Allgemeine Geschäftsbedingungen vtours international – MTCH AG |
Oktober 2023 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vtours international - MTCH AG
1. Geltungsbereich 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der vtours international - MTCH AG, als Veranstalter von Pauschal- und anderen Reisedienstleistungen und/oder Erbringer ausschließlich von Leistungen eines Hotels (z.B. die Beherbergung), und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages und/oder Vertrages über die Leistungen eines Hotels (Beherbergungsvertrag) anbietet, sowie den Reisenden bzw. Gästen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Reisevertrag und/oder Beherbergungsvertrag gehen diesen AGB vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) und/oder Buchung bzw. Reservierung ausschließlich einer Hotelleistung (Ziffer 21.) erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren. 1.2. Mit der persönlichen Anrede (z.B. „Sie“, Ihnen“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages und/oder Vertrages über die Leistungen eines Hotels (Beherbergungsvertrag) anbietet. 1.3. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die vtours international - MTCH AG bezeichnet. 1.4. Reisender im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. 1.5. Gast im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wer aufgrund des Beherbergungsvertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Beherbergungsvertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. 1.6. Sofern Sie und die Reisenden und/oder der Gast nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden und/oder der Gast für die nach dem Reisevertrag und/oder Beherbergungsvertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch. 1.7. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Beherbergungsvertrages. 1.8. Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurden Ihnen von uns vor Abgabe Ihrer auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt. Für Pauschalreisen gelten ausschließlich die nachfolgenden Ziffern 2. - 20. dieser AGB. Für alle sonstigen Reiseleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Ziffern 21. - 36. dieser AGB.
2. Abschluss des Reisevertrages 2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits - auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen - stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben. 2.2. Mit Buchung der Reiseleistungen bieten Sie uns den Abschluss eines Pauschalreisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein von Ihnen gegenüber uns abgegebenes Angebot ist für Sie bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Tagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form. 2.3. Wir übersenden Ihnen und/oder den Reisenden bei oder nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung/Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Vertragsabschluss maßgeblichen, geltenden, aktuellen Reiseausschreibungen von uns und der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung. 2.4. Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistungen durch uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Pauschalreisevertrages, wie er sich aus den für den Vertragsschluss maßgeblichen, geltenden aktuellen Reiseausschreibungen von uns für den Reisezeitraum und dem Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung ergibt, abändern, und/oder über die Reisebeschreibung von uns bzw. die in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen. 2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch uns zustande. Sie bedarf, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln. 2.6. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Antritt der Reise erklären. 2.7. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss: 2.7.1. Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. 2.7.2. Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. 2.7.3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. 2.7.4. Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. 2.7.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an. 2.7.6. Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). 2.7.7. Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages. Der Vertrag kommt durch unsere Annahmeerklärung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln. 2.7.8. Erfolgt die Annahmeerklärung/Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung durch entsprechende unmittelbare Darstellung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Annahmeerklärung/Reisebestätigung ohne Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten oder es wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss von uns eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermittelt. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
3. Leistungen/Preise Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Vollendet ein Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Reiseanmeldung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
4. Leistungsänderungen vor Reisebeginn 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern 4.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder der Abweichung einer Ihrer Vorgaben, die Gegenstand des Reisevertrages geworden sind, oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag verlangen, wenn
5. Kundengeldabsicherung Ihre Zahlungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein) als Nachweis. Ferner werden wir Ihnen die Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in gesetzlich vorgeschriebener Form mitteilen.
6. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Bezahlung 6.1. Aufgrund des Reisevertrages sind Sie verpflichtet, die im Rahmen des Reisevertrages vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7) zu entrichten. 6.2. Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 8) werden Ihnen vor Abgabe Ihres Angebots auf Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.
7. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Anzahlung, Restzahlung, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt wegen Verzug 7.1. Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten. Sie beträgt bei Flugreisen 35% und bei eigener Anreise, Bahn- oder Busanreise 20%, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für unsere attraktiven Urlaubsangebote nutzen wir auch Sonderkonditionen von Fluganbietern, die unmittelbar bei Buchung beim Fluganbieter vollständig bezahlt werden müssen. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten wie in Ziffer 5. dargestellt erfüllt haben. 7.2. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten wie in Ziffer 5. dargestellt erfüllt haben. 7.3. Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten wie in Ziffer 5. dargestellt erfüllt haben. 7.4. Die Gebühren im Falle eines Reiserücktritts (vgl. Ziff. 10) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziff. 11) werden jeweils sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten. 7.5. Die Prämie für eine eventuell vermittelte Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten. 7.6. Wir sind berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, mithin also der vollständigen Zahlung von Vorauszahlung und Restzahlung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistungen zu verweigern. 7.7. Sie kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. 7.8. Sie kommen in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Textform Zahlung leisten. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn Sie in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wurden. Sie kommen ferner in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie die Zahlung verweigern. Die Erklärung der Zahlungsverweigerung kann auch konkludent erfolgen, z.B. durch Nichteinlösung einer Lastschrift oder Kreditkartenbelastung oder durch Rücklastschrift. 7.9. Wir sind berechtigt, für jede nach Verzugseintritt erfolgende Mahnung eine pauschale Mahngebühr von € 5,-- zu erheben. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass uns wesentlich geringere oder gar keine Kosten entstanden sind. 7.10. Wenn die Anzahlung, die Restzahlung oder der Reisepreis auch nach Inverzugsetzung oder spätestens bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen (vgl. Ziffern 10.2. bis 10.4.), es sei denn, es liegt bereits zu diesem Zeitpunkt ein Sie zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 7.11. Vor Eingang des Geldes werden keine Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.
8. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Zahlungsarten Abhängig vom Buchungsweg gelten für die nachfolgend benannten Zahlungsarten die dort benannten Bedingungen:
9. Aufrechnung Sie und/oder der Gast sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehenden, von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
10. Rücktritt durch den Reisegast 10.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt in Textform erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. 10.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. 10.3. Zur Vereinfachung haben wir unseren Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Abhängigkeit von dem verbleibenden Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn wie folgt pauschaliert: Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. 10.4. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Von dem Vorliegen von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist auszugehen, wenn diese nicht der Kontrolle derjenigen Partei unterliegen, die sich auf diese beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 10.5. Im Falle eines Rücktritts sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben.
11. Umbuchungen, Vertragsübertragungen 11.1. Umbuchungen bei Reisen mit Flug: Änderungen auf Ihren Wunsch in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel und die Beförderungsart sowie die Abflughäfen sind nach Vertragsschluss nicht mehr möglich. Hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps können Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR je Reisenden (jedoch maximal 50 EUR pro Buchung) berechnet. Die genauen Kosten für die Umbuchung erfragen Sie bitte vorab bei uns. 11.2. Umbuchungen bei Reisen ohne Flug: Änderungen auf Ihren Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, sind bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei einer Umbuchung werden die effektiv entstehenden Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR je Reisenden (jedoch maximal 50 EUR pro Buchung) erhoben. Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt, sind unabhängig von der Art der Reise, nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. 11.3. Vertragsübertragung: Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
12. Rücktritt durch den Reiseveranstalter 12.1. Sofern wir bei einer Reiseausschreibung, spätestens bevor Sie eine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgeben, auf eine Mindestteilnehmerzahl und eine Frist bis zu der unser Rücktritt möglich ist hinweisen, können wir, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen der Ihnen mitgeteilten Frist, die Vertragsgegenstand geworden ist, vor Reiseantritt, vom Reisevertrag zurücktreten. Folgende Fristen dürfen nicht unterschritten werden: 12.2. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, äußerer Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können wir durch unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erfolgende Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten. Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen. 12.3. Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer vom Reisevertrag zurück, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten.
13. Haftung des Reiseveranstalters 13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, 13.2. Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. 13.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. 13.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten. 13.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe 13.6. Wir haften nicht für Leistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
14. Mängelanzeige Sie bzw. die Reisenden sind dazu verpflichtet, uns einen etwaig auftretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die von uns bezeichnete Stelle. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Reisebestätigung. Sofern Sie uns entgegen dieser Ziffer einen etwaigen Reisemangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigen und wir daher Ihrer Beschwerde nicht abhelfen konnten, haben Sie keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz uns gegenüber.
15. Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen diesen unter: customerservice@vtours-international.com Wir nehmen nicht an dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung teil. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischem Rechtsverkehr geschlossen wurden auf die europäische Online-Streibeilegungsplattform https://ec.europa.eu/info/index_de/ hin.
16. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, sowie die ungefähren Fristen der Erlangung von Visas sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Soweit mit Ihnen nicht ausdrücklich vereinbart, sind für die Einhaltung dieser Pass- und Visumserfordernisse sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten und aller weiteren für die Durchführung der Reise geltenden gesetzlichen Vorschriften die Reisenden selbst verantwortlich. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haften wir nicht.
17. Reiserücktrittskosten-Versicherung Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
18. Ausführende Fluggesellschaft Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw.durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.
19. Datenschutz Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogenen Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen.
20. Schlussbestimmungen 20.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Sitz von uns, Glattbrugg. 20.2. Gerichtsstand ist - sofern Sie und /oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben - Frankfurt am Main. 20.3. Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist. 20.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertrages oder Teile derselben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt.
21. Abschluss des Beherbergungsvertrags 21.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Beherbergungs- und/oder sonstigen Hotelleistungen unsererseits - auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen - stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben. 21.2. Mit Buchung bzw. Reservierung einer Hotelleistung bieten Sie uns den Abschluss eines Beherbergungsvertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein von Ihnen gegenüber uns abgegebenes Angebot ist für Sie bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Tagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form. 21.3. Wir übersenden Ihnen und/oder dem Gast bei oder nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung/Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Aufenthaltszeitraum geltenden aktuellen Hotelbeschreibung von uns und der Inhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung. 21.4. Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistungen durch uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Beherbergungsvertrages, wie er sich aus der für den Aufenthaltszeitraum geltenden aktuellen Hotelbeschreibung von uns und dem Inhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ergibt, abändern, und/oder über die Hotelbeschreibung von uns bzw. die in der Buchungsbestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen. 21.5. Soweit Sie und/oder der Gast vor Ort im Hotel Leistungen buchen oder in Anspruch nehmen, welche nach dem Beherbergungsvertrag nicht geschuldet sind, kommt über diese Leistungen ein Vertrag direkt mit dem Hotelier oder lokalen Anbieter, nicht mit uns, zustande. Derartige Leistungen sind nicht Gegenstand des Beherbergungsvertrages mit uns. 21.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch uns zustande. Sie bedarf, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln. 21.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Beherbergungs- und/oder sonstigen Hotelleistungen erklären. 21.8. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss: 21.8.1. Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. 21.8.2. Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. 21.8.3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. 21.8.4. Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. 21.8.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an. 21.8.6. Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). 21.8.7. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Beherbergungsvertrages. Der Vertrag kommt durch unsere Buchungsbestätigung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt, keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln. 21.9. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung durch entsprechende unmittelbare Darstellung am Bildschirm, so kommt der Berherberungsvertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung ohne Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten oder es wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss von uns eine Buchungsbestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermittelt. Die Verbindlichkeit des Beherbergungsvertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
22. Vertragspflichten von uns 22.1. Aufgrund des Beherbergungsvertrages sind wir verpflichtet, dem Gast für den in dem Beherbergungsvertrag bezeichneten Zeitraum (Aufenthaltszeitraum) ein Zimmer der in dem Beherbergungsvertrag bezeichneten Zimmerkategorie oder einer besseren Zimmerkategorie in dem in dem Beherbergungsvertrag bezeichneten Hotel zu reservieren und zur Verfügung zu stellen. Sofern in dem Beherbergungsvertrag vereinbart, sind wir darüber hinaus verpflichtet, dem Gast die weiteren ausdrücklich in dem Beherbergungsvertrag bezeichneten Hotelleistungen in dem in dem Beherbergungsvertrag bezeichneten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Das Nähere bestimmen Ziffern 27. und 28. sowie die Hausordnung des Hotels. 22.2. Wir lassen die Hotelleistungen und insbesondere die Zurverfügungstellung eines Zimmers durch Dritte erbringen. 22.3. Eine Unter- oder Weitervermietung des Hotelzimmers bzw. ein Weiterverkauf der nach dem Beherbergungsvertrag von uns geschuldeten Hotelleistungen durch Sie oder den Gast ist ausgeschlossen. Wir sind nicht verpflichtet, gegenüber anderen, als den in dem Beherbergungsvertrag als Gast bezeichneten Personen Hotelleistungen - gleich welcher Art - zu erbringen oder von Dritten erbringen zu lassen. Im Falle einer unberechtigten Unter- oder Weitervermietung bzw. unberechtigten Weiterverkaufs und der daraus folgenden berechtigten Verweigerung der Erbringung von Hotelleistungen durch uns oder des von uns mit der Erbringung der Hotelleistungen beauftragten Dritten gelten die Ziffern 31.4. - 31.5. entsprechend.
