Allgemeine Geschäftsbedingungen Coral Touristik GmbH |
Allgemeine Geschäftsbedingungen Formblatt zur Information über eine Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutzerklärung FERIEN Touristik (eine Marke der Coral Touristik GmbH) Wir bitten Sie, die AGB sorgsam durchzulesen. Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Coral Touristik GmbH 40547 Düsseldorf 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde/Reisende FERIEN Touristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reisebeschreibung und die ergänzenden Informationen (Hotelbeschreibung) von FERIEN Touristik für die jeweilige Reise. 1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von FERIEN Touristik nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vertraglichen Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von FERIEN Touristik hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 1.3 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von FERIEN Touristik herausgegeben werden, sind für FERIEN Touristik und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden/Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von FERIEN Touristik gemacht wurden. 1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt FERIEN Touristik den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. 1.5 Der Kunde/Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch FERIEN Touristik zu Stande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird FERIEN Touristik dem Kunden/Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Kunde/Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 EGBGB hat, da der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.7 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von FERIEN Touristik vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von FERIEN Touristik vor, an das FERIEN Touristik für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist FERIEN Touristik die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt und FERIEN Touristik ihn auf die Änderung hingewiesen hatte. 1.8 Die Reisebestätigung/Rechnung sowie der Sicherungsschein und sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mailadresse versandt. Die vertragsbezogene Kommunikation findet i.d.R. per E-Mail, in unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über Änderungen der E-Mailadresse hat der Kunde FERIEN Touristik unverzüglich zu informieren und ist verantwortlich für die regelmäßige Überwachung seines E-Mail-Postfaches. 2. Bezahlung 2.1 Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß § 651 k BGB bei der Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, Arabellastr. 30, 81925 München insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Reisebestätigung/Rechnung der Pauschalreise zur Verfügung gestellt. Mit Vertragsabschluss und der Aushändigung des Sicherungsscheins wird für Flugpauschalreisen eine Anzahlung in Höhe von 35% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,- pro Person fällig. Bei Nur-Hotel Buchungen wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,- pro Person fällig. Nur-Hotel und Nur-Flug Buchungen sind Einzelleistungen, somit erfolgt für diese keine Aushändigung eines Sicherungsscheins. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Nur-Flug Buchungen wird der vollständige Reisepreis sofort fällig. 2.2 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich FERIEN Touristik vor, vom Reisevertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Voraussetzung dafür ist, dass FERIEN Touristik dem Kunden vorab noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist auf die Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird FERIEN Touristik seinen Schaden aufgrund einer Berechnung gemäß Ziffer 4 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen. 2.3 Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt ausschließlich direkt an FERIEN Touristik, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung/Reisebestätigung ersichtlichen Buchungsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. 2.4 Der Reisepreis kann per Überweisung, SEPA-Basislastschrift (nur deutsches Konto möglich), Kreditkarte (Master und Visa), SOFORTÜberweisung und PayPal (nicht bei allen Buchungskanälen möglich) bezahlt werden. 2.5 SEPA Basislastschriftverfahren: Wird die Zahlart SEPA-Basislastschriftverfahren gewählt, so erfolgt die Belastung der Anzahlung zwei (2) Bankarbeitstage nach Datum der Reisebestätigung unter Angabe der Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE43FER00000780239. Mit den gleichen Angaben wird die Restzahlung 30 Tage vor Abreise fällig und wird dem Kundenkonto einen (1) Bankarbeitstag nach der Fälligkeit belastet. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden, so lange die Rücklastschrift nicht durch FERIEN Touristik verursacht wurde. Mit der Zusendung des Mandates an den Kunden, gilt dieses zugunsten von FERIEN Touristik als erteilt. FERIEN Touristik benötigt kein unterschriebenes Mandat vom Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, zum Fälligkeitsdatum eine ausreichende Deckung auf dem von ihm im Rahmen der Mandatserteilung mitgeteilten Konto sicherzustellen. 2.6 Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die Anzahlung, sowie der Restbetrag automatisch zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin dem Kreditkarten- bzw. Bankkonto belastet. