Allgemeine Geschäftsbedingungen Coral Travel AG

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Coral travel AG

Wir bitten Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgsam durchzulesen. Die AGB ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunden bzw. Reisenden und dem Reiseveranstalter Coral Travel AG, Flurstrasse 32A 8048 Zürich nachfolgend „Coral Travel“

 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie der Coral travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reisebeschreibung und die ergänzenden Informationen (Hotelbeschreibung) von Coral travel für die jeweilige Reise.

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungs-unternehmen) sind von Coral travel nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vertraglichen Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von Coral travel hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Coral travel herausgegeben werden, sind für Coral travel und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen als Vertragspartei zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Coral travel gemacht wurden.

1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Coral travel den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.5 Falls Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die AVB gelten für alle Reiseteilnehmer.

1.6 Personen unter 18 Jahren, die ohne erziehungsberechtigte Person auf Reisen sind, sind für die Einhaltung der Einreisebestimmungen gem. Ziffer 14 selber verantwortlich. Es wird dringend empfohlen, sich vor der Buchung der Reise bei der entsprechenden Botschaft zu erkundigen, welche Einreisebestimmungen zu beachten sind. Es wird zudem dringend empfohlen, eine Reisevollmacht mit der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzunehmen. In der Reisevollmacht sollten, neben der schriftlichen Erlaubnis der Eltern, das Ziel der Reise, die Reisedauer sowie die Telefonnummer der Erziehungsberechtigten vermerkt sein. Die Vollmacht darf grundsätzlich nicht älter als sechs Monate sein. Reist eine volljährige Begleitperson mit, die nicht das Sorgerecht hat, sollte auch dies im Dokument stehen. Zusätzlich müssen Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten mitgeführt werden. Coral travel schliesst jegliche Haftung aus im Falle einer Zurückweisung bei der Einreise. Der Kunde/ Reisende ist für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich.

1.7 Der Transport von Haustieren unterliegt je nach Transportgesellschaft und Leistungserbringer unterschiedlichen Bestimmungen. Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss in Ihrem eigenen Interesse bei Ihrer Buchungsstelle oder bei Onlinebuchungen in unserem Call Center, ob ein Transport von Haustieren möglich ist oder die Leistungserbringer Haustiere erlauben. Die folgenden Informationen wie Anzahl, Art, Grösse und Gewicht sind notwendig, damit eine verlässliche Abklärung möglich ist. Als Tierhalter zeichnen Sie sich selber verantwortlich für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. sowie für Miete oder Kauf der Container.

1.8 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch Coral travel zu Stande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Coral travel oder die Buchungsstelle Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf elektronischem Weg zukommen lassen und soweit gesetzlich erforderlich auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 EGBGB haben, da der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder ausserhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.9 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung -der Coral travel oder Ihrer Buchungsstelle vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Coral travel bzw. Ihre Buchungsstelle für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist Coral travel oder Ihrer Buchungsstelle die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung getätigt haben und Coral travel Sie auf die Änderung hingewiesen hatte.

1.10 Die Reisebestätigung/Rechnung (sowie der Sicherungsschein, soweit gesetzlich vorgeschrieben) und sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mailadresse versandt. Die vertragsbezogene Kommunikation findet i.d.R. per E-Mail, in unverschlüsselter Form statt. Über Änderungen der Post- und E-Mailadresse haben Sie Coral travel oder Ihre Buchungsstelle unverzüglich zu informieren und sind verantwortlich für die regelmässige Überwachung Ihres E-Mail-Postfaches.

