Allgemeine Geschäftsbedingungen Rhomberg Reisen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Sep. 2023)

Die Rhomberg Reisen GmbH tritt mit ihren Reiseleistungen als Reiseveranstalter und/oder Reisevermittler auf.
Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet (vgl. § 2 Abs 7 PRG).
Ein Reisevermittler vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen (z.B. Flug, Hotel, etc.), über Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) sowie verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs 5 PRG) zwischen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem Reisenden andererseits.
Die Rhomberg Reisen GmbH erbringt ihre Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV), mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
Als Grundlage für vermittelte Reiseleistungen dienen die Reisebedingungen des vermittelten Leistungsträgers (zB.Hotels, Airlines, Reiseveranstalter).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rhomberg Reisen GmbH (nachfolgend als Rhomberg Reisen bezeichnet) ergänzen gesetzliche Vorschriften.

1. Buchung/Vertragsabschluss
Kataloge, Prospekte und die Webpage von Rhomberg Reisen dienen als bloße Werbemittel. Die darin präsentierten Pauschalreisen und sonstigen Leistungen stellen keine Anbote dar. Reisevorschläge von Rhomberg Reisen können direkt bei Rhomberg Reisen oder über ausgewählte Vertriebspartner gebucht werden.
Tagesaktuelle Preise in CHF können Sie jederzeit über uns, oder mittels Ausdruck in Ihrem Reisebüro, in Erfahrung bringen.
Die Anmeldung kann mündlich (in den jeweiligen Büroräumlichkeiten bzw. telefonisch), schriftlich (per E-Mail) und Online (www.rhomberg-reisen.com) erfolgen. Online bietet der Kunde mit Bestätigung des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ oder ähnlicher Formulierung Rhomberg Reisen den Vertragsabschluss verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Unmittelbar bei oder nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Buchungsbestätigung zukommen lassen.
Das Service-Entgelt pro Buchung beträgt EUR 39 (nicht refundierbar).
Der Reisende ist verpflichtet, sämtliche übermittelten Vertragsdokumente und Informationen auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler: z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Abweichungen diese Rhomberg Reisen unverzüglich zur Berichtigung, wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird, mitzuteilen.

2. Zahlungsbedingungen
Die Verrechnung und Fakturierung erfolgt ausschließlich in Euro. Preise, die in Fremdwährungen ausgewiesen sind, werden bei Fälligkeit zum aktuellen Euro-Tageskurs umgerechnet.
Bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen sind 20% Anzahlung unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist nicht früher als 20 Tage und nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Grundsätzlich kann bei bestimmten Reiseleistungen die Anzahlung bis zu 100% des Reisepreises betragen.
Erfolgt ein Vertragsabschluss innerhalb von 20 Tagen vor Abreise, ist der gesamte Reisepreis bei Zugang der Buchungsbestätigung zu entrichten. Bei Buchung über einen Vertriebspartner kann dieser Ihre Zahlung im Auftrag von Rhomberg Reisen treuhändisch entgegennehmen.
Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der Zahlung zeitgerecht vor Reiseantritt zugesandt. Kommt der Reisende seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, behält sich Rhomberg Reisen nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen im Punkt 4. „Vertragsrücktritt vom Kunden“ zu verlangen.

3. Stornoschutz, Reiseversicherung
Rhomberg Reisen empfiehlt den Abschluss eines Stornoschutzes und einer fakultativen Reiseversicherung, welche ausreichend Deckung ab dem Datum des Reiseantritts bis zum Ende der Reise gewährleistet. Nähere Information erhalten Sie über Rhomberg Reisen.

4. Vertragsrücktritt vom Kunden
Der Kunde ist gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragsrücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag zur Berechnung der Entschädigungspauschale gilt das Eingangsdatum des schriftlichen Vertragsrücktritts. Es gelten folgende standardmäßige Entschädigungspauschalen pro Person zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr pro stornierter Buchung von EUR 50 (nicht refundierbar):

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%;
ab dem 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 35%;
ab dem 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 55%;
ab dem 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 75%;
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
Bei Nichtantritt einer Reise (No-Show) ohne Ankündigung oder Stornierung am Anreisetag berechnen wir 100% des Reisepreises.

Für Reisen nach Island:
Bis zum 32. Tag vor Reiseantritt 25%;
ab dem 31. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%;
ab dem 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 55%;
ab dem 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 70%;
Am Abreisetag oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.
Für Reisen nach Island mit Bestandteil von Schiffsfahrten:
Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 15%;
ab dem 59. bis 31. Tag vor Reiseantritt 35%;
ab dem 30. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%;
ab dem 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%;
Am Abreisetag oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.