23. Vertragspflichten von Ihnen / des Gastes: Bezahlung 23.1. Aufgrund des Beherbergungsvertrages sind Sie verpflichtet, die im Rahmen des Beherbergungs-vertrages vereinbarte Vergütung oder - sofern/soweit eine solche im Rahmen des Beherbergungsvertrages nicht vereinbart wurde - die von uns bzw. dem in dem Beherbergungsvertrag bezeichneten Hotel für den Beherbergungszeitraum veröffentlichten Vergütungen für die in dem Beherbergungsvertrag vereinbarten Leistungen zu entrichten. 23.2. Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 25.) werden Ihnen vor Abgabe seines Angebots auf Abschluss des Beherbergungsvertrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.
24. Vertragspflichten von Ihnen / des Gastes: Anzahlung, Sicherheitsleistung 24.1. Sofern die Vergütung nicht bereits bei Vertragsschluss bzw. Zugang einer Rechnung fällig ist und vollständig geleistet wurde (vgl. Ziffer 26, z.B. im Falle einer bloßen Reservierung), sind wir berechtigt, bei Vertragsschluss oder zu jedem beliebigen Zeitpunkt danach bis zur Beendigung der Leistungen nach dem Beherbergungsvertrag eine im Einzelfall angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auf die zu leistende Vergütung zu verlangen und weitere Leistungen nach dem Beherbergungsvertrag bis zur Erbringung der Vorauszahlung oder der Sicherheitsleistung zu verweigern, sofern die Zahlung der Vergütung nicht vollständig bei Buchung erfolgt. 24.2. Alternativ sind wir nach unserer Wahl berechtigt eine Kreditkartengarantie über die nach dem Beherbergungsvertrag geschuldete Vergütung zu verlangen, sofern die Zahlung der Vergütung nicht vollständig bei Buchung erfolgt. 24.3. Sie und wir sind uns darüber einig, dass eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung i.H.v. 20 % des nach dem Beherbergungsvertrag geschuldeten Entgelts in jedem Fall angemessen ist. 24.4. Insbesondere wenn es im Rahmen dieses oder eines vorherigen Beherbergungsvertrages zwischen uns und Ihnen und/oder dem Gast zu Zahlungsverzug oder -ausfall gekommen ist, sind wir berechtigt, Vorleistung von Ihnen in Höhe der nach dem Beherbergungsvertrag geschuldeten Vergütung zu fordern.
25. Vertragspflichten von Ihnen / des Gastes: Zahlungsarten Abhängig vom Buchungsweg gelten für die nachfolgend benannten Zahlungsarten die dort benannten Bedingungen:
26. Vertragspflichten von Ihnen / des Gastes: Fälligkeit, Verzug 26.1. Die Vergütung ist - sofern in dem Beherbergungsvertrag nicht ein anderes ausdrücklich bestimmt ist - bei Abschluss des Beherbergungsvertrages, spätestens jedoch mit Zugang einer Rechnung betreffend die jeweilige Leistung in Textform fällig. Die Vergütung für Zusatzleistungen, welche später hinzu gebucht werden oder vor Ort im Hotel direkt beauftragt werden, ist sofort mit Hinzubuchung bzw. Beauftragung, spätestens jedoch mit Zugang einer Rechnung betreffend der jeweiligen Leistung in Textform fällig. 26.2. Sie kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. 26.3. Sie kommen in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Textform Zahlung leisten. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn Sie in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wurden. Sie kommen ferner in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie die Zahlung verweigern. Die Erklärung der Zahlungsverweigerung kann auch konkludent erfolgen, z.B. durch Nichteinlösung einer Lastschrift oder Kreditkartenbelastung oder durch Rücklastschrift. 26.4. Wir sind berechtigt, für jede nach Verzugseintritt erfolgende Mahnung eine pauschale Mahngebühr von € 5,-- zu erheben. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass uns wesentlich geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.
27. Hausordnung und sonstige Bestimmungen Neben den sich aus dem Beherbergungsvertrag und diesen AGBs ergebenden Pflichten des Gastes hat dieser die Hausordnung des Hotels, sowie etwaige weitere für die Nutzung einzelner Hoteleinrichtungen aufgestellte Regelwerke zu befolgen und den Anweisungen des Hotelpersonals Folge zu leisten.
