Allgemeine Geschäftsbedingungen FIT Gesellschaft für gesundes Reisen mbH

REISEBEDINGUNGEN

Die Fit Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Fit Reisen. Beachten Sie bitte auch die Seite „Wissenswertes“.

 

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1 Mit Ihrer Anmeldung (telefonisch, per E-Mail, Homepage) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Fit Reisen bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 7 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

 

2. BEZAHLUNG

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Kosten für die Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Versand der Reiseunterlagen an Sie erfolgt nach dem vollständigen Zahlungseingang. Bei kurzfristigen Buchungen behalten wir uns vor, nur die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren anzubieten.

2.2 Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den oben genannten Zeitpunkten. Sollte der Lastschrifteinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto nicht möglich sein, ist Fit Reisen berechtigt die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückbelastungsentgelte) i.H.v. 10 € zu erheben.

2.3 Fit Reisen erhebt für gängige Zahlungsmittel (Überweisung, SEPA-Lastschriften, Mastercard, Visa etc.) keine Gebühren. Bei Zahlung in anderen Währungen als Euro oder der Nutzung von nicht gängigen Zahlungswegen wie American Express und ähnlichen können Transaktionsentgelte anfallen, über deren Höhe wir Sie natürlich vor der Zahlung informieren. 2.4 Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen, obwohl Fit Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Fit Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.1. zu belasten.

 

3. VERTRAGLICHE LEISTUNGEN UND PREISE

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von Fit Reisen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Preise gelten - sofern nicht ausdrücklich anders angegeben - in Euro, pro Person. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher Bestätigung durch Fit Reisen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.

3.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Fit Reisen herausgegeben werden, sind für Fit Reisen und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Fit Reisen gemacht wurden. 3.3 Bitte informieren Sie sich vor Abflug darüber, wieviel freie Gepäckstücke und wie viele Gepäckgewicht der von Ihnen gebuchte Flugtarif erlaubt. Sollte Ihnen die gebuchten Gepäckgrenzen nicht ausreichen, können Sie diese bis 1 Tag vor Abflug bei Fit Reisen kostenpflichtig nachbuchen.

 

4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSSCHLUSS

4.1 Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vor der Reise, z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Fit Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Fit Reisen wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis setzen.

4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Fit Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, soweit Ihnen Fit Reisen eine solche angeboten hat. Wenn Sie nicht oder nicht in der gesetzten Frist auf diese Mitteilung reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

4.3 Bei Gruppenreisen ist Fit Reisen berechtigt, bei Teilnahmeverhinderung des in der Reisebestätigung benannten Yogalehrers/Seminarleiters einen Ersatz einzusetzen. Dies gilt insbesondere für krankheitsbedingte Ausfälle.

 

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns bzw. dem buchenden Reisebüro. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zu erklären. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag/Hotelvertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Fit Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Fit Reisen einen angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Fit Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Fit Reisen unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Fit Reisen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben wird, welche auf Ihr Verlangen zu begründen ist. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der der folgenden Stornostaffel berechnet:

Pauschalreisen mit Eigenanreise
- bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
- bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
- bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%
- bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
- bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
- bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%
- ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 90%

Flugpauschalreisen/Nur-Flug-Buchungen
- bis 50. Tag vor Reiseantritt 30%
- bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
- bis 15. Tag vor Reiseantritt 55%
- bis 8. Tag vor Reiseantritt 70%
- bis 4. Tag vor Reiseantritt 80%
- bis 2. Tag vor Reiseantritt 90%
- ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 95%

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese Rücktrittskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt.

5.2 Ihr gesetzliches Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauer- haften Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht. Fit Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisenden. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.3 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.

5.4 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Fit Reisen zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.

5.5 Ist Fit Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, werden wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten.

 

6. UMBUCHUNG/ZUSATZKOSTEN

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung besteht nicht. Sollten Sie eine Umbuchung wünschen, berechnet Fit Reisen die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich Ihnen zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt nach Ziffer 6 ergeben hätten. Bei geringfügigen Änderungen, die nur geringe Kosten verursachen wie z.B. der Änderung der Verpflegung oder Erweiterung des Leistungsumfanges, kann Fit Reisen im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erheben.