 

2. Bezahlung

2.1 Wir sind als Reiseveranstalter Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge gemäss Art. 18 (Bundesgesetz über Pauschalreisen, SR 944.3, nachfolgend PauRG). Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch. Für Pauschalreise-Buchungen aus Deutschland sind auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäss § 651 k BGB bei Liberty Mutual Insurance Europe SE, Leudelange, Zweigniederlassung Zürich, Lintheschergasse 19, 8001 Zürich konkursgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Reisebestätigung/Rechnung der Pauschalreise zur Verfügung gestellt. Mit Vertragsabschluss und mit der Aushändigung des Sicherungsscheins wird für Flugpauschalreisen sowie für gebuchte Einzelleistungen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises fällig. Nur-Hotel- und Nur-Flug-Buchungen sind Einzelleistungen, somit erfolgt für diese keine Aushändigung eines Sicherungsscheins bzw. Sicherstellung bezahlter Beträge.
Die Restzahlung wird 45 Tage vor Reiseantritt fällig.

2.2 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig jedoch nicht vollständig bezahlt, behält sich Coral travel vor, vom Reisevertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Voraussetzung dafür ist, dass Coral travel Sie vorab noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist auf die Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird Coral travel ihren Schaden aufgrund einer Berechnung gemäss Ziffer 4 dieser AGB geltend machen.

2.3 Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt an Coral travel oder an Ihre Buchungsstelle. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung/Reisebestätigung ersichtlichen Buchungsnummer ausschliesslich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.

2.4 Der Reisepreis kann per Überweisung, Kreditkarte (Master und Visa), SOFORTÜberweisung oder PayPal (nicht bei allen Buchungskanälen möglich) bezahlt werden.

2.5 Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die Anzahlung sowie der Restbetrag automatisch zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin dem Kreditkarten- bzw. Bankkonto belastet. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nur möglich, wenn der Karteninhaber zugleich auch Reiseteilnehmer ist. Gleichfalls bitten wir eventuelle Zahlungslimits der Kreditkarte zu beachten, damit die Zahlung fristgerecht erfolgen kann.

2.6 Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Abreisedatum weniger als 7 Tage liegen, ist die Zahlung des Gesamtreisepreises nur noch mit Kreditkarte und gegebenenfalls PayPal möglich. Buchungsstellen akzeptieren teilweise noch Barzahlungen innerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens.

2.7 Nach der ersten Zahlungserinnerung wird für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 20.- berechnet.

2.8 Die Original-Reiseunterlagen erhalten Sie per E-Mail. Nach schriftlicher Mitteilung werden Ihnen die Reiseunterlagen gerne auch per Post zugestellt werden können. Die Reiseunterlagen berechtigen erst nach vollständig eingegangener Zahlung zur Beförderung und Unterbringung.

2.9 Sie sind dafür verantwortlich, Coral travel zum Zeitpunkt einer Buchung oder einer provisorischen Reservation die korrekten Namen gemäss gültigen Ausweispapieren sowie entsprechende Altersangaben von Kindern zu übermitteln. Massgeblich ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Bei Kleinkindern unter 2 Jahren, ist das Alter am vertraglich vereinbarten Rückreisedatum ausschlaggebend. Sollte es aufgrund falscher Altersangaben zu Nachzahlungen kommen, wird Coral travel Ihnen diese dem in Rechnung stellen. Zusätzlich behält sich Coral travel vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. CHF 50.- zu erheben. Wir weisen darauf hin, dass Leistungsträger vor Ort (insbesondere Fluggesellschaft oder Dienstleister der Unterbringung) bei falschen Altersangaben berechtigt sind, die Differenzen zu dem Preis, der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre, an Ort und Stelle nachzuerheben.

 

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Coral travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich bzw. wesentlich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung bzw. einer wesentlichen Vertragsänderung sind Sie berechtigt, diese Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Treten Sie vom Vertrag zurück, haben Sie Anspruch,
(1) auf Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise, wenn Coral travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten,
(2) auf Teilnahme an einer anderen minderwertigen Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschieds bzw. auf angemessene Preissenkung oder
(3) auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von ihm geleisteten Zahlungen. Sie haben diese Rechte so bald wie möglich nach der Erklärung von Coral travel über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber Coral travel geltend zu machen. Wenn Sie gegenüber Coral travel nicht oder nicht innerhalb einer von Coral travel gesetzten angemessenen Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf sind Sie an hervorgehobener Stelle ausdrücklich hinzuweisen.