28. Check-in- und Check-out-Zeiten 28.1. Aufgrund des Beherbergungsvertrages reservierte Zimmer werden in der Regel ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung gestellt. Auf eine frühere Zurverfügungstellung hat der Gast keinen Anspruch. 28.2. Sofern in dem Beherbergungsvertrag nicht ausdrücklich ein Anderes bestimmt ist, werden aufgrund des Beherbergungsvertrages reservierte und vor Anreise nicht bezahlte Zimmer bis 18:00 Uhr des Anreisetages für den Gast freigehalten. Sofern der Gast bis zu diesem Zeitpunkt nicht angereist ist und das Check-in abgeschlossen hat, besteht kein Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Zimmers. Wir können in diesem Fall kostenfrei von dem Beherbergungsvertrag zurücktreten. 28.3. Aufgrund des Beherbergungsvertrages reservierte Zimmer sind bis spätestens 12:00 Uhr am Abreisetag zu räumen. Ferner ist bis zu diesem Zeitpunkt das Check-out abzuschließen. 28.4. Sofern der Gast das Zimmer nicht bis zu dem in Ziffer 28.3. genannten Zeitpunkt räumt und das Check-out abschließt, sind wir berechtigt, das Entgelt für einen Late-Check-out zu berechnen, sofern der Gast das Zimmer bis spätestens 16:00 Uhr räumt und das Check-out abschließt. 28.5. Sofern der Gast das Zimmer bis 16:00 Uhr am Abreisetag nicht geräumt hat und das Check-out abgeschlossen hat, sind wir berechtigt, die von uns bzw. dem von uns mit der Erbringung der Hotelleistung beauftragten Dritten veröffentlichte, für den Aufenthaltszeitraum des Gastes gültige Vergütung für einen Tag für ein Zimmer der von dem Gast bewohnten Zimmerkategorie zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unsererseits bleibt unberührt. Sie und/oder der Gast sind berechtigt, einen geringeren Schaden von uns nachzuweisen. 28.6. Ziffern 28.4. und 28.5. gelten für auf den Abreisetag folgende Tage entsprechend.
29. Vertragsänderungen, Preisanpassungen 29.1. Eine Änderung des Beherbergungsvertrages ist - außer in den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannten Sonderfällen - nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei möglich. 29.2. Sofern zwischen Abschluss des Beherbergungsvertrages und vertraglich vorgesehenem Beginn der Beherbergungsleistungen wenigstens 4 Monate liegen und sich nach Vertragsschluss lokale Steuern und/oder Abgaben einschließlich der Umsatzsteuer ändern und diese Änderung auf den Beherbergungsvertrag Anwendung findet, sind wir berechtigt, die Vergütung auch ohne Zustimmung von Ihnen und/oder des Gastes um die entsprechende Erhöhung bzw. Senkung der Steuern und/oder Abgaben zu erhöhen bzw. zu senken. 29.3. Wir sind berechtigt, ihre Zustimmung zu einer von Ihnen und/oder dem Gast gewünschten Änderung des Beherbergungsvertrages, insbesondere eine Änderung des Beherbergungszeitraumes, eine Änderung der Zahl der zur Verfügung zu stellenden Zimmer, eine Änderung der zur Verfügung zu stellenden Zimmerkategorie oder eine Änderung der Zahl der unterzubringenden Personen, von einer Änderung des für die jeweils zu ändernde Leistung zu zahlenden Entgelts abhängig zu machen.
30. Aufrechnung Sie und/oder der Gast sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehenden, von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
31. Rücktritt 31.1. Sie sind vor dem Datum des vertraglich vereinbarten Beginns der Beherbergungsleistungen jederzeit berechtigt, gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts bzw. einer angemessenen Entschädigung von dem Beherbergungsvertrag zurückzutreten. 31.2. Die Erklärung des Rücktritts muss in Textform erfolgen. Geht die Erklärung uns nicht spätestens bis zu dem Tag vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Beherbergungsleistungen zu oder nehmen Sie und/oder der Gast die Beherbergungsleistungen ohne vorherige Erklärung nicht in Anspruch, so schulden Sie/er dennoch die in dem Beherbergungsvertrag vereinbarte Vergütung oder - sofern/soweit eine solche im Rahmen des Beherbergungsvertrages nicht vereinbart wurde - die von uns bzw. dem in dem Beherbergungsvertrag bezeichneten Hotel für den Beherbergungszeitraum veröffentlichten Vergütungen für die von Ihnen und/oder dem Gast mit dem Beherbergungsvertrag gebuchten Hotelleistungen. 31.3. Sie und wir vereinbaren die nachfolgende Pauschalierung des Entgelts bzw. der Entschädigung. Ihnen ist nachgelassen, einen tatsächlich geringeren Schaden von uns nachzuweisen. Uns ist nachgelassen einen tatsächlich höheren Schaden nachzuweisen. Im Falle des Nachweises eines tatsächlich geringeren oder höheren Schadens ist von Ihnen statt der nachfolgend festgelegten Pauschale der nachgewiesene Schaden zu vergüten. 31.4. Für Beherbergungsverträge gelten: 31.5. Wir sind ferner zum kostenfreien Rücktritt berechtigt, wenn:
32. Mängel: Minderung, Kündigung, Rügeobliegenheit 32.1. Ein Mangel der Hotelleistung liegt in einer negativen Abweichung der erbrachten Hotelleistung von der im Beherbergungsvertrag zugesicherten Hotelleistung. Dies gilt nicht, wenn die negative Abweichung eine im Verhältnis zu der Gesamtheit der vereinbarten bzw. angebotenen Hotelleistungen nicht wesentliche Hotelleistung betrifft oder die negative Abweichung zumindest auch auf einem von außen kommenden, mit wirtschaftlich vertretbaren und zumutbaren Mitteln von uns nicht abwendbaren Einfluss beruht. 32.2. Etwaige Mängel der Hotelleistungen begründen Ansprüche von Ihnen und/oder dem Gast auf Minderung der Vergütung nur dann, wenn 32.3. Ein Recht von Ihnen und/oder des Gastes auf Kündigung des Beherbergungsvertrages aufgrund Mangels besteht nur, wenn:
33. Haftung 33.1. Wir haften für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 33.2. Für Schäden, die durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Sachen entstehen, die der Gast eingebracht hat, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, höchstens jedoch bis zum 100-fachen der anteiligen, auf einen Tag entfallenden Vergütung, maximal bis zu einem Betrag von €3.500,--. Für von dem Gast eingebrachtes Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haften wir abweichend von vorstehendem Satz nur bis zu einem Betrag von maximal € 800,--. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Schäden, Zerstörung oder Verlust von Sachen sind uns und einem von uns ggf. mit der Erbringung der Hotelleistungen beauftragten Dritten unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Soweit möglich, sind vorhandene Safes zu nutzen. 33.3. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten oder sonstiger, nicht in Ziffer 33.1. und 33.2. genannter Rechtsgüter haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch bis zum 3-fachen der vereinbarten Vergütung. 33.4. Im Übrigen ist die Haftung von uns ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften des anwendbaren Rechts ein anderes bestimmen. 33.5. Die Regelungen dieser Ziffer 33. gelten auch für die Haftung von uns für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Dritten, sowie zugunsten der Mitarbeiter von uns. 35.6. Durch die Zur-Verfügung-Stellung eines Parkplatzes unsererseits oder seitens eines von uns beauftragten Dritten - auch gegen Entgelt - wird kein Verwahrvertrag über das abgestellte Fahrzeug oder dessen Inhalt begründet.