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nur möglich, wenn der Karteninhaber zugleich auch Reiseteilnehmer ist. Gleichfalls bitten wir eventuelle Zahlungslimits der Kreditkarte zu beachten, damit die Zahlung fristgerecht erfolgen kann. 2.7 Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Abreisedatum weniger als 7 Tage liegen, ist die Zahlung des Gesamtreisepreises nur noch mit Kreditkarte, PayPal und SOFORTüberweisung möglich. 2.8 Nach der ersten Zahlungserinnerung wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 10,-- berechnet. 2.9 Die Original-Reiseunterlagen erhält der Kunde per Email. Nach schriftlicher Mitteilung können wir Ihnen die Reiseunterlagen auch per Post zu senden. Die Reiseunterlagen berechtigen erst nach vollständig eingegangener Zahlung zur Beförderung und Unterbringung. 2.10 Der Kunde ist dafür verantwortlich FERIEN Touristik die korrekten Altersangaben von Kindern zu übermitteln. Maßgeblich ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Bei Kleinkindern unter 2 Jahren, ist das Alter am vertraglich vereinbarten Rückreisedatum ausschlaggebend. Sollte es aufgrund falscher Altersangaben zu Nachzahlungen kommen, wird FERIEN Touristik diese dem Kunden in Rechnung stellen. Zusätzlich behält sich FERIEN Touristik vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30 € zu erheben. Der Kunde kann nachweisen, dass FERIEN Touristik keine oder geringere Bearbeitungskosten entstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass Leistungsträger vor Ort (insbesondere Fluggesellschaft oder Dienstleister der Unterbringung) bei falschen Altersangaben berechtigt sind, die Differenzen zum dem Preis der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre, nachzuerheben. 3. Leistungs- und Preisänderungen 3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von FERIEN Touristik nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde/Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn FERIEN Touristik in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden/Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde/Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von FERIEN Touristik über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber FERIEN Touristik geltend zu machen. Wenn der Kunde/Reisende gegenüber FERIEN Touristik nicht oder nicht innerhalb einer von FERIEN Touristik gesetzten angemessenen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde an hervorgehobener Stelle ausdrücklich hinzuweisen. 3.4 FERIEN Touristik hat den Kunden/Reisenden vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 3.5 Über das FERIEN Touristik Service Center kann die Beförderung von Sondergepäck im Flugzeug und beim Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück sowie deren Aufpreis angefragt werden. 3.6 Bei Beförderung von Kindern unter zwei Jahren im Flugzeug, haben diese keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und können nur in Begleitung einer Mitreisenden erwachsenen Person pro Kind befördert werden. 3.7 Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können Zwischenlandungen mit einschließen. 3.8 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EUVO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an den jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmen(die Fluggesellschaft) zu richten. 4. Rücktritt durch den Kunden/Reisenden/Stornokosten 4.1 Der Kunde/Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber FERIEN Touristik unter der vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen, um Missverständnisse zu vermeiden, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 4.2 Tritt der Kunde/Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert FERIEN Touristik den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann FERIEN Touristik, soweit der Rücktritt nicht von FERIEN Touristik zu vertreten ist oder ein Fall unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3 FERIEN Touristik hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: a) Flugpauschalreisen Die Fluggesellschaften gewähren bei den gebuchten günstigen Flugtarifen häufig keine Stornierungsmöglichkeit. Wenn durch die Fluggesellschaft Erstattungen erfolgen, werden diese an den Kunden weitergegeben. b) Nur-Hotel Buchungen Zusätzlich zu beachten: Nur Hotel Buchungen jeweils zuzüglich € 15,- Bearbeitungsgebühr pro Person c.) Nur Flug Buchungen Bis 15. Tage vor Reiseantritt - 80%, Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt - 100%, 4.4 FERIEN Touristik behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit FERIEN Touristik nachweist, dass höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist FERIEN Touristik verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5 Die Rücknahme und Erstattung von Event Tickets (z.B. Eintrittskarten etc.) ist ausgeschlossen. Diese werden in voller Höhe berechnet. 4.6 Dem Kunden/Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, FERIEN Touristik nachzuweisen, dass FERIEN Touristik kein oder ein niedrigerer Schaden entstand, als die von FERIEN Touristik geforderte Pauschale. 5. Umbuchungswünsche und Wechsel des Reisenden 5.1 Umbuchungen sind Änderungen des Reisetermines, des Fluges, des Ortes des Reiseantritts, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsleistung, der Beförderungsart oder der Schreibweise des Namens. Ein Anspruch des Kunden/Reisenden nach Vertragsabschluss auf Umbuchung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden/Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann FERIEN Touristik bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisendem erheben. Bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30,- pro Reisendem zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet werden. Umbuchungswünsche des Kunden/Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.3 bis 4.6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Eine Umbuchung ist jedoch für den Fall, dass FERIEN Touristik keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber den Kunden/Reisenden gegeben hat, kostenlos möglich. 