3.4 Coral travel hat Sie vor Reisebeginn klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.

3.5 Über das Coral Travel Service Center kann die Beförderung von Sondergepäck im Flugzeug und beim Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück sowie deren Aufpreis angefragt werden.

3.6 Bei Beförderung von Kindern unter zwei Jahren im Flugzeug, haben diese keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und können nur in Begleitung einer Mitreisenden erwachsenen Person pro Kind befördert werden.

3.7 Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können Zwischenlandungen miteinschliessen.

3.8 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU- VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschliesslich an das jeweilige ausführende Luftfahrtunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten.

 

4. Annullierung durch den Kunden/Reisenden/Stornokosten

4.1 Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies Coral travel oder Ihrer Buchungsstelle schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung. Coral Travel hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebühren gem. Ziffer 5, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen anfallen. Wird vom EDA oder von BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffer 4.2-4.5. Diese Reisehinweise sind öffentlich zugänglich und können beim EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise oder Tel: 058 463 84 84) abgerufen werden. Bei einer Annullierung der Reise kann Ihre Buchungsstelle für deren Aufwände zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Diese Gebühren sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen. Coral travel hat die Annullationskosten zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung für Coral travel wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung grundsätzlich wie folgt berechnet, wobei Ausnahmen in den Publikationen vermerkt und auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen werden:

a) Flugpauschalreisen der Marke Coral travel Classic (COS)
Bis 30. Tage vor Reiseantritt. 25%
vom 29. bis 22. Tag 30%
vom 21. bis 15. Tag 40
vom 14. bis 8.Tag 60%
vom 7. bis 4. Tag 75%
vom 3. bis 1. Tag 85%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show): 100% des Reisepreises.

b) Nur-Hotel-Buchungen der Marke Coral travel Classic (COS)
Bis 30. Tage vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis 15. Tag 40%
vom 14. bis 8.Tag 60%
vom 7. bis 3. Tag 80%
ab dem 2. Tag bei Nichtantritt (no show): 100% % des Reisepreises.
Zusätzlich zu beachten: Nur-Hotel-Buchungen jeweils zuzüglich CHF 15,-- Bearbeitungsgebühr pro Person.

4.2 Die Rücknahme und Erstattung von Event Tickets (z.B. Eintrittskarten etc.) ist ausgeschlossen. Diese werden in voller Höhe berechnet.

4.3 Dem Kunden/Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Coral travel nachzuweisen, dass Coral travel kein oder ein niedrigerer Schaden entstand, als die von Coral travel geforderte Pauschale.

 

5. Coral travel Dynamic (XCOS)

Bei Buchungen aus dem XCOS-Programm wird die Reise auf Ihren Wunsch nach dem Prinzip des „Dynamic Packaging“ zusammengestellt. Dazu werden Sondertarife der Fluggesellschaft verwendet, die nicht erstattet werden können, sodass besondere Rücktrittspauschalen vereinbart werden. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den Ausschreibungen der einzelnen Reiseleistungen. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit den nachstehenden Pauschalen ausgewiesen. Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt:

a) Flugpauschalreisen der Marke Coral travel Dynamic (XCOS)
Bis 30. Tage vor Reiseantritt 30%
vom 29. bis 15. Tag 65%
vom 14. bis 7.Tag 75%
vom 6. bis 3. Tag 85%
vom 2. bis 0. Tag 95%
No Show 100%

b) Nur-Hotel-Buchungen der Marke Coral travel Dynamic (XCOS)
Bis 30. Tage vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis 15. Tag 40%
vom 14. bis 8.Tag 60%
vom 7. bis 3. Tag 80%
ab dem 2. Tag oder bei Nichtantritt (no show): 100% des Reisepreises.