34. Datenschutz Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen.
35. Verjährung Vertragliche Ansprüche, sowie sonstige Ansprüche, welche nicht Schadensersatzansprüche sind, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die letzte Hotelleistung aufgrund des Beherbergungsvertrages erbracht wurde oder an dem Sie und/oder der Gast von dem Schaden Kenntnis erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Der spätere Zeitpunkt ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt.
36. Schlussbestimmungen 36.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag ist der Sitz von uns, Glattbrugg. 36.2. Gerichtsstand ist - sofern Sie und / oder der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben - Frankfurt am Main. 36.3. Für den Beherbergungsvertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder dem Gast und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder dem Gast oder des Staates der Belegenheit des Hotels, nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) der vtours international - MTCH AG (VTOI) für Quellmarkt Schweiz Stand: Mai 2023
Besten Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen, die vorliegenden «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» (nachfolgend AVRB genannt) sorgfältig zu lesen. Diese AVRB gelten für Reisen, welche die vtours international - MTCH AG (nachfolgend VTOI genannt) im Quellmarkt Schweiz durchführt.
A) Pauschalreisen 1. Vertragsgegenstand VTOI veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns - Ihre Reise gemäss unserer für den Vertragsabschluss maßgeblichen, geltenden und aktuellen Reiseausschreibungen und dem Inhalt unserer Reisebestätigung zu organisieren, - Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und - alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten. Sonderwünsche: Ihre Buchungsstelle darf Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der Schweiz, für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen und für Bahn- und Busreisen ab dem Abfahrtsort gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme. In allen anderen Fällen handelt VTOI lediglich als Vermittlerin von Leistungen Dritter. (Siehe besondere Bestimmungen B.)
2. Vertragsabschluss und besondere Transportbestimmungen 2.1 Vertragsabschluss Der Vertrag zwischen Ihnen und VTOI kommt mit Annahme der Offerte von VTOI zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten gemäss diesen AVRB und den vertraglichen Vereinbarungen für Sie und VTOI wirksam. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer. 2.2 Pass, Visa, Impfungen Von Ihrer Buchungsstelle werden Sie über die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse (in der Regel für Schweizer Bürger/innen) sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Ferienland zu befolgen sind, unterrichtet. Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss und bis zum Antritt der Reise in Ihrem eigenen Interesse, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Bei Abschluss einer Onlinebuchung bestätigen Sie durch das Aktivieren des entsprechenden Feldes, dass Sie und Ihre Reiseteilnehmer über die für diese Reise notwendigen und korrekten Einreisedokumente verfügen oder dass Sie diese noch rechtzeitig besorgen. Über die Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht den entsprechenden Links entnommen werden können, informiert Sie die Botschaft des Reiselandes in der Schweiz. VTOI kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund von nicht erfüllten Voraussetzungen. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Bezüglich Impfungen informieren Sie sich bitte bei Safetravel (www.safetravel.ch) oder kontaktieren Ihren Haus- oder Tropenarzt 2.3 Jugendliche unter 18 Jahren auf Reisen ohne erziehungsberechtigte Begleitperson Personen unter 18 Jahren sind für die Einhaltung der Einreisebestimmungen gem. Ziffer 2.2 selber verantwortlich. Es wird dringend empfohlen, sich vor der Buchung der Reise bei der entsprechenden Botschaft zu erkundigen, welche Einreisebestimmungen zu beachten sind. Es wird zudem dringend empfohlen, eine Reisevollmacht mit der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzunehmen. In der Reisevollmacht sollten, neben der schriftlichen Erlaubnis der Eltern, das Ziel der Reise, die Reisedauer sowie die Telefonnummer der Erziehungsberechtigten vermerkt sein. Die Vollmacht darf grundsätzlich nicht älter als sechs Monate sein. Reist eine volljährige Begleitperson mit, 2 ? 8 AVRB vtours international - MTCH AG_CH, Stand: Mai 2023 die nicht das Sorgerecht hat, sollte auch dies im Dokument stehen. Zusätzlich müssen Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten mitgeführt werden. VTOI schliesst jegliche Haftung aus im Falle einer Zurückweisung bei der Einreise. Sie sind für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. 2.4 Tiere Der Transport von Haustieren unterliegt je nach Transportgesellschaft und Leistungserbringer unterschiedlichen Bestimmungen. Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss in Ihrem eigenen Interesse bei Ihrer Buchungsstelle oder bei Onlinebuchungen bei dem Callcenter, ob ein Transport von Haustieren möglich ist oder die Leistungserbringer Haustiere erlauben. Die folgenden Informationen wie Anzahl, Art, Grösse und Gewicht sind notwendig, damit eine verlässliche Abklärung möglich ist. Als Tierhalter zeichnen Sie aber selber verantwortlich für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. sowie für Miete oder Kauf der Container.