5.2 Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde/Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung des Reiseanmelders an FERIEN Touristik. FERIEN Touristik kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist FERIEN Touristik berechtigt, für den hierdurch entstehenden Aufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 30,00 pro Vertragsübertragung zu verlangen. Weiterhin haften der Anmelder der Reise und die Ersatzperson für die hierdurch entstehenden tatsächlichen Kosten gesamtschuldnerisch. FERIEN Touristik wird sich bemühen, bei den Fluggesellschaften und Hoteliers die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aufgrund der Tarifbestimmungen vieler Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch den Wechsel der Person des Reisenden Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100 % entstehen. 5.3 Im Falle einer Pauschalreise mit einer Linien- oder Lowcost-Fluggesellschaft ist eine Änderung des bei Buchung mitgeteilten Namens nicht möglich. Aufgrund der Tarifbestimmungen der Linien- und Lowcost-Fluggesellschaften ist eine Stornierung der Flüge gemäß der in 4.3. bis 4.6. aufgeführten Stornobedingungen erforderlich sowie eine Neubuchung. Im Falle der Buchung einer Flugpauschalreise mit Charterfluggesellschaft erheben wir im Falle eines Namenswechsels in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 je Reisendem. Sofern nach den Bedingungen der Fluggesellschaft eine Stornierung des Fluges und eine Neubuchung erforderlich werden, sind die tatsächlich entstehenden Kosten zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 je Reisendem vom Kunden zu tragen. Es ist daher zwingend notwendig, bei Buchung der Reise die korrekte Schreibweise aller Reiseteilnehmer, wie in den Ausweispapieren abgedruckt, anzugeben. 6. Reiseversicherungen Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. FERIEN Touristik empfiehlt eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde/Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. 8. Rücktritt und Kündigung durch FERIEN Touristik FERIEN Touristik kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde/Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig (u.a. wegen nicht rechtzeitigem Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs) verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist In diesem Falle behält sich FERIEN Touristik den Anspruch auf den Reisepreis. Allerdings wird sich FERIEN Touristik den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt wird, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde/Reisende. 9. unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände FERIEN Touristik kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wenn der Vertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllt werden kann. FERIEN Touristik wird dann den Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstatten. 10. Mitwirkungspflichten des Reisenden 10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde/Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der FERIEN Touristik infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, ist der Kunde/Reisende weder berechtigt Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüchen nach § 651n BGB geltend zu machen. Der Kunde/Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel FERIEN Touristik am Firmensitz in Düsseldorf zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von FERIEN Touristik wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Kunde/Reisende kann die Mängel jedoch auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.2 Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern dieser erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er FERIEN Touristik zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von FERIEN Touristik verweigert wird oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist. 10.3 FERIEN Touristik weist den Kunden darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung in Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft gegenüber anzuzeigen sind. Die Schadenanzeige muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb von sieben Tagen, bei Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung erfolgen. Sowohl die Fluggesellschaften als auch FERIEN Touristik können Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn eine Schadensanzeige nicht vorliegt oder die Anzeige nicht fristgerecht erfolgte. 10.4 Der Kunde selbst ist verantwortlich für die rechtzeitige Anreise zu seinem Beförderungsmittel. Bei Flugreisen muss sich der Kunde mindestens 2 Stunden vor mitgeteilter Abflugzeit am Flughafen einfinden. Mögliche Verzögerungen bei der Anreise (z.B. Stau, Zugausfälle oder -verspätungen etc.) sind vom Kunden zu berücksichtigen. 11. Ausschluss von Ansprüchen 11.1 FERIEN Touristik nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Ansprüche nach den §§651i Abs. 3 Nr. 2, 4, 5, 6 und 7 BGB hat der Reisende/Kunde gegenüber FERIEN Touristik geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht wurde. 