 

6. Umbuchungswünsche und Wechsel des Kunden/Reisenden

6.1 Umbuchungen sind Änderungen des Reisetermines, des Fluges, des Ortes des Reiseantritts, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsleistung, der Beförderungsart oder der Schreibweise des Namens. Wird auf Wunsch des Kunden/Reisenden eine Umbuchung vorgenommen, kann Coral travel bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bis 22 Tage vor Reiseantritt CHF 30.- pro Person zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet werden. Umbuchungswünsche des Kunden/Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

6.2 Bis 7 Tage vor Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung des Reiseanmelders an Coral travel. Coral travel kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist Coral travel berechtigt, für den hierdurch entstehenden Aufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 50.- pro Vertragsübertragung zu verlangen. Weiterhin haften Sie als AnmelderIn der Reise und die Ersatzperson für die Zahlung des Preises für die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Kosten gesamtschuldnerisch. Coral travel wird sich bemühen, bei den Fluggesellschaften und Hoteliers die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aufgrund der Tarifbestimmungen vieler Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch den Wechsel der Person des Reisenden Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100 % entstehen.

6.3 Im Falle einer Pauschalreise mit einer Linien- oder -Billig-Fluggesellschaft ist eine Änderung des bei der Buchung mitgeteilten Namens nicht möglich. Aufgrund der Tarifbestimmungen der Linien- und Billig-Fluggesellschaften ist eine Stornierung der Flüge gemäss der in Ziffer 4.2 bis 4.5 aufgeführten Stornobedingungen erforderlich sowie eine Neubuchung. Im Falle der Buchung einer Flugpauschalreise mit Charterfluggesellschaft erheben wir im Falle eines Namenswechsels in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50.-pro Person. Sofern nach den Bedingungen der Fluggesellschaft eine Stornierung des Fluges und eine Neubuchung erforderlich werden, sind die tatsächlich entstehenden Kosten zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50.- pro Person durch Sie zu tragen. Es ist daher zwingend notwendig, bei der Buchung der Reise die korrekte Schreibweise aller Reiseteilnehmer, wie in den Ausweispapieren abgedruckt, anzugeben.

 

7. Reiseversicherungen

7.1 Coral Travel empfiehlt Ihnen dringend, bei der Buchung eine Annullierungskostenversicherung oder ein KombiPaket abzuschliessen, sofern Sie nicht bereits eine Versicherung mit genügender Deckung abgeschlossen haben. Coral Travel ist nur Vermittlerin der Versicherung und schliesst jegliche Haftung aus.

7.2 Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen. Deshalb empfiehlt Ihnen Coral travel, für einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen: SOS-Schutz für Reisezwischenfälle: Sollte Sie während der Ferien eine schwere Erkrankung, schwere Verletzung erleiden oder sollte eine schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort (z.B. Feuer-, Wasser-, Elementar- oder Diebstahlschaden) eintreten, organisiert und bezahlt der SOS-Schutz die Suche und Bergung, den Transport in ein Krankenhaus in das Reiseland des Kunden/Reisenden oder den Transport zurück in die Schweiz. Reisegepäck: Coral travel empfiehlt vor Abreise eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen. Sie deckt die Kosten, die bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung seines Gepäcks entstehen. Hinsichtlich der konkreten Konditionen verweisen wir auf die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden einzelne Reiseleistungen, die durch Coral travel ordnungsgemäss angeboten wurden, durch Sie jedoch nicht in Anspruch genommen, aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

 

9. Rücktritt und Kündigung durch Coral travel

9.1 Coral travel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Reiseteilnehmende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Mass vertragswidrig (u.a. wegen nicht rechtzeitigem Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs) verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

9.2 In diesem Falle behält sich Coral travel den Anspruch auf den Reisepreis vor. Allerdings wird sich Coral travel den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt wird, einschliesslich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Mehrkosten für den Rücktransport gehen zu Ihren Lasten.

