Allgemeine Geschäftsbedingungen Goethe Travel GmbH

Reise- und Geschäftsbedingungen

 

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst nach dem BGB, §§ 651 a-y und den Artikeln 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen die Reisebedingungen für einen Pauschalreisevertag an, als deren Vertreter Sie auch in der Folgezeit uns gegenüber auftreten.

 

1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung, Reisebestätigung

1.1 Sie können Ihre Reise mündlich, telefonisch, per Telefax, elektronisch (online) oder schriftlich buchen. Mit der Anmeldung auf Grundlage unserer Ausschreibung bietet der Kunde Goethe Travel GmbH (im folgenden Goethe Travel) den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die Goethe Travel zustande. Die erfolgte Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, wird durch die unverzüglich nach Vertragsschluss auszuhändigende schriftliche Reisebestätigung dokumentiert. In der Reisebestätigung sind die wesentlichen Reiseleistungen aufgeführt. Erfolgt die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn, ist Goethe Travel nicht verpflichtet, eine schriftliche Reisebestätigung zu übermitteln.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab liegt in der Reisebestätigung ein neues Vertragsangebot von Goethe Travel. An dieses Angebot ist Goethe Travel 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf dieser neuen Grundlage zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot von Goethe Travel ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. durch Zahlung der Anzahlung oder des Reisepreises) annehmen.

1.4 Entspricht die Schreibweise der Namen nicht der im Reisepass/ Personalausweis muss dies unverzüglich mitgeteilt werden. Erforderliche Änderungen können kostenpflichtig sein.

1.5 Nehmen Sie die Buchung für weitere Mitreisende vor, so haben Sie für alle Vertragsverpflichtungen dieser Mitreisenden wie für Ihre eigenen einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.6 Im Fall der Buchung von tagesaktuellen Flügen oder Linienflügen gelten die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft.

 

2. Zahlung und Absicherung des Reisepreises

2.1 Es ist gesetzlich festgelegt, dass Zahlungen auf den Reisepreis vor Reiseende durch den Reiseveranstalter nur gefordert und entgegengenommen werden dürfen, wenn dem Buchenden spätestens gleichzeitig ein Sicherungsschein im Sinne des § 651k III BGB übergeben wurde (bei Pauschalreisen).

2.2 Die Zahlung des Reisepreises erfolgt vom Kunden direkt gegenüber Goethe Travel per Überweisung. Reisevermittler und Reisebüros sind zur Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis nicht befugt. Bei Zahlung mit der Kundenkreditkarte berechnet Goethe Travel eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 pro Reisebuchung, welche bei Anzahlung zu leisten ist. Bei einer Überweisung von einem ausländischen Konto gehen alle hierfür anfallenden Kosten zu Lasten des Kunden.

2.3 Ab Erhalt der Reisebestätigung, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zuzüglich eventueller Versicherungsprämien unverzüglich zur Zahlung fällig.

2.4 Geht die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Goethe Travel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren; dies gilt nicht, wenn eine durch Goethe Travel zuzurechnende Verzögerung bei dem Erhalt der Buchungsbestätigung vorliegt oder der Sicherungsschein (bei Pauschalreisen) nicht rechtzeitig ausgehändigt wurde. Bei einer berechtigten Stornierung kann Goethe Travel die unter 5.4 zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend machen.

2.5 Der restliche Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zahlbar, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird. Goethe Travel wird Ihnen die für die Durchführung der Reise erforderlichen oder vorgesehenen Reiseunterlagen nach Erhalt der Restzahlung dann 14 Tage vor Abreise aushändigen. Vor Erhalt der Restzahlung ist Goethe Travel zur Aushändigung der Reiseunterlagen nicht verpflichtet. Wird die Restzahlung nicht fristgemäß geleistet, ist Goethe Travel berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter 5.4 zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend zu machen. Goethe Travel behält sich vor, für eine etwaig veranlasste zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von EUR 15,00 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen überlassen.