3. Reisepreise und Zahlungsbedingungen 3.1 Preise Die Preise für die Reiseleistungen ergeben sich aus den VTOI-Ausschreibungen sowie der Reise-bestätigung. Andere Publikationen (z.B. Hotelprospekte und anderes, nicht von uns produziertes Informationsmaterial), Internetseiten von Leistungsträgern oder eigene Anfragen beim Leistungsträger sind nicht Gegenstand des Reisevertrages und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben. Die Preise verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken. 3.2 Buchungsgebühren/Zuschläge Allfällige Buchungsgebühren und Zuschläge ersehen Sie aus den entsprechenden Ausschreibungen bzw. Angeboten. 3.3 Auftragspauschale Neben den in den Ausschreibungen erwähnten Preisen wird die Buchungsstelle zusätzliche Auftragspauschalen für Reservierungen, Bearbeitungs- und Fremdkosten erheben. 3.4 Zahlungsbedingungen 3.4.1 Vertragsabschluss (Buchung) im Reisebüro Die Reisearrangements sind wie folgt vor Antritt der Reise zu bezahlen: Anzahlung: Bei Buchung ist in der Regel eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises, mindestens aber CHF 300 zu bezahlen. Bei Buchung der Kategorie «FLEX» beträgt die Anzahlung CHF 75 pro Person. Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise, Linien- oder Low Cost-Flügen, Leistungen mit 100% Annullierungskosten und Buchungen, bei denen die Reisedokumente sofort ausgestellt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses sofort zu bezahlen. Restzahlung: Die Restzahlung ist 45 Tage vor Abreise fällig. Die Reisedokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Die vorerwähnten Zahlungstermine sind Verfalltage. Mit Ablauf der Zahlungstermine befinden Sie sich ohne weitere Mahnung im Verzug. VTOI ist berechtigt, kostenpflichtig (gem. Ziffer 5. zuzüglich der Mahngebühr in Höhe von CHF 50) ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren kann VTOI die Reiseleistungen verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten. Weitere Schadenersatzansprüche von VTOI bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sofern wir die Zahlungsarten Debit- und Kreditkarte, Factoring sowie Ratenzahlung anbieten, gelten die jeweiligen Allgemeinen Vertragsbedingungen der Inkassogesellschaften. 3.4.2 Vertragsabschluss Online – Buchung Die Bezahlung ist gegen Rechnung nach erfolgter Bonitätsprüfung, mit der Postfinance-Karte, Debit- und Kreditkarten möglich. Die Reisedokumente werden Ihnen spätestens 10 Tage vor Abreise oder bei kurzfristigen Buchungen innerhalb nützlicher Frist ausgehändigt oder zugestellt. Mit Ablauf der Zahlungstermine befinden Sie sich ohne weitere Mahnung in Verzug. VTOI ist berechtigt, kostenpflichtig ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren kann VTOI die Reiseleistungen verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten. Weitere Schadenersatzansprüche von VTOI bleiben ausdrücklich vorbehalten. 3.5 Preisänderungen Es gibt Fälle, in welchen die in den Ausschreibungen von VTOI angegebenen Preise bei Pauschalarrangements und eigenen Einzelleistungen aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel: - nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge) - neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben, Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen) - Wechselkursänderungen - ausserordentliche Preiserhöhungen von Leistungsträgern (z.B. Hotels) - plausibel erklärbare Fehler in den Angeboten / Ausschreibungen. Falls VTOI Preiserhöhungen aus den oben aufgeführten Gründen vornehmen muss, wird sie diese Preiserhöhungen bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Arrangementpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von VTOI alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen rückerstattet. Auf Wunsch können Sie aber auch ein anderes von VTOI offeriertes Reisearrangement buchen. VTOI bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen, und wird die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge an den Preis anrechnen. Falls Sie sich weigern, die Preisdifferenz innert der von VTOI gesetzten Frist zu begleichen, hat VTOI das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen die geleistete Zahlung - soweit möglich - zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Fälle in denen eine Rückerstattung nicht möglich ist (z.B. bereits bezahlte Flugtickets) sowie Ausnahmen im Sinne von Art. 15 des Pauschalreisegesetzes. 3.6 Gültigkeit der Preise Die ausgeschriebenen Preise sind Barpreise. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.
4. Änderung der Reise 4.1 Änderung bei Reisen mit Flug: Umbuchungen auf Ihren Wunsch in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel und die Beförderungsart sowie die Abflughäfen sind nach Vertragsschluss nicht möglich. Änderungen dieser Art sind als Annullation (Kosten gemäß Ziffer 5.3.) und Neubuchung zum jeweils aktuellen Preis vorzunehmen. Hinsichtlich der Unterkunft oder des Mietwagentyps können Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 75 je Reisenden (jedoch maximal CHF 150 pro Buchung) berechnet. Die genauen Kosten für die Umbuchung erfragen Sie bitte vorab bei uns. Ausnahme: Reisen der Kategorie «FLEX» können bis 30 Tage vor Reiseantritt gegen eine Gebühr von CHF 75 pro Person (max. CHF 150 pro Auftrag) umgebucht werden. 4.2 Änderung bei Reisen ohne Flug: Umbuchungen auf Ihren Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps sind bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei einer Umbuchung werden die effektiv entstehenden Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50 pro Person (max. CHF 100 pro Auftrag) erhoben. Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt sind, unabhängig von der Art der Reise, nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich (Kosten gem. Ziffer 5.6.)