9.3 Für bestimmte Pauschalreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer solchen Reise zu wenige Teilnehmer, kann Coral travel die Reise bis 30 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin absagen. Ihnen stehen in diesem Fall die Ansprüche nach Ziffer 3.3 Sätze 1 und 2 zu. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages.

9.4 Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsabschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist Coral travel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf vollumfängliche Rückerstattung allfällig geleisteter Zahlungen.

9.5 Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die aus unserer Sicht zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, kann Coral travel auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Muss aus den oben erwähnten Gründen die Reise oder der Aufenthalt abgebrochen werden, bemühen wir uns, die Reiseteilnehmer so schnell wie möglich in ein anderes Feriengebiet oder in die Schweiz zurückzubringen. Wir sind berechtigt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

10. Überbuchungsprobleme

Leider kommt es immer wieder vor, dass Fluggesellschaften, Hotels und andere Leistungsträger ihre Kapazitäten überbuchen. Bei Überbuchungen behält sich Coral travel vor, die von der Überbuchung betroffenen Reiseteilnehmenden kurzfristig zu informieren. Coral travel ist stets bemüht, eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen wird Coral travel in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 3 weiterbelasten bzw. zurückerstatten.

 

11. Annulation

Coral travel kann die Reise vor Reisebeginn annullieren. Sollte dies aus einem nicht von Ihnen zu vertretenden Umstand erfolgen, so stehen Ihnen, die Ansprüche nach Ziffer 3.3 Sätze 1 und 2 zu. Anspruch auf Schadenersatz ist im gesetzlich grösst möglichen Umfang ausgeschlossen.

 

12. Mitwirkungspflichten des Reisenden

Wird die Reise nicht vertragsgemäss erbracht, oder sind diese mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, jeden Mangel bei der Erfüllung des Vertrages, der an Ort und Stelle festgestellt wird, so bald wie möglich schriftlich oder in anderer geeigneter Form gegenüber dem betreffenden Dienstleistungsträger sowie gegenüber dem Veranstalter oder dem Vermittler zu beanstanden. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche nach Art. 13 PauRG und ermöglicht in den meisten Fällen vor Ort für Abhilfe zu sorgen. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Coral travel am Firmensitz in Zürich zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von Coral travel wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in Art. 13 PauRG bezeichneten Art, sofern dieser erheblich ist, kündigen, haben Sie Coral travel zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von Coral travel verweigert wird oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist. De Reiseleitung vor Ort ist jedoch nicht befugt, Ansprüche oder Schadensersatzforderungen anzuerkennen. Führt Ihre Intervention während der Reise zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Vertretung oder, bei Fehlen einer Anlaufstelle vor Ort, vom Service Center eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung während der Reise und deren Inhalt festhält.

12.1 Coral travel weist darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung in Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft gegenüber anzuzeigen sind. Die Schadenanzeige muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb von sieben Tagen, bei Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung erfolgen. Sowohl die Fluggesellschaften als auch Coral travel können Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn eine Schadensanzeige nicht vorliegt oder die Anzeige nicht fristgerecht erfolgte. Coral travel empfiehlt Ihnen in jedem Fall vor Reiseantritt den Abschluss einer zusätzlichen Gepäckversicherung.

12.2 Für die rechtzeitige Anreise zu Ihren Beförderungsmitteln sind Sie als Reiseteilnehmende selbst verantwortlich. Bei Flugreisen müssen Sie sich mindestens 2 Stunden vor mitgeteilter Abflugzeit am Flughafen einfinden. Mögliche Verzögerungen bei der Anreise (z.B. Stau, Zugausfälle oder -verspätungen etc.) sind durch die Reisenden einzuplanen und zu berücksichtigen.