2.6 Bei kurzfristigen Reisebuchungen, insbesondere bei Buchungen innerhalb einer Frist von 4 Wochen vor Reisebeginn, haben Sie Zug um Zug gegen Übergabe der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines (bei Pauschalreisen) den vollständigen Reisepreis zu zahlen. Die Abwicklung erfolgt in Absprache.

2.7 Bei dynamisch Paketierte Angebote, Flugtickets und Rundreisen in einige Destinationen ist den gesamten Betrag nach die Buchung fällig.

 

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in dem jeweils gültigen Katalog und/oder Prospekt bzw. anderer Publikationen von Goethe Travel und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Andere, nicht von Goethe Travel produzierte Kataloge, Prospekte und sonstiges Material, Internet-Seiten von Leistungsanbietern oder eigene Anfragen bei Leistungspartnern sind nicht Gegenstand des Reisevertrages; Goethe Travel haftet nicht für die darin enthaltenen Angaben.

3.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Goethe Travel nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Goethe Travel hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

3.3 Die Leistungen beginnen am jeweils publizierten bzw. bestätigten Abflug-, Abfahrts- oder Einsteigeort. Für das rechtzeitige Eintreffen ist jeder Reisegast selbst verantwortlich.

3.4 Sonderwünsche, die auf der Bestätigung lediglich vermerkt werden, sind grundsätzlich unverbindlich und nicht Vertragsbestandteil.

3.5 Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, den für die Reise vereinbarten (Pauschal-) Preis sowie im (Pauschal-) Preis nicht inbegriffene Sonderleistungen (z.B. Versicherungsprämien, Sicherheits- und Flughafentaxen, Visagebühren, Exkursionen, Gebühren für fakturierte Extraleistungen) und die obligatorisch vor Ort zahlbare Trinkgeldpauschale zu bezahlen, die Zahlungsmodalitäten einzuhalten, die notwendigen, persönlichen Reisedokumente zu besorgen und die jeweils gültigen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Reiselandes einzuhalten, soweit sich nicht aus den folgenden Bedingungen Abweichungen von diesen Pflichten ergeben.

3.6 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Goethe Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für die ausgewiesenen Flug und Transferzeiten sowie Fluglinien und Fluggeräte, die ausdrücklich unter Vorbehalt einer Änderung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass An- und Abreisetag in erster Linie Reisetage und damit keine Erholungstage sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Goethe Travel ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich zu benachrichtigen.

 

4. Preise

4.1 Der Reisepreis ist tagesaktuell und abhängig von der Reisezeit, die dem gewählten Reisetermin zugrunde liegt sowie dem Abflughafen. Für die Gesamtdauer Ihres Aufenthaltes gilt der für den Termin des Reiseantritts maßgebliche Preis.

4.2 Goethe Travel behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung des für die betreffende Reise geltenden Wechselkurses, wie folgt zu ändern:

Erhöhung der Beförderungskosten:

- bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Goethe Travel vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen-

- in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Um den sich so ergebenden Betrag kann Goethe Travel den vereinbarten Reisepreis erhöhen.

Erhöhung der Hafen- und Flughafengebühren:

Goethe Travel kann den Reisepreis um den anteiligen Betrag erhöhen.

Änderung der Wechselkurse:

Goethe Travel kann den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich der Preis für den Einkauf der Reiseleistungen erhöht hat. Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Goethe Travel den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Goethe Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Goethe Travel über die Preiserhöhung geltend zu machen.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Stornierung und Umbuchung

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Goethe Travel unter der angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, muss der Rücktritt über diesem gegenüber erfolgen. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer mitgeteilt werden. Der Rücktritt ist ausschließlich schriftlich zu erklären.

5.2 Dem Rücktritt stehen die Fälle gleich, in denen Sie aus Gründen, die Goethe Travel nicht zu vertreten hat, die Reise nicht antreten oder sich nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am Abreiseort oder Abflughafen einfinden.

5.3 Treten Sie vor Reisebeginn von der Reise zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert Goethe Travel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann Goethe Travel, soweit der Rücktritt nicht von Goethe Travel zu vertreten ist, oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung von Ihnen verlangen, die sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Goethe Travel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ergeben kann, bemisst.