Als Reisepreis gilt der Gesamtpreis aller vereinbarten Leistungen gemäß Vertrag.
Falls bei bestimmten Leistungsträgern (zB. Airlines, Unterkünften, Autovermietern, Ausflügen etc.) höhere Entschädigungspauschalen zur Anwendung gelangen, wird gesondert vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen.
Grundsätzlich gilt bei den Produkten „Nur-Flug“, „Fly&Drive“, sowie allen Linienflügen welche nicht exklusiv von Rhomberg Reisen gechartert werden, eine Entschädigungspauschale von 100% des Reisepreises. Nachweislich nicht refundierbare Ausgaben sind im Falle eines Rücktritts zur Gänze vom Kunden zu tragen. Bei vorzeitigem Abbruch einer Reise können zusätzliche Kosten entstehen und es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Bei vermittelten Reiseleistungen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers.

5. Vertragsrücktritt des Veranstalters
Rhomberg Reisen kann vor Beginn einer Pauschalreise oder einer sonstigen Reiseleistung vom Vertrag zurücktreten, wenn Rhomberg Reisen aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall gilt die Rückerstattungspflicht gem. § 10 Abs 4 PRG ausgenommen dem Service-Entgelt und Gebühren gem. Punkt 4/10/11 dieser AGB.
Wird eine Mindestteilnehmerzahl (vgl. § 10 Abs 3 Z 1 PRG) von 50%, des jeweiligen Kontingents von Rhomberg Reisen, auf Charterflügen oder Linienflügen nicht erreicht, behält sich Rhomberg Reisen das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gilt die Rückerstattungspflicht gem. § 10 Abs 4 PRG ausgenommen dem Service Entgelt und Gebühren gem. Punkt 10/11 dieser AGB.
Nach Antritt der Reise kann Rhomberg Reisen ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Reisende in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
In solchen Fällen gelten die Regelungen gem. einem vorzeitigen Abbruch im Punkt 4 dieser AGB.

6. Haftungsausschluss
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet und der Standard, die Ausstattung, die Speisen, sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland / den Bestimmungsort üblichen regionalen Standards/Kriterien orientieren.
Rhomberg Reisen haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Reisenden, die im Zusammenhang mit gebuchten Leistungen entstehen - sofern sie eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden oder eines allenfalls mit der Pauschalreise verbundenen allgemeinen Risikos, welches in die Sphäre des Reisenden fällt, darstellen - dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen sind - einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist - die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war; oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Rhomberg Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, bei welchen Rhomberg Reisen als Vermittler von Reiseleistungen auftritt.
Rhomberg Reisen kann bei Unterkünften keine bestimmte Lage/kein bestimmtes Stockwerk des Zimmers garantieren, leitet Kundenwünsche jedoch gerne unverbindlich an die Unterkunft weiter.

7. Gewährleistung, Schadenersatz, Rügepflicht
Der Reisende hat im Falle einer Pauschalreise oder verbundenen Reiseleistung gem. § 11 Abs 2 PRG jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unverzüglich und vollständig an den jeweiligen Veranstalter zu melden, damit der jeweilige Veranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit gem. § 11 PRG zu beheben.
Der Reisende hat dem Veranstalter eine angemessene Frist für die Behebung der Vertragswidrigkeit zu setzen, wobei die Angemessenheit der Frist jeweils im Einzelfall, ausgehend von Art/Zweck/Dauer der Pauschalreise, der angezeigten Vertragswidrigkeit, dem Zeitpunkt der Meldung (z.B. spätabends etc.), sowie den erforderlichen Zeitressourcen, die für Ersatzbeschaffung z.B. eines Objektes (Umzug etc.) notwendig sind, zu beurteilen ist.
Aus Beweisgründen wird dem Reisenden empfohlen, sich der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Veranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt Rhomberg Reisen unter der mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Die Unterlassung einer wahrgenommenen Vertragswidrigkeit kann gem. § 12 Abs 2 PRG als Mitverschulden angerechnet werden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Veranstalters.
Bei Gepäcksverlust, -beschädigung und –verspätung iVm mit Flugreisen, hat dies der Reisende unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report) mitzuteilen.