11.2 Ansprüche des Reisenden/Kunden wegen Reisemängeln nach den §§ 651i BGB bis §651j BGB verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 12. Verjährung 12.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von FERIEN Touristik oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FERIEN Touristik beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FERIEN Touristik oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FERIEN Touristik beruhen. 12.2 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 12.3 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und FERIEN Touristik Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder FERIEN Touristik die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 13. Beschränkung der Haftung 13.1 Die vertragliche Haftung von FERIEN Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. 13.2 FERIEN Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden und die in der Leistungsausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von FERIEN Touristik sind. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651 y BGB bleiben unberührt. FERIEN Touristik haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden den Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs oder Organisationspflichten ursächlich waren. Bei diesen Fremdleistungen handelt es sich zum Beispiel um vermittelte Ausflüge, die Teilnahme an Sportkursen sowie der Besuch von Sport- oder sonstigen kulturellen Veranstaltungen. 14. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen FERIEN Touristik weist vor Reiseantritt auf Pass- und Visumerfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften des vom Kunden/Reisenden gebuchten Reiselandes hin. FERIEN Touristik haftet allerdings nicht für die rechtzeitige Erteilung sowie Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Vertretung des Reiselandes, auch wenn der Kunde/Reisende FERIEN Touristik mit der Besorgung beauftragt hat. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung eigener Pflichten. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch FERIEN Touristik hat der Kunde/Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern FERIEN Touristik sich nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder sonstigen Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Der Kunde/Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu den Lasten des Kunden/Reisenden. Der Kunde/Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen selbst rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen. 15. Informationen über ausführendes Luftfahrtunternehmen Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet FERIEN Touristik, den Kunden/Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird FERIEN Touristik dem Kunden/Reisenden zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese dem Kunden/Reisenden mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird FERIEN Touristik den Kunden/Reisenden so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften (sogenannte "Black-List") sowie die Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen sind als PDF-Dateien über die Internetseite www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Kunden/Reisenden abrufbar. 16. Allgemeine Bestimmungen 16.1 Einzelheiten der Reise- und Hotelbeschreibung von FERIEN Touristik entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Preisdarstellungs- und Rechenfehler berechtigen FERIEN Touristik zur Anfechtung ihrer Willenserklärung, die zum Abschluss des Reisevertrages geführt hat. 16.2 Mit der Veröffentlichung neuer Online-Angebote oder neuer Ausdrucke des vermittelnden Reisebüros aus dem Reservierungssystem verlieren alle früheren Publikationen von FERIEN Touristik über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. 16.3 Auf den Reisevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 16.4 Der Kunde/Reisende kann FERIEN Touristik am Geschäftssitz in Düsseldorf verklagen. Für Klagen seitens FERIEN Touristik gegen den Kunden/Reisenden ist der Wohnsitz des Kunden/Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von FERIEN Touristik maßgebend. 16.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge. 17. Datenschutz Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung entnehmen Sie unter www.ferien-touristik.de/datenschutz.
Stand 30.01.2023
Datenschutz
Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre personenbezogenen Daten behandeln wir vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie diese Webseite benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und für welche Zwecke wir sie nutzen. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Wie erfassen wir Ihre Daten auf dieser Webseite? Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Webseite durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Webseite betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten? Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Webseite zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden. Personenbezogene Daten, wie beispielsweise Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse, Geburtsdatum, Kunden-Nr., IP-Adresse werden auf dieser Webseite nur im notwendigen Umfang erhoben, wie z.B. für die Abwicklung von Reisebuchungen, bei einer Bonitätsprüfung, bei der Nutzung des „Meine Buchung“-Bereiches, bei Gewinnspielen, und für Kontaktaufnahmen mit uns.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern Beim Besuch unserer Webseite kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung. Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.