5.4 Goethe Travel hat diesen Entschädigungsanspruch nach der zeitlichen Nähe des Rücktritts bzw. einem diesen gleichgestellten Fall zum vertraglichen Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis gestaffelt und unter Berücksichtigung gewöhnlicher weise ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistung pauschaliert. Die pauschalierte Entschädigung wird von Goethe Travel nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

- bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 %

- bis 30 Tage vor Reisebeginn 35 %

- bis 22 Tage vor Reisebeginn 50 %

- bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 %

- bis 1 Tag vor Reisebeginn 85 %

- am Abreisetag (bei Nichtantritt) 95 %

des Reisepreises.

Es bleibt Ihnen unbenommen, Goethe Travel nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Goethe Travel geforderte Pauschale. Goethe Travel behält sich ihrerseits vor, die Entschädigung anstelle der pauschalierten Berechnung nach den unter 5.4 aufgeführten gesetzlichen Vorgaben konkret zu berechnen. Dies ist insbesondere der Fall bei Flügen (Einzelplatzflüge; X-Produkte), die von Goethe Travel angeboten und gebucht werden. In diesen Fällen gelten die Umbuchungs- und Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft

5.5 Der Eintritt einer Ersatzperson (Namensänderung) ist unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten und unter Anrechnung der Pauschale für Namensänderung gemäß 5.7 bis spätestens zwei Tage vor Reisebeginn zulässig. Ein Personenwechsel während der gesetzlichen Feiertage kann unter Umständen nicht durchführbar sein. Goethe Travel kann dem Vertragseintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber Goethe Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.6 Nach Vertragsabschluss besteht Ihrerseits kein Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Wird auf Ihren Wunschhin dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Goethe Travel bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben:

Bei Flugpauschalreisen wird bis zum 31. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr in Höhe von EUR 35,00 berechnet. Umbuchungswünsche von Reisenden, die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist- nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.1 bis 5.4 zu deren Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.7 Für erforderliche Namensänderungen, die Sie zu vertreten haben, wird von Goethe Travel eine Gebühr in Höhe von EUR 30,00 je Teilnehmer berechnet.

5.8 Goethe Travel ist berechtigt, die in 5.6. und 5.7 ausgewiesenen Beträge zu erhöhen, soweit sie ihrerseits verpflichtet ist, höhere Gebühren für Umbuchung oder Namensänderung an Leistungsträger (z.B. Luftbeförderungsunternehmen) zu zahlen. In diesem Fall werden die Goethe Travel in Rechnung gestellten Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von €25,00 pro Person berechnet.

5.9 Zur Vermeidung der Belastung mit den vorbeschriebenen Rücktrittsgebühren im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend angeraten.

 

6. Vorzeitiger Abbruch der Reise

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind - z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus anderweitigen, auch zwingenden Gründen, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Goethe Travel wird sich jedoch um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Goethe Travel berechnet hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 pro Person.

 

7. Reiseversicherung und-schutz

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und eine Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen.

 

8. Rücktritt und Kündigung durch Goethe Travel

8.1 Goethe Travel kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:

- bis 28 Tage vor Reiseantritt, wenn in der Reisebeschreibung (Prospekt/Katalog) und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestanzahl für die gebuchte Reise hingewiesen wird und diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

- Goethe Travel vor Reiseantritt Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen erhält, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen.

- Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Goethe Travel nachhaltig stört oder wenn sich der Reisende in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass Goethe Travel die weitere Durchführung des Reisevertrages nicht zugemutet werden kann (infolge beispielsweise im Gastland verbotener oder unerwünschter Handlungen des Reisenden wie Fotografieren von Militäranlagen usw.)

8.2 Die Rücktrittserklärung von Goethe Travel im Falle des Rücktritts wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Goethe Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Kündigungserklärung Goethe Travel gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende von diesem Recht keinen Gebrauch, erhält er den von ihm auf den Reisepreis bereits bezahlten Betrag unverzüglich zurückerstattet.