8. Leistungsänderungen
Nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn kann der Veranstalter unerhebliche Leistungsänderungen (vgl. § 9 Abs 1) vornehmen. Der Veranstalter bzw. der Vertriebspartner informiert den Reisenden klar und verständlich, schriftlich an die von ihm zuletzt bekanntgegebenen Kontaktdaten über die Änderungen.
Ist der Veranstalter gemäß § 9 Abs 2 PRG zu erheblichen Änderungen jener wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, die den Charakter und Zweck der Pauschalreise ausmachen (vgl. § 4 Abs 1 Z 1 PRG), gezwungen oder kann er Vorgaben des Reisenden, die vom Reiseveranstalter ausdrücklich bestätigt wurden nicht erfüllen, kann der Reisende innerhalb einer vom Veranstalter festgelegten Frist der vorgeschlagenen Änderung zustimmen oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung (ausgenommen nicht refundierbarer Leistungen) zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, sich bei seiner Erklärung der Schriftform zu bedienen. Wenn der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung zur Änderung zu werten Die in unseren Publikationen genannten Flugzeiten sind unverbindlich und dienen zur Orientierung, d.h. sie sind nicht Teil des Vertrags. Sie erhalten die Flugzeiten mit dem elektronischen Flugticket, welches wir Ihnen gemeinsam mit den Reiseunterlagen vor Abflug übermitteln.
Rhomberg Reisen behält sich zudem vor Flugzusammenlegungen vorzunehmen bzw. Flüge mit einem Zwischenstopp (Via-Flug) zum gewünschten Ziel durchzuführen. Ebenso können Airlines den Abflugsort ändern, Gewichtsangaben für Reise- und Handgepäck adaptieren, Zwischenlandungen oder Außenlandungen aus technischen oder operationellen Gründen (uA Starkes Flugaufkommen, schlechte Sicht, Wind etc.) vornehmen bzw. Fluggeräte und Flugzeiten ändern.

9. Preisänderungen
Rhomberg Reisen behält sich für alle Leistungen das Recht vor, nach Abschluss des Vertrags bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Reiseleistung Preisänderungen vorzunehmen (vlg. § 8 PRG). Rhomberg Reisen wird den Reisenden an der von ihm zuletzt bekanntgegebenen Kontaktadresse klar und verständlich, schriftlich spätestens 20 Tage vor Beginn der Reiseleistung über die Preisänderung unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen. Wenn der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung zur Änderung zu werten.

10. Um-, Nachbuchung, Namensänderung
Für Um- und Nachbuchungen (Änderung des Reisedatums, Destination, Unterkunft etc.), bis zum 30. Tag vor Reiseantritt berechnen wir zu eventuell anfallenden Entschädigungspauschalen eine Umbuchungs- bzw. Nachbuchungsgebühr pro Buchung iHv EUR 85 (nicht refundierbar). Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt werden Umund Nachbuchungen als Stornierung (gemäß den Konditionen unter Punkt 4. „Vertragsrücktritt des Kunden“) und Neubuchung behandelt. Für Namensänderungen werden EUR 35 berechnet (nicht refundierbar).

11. Tailor Made- & Gruppenreisen
Für die Beratung bei Tailor Made Produkten (zB. Planung von Rundreisen, Kombinationen von Reisen, etc.) wird eine Beratungsgebühr iHv EUR 50 (nicht refundierbar) verrechnet. Bei Buchungen zu Gruppenkonditionen gilt eine Bearbeitungsgebühr iHv EUR 15 (nicht refundierbar) pro gebuchter Person.

12. Reisen unter Covid & sonstigen Pandemien
Erforderliche medizinische Tests, Schutzimpfungen, für Ein- /Ausreisen; verpflichtendes Tragen von Masken, diverse Maßnahmen im Reiseziel bzw. z.B. Quarantänepflicht bei Rückkehr, berechtigen zu keinem kostenlosen Vertragsrücktritt/keiner Reisepreisminderung.

Kundengeldabsicherung gemäß Pauschalreiseverordnung (PRV) der Rhomberg Reisen GmbH (GISA-Zahl: 23051515):
Alle Kundenzahlungen (gem. Punkt 2 Zahlungsbedingungen) für von Rhomberg Reisen veranstaltete Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sind mittels Bankgarantie Nr. 16365/a der Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Innsbruck nach Maßgabe der Pauschalreiseverordnung (PRV) besichert. Die Besicherung wird für bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wird, verwendet. Die Haftung beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadenfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Teil erfüllt. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: 01/317 25 00 oder über die Notfallnummer 01/50 444 00, Fax: 01/319 93 67, anzumelden.

Rhomberg Reisen GmbH,
Eisengasse 12,
6850 Dornbirn,
AT Firmenbuchnummer: FN 439069s;
Firmenbuchgericht: Feldkirch
UID: ATU 69851412;
GISA-Zahl: 23051515

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