 

13. Schriftliche Beanstandung

Schriftliche Beanstandung zusammen mit der Bestätigung der Kontaktperson vor Ort, der örtlichen Coral travel Vertretung oder der Pikettstelle, gemäss Reiseprogramm, senden Sie bitte innert 30 Tagen nach Rückkehr an die Adresse Ihrer Buchungsstelle (Absender der Bestätigung/Rechnung) oder an Coral travel, Flurstrasse 32A, 8048 Zürich oder per E-Mail an service@coraltravel.ch. Erfolgt die schriftliche Beanstandung nicht innert vorerwähnter Frist, erlöschen sämtliche Schadenersatzansprüche. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens gehen zu Ihren Lasten.

 

14. Ombudsstelle

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Coral travel können Sie sich an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche wenden. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Coral Travel oder der Buchungsstelleeine faire und ausgewogene Einigung an:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Etzelstrasse 42,
ostfach, 8038 Zürich
+41 (0)44 485 45 35
(Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10–16 Uhr)
www.ombudsman-touristik.ch oder info@ombudsman-touristik.ch

 

15. Beschränkung der Haftung

15.1 Die vertragliche Haftung von Coral travel für Schäden, die nicht Personenschäden sind und nicht aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist auf das Zweifache des Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

15.2 Coral travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden und die in der Leistungsausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet sind, dass diese erkennbar nicht Bestandteile der Reiseleistungen von Coral travel sind. Coral travel haftet jedoch, wenn und so weit für einen Schaden der Reisegäste, für welche die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich waren.

15.3 Bei diesen Fremdleistungen handelt es sich zum Beispiel um vermittelte Ausflüge, die Teilnahme an Sportkursen sowie der Besuch von Sport- oder sonstigen kulturellen Veranstaltungen.

15.4 Coral travel haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrags auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
(1) auf Versäumnisse des Reisenden,
(2) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistung nicht beteiligt sind,
(3) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, das Coral travel trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

 

16. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

Coral travel weist vor Reiseantritt bzw. vor Vertragsschluss, soweit dies für die Pauschalreise von Bedeutung ist, schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form auf Pass- und Visumerfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften des gebuchten Reiselandes hin. Coral travel haftet allerdings nicht für die rechtzeitige Erteilung sowie Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Vertretung des Reiselandes, auch wenn Sie Coral travel mit der Besorgung beauftragt haben. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung eigener Pflichten. Bei pflichtgemässer Erfüllung der Informationspflicht durch Coral travel haben Sie die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern Coral travel sich nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder sonstigen Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Erkundigen Sie sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Massnahmen und beziehen Sie ggf. ärztlichen Rat bei zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen.

 

17. Informationen über ausführendes Luftfahrtunternehmen

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet Coral travel, ihre Reisegäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird Coral travel oder ihre Buchungsstelle Ihnen zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird Ihnen diese mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird Coral travel Sie so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften (sogenannte "Black-List") sowie die Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen sind als PDF-Dateien über die Internetseite www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung öffentlich zugänglich und abrufbar.

 

18. Allgemeine Bestimmungen

18.1 Einzelheiten der Reise- und Hotelbeschreibung von Coral travel entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Preisdarstellungs- und Rechenfehler berechtigen Coral travel zur Anfechtung ihrer Willenserklärung, die zum Abschluss des Reisevertrages geführt hat.

18.2 Mit der Veröffentlichung neuer Online-Angebote oder neuer Ausdrucke des vermittelnden Reisebüros aus dem Reservierungssystem verlieren alle früheren Publikationen von Coral travel über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

18.3 Auf den Reisevertrag findet das Recht der Schweiz Anwendung.

18.4 Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag Zürich (Stadt).

18.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge.

 

19. Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung entnehmen Sie unter www.coraltravel.ch/dataprotectionpolicy

 

Stand
09. August 2023

 

Coral Travel AG
Flurstrasse 32a,
8048 Zürich
UID: CHE-138.576.272 CH-ID CH-170-3037346-6

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