8.3 Bei Kündigung wegen wichtiger in der Person des Reisenden liegenden Gründen oder bei Rücktritt wegen nachhaltiger Störung oder vertragswidrigen Verhalten des Reisenden, behält Goethe Travel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Goethe Travel muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die Goethe Travel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erzielt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende. Für den Ausspruch der Abmahnung und/oder den Ausspruch der Kündigung wird Goethe Travel durch die jeweilige Reiseleitung vertreten.

 

9. Kündigung infolge höherer Gewalt

9.1 Erschwerungen, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streiks, Epidemien, hoheitliche Anordnung (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle, berechtigen beide Vertragsparteien zur Kündigung des Reisevertrag-es. Im Falle einer bereits angetretenen Reise ist Goethe Travel berechtigt, den Reisevertrag auch vor Ort zu kündigen.

9.2 Goethe Travel kann für die bis zur Kündigung bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9.3 Goethe Travel ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung des Reisenden verpflichtet, falls der Reisevertrag die Beförderung des Reisenden mit umfasste. In jedem Fall hat Goethe Travel die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

9.4 Die Mehrkosten der Rückbeförderung sind von Goethe Travel und vom Reisenden je zur Hälfte zu tragen. Die darüber hinausgehenden Mehrkosten trägt der Reisende selbst.

 

10. Gewährleistung und Abhilfe

10.1 Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so sind Sie verpflichtet, den Reisemangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Eine Mängelanzeige vor Ort ist nur dann entbehrlich, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

10.2 Die Mängelanzeige ist unverzüglich gegenüber der Reiseleitung am Urlaubsort zu erstatten. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel gegenüber Goethe Travel zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Veranstalters werden Sie in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen unterrichtet. Die Reiseleitung darf lediglich Ihre Beanstandungen aufnehmen und bestätigen, sie ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche vor Ort anzuerkennen.

10.3 Sie können bei mangelhafter Leistung Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht nach Wahl von Goethe Travel in Beseitigung des Mangels oder Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung.

10.4 Ist die Reise mangelhaft und leistet Goethe Travel nicht innerhalb der von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, können Sie selbst Abhilfe schaffen und von Goethe Travel den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung durch Sie bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von Goethe Travel verweigert wird oder wenn ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.

10.5 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Vorschriften der §§ 638 Abs. 3 und 4 BGB finden entsprechende Anwendung.

10.6 Wird die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet Goethe Travel trotz entsprechender Beanstandung mit angemessener Fristsetzung des Reisenden innerhalb dieser Frist keine Abhilfe, können Sie den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Goethe Travel erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von Goethe Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

10.7 Bei berechtigter Kündigung kann Goethe Travel für erbrachte oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen, es sei denn, diese Leistungen sind infolge der Aufhebung des Reisevertrages für den Reisenden nicht von Interesse.

10.8 Goethe Travel hat die infolge der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Ist die Rückbeförderung des Reisenden vom Reisevertrag mit umfasst, hat Goethe Travel den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten trägt Goethe Travel.

10.9 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Goethe Travel nicht zu vertreten hat.

 

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Die vertragliche Haftung von Goethe Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Goethe Travel für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Ein Schadensersatzanspruch gegen Goethe Travel ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringender Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.3 Soweit Goethe Travel bei der Luftbeförderung die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, regelt sich die Haftung von Goethe Travel nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit der internationalen Übereinkunft von Montreal und anderen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers auf Sachschäden sowie für den Verlust und die Beschädigung von Gepäck. Sofern Goethe Travel in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651h Abs. 2 BGB wird hingewiesen.

11.4 Schadensersatzansprüche gegen Goethe Travel wegen mangelhafter Reisevermittlungsleistungen sind auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

11.5 Die deliktische Haftung von Goethe Travel für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.6 Goethe Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

11.7 Goethe Travel haftet jedoch für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten und wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

11.8 Die Beteiligung an Sport- oder anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten von dem Reisenden vor einer Inanspruchnahme überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und an-deren Ferienaktivitäten auftreten, haftet Goethe Travel nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Goethe Travel empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

 

12. Ausschlussfrist/Verjährung/Abtretungsverbot

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Beendigungszeitpunkt der Reise gegenüber Goethe Travel unter der angegebenen Anschrift geltend zu machen. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Die Anspruchsmeldung muss schriftlich erfolgen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber bzw. die Einreichung der Anmeldung bei dem Reisevermittler, bzw. dem vermittelnden Reisebüro genügt für die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche des Kunden gegenüber Goethe Travel nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert war. Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer 13.4.