5. Annullierung der Reise 5.1 Meldung Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies VTOI schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei VTOI. Der Meldung sind die Reisedokumente, wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen. VTOI hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebühren gem. Ziffer 5.2, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen anfallen. Wird vom EDA oder von BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffer 5.3. bis Ziffer 5.7. 5.2. Bearbeitungsgebühren Wenn Sie oder wir die gebuchte Reise unabhängig des Zeitpunktes ganz oder teilweise annullieren, erheben wir folgende Bearbeitungsgebühr: - CHF 75 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 150 pro Auftrag bei Pauschalarrangement, - CHF 50 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 100 bei Einzelleistung / Beherbergung, - plus allfällige Annullierungskosten. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Annullierungen mit 100% Annullierungskosten. Eine nachträgliche Stornierung sowie Rückzahlung der Annullierungskostenversicherung inkl. Assistance bzw. Extrarückreiseversicherung ist nicht möglich. Bei einer Annullierung der Reise kann Ihre Buchungsstelle für deren Aufwände zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Diese Gebühren sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen. 5.3 Annullierungskosten Pauschalarrangement / Flugreisen Sofern keine anders lautenden Annullierungskosten auf der Buchungsbestätigung aufgedruckt sind, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und Auftragspauschalen folgende Kosten vom Reisepreis, wenn Sie oder wir den Auftrag annullieren oder Sie das Reiseziel oder Reisedatum ändern: Bis 40 Tage vor Reisebeginn 20% 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn 40% 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50% 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60% 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70% 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80% Am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 90% 5.4. Kosten Pauschalarrangement / Flugreisen der Kategorie «FLEX» Bis 30 Tage vor Reisebeginn 0% 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60% 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 80% Ab dem 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 90% vom jeweiligen Reisepreis 5.5. Kosten Rundreisen Bis 60 Tage vor Reisebeginn 30% 59. bis 45. Tag vor Reisebeginn 50% 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 70% 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80% 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn 90% Ab dem 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 95% 5.6. Kosten Einzelleistung / Beherbergung Bei Annullation entstehen folgende Kosten vom Einzelleistungs- bzw. Beherbergungspreis: Bis 40 Tage von Anreise 20% 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn 40% 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50% 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60% 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70% 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80% Am Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen 90% 5.7. Ausnahmen Bei einigen entsprechend gekennzeichneten Leistungen und Objekten (wie z. B. Linien- oder Low Cost-Flügen, Hotelleistungen mit 100% Annullierungskosten) fallen bereits 100% Kosten ab Buchung an.
6. Ersatzperson Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns bis 7 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson bekannt zu geben, die bereit ist, die Reise an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so ist VTOI berechtigt, die uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 75 pro Person bei Pauschalreisen und CHF 50 pro Person bei Einzelleistungen / Beherbergung zu erheben. In diesem Fall sind folgende Voraussetzungen gesamthaft zu erfüllen: - Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben. - Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann. - Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Zoll-, Impf- und Gesundheitsvorschriften). - Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen. Diese Person und Sie haften gegenüber VTOI bzw. der Buchungsstelle, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten. Bei Last-Minute Buchungen und Sonderaktionen kann in der Regel keine Ersatzperson gestellt werden.
7. Haftung 7.1 Im Allgemeinen VTOI haftet als Veranstalter für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung bleibt jedoch beschränkt auf die Höhe des Reisepreises und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Jegliche weitere Haftung wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet VTOI nicht für Änderungen im Reiseprogramm (Absagen, Verschiebungen etc.), die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, sowie in Fällen gem. Art. 15 des Pauschalreisegesetzes, für welche VTOI nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson an der Destination. 7.2. An- und Rückreisen Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt in Ihrer Verantwortung. Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zugs/Busses weniger als 120 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zugs/Busses nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zu Ihrem Wohnort. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für Spesen, die aufgrund einer Flugverspätung entstanden sind. Verpasst ein Passagier einen Flug, entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Wir sind jedoch bei der Organisation eines Ersatzfluges gerne behilflich. VTOI haftet in keinem Fall für Lohnausfälle etc. 7.3 Unfälle, Erkrankungen und Schwangerschaft VTOI haftet als Veranstalter für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch VTOI oder durch ein von VTOI beauftragtes Unternehmen (Hotels, Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an VTOI abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Solche Ansprüche sind direkt bei dem jeweiligen Transportunternehmen geltend zu machen. Eine weitergehende Haftung von VTOI ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Schwangerschaft sind Sie verpflichtet, sich vor der Buchung über die Transportbedingungen (Fluggesellschaft, Reederei etc.) zu erkundigen. Wird Ihnen der Transport infolge Schwangerschaft verweigert, wird jede Haftung abgelehnt. 7.4. Sachschäden VTOI haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von VTOI oder einem von VTOI beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an VTOI abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Jegliche weitere Haftung von VTOI ist ausgeschlossen (insbs. bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen, Mietwagen sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen). 7.5 Besondere Veranstaltungen und Leistungen vor Ort Ausserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden. Diese können aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen. 7.6 Sicherstellung Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert dem Konsumenten die Sicherstellung seiner im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie seine Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonfds.ch. 7.7 Zu Ihrer Sicherheit Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise können Sie selbst beim EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise) abrufen oder bei Ihrer Buchungsstelle beziehen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind. 7.8 Haftung für vermittelte Leistungen VTOI lehnt jegliche Haftung für vermittelte Leistungen vollumfänglich ab. Es gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen des Dienstleistungserbringers.
