Enkelkinder geltend zu machen. Wir behalten uns bei einigen Reisen eine individuelle Regelung vor.

- Besonderheit Schweizer Express-Züge im Winter: Während der Wintersaison (Fahrplan gültig bis 6.4.2026) ist eine Fahrt mit dem Glacier Express nur von St. Moritz nach Zermatt ohne Umstieg möglich. Dabei stehen täglich Panoramawagen (1. und 2. Klasse) zur Verfügung. Kunden, die ab Davos reisen, müssen in Filisur bzw. in Chur einmal umsteigen. Eine Sitzplatzreservierung im Bernina Express von St. Moritz nach Tirano (oder umgekehrt) ist im Winter nur mit Umstieg und ab Pontresina möglich.

 

Sprache und Mentalität

Aufgrund der Mentalitäten und Lebensgewohnheiten in anderen Ländern können nicht immer Vergleiche mit unseren Verhältnissen angestellt werden. Es wird auch nicht überall deutsch gesprochen. So kann z. B. die angebotene Animation in der Landessprache und eventuell in einer weiteren Fremdsprache erfolgen. Dies trifft auch auf die Speisekarten sowie das Personal zu. Sofern die Nutzung anderer touristischer Leistungen von einer wirksamen mündlichen Kommunikation abhängt, informieren wir Sie über die Sprache, in der diese Leistungen erbracht werden.



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