12.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt jeweils mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Kunden und Goethe Travel Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Goethe Travel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist aus-geschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

 

13. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

13.1 Der Reisende hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden möglichst gering zu halten (Schadensminderungspflicht). Insbesondere hat er Goethe Travel auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

13.2 Es wird darauf hingewiesen, sich über evtl. bestehende Reisebeschränkungen zu informieren (www.auswaertiges-amt.de).

13.3 Der Kunde ist gehalten, jede Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Reiseleitung oder der lokalen Agentur oder gegenüber dem Reiseveranstalter zu rügen. Die jeweils Angesprochenen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, die Beanstandung des Reisenden entgegengenommen zu haben. Kommt der Reisende seiner Mitwirkungspflicht schuldhaft nicht nach, stehen ihm insoweit Ansprüche gegen den Reiseveranstalter nicht zu.

13.4 Gepäckschäden, verspätete Gepäckzustellung oder Gepäckverlust bei Flugreisen sind dringend unverzüglich an Ort und Stelle, - im Falle der Beschädigung spätestens binnen 7 Tagen nach der Annahme, bei Verspätung spätestens binnen 21 Tagen - mittels der Schadensanzeige „P.I.R“ der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Fluggesellschaft ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Teilverlust von Gepäck wird als Beschädigung definiert. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Goethe Travel oder bei der Rückreise Goethe Travel umgehend anzuzeigen. Im Falle nicht rechtzeitiger Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

13.5 Goethe Travel weist den Reisenden über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt hin, welche ausschließlich für deutsche Staatsangehörige (ohne Besonderheiten wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften etc.) für das jeweilige Reiseland gelten. Angehörige anderer Staaten erkundigen sich bitte bei dem jeweils zuständigen Konsulat über die geltenden Einreisebestimmungen. Erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Reisebüro oder Internet Service Center, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer hat. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt. Etwaige Auskünfte von Reisebüros oder Vermittlern u.ä. zu Visaerfordernissen für ausländische Staatsangehörige sind nicht von Goethe Travel autorisiert und können Goethe Travel im Falle der Fehlerhaftigkeit nicht zugerechnet werden. Jeder Reisegast ist selber für das Mitführen aller erforderlichen Dokumente für die Ein- und Ausreise des gebuchten Ziellandes verantwortlich.

13.6 Der Reisende hat Goethe Travel zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

13.7 Goethe Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Bescheinigungen, auch wenn der Reisende Goethe Travel mit deren Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Goethe Travel hätte die Verzögerung oder Nichterteilung solcher Unterlagen zu vertreten. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von mindestens ca. 8 Wochen rechnen.

13.8 Reist ein minderjähriges Kind ohne Begleitung des vertretungs-berechtigten Elternteils (mit), so ist zu Nachweiszwecken eine schriftliche Einverständniserklärung des vertretungsberechtigten Elternteils einzuholen und während der Reise zur Vorlage bereitzuhalten. Überdies können für diesen weitere spezielle Einreisevorschriften bestehen, die gesondert bei dem zuständigen Konsulat zu erfragen sind.

 

14. Sonstiges

Das zugelassene Frei- und Handgepäck pro Erwachsenem richtet sich nach den Bestimmungen der Fluggesellschaften bzw. den behördlichen Vorschriften und beträgt in der Regel 20 kg pro Person (Kleinkinder: kein Freigepäck). Bitte beachten Sie den Hinweis auf dem Flugticket. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Mehrbettzimmer können nur von Zusammenreisenden gebucht werden. Dreibettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbett.

 

15. Gerichtsstand

Vereinbart ist die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach deutschem Recht. Goethe Travel nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gerichtsstand für Klagen gegen Goethe Travel ist Frankfurt am Main.

 

Goethe Travel GmbH

Europa-Allee 133

60486 Frankfurt am Main

HRB 96589 AG Frankfurt am Main

 

Stand Juni 2018

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