8. Schwierigkeiten während der Reise 8.1 Probleme vor Ort Entsprechen die Leistungen nicht den gebuchten Leistungen bzw. der Auftragsbestätigung oder sind diese mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, dies unverzüglich unserer Vertretung («Ihr Kontakt» gemäss Reisedokumente) oder dem Leistungsträger (z.B. Transferunternehmen, Hotel) und bei vermittelten Leistungen (z.B. Pauschalarrangement von Drittveranstaltern) der mitgeteilten Kontaktstelle gemäss Reisedokumente bekannt zu geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht in den meisten Fällen, vor Ort für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Vertretung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Unsere Vertretung ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. 8.2 Schriftliche Beanstandung Ihre schriftliche Beanstandung und die Bestätigung der Kontaktperson vor Ort oder der örtlichen VTOI-Vertretung senden Sie innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr Ihrer Buchungsstelle oder per E-Mail an den Kundenservice der vtours international - MTCH AG, customerservice@vtours-international.ch. Erfolgt die schriftliche Beanstandung nicht innert vorerwähnter Frist, erlöschen sämtliche Schadenersatzansprüche. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens gehen zu Ihren Lasten.
9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen VTOI den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die für die entstehenden Kosten aufkommt, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (wie z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen) vorzeitig abbrechen müssen. In dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung/Unfall, schwere Erkrankung/Unfall oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Kontaktperson vor Ort oder die örtliche VTOI-Vertretung soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
10. VTOI kann die Reise nicht wie vereinbart durchführen oder muss die Reise vorzeitig abbrechen 10.1 Programmänderungen, Abbruch oder Nichtdurchführung der Reise VTOI behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. VTOI bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Falls VTOI gezwungen ist, Ihre Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, bei Schiffsreisen auch Hoch- oder Niedrigwasser, politische Unruhen und kriegerische Ereignisse am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen, Streiks, verspätete Eröffnungen von Hotels usw.) abzusagen, ist VTOI bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Muss die Reise vorzeitig abgebrochen werden, ist VTOI befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von VTOI bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen. 10.2 Minder- oder Mehrkosten bei Programmanpassungen Muss VTOI eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von uns eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Vertrages aus einem unter Ziffer 10.1 bzw. 3.5 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Falls Sie sich weigern, die Preisdifferenz innert der von VTOI gesetzten Frist zu begleichen, hat VTOI das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen die geleistete Zahlung - soweit möglich - zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Fälle in denen eine Rückerstattung nicht möglich ist (z.B. bereits bezahlte Flugtickets) sowie Ausnahmen im Sinne von Art. 15 des Pauschalreisegesetzes. 10.3 Überbuchungsprobleme Bei Überbuchungen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 10.2 weiterbelasten bzw. zurückerstatten. 10.4 Unterbeteiligung Für bestimmte Pauschalreisen/Rundreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer solchen Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die VTOI vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Publikationen angebotenen Leistungen zwingen, kann VTOI die Reise bis spätestens 28 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn annullieren. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Kosten für bereits ausgestellte Flugtickets werden nicht übernommen. Weitergehende Schadenersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.
11. Verjährung Schadenersatzforderungen gegen VTOI, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende der Reise folgenden Tag.
B) Besondere Bestimmungen für Reisevermittlung 1. Grundsatz Für Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungserbringer, welche Ihnen von VTOI lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desgleichen gelten bei allen von VTOI vermittelten Flugbilletten die Vertragsbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. VTOI ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden AVRB berufen.
2. Kosten bei Änderung/Annullation Die Kosten bei Änderung/Annullation für Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungserbringer (Flüge, Hotel, Ferienwohnung, Kreuz- und Flussfahrten, Motorhomes, Mietwagen, Freizeitparks, etc.) bestimmen sich nach den Vertrags- und Reisebedingungen des einzelnen Leistungserbringers.
3. Bearbeitungsgebühren Bei Änderung einer vermittelten Buchung erheben wir in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 pro Person, max. CHF 100 pro Auftrag.
C) Weitere Bestimmungen 1. Datenschutz Für unsere Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit diesen AVRB gilt unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter www.vtours-international.ch finden.
2. Reiseversicherung 2.1 Annullierungskostenversicherung oder Kombi-Paket Wir empfehlen Ihnen dringend, bei der Buchung eine Annullierungskostenversicherung oder ein Kombi-Paket abzuschliessen, sofern Sie nicht bereits eine Versicherung mit genügender Deckung abgeschlossen haben. 2.2 Zusätzliche Versicherungen Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen. Deshalb empfiehlt Ihnen VTOI, für einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen: SOS-Schutz für Reisezwischenfälle: Sollten Sie während der Ferien eine schwere Erkrankung, schwere Verletzung erleiden oder sollte eine schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort (z.B. Feuer-, Wasser-, Elementar- oder Diebstahlschaden) eintreten, organisiert und bezahlt der SOS-Schutz die Suche und Bergung, den Transport in ein Krankenhaus in Ihrem Reiseland oder den Transport zurück in die Schweiz. Reisegepäck: Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen. Sie deckt die Kosten, die Ihnen bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung Ihres Gepäcks entstehen. Für weitere Informationen oder zur Buchung einer Versicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle.
3. Ombudsman Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und VTOI sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und VTOI oder der Buchungsstelle, bei welcher Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung an: Ombudsman der Schweizer Reisebranche Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich +41 (0)44 485 45 35 (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10-16 Uhr) www.ombudsman-touristik.ch oder info@ombudsman-touristik.ch
4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Im Verhältnis zwischen Ihnen und VTOI ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Glattbrugg Gerichtsstand. Im Falle von Auslegungsdifferenzen aufgrund von Unterschieden in den Formulierungen in den verschiedenen Sprachen ist die deutsche Version massgebend.
vtours international - MTCH AG Sägereistrasse 20 CH-8152 Glattbrugg
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