6.2 Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von Fit Reisen bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen (z.B. für Besorgung von Visa), darf Fit Reisen den Ersatz der Auslagen durch den Kunden verlangen. Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.

 

7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit Sie solche Gründe nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt hätten. Fit Reisen wird sich aber um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.

 

8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH FIT REISEN

8.1 Fit Reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Fit Reisen beruht.

8.2 Kündigen wir, behält Fit Reisen den Anspruch auf den Reise- preis; Fit Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Fit Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der Fit Reisen von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge

8.3 Fit Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteil- nehmerzahl bis spätestens zum 21. Tag vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn Fit Reisen die Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Der Rücktritt wird Ihnen spätestens an dem Tag erklärt, der Ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, wird Fit Reisen Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten.

 

9. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu bringen: Sie erreichen Fit Reisen unter: Tel.: +49 (0)69 405885-0, Fax: +49 (0)69 405885-903, per Mail unter info@Fitreisen.de. Über unsere Erreichbarkeit unterrichten wir Sie auch in den Reiseunterlagen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651 m noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

9.2 Fit Reisen kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese durch Fit Reisen innerhalb der Frist nicht erbracht, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen.

9.3 Fristsetzung vor Kündigung Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der die Pauschalreise erheblich beeinträchtigt kündigen, haben Sie Fit Reisen zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Fit Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Fit Reisen erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

9.4 Eine Reiseleitung, sonstige Vertretungen vor Ort oder die Leistungsträger sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Fit Reisen anzuerkennen. Sie sind bevollmächtigt, eine Kündigung des Reisevertrags durch Fit Reisen auszusprechen.

9.5 Gepäckverlust und Gepäckverspätung Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzu- zeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder Fit Reisen unverzüglich anzuzeigen (s. auch 10.1.).

9.6 Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/Notwendigkeit eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten), fehlende Kurfähigkeit oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben können, sind Fit Reisen vor Abschluss einer Buchung anzu- zeigen. Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung sind kulturellen Einstellungen/Begebenheiten des Ziellands maßgeblich. Nur wenn Sie der Verpflichtung uns zu informieren nachkommen können wir gewährleisten, dass es bei der Reiseabwicklung keine Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.

9.7 Sie haben Fit Reisen zu informieren, wenn Sie die erforder- lichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Fit Reisen genannten Frist erhalten haben.

 

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Mögliche Ansprüche nach internationalen Übereinkünften bleiben unberührt.

10.2 Fit Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Fit Reisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisations- pflichten ursächlich war.

 

11. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

11.1 Fit Reisen wird Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.

11.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mit- führen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Fit Reisen schuldhaft, nicht unzureichend oder falsch informiert hat.

 

12. AUSFÜHRENDES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN

Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist Fit Reisen verpflichtet, sich bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleitungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Fit Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Fit Reisen bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Fit Reisen Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so wird Fit Reisen Sie über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/sites/ transport/files/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de.pdf

 

13. DATENSCHUTZ

Alle personenbezogenen Daten, die Sie Fit Reisen zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es gelten die Datenschutzhinweise, die unter www.fitreisen.de/datenschutz aufgerufen werden können.

 

14. SONSTIGES

14.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fit Reisen GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Fit Reisen im Ausland für die Haftung von Fit Reisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung.

14.2 Der Kunde kann Fit Reisen nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Fit Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichts- stand der Sitz von Fit Reisen vereinbart.

14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Fit Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

14.4 Die Fit Reisen GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Fit Reisen verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Fit Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online- Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

14.5 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Fit Reisen veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Fit Reisen sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen Fit Reisen und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von Fit Reisen. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden.

14.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

Veranstalter:

Fit Gesellschaft für gesundes Reisen mbH
Ferdinand-Happ-Str. 28 / D-60314 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 40 58 85-0 / Fax +49 (0) 69 40 58 85-903
E-Mail: info@fitreisen.de / Internet: www.fitreisen.de

Geschäftsführer:

Claudia Wagner, Dr. Nils Asmussen, Jan Seifried
Handelsregistereintragung: Frankfurt/Main HRB 14905

Drucklegung: Juli 2019

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