AUSFÜHRLICHE DATENSCHUTZERKLÄRUNG
GENERELLE HINWEISE UND PFLICHTINFORMATIONEN FÜR ALLE Verantwortlicher für die Verarbeitung Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Allgemeinen und auf der Webseite ist: FERIEN Touristik GmbH Datenschutzbeauftragter Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt: Fabio Pastars DPN Datenschutz GmbH & Co. KG
Welche Rechte haben Sie bei der Verarbeitung Ihrer Daten?
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Auskunft über Ihre Daten Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre bei uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten sowie eine Kopie dieser Daten zu verlangen. Bestandteile der Auskunft sind: Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, deren Empfänger oder Kategorien von Empfängern sowie, falls möglich, die geplante Dauer der Datenspeicherung oder Kriterien für die Festlegung dieser Dauer.
Berichtigung, Löschung, Einschränkung Zudem sind Sie berechtigt, bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ist eine Löschung – aus verschiedenen Gründen - nicht möglich, haben Sie das Recht eine Einschränkung der Verarbeitung bzw. Sperrung Ihrer Daten zu verlangen.
Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO) Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Belangen ist die Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4 40213 Düsseldorf Fon 0211 38424-0 Fax 0211 38424-1 E-Mailpoststelle@ldi.nrw.de
Recht auf Datenübertragbarkeit Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist. Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte kontaktieren Sie bitte unseren Datenschutzbeauftragten datenschutz(at)ferien-touristik.de.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung Wir legen höchsten Wert auf den Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten. Daher verschlüsseln wir Ihre Daten im Rahmen des Online-Shops mit dem SSL (Secure-Socket-Layer)-Verfahren. Es gehört zu den sichersten und gebräuchlichsten Verfahren im Internet und wird immer dann eingesetzt, wenn sensible Daten übertragen werden. Ihre Daten können somit nicht durch Dritte mitgelesen werden. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie am Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile und daran, dass die Adresszeile des Browsers von http auf https wechselt.
Verschlüsselter Zahlungsverkehr auf dieser Website Besteht nach dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags eine Verpflichtung, uns Ihre Zahlungsdaten (z. B. Kontonummer bei Einzugsermächtigung) zu übermitteln, werden diese Daten zur Zahlungsabwicklung benötigt. Der Zahlungsverkehr über die gängigen Zahlungsmittel (Visa/MasterCard, Lastschriftverfahren) erfolgt ausschließlich über eine verschlüsselte SSL- bzw. TLS-Verbindung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Bei verschlüsselter Kommunikation können Ihre Zahlungsdaten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
INFORMATIONEN ZUR VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN FÜR EIGENE GESCHÄFTSZWECKW 1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 2. Übermittlung von Daten 3. Speicherung der Daten 4. Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling 5. Empfänger 6. Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert? 7. Warum werden Ihre personenbezogenen Daten erhoben
DATENERFASSUNG AUF UNSERER WEBSEITE Zahlungsdienstleister Paypal Kreditkarten Mastercard und Visa Newsletter Newsletter2Go Datenanalyse durch Newsletter2Go Rechtsgrundlage Speicherdauer Abschluss eines Vertrags über Auftragsverarbeitung Kontaktformulare Verwendung von Cookies
Server-Log-Dateien/Protokolldaten Verwendung von Google Analytics Webanalyse IP Anonymisierung Browser Plugin Widerspruch gegen Datenerfassung Auftragsverarbeitung Demografische Merkmale bei Google Analytics Speicherdauer Informationen zur Datenverarbeitung im Hinblick auf Onlinepräsenzen in sozialen Medien Social Media / Facebook und google+ Was sie sonst noch über den Schutz Ihrer Daten wissen sollten
Formblatt zur Information über eine Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen FERIEN Touristik GmbH, Emanuel-Leutze-Str. 8, 40547 Düsseldorf trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen FERIEN Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht Vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. FERIEN Touristik GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit Swiss Re International SE. Niederlassung Deutschland abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, Arabellastr. 30, 81925 München, Email: suretytravel_DE@swissre.com, Telefon: +49 (0)69-767 255 180)) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von FERIEN Touristik GmbH verweigert werden. - Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de |
Speichern |